Ein jahrelanger Streit zwischen Wien und Niederösterreich um die Finanzierung von Gastpatienten eskaliert zusehends und gefährdet die medizinische Versorgung tausender Menschen. Am Montag appellier...
Ein jahrelanger Streit zwischen Wien und Niederösterreich um die Finanzierung von Gastpatienten eskaliert zusehends und gefährdet die medizinische Versorgung tausender Menschen. Am Montag appellierten die Wiener Grünen im Rathaus für ein sofortiges Ende der politischen Querelen, die Patienten in eine prekäre Situation bringen. Während die Hauptstadt eine höhere finanzielle Abgeltung für die Behandlung niederösterreichischer Patienten fordert, stehen Betroffene oft monatelang auf Wartelisten – nur um dann plötzlich gestrichen zu werden.
Der Begriff "Gastpatient" bezeichnet Personen, die medizinische Behandlungen außerhalb ihres Bundeslandes in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist historisch gewachsen und basiert auf dem österreichischen Föderalismus im Gesundheitswesen. Jedes Bundesland ist primär für die Gesundheitsversorgung seiner eigenen Bevölkerung zuständig und betreibt entsprechende Krankenanstalten. Wenn jedoch Patienten aus einem anderen Bundesland behandelt werden müssen – sei es aufgrund spezieller medizinischer Expertise, kürzerer Wartezeiten oder geografischer Nähe – entstehen sogenannte "Gastpatientenkosten".
Das System funktioniert über Kostenerstattungen zwischen den Bundesländern. Behandelt beispielsweise das Wiener AKH einen Patienten aus St. Pölten, muss theoretisch Niederösterreich die Kosten an Wien refundieren. In der Praxis führt dies jedoch zu komplexen Abrechnungsverfahren und immer häufiger zu Streitigkeiten über die Höhe der Kostenübernahme.
Die nicht amtsführende Grün-Stadträtin Judith Pühringer kritisierte scharf das derzeitige Vorgehen Wiens, wonach Gastpatienten aus anderen Bundesländern längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. "Diese Spaltung der Patienten nach Herkunft oder Postleitzahl ist brandgefährlich", warnte Gemeinderätin Barbara Huemer. Das aktuelle System führe dazu, dass Menschen unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, in welchem Bundesland sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Besonders problematisch wird die Situation bei planbaren, nicht akuten Behandlungen. Während Notfälle selbstverständlich sofort behandelt werden müssen, können elektive Eingriffe wie Hüft- oder Knieoperationen, Herzkateter-Untersuchungen oder onkologische Therapien verschoben werden. Genau hier setzt Wien den Hebel an und priorisiert eigene Bürger bei der Terminvergabe.
Der finanzielle Hintergrund des Konflikts ist beträchtlich. Wien behandelt jährlich zehntausende Patienten aus anderen Bundesländern, wobei die Kosten in die Millionenhöhe gehen. Allein die Wiener Krankenanstalten versorgen nach Schätzungen rund 40.000 niederösterreichische Patienten pro Jahr. Bei durchschnittlichen Behandlungskosten von mehreren tausend Euro pro Fall entstehen Gesamtkosten im dreistelligen Millionenbereich.
Wien argumentiert, dass die derzeitigen Erstattungssätze die tatsächlichen Kosten nicht decken. Die Hauptstadt fordert eine Anpassung der Abrechnungsmodalitäten an die realen Behandlungskosten inklusive Infrastruktur-, Personal- und Verwaltungsaufwand. Niederösterreich hingegen sieht die bisherigen Vereinbarungen als ausreichend an und verweist darauf, dass auch umgekehrt Wiener in niederösterreichischen Spitälern behandelt werden.
Das österreichische Gastpatienten-System entstand nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge des Wiederaufbaus des Gesundheitswesens. Ursprünglich war es als pragmatische Lösung gedacht, um die medizinische Versorgung in einem föderal organisierten Staat sicherzustellen. In den 1950er und 1960er Jahren, als die Mobilität geringer war und medizinische Spezialisierungen weniger ausgeprägt, funktionierte das System weitgehend reibungslos.
Mit der zunehmenden Spezialisierung der Medizin, der höheren Mobilität der Bevölkerung und dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur änderte sich jedoch die Situation grundlegend. Besonders der Großraum Wien entwickelte sich zu einem medizinischen Zentrum, das weit über die Stadtgrenzen hinaus Patienten anzieht. Gleichzeitig stiegen die Behandlungskosten überproportional, was die finanziellen Spannungen zwischen den Bundesländern verschärfte.
Die Wiener Grünen schlagen als Lösung die Schaffung gemeinsamer Versorgungsregionen mit klar definierten Zuständigkeiten vor. "Wien, Niederösterreich und das Burgenland können mit einem Pilotprojekt Ostregion vorangehen", erklärte Pühringer. Dieses Modell würde einheitliche Qualitätsstandards und eine transparente Finanzierung aus einer Hand ermöglichen.
Ein solches System würde bedeuten, dass die drei östlichen Bundesländer ihre Spitalplanungen koordinieren und gemeinsame Finanzierungsmodelle entwickeln. Patienten könnten dann unabhängig von ihrem Wohnort das jeweils beste oder nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen, ohne dass komplizierte Kostenerstattungsverfahren notwendig werden.
Die Finanzierung einer solchen Ostregion könnte über verschiedene Modelle erfolgen. Denkbar wäre eine gemeinsame Kasse, in die alle drei Bundesländer proportional zu ihrer Bevölkerung und ihrem Steueraufkommen einzahlen. Alternativ könnte ein Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, der automatisch die Kosten zwischen den Ländern verteilt, basierend auf der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen.
Experten schätzen, dass durch eine solche Kooperation nicht nur die Streitereien beendet, sondern auch Effizienzgewinne erzielt werden könnten. Redundante Strukturen könnten abgebaut, Spezialisierungen gefördert und die Gesamtkosten des Systems gesenkt werden.
Die Wiener Grünen kündigten an, ihre Forderungen in einer der nächsten Sitzungen des Wiener Stadtparlaments als Dringliche Initiative einzubringen. Dies zeigt, dass das Thema auch parteipolitisch an Brisanz gewinnt. Während die Wiener Stadtregierung bisher eine harte Linie gegenüber den anderen Bundesländern gefahren ist, versuchen die Grünen nun, eine Vermittlerrolle einzunehmen.
Die Initiative könnte auch auf Bundesebene Bewegung in die Sache bringen. Das Gesundheitsministerium beobachtet die Entwicklungen in der Ostregion mit Interesse, da ähnliche Probleme auch zwischen anderen Bundesländern bestehen. Wien und Salzburg haben beispielsweise ähnliche Diskussionen, ebenso Tirol und Vorarlberg mit ihren jeweiligen Nachbarn.
Rechtlich bewegt sich die Gastpatienten-Problematik im Spannungsfeld zwischen Bundesverfassung, Krankenanstaltengesetzen der Länder und EU-Recht. Die österreichische Verfassung weist die Krankenanstalten grundsätzlich den Ländern zu, was die föderale Zersplitterung zur Folge hat. Gleichzeitig verpflichtet die EU-Patientenrichtlinie zur grenzüberschreitenden Versorgung, was auch innerhalb Österreichs zwischen den Bundesländern gelten müsste.
Eine Reform würde wahrscheinlich Verfassungsänderungen erfordern oder zumindest Staatsverträge zwischen den Ländern. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach betont, dass die Gleichbehandlung aller österreichischen Staatsbürger ein fundamentales Prinzip darstellt – was gegen eine Diskriminierung nach Bundesland-Zugehörigkeit sprechen würde.