UNOS/Bernhard: „Die Kammer muss jetzt beweisen, dass sie den Rechnungshof ernst nimmt – sonst gehört sie von außen reformiert."
Der Rechnungshof bemängelt fehlende Dokumentation zu Funktionsentschädigungen seit 1996. UNOS kündigt rechtliche Prüfungen und Forderungen an und verlangt rechtliche Evaluierung sowie wirtschaftsprüferische Begleitung der WKÖ-Reform.
Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht zu Funktionär:innen, Personal und Bezügen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) fest, dass seit 1996 keine nachvollziehbaren Überlegungen dokumentiert worden seien, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auszahlung von Funktionsentschädigungen – insbesondere die im Wirtschaftskammergesetz geforderte „erhebliche Inanspruchnahme" – im Einzelfall vorlagen. UNOS – Unternehmerisches Österreich – reagiert darauf mit scharfer Kritik und der Ankündigung, mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.
UNOS-Bundessprecher Michael Bernhard bezeichnet den Befund als strukturellen Verstoß gegen den Ehrenamtsgrundsatz des Wirtschaftskammergesetzes (WKG) und erläutert, die Organisation werde sowohl eine Sachverhaltsdarstellung als auch eine Aufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft prüfen. UNOS kündigt darüber hinaus an, die zu Grunde liegenden Entscheidungen sowie mögliche Rückforderungen zu hinterfragen.
Im Mittelpunkt des Rechnungshofberichts steht laut Aussendung die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Funktionsentschädigungen dokumentiert geprüft worden sind. Konkret wird die im WKG verankerte Voraussetzung der „erheblichen Inanspruchnahme" als Begründungsgrundlage genannt, die bei Auszahlungen nachvollziehbar darzulegen gewesen wäre.
UNOS hebt hervor, dass über drei Jahrzehnte Millionenbeträge an Funktionsentschädigungen ausgezahlt worden seien, ohne dass die geforderte Dokumentation vorgelegt worden sei. In der Aussendung wird dies nicht als bloßer Formalfehler dargestellt, sondern als grundsätzliche Missachtung des Ehrenamtsprinzips, wie es das WKG vorsieht.
Die Aussendung verweist auf eine parallel laufende Reform der WKÖ. Demnach plant die Kammer den Abbau von 200 Vollzeitstellen, um die angekündigte Senkung der Kammerumlage 2 gegenzufinanzieren.
Gleichzeitig habe die WKÖ 2025 ein neues Bezügesystem eingeführt, das laut UNOS Erhöhungen zwischen 21 und 65 Prozent vorgesehen habe und Jahresbezüge von bis zu 182.000 Euro für die Präsidentschaft umfassen könne. UNOS kritisiert, dass die Umsetzung dieses Systems erst nach medialer Berichterstattung ausgesetzt worden sei.
UNOS bewertet den Rechnungshof-Befund als Beleg für fehlende Selbstkontrolle innerhalb der Kammerorganisation. Michael Bernhard verweist in der Aussendung auf eine Reihe von Befunden, die aus Sicht von UNOS zeigen, dass die WKÖ ihre internen Kontrollmechanismen nicht ausreichend wahrnimmt.
Vor diesem Hintergrund fordert UNOS überprüfbare Konsequenzen: rechtliche Evaluierungen kritisierter Bezügebeschlüsse, die Aufhebung von Beschlüssen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht dokumentiert werden können, sowie verbindliche Zwischenschritte und eine unabhängige wirtschaftsprüferische Begleitung für die bis Ende 2027 zugesagte Reformumsetzung. UNOS stellt zudem die Prüfung der Vorziehbarkeit der Kammerumlagensenkung in den Raum.
Laut Aussendung plant UNOS, eine Sachverhaltsdarstellung zu prüfen. Diese Prüfungsform soll die vom Rechnungshof aufgezeigten Sachverhalte weiter verfolgen und kann ein formaler erster Schritt zu weiteren rechtlichen Prüfungen sein.
Zudem kündigt UNOS an, eine Aufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft in Erwägung zu ziehen. In der Aussendung wird diese Option als ein Weg beschrieben, die Rechts- und Verwaltungslage der beanstandeten Bezügebeschlüsse überprüfen zu lassen; UNOS will dabei sowohl die Entscheidungen selbst als auch etwaige Rückforderungsmöglichkeiten hinterfragen.
UNOS erwartet laut Aussendung mehrere konkrete Maßnahmen. Dazu gehören die rechtliche Evaluierung der vom Rechnungshof kritisierten Bezügebeschlüsse und die Aufhebung jener Beschlüsse, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht dokumentiert werden können.
Weiter fordert UNOS, die für Ende 2027 zugesagte Umsetzung der Reformmaßnahmen mit verbindlichen Zwischenschritten und einer unabhängigen wirtschaftsprüferischen Begleitung zu unterlegen. Als letzte Konsequenz nennt die Aussendung eine Novelle des Wirtschaftskammergesetzes, falls die WKÖ aus Sicht von UNOS nicht aus eigener Kraft reformfähig sei; hier werden in der Mitteilung gesetzliche Obergrenzen für Bezüge, verpflichtende Wirtschaftsprüfung der Rechnungsabschlüsse und die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz als mögliche Elemente genannt.
Rechnungshof: In der Aussendung wird der Rechnungshof als die Instanz genannt, die in einem Bericht zu Funktionär:innen, Personal und Bezügen der WKÖ einen Befund festgehalten hat. Sein Befund zur fehlenden Dokumentation seit 1996 bildet den Ausgangspunkt der Kritik von UNOS.
Wirtschaftskammergesetz (WKG): Das WKG wird in der Mitteilung als rechtlicher Rahmen beschrieben, der Funktionen innerhalb der Kammerorganisation grundsätzlich als Ehrenämter auslegt. In diesem Rahmen sind finanzielle Bezüge die begründungspflichtige Ausnahme, nicht die Regel.
Funktionsentschädigungen: Diese Bezeichnung beschreibt in der Aussendung Zahlungen an Funktionär:innen innerhalb der WKÖ. Laut Mitteilung muss zu deren Auszahlung dokumentiert werden, dass die gesetzlich geforderte "erhebliche Inanspruchnahme" vorlag; das Fehlen solcher Dokumentation ist zentraler Kritikpunkt des Rechnungshofberichts.
Kammerumlage: Die Aussendung nennt die Kammerumlage 2 im Zusammenhang mit einer angekündigten Senkung, die gegenfinanziert werden soll. In der Mitteilung steht die geplante Senkung der Kammerumlage 2 zeitlich in Zusammenhang mit dem angekündigten Abbau von 200 Vollzeitstellen.
Sachverhaltsdarstellung: UNOS kündigt an, eine Sachverhaltsdarstellung zu prüfen; in der Aussendung ist dies als formaler Prüfungsschritt beschrieben, um die festgestellten Mängel weiter zu verfolgen und auf Möglichkeit von Rechtsfolgen zu prüfen.
Aufsichtsbeschwerde: Ebenfalls genannt ist die Möglichkeit einer Aufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Die Aussendung beschreibt diese Option als einen Weg, die Entscheidungen der WKÖ und deren rechtliche Grundlage durch die zuständige Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.
Nach Angaben in der Aussendung würden die von UNOS geforderten Schritte eine Reihe formaler Prüfungen und möglicher Aufhebungen von Beschlüssen zur Folge haben. UNOS verlangt demnach eine rechtliche Evaluierung der strittigen Bezügebeschlüsse und – wo die Voraussetzungen nicht dokumentiert sind – deren Aufhebung.
Darüber hinaus sieht die Aussendung vor, die angekündigten Reformmaßnahmen bis Ende 2027 mit verbindlichen Zwischenschritten sowie einer unabhängigen wirtschaftsprüferischen Begleitung zu versehen. Sollte die WKÖ aus Sicht von UNOS nicht aus eigener Kraft reformfähig sein, rückt laut Mitteilung eine gesetzliche Novelle in den Fokus.
Quelle der Meldung: UNOS – Unternehmerisches Österreich (OTS-Aussendung). Kontakt laut Mitteilung: UNOS - Unternehmerisches Österreich, Johannes Bachleitner (Bundesgeschäftsführer). Telefon: +4367683414320. E-Mail: johannes.bachleitner [at] unos.eu