Regierung rechnet mit Kosten von 240 Mio. € für Laufzeit bis April 2029
Der Hauptausschuss stimmte einstimmig der Verlängerung der strategischen Gasreserve bis 1. April 2029 zu; Verpflichtende Bevorratung von 20 TWh, geplante Evaluation 2027, Kosten rund 240 Mio. €.
Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute einstimmig eine Verordnung der Bundesregierung gebilligt, mit der die strategische Gasreserve in Österreich verlängert wird. Die Verordnung verschiebt das Ende der bisherigen Befristung vom 1. April 2027 auf den 1. April 2029; für den Beschluss war im Hauptausschuss eine Zweidrittelmehrheit erforderlich (Tagesordnungspunkt 92/HA).
Die Neuregelung legt weiterhin eine Mindestbevorratung von 20 Terawattstunden (TWh) Gas durch den Verteilergebietsmanager fest und sieht eine formelle Evaluierung der Maßnahme durch die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. April 2027 bis 31. Oktober 2027 vor. Für die Laufzeit bis April 2029 kalkuliert die Bundesregierung Kosten von rund 240 Millionen Euro, die nach Angaben des Ministers im Doppelbudget berücksichtigt sind.
Mit der heute gebilligten Verordnung bleibt die gesetzliche Grundlage für die strategische Bevorratung in Kraft und wird um zwei Jahre verlängert. Die Regelung betrifft die Verpflichtung des Verteilergebietsmanagers, einen Mindestbestand von 20 TWh zu halten, sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für Ein- und Ausspeicherung.
In der vom Ministerium vorgelegten Begründung wird auf das „sicherheits- und geopolitische Umfeld“ verwiesen, das weiterhin von Unsicherheiten geprägt sei. Explizit werden Risiken wie Lieferunterbrechungen und Marktverwerfungen als Argumente für die Fortsetzung der Maßnahme genannt.
Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer bezeichnete die Verlängerung als einen zentralen Beschluss und verwies auf die Größenordnung der Reserve: Sie entspreche einem Viertel des heimischen Jahresverbrauchs, so der Minister laut Protokoll. Er verwies ferner auf internationale Spannungen, etwa in der Straße von Hormus, und nannte dies als Kontext für die Diskussion über Abhängigkeiten und Vorsorge.
Abgeordnete aus mehreren Fraktionen bekräftigten die Notwendigkeit, die Maßnahme fortzuführen, nannten jedoch auch Kostengesichtspunkte und mögliche Markteffekte. Alois Schroll (SPÖ) hob die Bedeutung für Planungs- und Versorgungssicherheit des Wirtschaftsstandorts hervor; Laurenz Pöttinger (ÖVP) betonte Sicherheit und Kosteneffizienz. Vertreter der FPÖ fragten nach Auswirkungen auf Marktpreise, und Vertreter der Grünen wie Lukas Hammer sprachen sich ebenfalls für die Fortführung aus und erkundigten sich nach Kostenoptimierungen.
Für die Verwaltung der strategischen Gasreserve ist die Austrian Strategic Gas Storage Management GmbH (ASGM) benannt. Deren Geschäftsführer Michael Woltran gab Auskunft über die Gestaltung der nächsten Ausschreibung und sprach von einer geänderten Systematik bei der Abwicklung von Ein- und Ausspeicherung, mit denen Kosteneinsparungen erwartet werden.
Im Ausschuss wurde zudem die Verfügbarkeit der Reserven im Ernstfall thematisiert, unter anderem im Hinblick auf den Gasspeicher in Haidach. Nach Darstellung im Ausschuss sah ASGM-Geschäftsführer Woltran diesbezüglich kein Risiko; Minister Hattmannsdorfer verwies ergänzend auf einen aktuellen Füllstand aller Speicher in Österreich von 54 TWh als Kontextangabe zur Versorgungssituation.
Verteilergebietsmanager: In der Verordnung ist der Verteilergebietsmanager verpflichtet, einen Mindestbestand von 20 TWh Gas vorzuhalten. Der Begriff bezeichnet die für das Management und die Verteilung in einem geografischen Versorgungsnetz verantwortliche Stelle; in diesem Fall trägt die Stelle die juristische Verpflichtung zur Bevorratung laut Verordnung.
Terawattstunde (TWh): Die Terawattstunde ist eine Maßeinheit für Energiemengen, die in der Diskussion um nationale Gasreserven üblich ist. In der Verordnung sind 20 TWh als Mindestbevorratung festgelegt; der im Ausschuss genannte Füllstand aller Speicher beträgt 54 TWh, was als Vergleichsgröße zur Einordnung der Reserven genannt wurde.
Austrian Strategic Gas Storage Management GmbH (ASGM): Die ASGM wird in der Aussendung als zuständige Verwaltungseinheit für die strategische Gasreserve genannt. Im Ausschuss informierte der Geschäftsführer über die geplante Ausschreibung und organisatorische Anpassungen bei Ein- und Ausspeicherung, die in der Aussendung als Ansatz zur Kosteneffizienzbeschreibung erwähnt werden.
Füllstand: Unter Füllstand versteht die Aussendung die aktuell in Speicheranlagen lagernden Gasmengen. Der vom Minister genannte Wert von 54 TWh wurde im Ausschuss als Kontext zur nationalen Versorgungssituation angegeben, ohne dass in der Aussendung weitere Detailangaben zu einzelnen Anlagen vorgenommen wurden.
Evaluation 2027: Die Verordnung legt fest, dass die Bundesregierung die Gasreserve im Zeitraum vom 1. April 2027 bis 31. Oktober 2027 evaluiert. Die Aussendung beschreibt diese Evaluation als formalen Schritt zur Überprüfung der Maßnahme; nähere Inhalte oder verfahrensrechtliche Vorgaben der Evaluation wurden in der Aussendung nicht ausgeführt.
Formal ändert die Verordnung das Enddatum der bestehenden Rechtsgrundlage für die strategische Bevorratung von April 2027 auf April 2029. Damit bleibt die Pflicht zur Bevorratung von 20 TWh bestehen und ASGM bleibt als verwaltende Stelle benannt; die Verordnung setzt den zeitlichen Rahmen der Maßnahme neu fest.
Weitere konkrete Änderungen, die in der Aussendung genannt werden, betreffen die Planung einer Evaluation in 2027 sowie Hinweise auf eine bevorstehende Ausschreibung zur Abwicklung von Ein- und Ausspeicherung. Finanzielle Mittel in Höhe von rund 240 Millionen Euro sind laut Regierung für die Laufzeit bis April 2029 veranschlagt und im Doppelbudget berücksichtigt; detaillierte Auszahlungsmodalitäten wurden in der Aussendung nicht beschrieben.
Die in der Verordnung verankerte Evaluation soll innerhalb des genannten Zeitraums stattfinden; die Aussendung nennt diesen Terminrahmen, ohne detaillierte Schritte aufzuführen. Als formaler Vorgang dient eine solche Evaluierung der Überprüfung der bestehenden Regelung und ihrer praktischen Umsetzung, so wie es in der Verordnung vorgesehen ist.
Die kommende Ausschreibung zur Verwaltung von Ein- und Ausspeicherung wurde im Ausschuss angesprochen. Nach Angaben der ASGM ist eine Anpassung der Systematik geplant, um in der Abwicklung Kosteneinsparungen zu erreichen; die Aussendung liefert dazu keine weitergehenden verfahrensrechtlichen Details.
Wie lange gilt die neue Verordnung? Die Verlängerung erstreckt sich bis 1. April 2029; zuvor war die Regelung bis 1. April 2027 befristet. Der Hauptausschuss hat die Verordnung einstimmig gebilligt (Tagesordnungspunkt 92/HA), womit die Rechtsgrundlage für die Mindestbevorratung fortbesteht.
Welche Menge Gas muss bevorratet werden? Laut Verordnung ist der Verteilergebietsmanager verpflichtet, einen Mindestbestand von 20 TWh Gas vorzuhalten. Dieser Wert ist in der Verordnung als verbindliche Vorgabe festgelegt und wurde im Ausschuss als Teil des nationalen Vorsorgesystems genannt.
Wer verwaltet die strategische Gasreserve? Die Austrian Strategic Gas Storage Management GmbH (ASGM) wird in der Aussendung als zuständige Verwaltungseinheit genannt. Ihr Geschäftsführer Michael Woltran informierte den Ausschuss zur nächsten Ausschreibung und zu organisatorischen Anpassungen bei Ein- und Ausspeicherung; die Aussendung führt keine weiteren Verwaltungsdetails aus.
Gibt es eine Evaluation der Maßnahme? Ja. Die Verordnung sieht eine Evaluation der Gasreserve durch die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. April 2027 bis 31. Oktober 2027 vor. Die Aussendung beschreibt diese Evaluation als einen formalen Schritt zur Überprüfung der Maßnahme, ohne inhaltlich weitere Vorgaben zu nennen.
Welche Kostenschätzung wurde genannt? Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von rund 240 Millionen Euro bis April 2029; nach Angaben des Ministers sind diese Kosten im Doppelbudget berücksichtigt. In der Aussendung werden diese Mittel als kalkulatorische Bezifferung für die Laufzeit der verlängerten Regelung genannt; Auszahlungsdetails sind nicht Teil der Aussendung.
Wie war die politische Zustimmung im Hauptausschuss? Für die Verordnung war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich; der Hauptausschuss stimmte laut Aussendung einstimmig zu (Tagesordnungspunkt 92/HA). Damit ist die im Ausschuss notwendige parlamentarische Hürde erfüllt worden, wie in der Aussendung berichtet.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, Aussendung zum Beschluss des Hauptausschusses (Tagesordnungspunkt 92/HA).
Parlamentsdokument (Tagesordnung Hauptausschuss): https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/A-HA/1/00911/TO_16932493.html
Kontakt der Parlamentskorrespondenz: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Tel. +43 1 40110/2272, E-Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at, Web: http://www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz