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UWG-Novelle: Greenwashing-Verbot und mehr Konsumentenschutz

Nationalrat beschließt mit UWG-Novelle Greenwashing-Verbot und mehr Konsumentenschutz

7. Juli 2026
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Der Nationalrat beschloss die UWG-Novelle: Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ dürfen ohne Nachweis nicht mehr beworben werden, zudem werden Nachhaltigkeitssiegel und Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit neu geregelt.

Der Nationalrat hat heute die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG-Novelle) beschlossen. In einer Aussendung fasst SPÖ-KMU-Sprecherin Melanie Erasim die Entscheidung mit den Worten zusammen: „Wo nachhaltig draufsteht, muss künftig auch nachhaltig drin sein“. Die Regelung betrifft laut Aussendung insbesondere Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit und damit verbundene Kennzeichnungen auf Produkten.

In ihrer Stellungnahme betont Erasim: „Konsument:innen müssen sich darauf verlassen, dass das, was auf den Produkten steht, auch stimmt.“ Die Aussendung hebt zugleich den Schutz von Unternehmen hervor, die nach Darstellung der SPÖ in nachhaltige Produktion investieren, und kritisiert die Praxis des sogenannten Greenwashings.

UWG-Novelle im Nationalrat beschlossen

Die in der Aussendung beschriebene Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sieht laut SPÖ vor, dass Unternehmen bestimmte Umweltaussagen nur noch tätigen dürfen, wenn sie diese klar belegen können. Die SPÖ bezeichnet den Beschluss als Schritt gegen irreführende Werbung im Nachhaltigkeitsbereich.

Die Aussendung nennt keine Details zu Beratungsverfahren, Abstimmungsverläufen oder Fristen zur Umsetzung, sondern konzentriert sich auf die inhaltlichen Änderungen der Werberegeln, wie sie von der SPÖ dargestellt werden. Nähere Informationen zur parlamentarischen Behandlung oder möglichen Begleitmaßnahmen werden in der Mitteilung nicht aufgeführt.

Wie SPÖ und Melanie Erasim den Beschluss einordnen

In der Aussendung positioniert sich die SPÖ über die zitierte Sprecherin als Verfechterin stärkerer Regeln für Nachhaltigkeitswerbung. Die Partei betont den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, die sich laut Mitteilung darauf verlassen sollen, dass Angaben zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten korrekt sind.

Gleichzeitig adressiert die SPÖ mit der Aussendung eine wirtschaftliche Dimension: Nach Darstellung der Mitteilung geht es auch um fairen Wettbewerb gegenüber Unternehmen, die in nachhaltige Produktion investieren und sich an bestehende Regeln halten. Die Aussendung nennt Unternehmen, die mit unzutreffenden Versprechen werben, als Gegenstand der Neuerungen und spricht von „Greenwashern“ als Akteuren irreführender Werbung.

Die Aussendung setzt die SPÖ somit in eine Rolle als Initiatorin oder Befürworterin der Regelverschärfungen; sie zitiert Melanie Erasim und nutzt Beispiele, um die Bandbreite der Neuregelungen zu veranschaulichen. Konkrete Positionen anderer Parteien oder Interessenvertretungen werden in der Mitteilung nicht dargestellt.

Welche Regeln die UWG-Novelle vorsieht

Die SPÖ-Aussendung nennt konkrete Inhalte der Novelle. Demnach dürfen Unternehmen Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ nicht mehr verwenden, wenn sie diese Aussagen nicht klar belegen können. Die Novelle spricht in der Aussendung zudem spezifische Punkte an:

  • „Nachhaltigkeitssiegel“ auf Produkten sind nur mehr dann erlaubt, wenn sie zertifiziert wurden.
  • Falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit von Produkten werden verboten.
  • Gesetzliche Mindeststandards – etwa die Einhaltung von Grenzwerten oder Sicherheitsregeln – dürfen nicht als Besonderheit beworben werden.
  • Unternehmen dürfen nicht mehr mit Eigenschaften werben, die ohnehin selbstverständlich sind; in der Aussendung werden Beispiele genannt wie „glutenfreies Wasser“ oder „plastikfreies Papier“.

UWG, Greenwashing, Nachhaltigkeitssiegel, Haltbarkeit und Reparierbarkeit erklärt

UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb): Das UWG ist in Österreich das Gesetz, das unlautere geschäftliche Handlungen regelt. In der Aussendung wird auf die Novelle dieses Gesetzes Bezug genommen, die Regeln für Werbung und Kennzeichnungen verschärfen soll.

Greenwashing: In der Mitteilung verwendet die SPÖ den Begriff „Greenwasher“ und kritisiert Unternehmen, die mit leeren Nachhaltigkeitsversprechen werben, um daraus wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen. Greenwashing wird allgemein als irreführende Praxis bezeichnet, bei der umweltbezogene Aussagen nicht durch belastbare Nachweise gedeckt sind; die Aussendung stellt solche Praktiken als Gegenstand der Neuregelung dar.

Nachhaltigkeitssiegel: Laut Aussendung dürfen Nachhaltigkeitssiegel auf Produkten künftig nur verwendet werden, wenn sie zertifiziert wurden. Ein solches Zertifikat bedeutet nach Darstellung der Mitteilung, dass eine formale Bestätigung vorliegen muss, die die Verwendung des Siegels legitimiert; die Aussendung nennt keine einzelnen Siegelnamen oder Zertifizierungsstellen und enthält keine Angaben dazu, welche Zertifizierungen zulässig sind.

Haltbarkeit: Die SPÖ-Aussendung nennt explizit, dass falsche Angaben zur Haltbarkeit verboten werden. Haltbarkeitsangaben beziehen sich auf Zeiträume oder Bedingungen, unter denen ein Produkt seine Eigenschaften behält; die Novelle soll laut Mitteilung irreführende Angaben in diesem Bereich unterbinden. Die Aussendung macht keine näheren Angaben dazu, wie Haltbarkeitsnachweise zu erbringen sind.

Reparierbarkeit: Ebenfalls genannt ist ein Verbot falscher Angaben zur Reparierbarkeit. Reparierbarkeit beschreibt die Möglichkeit, ein Produkt bei Defekten instand zu setzen. Die Mitteilung verweist darauf, dass unzutreffende Werbeaussagen über die Reparaturfreundlichkeit von Produkten künftig nicht mehr zulässig sein sollen, ohne detaillierte Vorgaben zu Prüfverfahren zu nennen.

Was sich durch die UWG-Novelle ändert

Nach Darstellung der SPÖ setzt die Novelle formale Anforderungen an werbliche Aussagen: Nachhaltigkeitsbezogene Begriffe und Kennzeichnungen sollen nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie durch klare Nachweise oder zertifizierte Siegel gestützt sind. Die Aussendung stellt dies als Voraussetzung dar, damit Angaben zu Umwelteigenschaften nicht ohne Belege in der Werbung auftreten.

Die Mitteilung nennt zudem, dass Werbung mit Eigenschaften, die gesetzlich vorgeschrieben oder allgemein selbstverständlich sind, künftig nicht mehr als besonderer Verkaufsvorteil präsentiert werden darf. Beispiele in der Aussendung wie „glutenfreies Wasser“ oder „plastikfreies Papier“ dienen der Veranschaulichung dieser Regelung. Details zu Prüfmechanismen, Umsetzungsfristen oder möglichen Sanktionen nennt die Aussendung nicht, sodass konkrete Umsetzungsfragen offen bleiben.

Was die UWG-Novelle für Werbung und Unternehmen ändert

Die SPÖ-Aussendung spricht von einer Verpflichtung für Unternehmen, Werbeaussagen belegen zu können. In der Mitteilung wird dargestellt, dass dies Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen soll, indem nur belegte Umweltbehauptungen im Markt erscheinen dürften.

Aus Sicht der Aussendung betrifft die Novelle sowohl die Kennzeichnungspraxis (z. B. Siegel) als auch allgemeine Werbeaussagen zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit. Die Mitteilung enthält jedoch keine Angaben dazu, welche Behörden oder Stellen künftig Kontrollen vornehmen oder welche Sanktionen vorgesehen sind.

FAQ zur UWG-Novelle

Was hat der Nationalrat beschlossen?

Der Nationalrat hat nach Angaben der SPÖ heute die UWG-Novelle beschlossen, heißt es in der Aussendung. Die SPÖ stellt den Beschluss als Maßnahme gegen irreführende Werbung im Nachhaltigkeitsbereich dar und zitiert Melanie Erasim zur Bedeutung der Regelung.

Welche Begriffe sind nach der Novelle betroffen?

Die Aussendung nennt exemplarisch die Begriffe „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“ und „nachhaltig“ als solche, die nicht mehr ohne klare Belege verwendet werden dürfen. Unternehmen sollen diese Begriffe demnach nur noch einsetzen können, wenn sie die Aussagen klar belegen können.

Gilt das auch für Nachhaltigkeitssiegel?

Ja. Laut SPÖ dürfen „Nachhaltigkeitssiegel“ auf Produkten nur dann verwendet werden, wenn sie zertifiziert wurden. Die Mitteilung spricht damit für eine formale Legitimation solcher Siegel, nennt aber keine konkreten Zertifizierer oder Zertifizierungsstandards.

Was ist mit Angaben zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit?

Die Novelle verbietet nach Mitteilung der SPÖ falsche Angaben zur Haltbarkeit und zur Reparierbarkeit. Die Aussendung nennt diese Punkte ausdrücklich als Teil der Neuregelung, gibt jedoch keine weiteren Details zu Prüfverfahren oder Kontrollinstanzen an.

Wie behandelt die Novelle gesetzliche Mindeststandards?

Laut SPÖ dürfen gesetzliche Mindeststandards – etwa die Einhaltung von Grenzwerten oder Sicherheitsregeln – nicht als besondere Verkaufsvorteile beworben werden. Die Aussendung macht dieses Prinzip zum Beispiel an alltäglichen Produktformulierungen fest.

Welche Beispiele nennt die SPÖ für irreführende Werbung?

In der Mitteilung nennt die SPÖ als Beispiele „glutenfreies Wasser“ und „plastikfreies Papier“, um zu illustrieren, welche Werbeaussagen künftig nicht mehr zulässig sein sollen. Diese Beispiele stehen in der Aussendung als Illustration dafür, dass Selbstverständlichkeiten nicht als besondere Produktvorteile angepriesen werden dürfen.

Quellen und Kontakt

Quelle: SPÖ-Parlamentsklub (Aussendung zur UWG-Novelle). Für Rückfragen nennt der SPÖ-Parlamentsklub folgende Kontaktdaten: Telefon: 01/40110-3570, E-Mail: klubpresse [at] spoe.at. Weitere Informationen sind auf der Website des Parlamentsklubs abrufbar: https://klub.spoe.at.

Wörtliche Zitate im Artikel stammen aus der Originalaussendung der SPÖ: „Wo nachhaltig draufsteht, muss künftig auch nachhaltig drin sein“, „Konsument:innen müssen sich darauf verlassen, dass das, was auf den Produkten steht, auch stimmt“ und „Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss das künftig belegen können. Das schafft Transparenz und ehrlichen Wettbewerb.“

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Schlagworte

#UWG-Novelle#Greenwashing#Konsumentenschutz#Nachhaltigkeit#Melanie Erasim#SPÖ#Erasim#Innenpolitik

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