94 % befürworten Textilrecycling – Vernichtungsverbot
ARA-Umfrage: Mehrheit begrüßt Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung; EPR und getrennte Sammlung geplant
ARA-Studie: Verbot der Vernichtung unverkaufter Ware ist in Kraft – 85 % begrüßen es, 94 % sprechen sich für Recycling kaputter Textilien ab 2028 aus.
Mit dem Inkrafttreten des Verbots der Vernichtung unverkaufter Textilien am 19. Juli sind in der EU neue Vorgaben für den Umgang mit Kleidung in Kraft getreten. Eine repräsentative Omnibus-Umfrage im Auftrag der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) zeigt laut Aussendung eine breite Zustimmung in der österreichischen Bevölkerung: 85 % der Befragten begrüßen das Vernichtungsverbot, und 94 % sprechen sich dafür aus, dass kaputte Textilien ab 2028 recycelt und nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden.
Die ARA verweist in der Aussendung darauf, dass die Neuerungen Teil eines Maßnahmenpakets der überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie sind, zu dem auch die getrennte Sammlung von Alttextilien und die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Textilien gehören. Die ARA berichtet außerdem, dass sie ihre langjährige Erfahrung aus anderen EPR-Systemen in die Umsetzung einbringen will.
EU-Abfallrahmenrichtlinie und Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren
Die Novelle der EU-Abfallrahmenrichtlinie enthält nach Angaben der ARA mehrere Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei Textilien. Explizit nennt die Aussendung das Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung, das am 19. Juli in Kraft getreten ist.
Darüber hinaus nennt die Richtlinie Vorgaben zur getrennten Sammlung von Alttextilien sowie die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien. Die ARA beschreibt diese Instrumente als Bausteine eines Systems, das künftig Sammlung, Sortierung und Recycling stärker organisiert.
In der Aussendung betont die ARA, dass die Umsetzung der neuen Vorgaben in Österreich nach ihrer Darstellung klare gesetzliche Rahmenbedingungen und den zügigen Aufbau entsprechender Infrastruktur voraussetzt.
Zahlen zu Textilabfällen in Österreich
Die ARA nennt in der Aussendung eine konkrete Größenordnung: In Österreich fallen jährlich rund 213.000 Tonnen Textilabfälle an. Der Text stellt weiter fest, dass drei Viertel dieser Menge derzeit nicht getrennt gesammelt, sondern thermisch verwertet werden.
Diese Zahlen werden in der Aussendung als Grundlage für die Diskussion über notwendige Sammel- und Verwertungssysteme sowie den Aufbau von Sortier- und Recyclingkapazitäten genannt.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien
Laut ARA verpflichtet die erweiterte Herstellerverantwortung künftig Produzenten von Bekleidung, Schuhen und Heimtextilien dazu, Verantwortung für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte zu übernehmen. Die Aussendung weist darauf hin, dass EPR als System bereits in Bereichen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten und Batterien etabliert ist.
Die ARA schreibt, sie bringe ihre jahrzehntelange Erfahrung in EPR-Systemen ein und setze sich für eine wirtschaftsgetriebene, praxistaugliche Umsetzung in Österreich ein – auf Basis bestehender Strukturen und mit klarer Investitionssicherheit für Sortier- und Recyclinglösungen.
Umfrageergebnisse: Zustimmung und Entsorgungsverhalten
Die im Text berichtete Omnibus-Umfrage wurde von Marketagent im Auftrag der ARA durchgeführt. Im Zeitraum vom 28. Mai bis zum 2. Juni 2026 wurden n = 1.000 Netto-Interviews in der österreichischen Bevölkerung im Alter zwischen 14 und 75 Jahren erhoben.
Die zentralen Ergebnisse laut ARA sind: 85 % der Befragten begrüßen das Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung; 94 % sprechen sich dafür aus, kaputte Textilien ab 2028 nicht mehr über den Restmüll zu entsorgen, sondern recyceln zu lassen. Die Aussendung nennt zudem, dass die Zustimmung besonders hoch bei älteren Bevölkerungsgruppen ausfällt.
Zur aktuellen Entsorgungspraxis berichtet die ARA, dass 51 % der Befragten kaputte Kleidung derzeit über den Restmüll entsorgen und 68 % kaputte Schuhe über den Restmüll. Parallel dazu geben 69 % an, es sei nicht richtig, kaputte Textilien im Restmüll zu entsorgen. Für gut erhaltene Kleidung nennt die ARA Anteile für Einwurf in Altkleidercontainer (42 %), Verschenken im privaten Umfeld (36 %), Spenden an soziale Einrichtungen (34 %) und Weiterverkauf (35 %).
Außerdem wünscht sich laut Aussendung eine große Mehrheit der Bevölkerung mehr Aufklärung: 84 % möchten mehr Informationen zur korrekten Entsorgung von Textilien. Als wichtigste Motivatoren für eine getrennte Sammlung werden in der Studie mehr Sammelcontainer in der Wohnumgebung (35 %), eine klare Kennzeichnung auf Produkten sowie die Gewissheit, dass kaputte Textilien tatsächlich recycelt werden (29 %) genannt.
ARA fordert pragmatische Vorgaben des Gesetzgebers
Auf Basis der Umfrageergebnisse fordert die ARA in der Aussendung klare gesetzliche Rahmenbedingungen und den zügigen Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur in Österreich. Die ARA spricht sich konkret dafür aus, die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung durch ein etabliertes System der Wirtschaft sicherzustellen – auf Basis bewährter Strukturen und unter Einbindung von Akteuren wie Altstoffsammelzentren und karitativen Einrichtungen.
In der Aussendung wird ARA-Vorstandssprecher Harald Hauke zitiert: "Die Menschen in Österreich sind bereit, ihren Beitrag zu leisten und Textilien getrennt zu sammeln. Die Herausforderung liegt nun darin, die notwendigen Strukturen für Sortierung und Recycling aufzubauen, um das verpflichtende Textilrecycling ab 2028 umsetzen zu können. Die ARA bringt ihre langjährige Erfahrung aus dem Verpackungsrecycling ein, baut zusätzliches Know-how im Textilbereich auf und steht im internationalen Austausch, um eine effiziente Lösung für den Textilkreislauf zu entwickeln."
In einem weiteren wörtlichen Zitat aus der Aussendung heißt es: "Ein pragmatisches, von der Wirtschaft getragenes EPR-System ist der einzig vernünftige Weg. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, sondern können das bewährte Know-how und die etablierten Prozesse aus dem Verpackungsrecycling eins zu eins nutzen. Nur so schaffen wir eine ökonomisch tragfähige, effiziente und für die Unternehmen praxistaugliche Lösung, die Kreislaufwirtschaft im Textilbereich garantiert", so Hauke.
Omnibus-Umfrage, Thermische Verwertung, Altkleidercontainer und EPR erklärt
Omnibus-Umfrage: Eine repräsentative Befragung, in diesem Fall durchgeführt von Marketagent im Auftrag der ARA mit n = 1.000 Interviews in der Altersgruppe 14 bis 75 Jahre im Zeitraum 28. Mai bis 2. Juni 2026. Solche Umfragen liefern laut Meldung ein breites Stimmungsbild in der Bevölkerung.
Thermische Verwertung: In der Aussendung wird angegeben, dass derzeit rund drei Viertel der Textilabfälle thermisch verwertet werden. Thermische Verwertung bezeichnet nach Angabe der ARA das Verbringen von Abfällen in Anlagen zur energetischen Nutzung (die Meldung selbst nennt die Form der Verwertung, nicht deren technische Details).
Altkleidercontainer: Die Aussendung nennt Altkleidercontainer als bereits genutzten Entsorgungsweg für gut erhaltene Kleidung und listet Anteile des Nutzungsverhaltens wie Einwurf in Altkleidercontainer, Verschenken, Spenden und Weiterverkauf auf.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Die Meldung beschreibt EPR als Verpflichtung für Produzenten von Bekleidung, Schuhen und Heimtextilien, die Verantwortung für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte zu übernehmen. EPR-Systeme werden in der Aussendung mit bestehenden Systemen für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien verglichen.
Regelungen bis 2028: getrennte Sammlung und Recycling
Die ARA nennt 2028 als relevantes Jahr: Ab 2028 sollen kaputte Textilien demnach recycelt und nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Damit verbunden sind in der Aussendung Vorgaben zur getrennten Sammlung von Alttextilien und die Einführung der EPR für Textilien.
Die ARA stellt in der Meldung den Aufbau notwendiger Strukturen für Sortierung und Recycling als zentrale Voraussetzung dar, damit das verpflichtende Textilrecycling ab 2028 umgesetzt werden kann.
Fakten zum Inkrafttreten des Vernichtungsverbots am 19. Juli und zentrale Zahlen
- Inkraftrteten des Verbots der Vernichtung unverkaufter Textilien: 19. Juli (laut Aussendung).
- Jährliche Textilmengen in Österreich: rund 213.000 Tonnen (laut ARA).
- Aktuelle Praxis: Drei Viertel der Textilabfälle werden laut ARA derzeit nicht getrennt gesammelt, sondern thermisch verwertet.
- Umfrage: n = 1.000 Netto-Interviews in der österreichischen Bevölkerung (14–75 Jahre), Erhebungszeitraum 28.5.–2.6.2026 (Marketagent im Auftrag der ARA).
FAQ zur ARA-Umfrage und den neuen Textilregeln
Wie wurde die Umfrage durchgeführt? Die ARA verweist auf eine repräsentative Omnibus-Umfrage von Marketagent mit n = 1.000 Netto-Interviews in der österreichischen Bevölkerung im Alter von 14 bis 75 Jahren. Die Erhebung fand im Zeitraum vom 28. Mai bis zum 2. Juni 2026 statt.
Was ist seit dem 19. Juli verboten? In der Aussendung heißt es, dass mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie das Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren in Kraft getreten ist. Die ARA nennt dieses Datum explizit als Inkrafttreten des Verbots.
Worin besteht die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)? Laut ARA verpflichtet EPR Produzenten von Bekleidung, Schuhen und Heimtextilien dazu, Verantwortung für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte zu übernehmen. Die Meldung vergleicht EPR mit bestehenden Systemen für Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien.
Was zeigt die Umfrage zum aktuellen Entsorgungsverhalten? Die ARA berichtet, dass 51 % der Befragten kaputte Kleidung und 68 % kaputte Schuhe derzeit über den Restmüll entsorgen. Gleichzeitig geben 69 % an, es sei nicht richtig, kaputte Textilien im Restmüll zu entsorgen.
Welche Maßnahmen wünschen sich die Befragten? Die Studie nennt als wichtigste Motivatoren für eine getrennte Sammlung: mehr Sammelcontainer in der Wohnumgebung (35 %), klare Kennzeichnung auf Produkten zur Entsorgung sowie die Gewissheit, dass kaputte Textilien tatsächlich recycelt werden (29 %). Außerdem wünschen sich 84 % der Befragten laut Aussendung mehr Aufklärung und Informationen zur korrekten Entsorgung.
Welche Altersgruppen zeigen besonders hohe Zustimmung? In der Aussendung wird angegeben, dass die Zustimmung zur Forderung nach verstärktem Textilrecycling und zum Vernichtungsverbot besonders hoch bei älteren Bevölkerungsgruppen ausfällt; detaillierte Altersbreakdowns nennt die ARA in der Meldung nicht weiter.
Quellen und Kontakt
Quelle: Aussendung der Altstoff Recycling Austria AG (ARA). Weitere Informationen über die ARA sind auf der Unternehmensseite verfügbar: www.ara.at
Kontakt laut Aussendung:
ARA AG – Simone de Raaij; Telefon: +43 1 599 97-310; E-Mail: simone.deraaij[at]ara.at
Ecker & Partner – Elisabeth Blaschke; Telefon: +43 676 723 69 26; E-Mail: e.blaschke[at]eup.at
Hinweis zur Studie: Angaben zur Omnibus-Umfrage entstammen der ARA-Aussendung und der Angabe, dass Marketagent im Zeitraum 28. Mai bis 2. Juni 2026 n = 1.000 Netto-Interviews durchgeführt hat.