ÖVP-Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner kündigt vereinfachte Erstakkreditierung und verpflichtende Audits an
Rudolf Taschner kündigt im Wissenschaftsausschuss Änderungen im Fachhochschulgesetz und HS‑QSG an: weniger Unterlagen bei Erstakkreditierungen, AQ Austria entscheidet überwiegend auf Basis der Einreichungen; verpflichtende Audits 2027–2031.
ÖVP-Wissenschaftssprecher Abg. Rudolf Taschner hat im Wissenschaftsausschuss eine Vereinfachung der Akkreditierungsverfahren für Fachhochschul-Studiengänge angekündigt. In der Aussendung spricht Taschner von einem Schritt zur "Entbürokratisierung und Stärkung des Fachhochschulsektors" und erklärt, dass neue Studiengänge in bereits akkreditierten Fachrichtungen an etablierten Fachhochschulen künftig "wesentlich rascher und mit deutlich geringerem administrativem Aufwand eingerichtet werden können."
Die angekündigten Änderungen wurden im Zusammenhang mit Anpassungen des Fachhochschulgesetzes (FHG) und des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS‑QSG) genannt. Taschner betont in der Aussendung, dass die Akkreditierungsverfahren "zielgerichtet vereinfacht" werden sollen, wobei er zugleich die Formulierung verwendet, dass dies "ohne dabei die hohe Qualität der österreichischen Fachhochschulen zu beeinträchtigen" erfolgen solle.
Laut der Aussendung wird das Verfahren zur Erstakkreditierung neuer Studiengänge künftig auf die wesentlichen Nachweise konzentriert. Taschner nennt ausdrücklich, dass die Antragsunterlagen auf das notwendige Minimum reduziert werden und insbesondere die folgenden Punkte umfassen sollen:
Die Presseaussendung führt weiter aus, dass eine externe Begutachtung in der Regel nicht mehr erforderlich sein soll. Stattdessen werde die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) grundsätzlich "auf Basis der vorgelegten Unterlagen" entscheiden, so Taschner.
Zur rechtlichen Absicherung für abweichende Akkreditierungsverfahren wird nach Angaben von Taschner im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS‑QSG) eine Ausnahmebestimmung geschaffen. In der Aussendung heißt es konkret: "Es wird im HS‑QSG festgelegt, dass alle Fachhochschulen im Zeitraum vom 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2031 ein Audit bei der AQ Austria absolvieren müssen."
Die Mitteilung führt aus, dass diese Audits "nach einheitlichen Standards und mit einer einheitlichen Vertiefung, insbesondere im Bereich der Curriculumsentwicklung" erfolgen sollen. Taschner fasst die Intention der Reform zusammen: "Mit dieser Reform werden Verfahren beschleunigt, und die Entwicklung neuer Studienangebote wird erleichtert."
Die Aussendung nennt Rudolf Taschner als ÖVP-Wissenschaftssprecher als Urheber der Mitteilung; die Darstellung erfolgt aus Sicht des ÖVP-Parlamentsklubs. Taschner beschreibt die geplanten Änderungen als Anpassungen in den bestehenden Gesetzeswerken FHG und HS‑QSG, in denen die konkreten rechtlichen Grundlagen für Akkreditierungen und Qualitätsprüfungen geregelt werden.
Als zentrale externe Stelle, die in der Mitteilung genannt wird, tritt die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) hervor. Nach der Aussendung soll AQ Austria künftig grundsätzlich anhand der eingereichten Unterlagen entscheiden; zusätzlich werden verpflichtende Audits für alle Fachhochschulen in einem klar benannten Zeitraum im HS‑QSG verankert.
In der Aussendung wird AQ Austria als die Stelle genannt, die "grundsätzlich auf Basis der vorgelegten Unterlagen" entscheidet. Damit wird AQ Austria in der Mitteilung als zentrale Entscheidungsinstanz für die angekündigten Akkreditierungsentscheidungen dargestellt.
Die Mitteilung nennt keine weiteren internen Abläufe der Agentur; ihre Rolle wird in der Aussendung auf die Entscheidungsfindung anhand der Einreichungen und die Durchführung der genannten Audits beschränkt.
Das Fachhochschulgesetz (FHG) wird in der Presseaussendung als eines der Gesetze genannt, die im Zuge der angekündigten Anpassungen geändert werden sollen. Konkrete Ausgestaltungsschritte des FHG selbst werden in der Aussendung nicht weiter detailliert.
Die Mitteilung ordnet das FHG als einen gesetzlichen Rahmen ein, in dem Regelungen für Fachhochschulen verankert sind und der für die angekündigten Änderungen entsprechend angepasst werden soll.
Das HS‑QSG wird in der Mitteilung als das Gesetz bezeichnet, in dem eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden soll. Nach der Aussendung wird hier insbesondere der Zeitraum für verpflichtende Audits (1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2031) definiert.
Die Aussendung erwähnt weiter, dass die Audits im HS‑QSG nach einheitlichen Standards und mit einer einheitlichen Vertiefung, insbesondere in der Curriculumsentwicklung, vorgenommen werden sollen.
Die Erstakkreditierung bezeichnet in der Aussendung das Verfahren zur erstmaligen Akkreditierung neuer Studiengänge. Taschner erklärt, dass dieses Verfahren künftig auf "die wesentlichen Nachweise" konzentriert werden soll und die Antragsunterlagen entsprechend reduziert werden.
In der Mitteilung werden als zentrale Nachweise das Curriculum, personelle Ressourcen und eine Bestätigung der Finanzierung genannt.
In der Aussendung sind Audits als verpflichtende Prüfungen genannt, die alle Fachhochschulen in einem genannten Zeitraum bei der AQ Austria absolvieren müssen. Die Audits sollen nach einheitlichen Standards erfolgen und eine einheitliche Vertiefung insbesondere im Bereich der Curriculumsentwicklung vorsehen.
Die Mitteilung beschreibt die Audits als rechtliche Absicherung für die abweichenden Akkreditierungsverfahren, die im HS‑QSG verankert werden sollen.
Das Curriculum des geplanten Studiengangs wird in der Aussendung als ein zentrales Element der reduzierten Antragsunterlagen genannt. In diesem Kontext ist mit Curriculum der strukturierte Lehr- und Studienplan eines Studiengangs gemeint, der Inhalte, Ziele und Aufbau des Studiums beschreibt.
Die Mitteilung weist darauf hin, dass die Curriculumsentwicklung auch Gegenstand der einheitlichen Vertiefung in den Audits sein soll.
Nach Darstellung in der Aussendung reduziert sich der Umfang der einzureichenden Unterlagen für die Erstakkreditierung auf einige Kernbestandteile: Curriculum, personelle Ressourcen und gesicherte Finanzierung. Taschner nennt dies eine Konzentration auf die "wesentlichen Nachweise".
Darüber hinaus sieht die Mitteilung eine Verlagerung der Entscheidungsgrundlage vor: Anstelle routinemäßiger externer Begutachtungen soll AQ Austria grundsätzlich anhand der eingereichten Unterlagen entscheiden, wobei externe Begutachtungen "in der Regel nicht mehr erforderlich" sein sollen. Parallel dazu werden verpflichtende Audits als Ergänzung in einem festgelegten Zeitraum vorgesehen.
Laut der Aussendung sind neue Studiengänge in bereits akkreditierten Fachrichtungen an etablierten Fachhochschulen betroffen. Taschner spricht in der Mitteilung explizit von dieser Gruppe von Studiengängen als Ziel der Vereinfachung.
Die Presseaussendung nennt drei Kernbestandteile: das Curriculum des geplanten Studiengangs, eine Bestätigung des Erhalters über die erforderlichen personellen Ressourcen sowie eine Bestätigung der gesicherten Finanzierung. Taschner erklärt, dass die Antragsunterlagen auf das notwendige Minimum reduziert werden sollen.
In der Aussendung heißt es, dass eine externe Begutachtung "in der Regel nicht mehr erforderlich sein" soll. Das Wort "in der Regel" deutet auf eine generelle Ausrichtung hin; die Presseaussendung nennt jedoch keine vollständige Streichung aller externen Begutachtungen in jedem Einzelfall.
Die Mitteilung nennt die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) als die Stelle, die grundsätzlich "auf Basis der vorgelegten Unterlagen" entscheidet. Das wird in der Presseaussendung als neues Grundprinzip formuliert.
Nach Angaben in der Aussendung wird im HS‑QSG eine Ausnahmebestimmung geschaffen. Außerdem nennt Taschner in der Mitteilung einen verpflichtenden Auditzeitraum für alle Fachhochschulen (1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2031) sowie die einheitlichen Standards und die einheitliche Vertiefung, insbesondere in der Curriculumsentwicklung.
Ja: Die Presseaussendung führt an, dass alle Fachhochschulen im Zeitraum vom 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2031 ein Audit bei der AQ Austria absolvieren müssen. Diese zeitliche Vorgabe ist Teil der im HS‑QSG vorgesehenen Regelung, wie Taschner in der Mitteilung darlegt.
Quelle: ÖVP-Parlamentsklub (Aussendung von ÖVP-Wissenschaftssprecher Abg. Rudolf Taschner).
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