Debatte um AMS-Einsatz, Rot‑Weiß‑Rot‑Karte, Beschäftigung älterer Menschen, Teilzeitarbeit und Ausgleichstaxfonds
Im Sozialausschuss wurden Initiativen der FPÖ und der Grünen diskutiert; ÖVP, SPÖ und NEOS vertagten die Vorlagen mehrheitlich.
Am Ende des heutigen Sozialausschusses standen mehrere Initiativen der Freiheitlichen und der Grünen zur Debatte. Mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS wurden diese durchgehend vertagt.
Die FPÖ kritisierte in einem Entschließungsantrag die Verwendung von AMS-Mitteln für Integrationsmaßnahmen und forderte laut Antrag eine Beschränkung des Mitteleinsatzes auf den Kernauftrag des AMS: die Vermittlung und Qualifizierung arbeitsloser Personen. Die Grünen brachten mehrere Vorschläge ein, darunter Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigung älterer Menschen, ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte sowie Forderungen zur Liquidität des Ausgleichstaxfonds.
Die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch kritisierte im Ausschuss die vom AMS gesetzten Integrationsmaßnahmen für geflüchtete Menschen und verwies in ihrem Entschließungsantrag (916/A(E)) auf Unterschiede bei der Mittelzuweisung: Für das Intensivprogramm für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte seien in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 75 Mio. Ꞓ zur Verfügung gestanden, für das Pflegestudium dagegen 37 bzw. 30 Mio. Ꞓ. Der Erfolg bei der Vermittlung von Asylberechtigten sei nach Ansicht Belakowitschs "äußerst bescheiden".
Belakowitsch und ihr Fraktionskollege Michael Oberlechner bezeichneten die parallele Verwendung von AMS-Geldern für Aufgaben des Österreichischen Integrationsfonds als "Doppelgleisigkeit" und forderten eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen AMS und ÖIF. Der FPÖ-Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Im Ausschuss betonte Barbara Teiber (SPÖ), dass das AMS die Chancen der Menschen am Arbeitsmarkt erhöhen solle und dass dabei bessere Deutschkenntnisse zuträglich seien. Johannes Gasser (NEOS) wies auf das Zusammenspiel zwischen AMS und Sozialhilfe hin: Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe erhielten bei Schulungsmaßnahmen eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts vom AMS, die mit der Sozialhilfe gegengerechnet werde, sodass das AMS die Aufwendungen der Bundesländer kompensiere und subventioniere.
In einem weiteren FPÖ-Antrag (434/A(E)) forderte die Partei, eine weitere Öffnung der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte "sofort gestoppt" zu werden und stattdessen in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte zu investieren. Dem hielt Bettina Zopf (ÖVP) im Ausschuss entgegen, die Rot‑Weiß‑Rot‑Karte werde gebraucht, um "dringend benötigte" Arbeitskräfte ins Land zu holen.
Die Grünen legten dem Ausschuss zwei Initiativen zur Erhöhung der Beschäftigung älterer Menschen vor. In einem Antrag (872/A) schlagen sie ein Bonus‑Malus-System vor, um Unternehmen zu Anreizen zu bewegen, ältere Personen über 60 Jahren einzustellen. Konkret wollen die Grünen Zu‑ oder Abschläge auf den dienstgeberseitigen Krankenversicherungsbeitrag vorsehen: Unternehmen mit überdurchschnittlich vielen älteren Beschäftigten würden niedrigere Beiträge zahlen (Bonus), Unternehmen mit unterdurchschnittlich vielen älteren Beschäftigten müssten höhere Beiträge entrichten (Malus).
Markus Koza (Grüne) argumentierte in der Ausschussdebatte, dass bisher vor allem Maßnahmen auf Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzt worden seien und nun auch bei den Betrieben angesetzt werden müsse. Bettina Zopf (ÖVP) lehnte den Vorschlag als "Bürokratiemonster" ab. Johannes Gasser (NEOS) merkte an, die Wahrscheinlichkeit für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bei älteren Menschen sei statistisch am geringsten, und verwies darauf, dass ein Großteil der älteren Arbeitslosen wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht vermittelt werden könne, sodass das vorgeschlagene Modell nach seiner Einschätzung nicht die richtige Antwort sei.
In einem zweiten Grünen‑Antrag (873/A) schlagen die Grünen Änderungen im Arbeitsverfassungs- und im Arbeitslosenversicherungsgesetz vor. Sie möchten unter anderem den Katalog der Kündigungsanfechtungen erweitern, sodass eine Kündigung künftig anfechtbar sein kann, wenn sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt oder erfolgt, weil die betroffene Person die Voraussetzungen für eine Korridorpension, Schwerarbeitspension oder vorzeitige Alterspension erfüllt.
Die Grünen fordern weiters, die sogenannte "Zwangspensionierungsregelung" zum frühestmöglichen Pensionsantritt abzuschaffen. Künftig sollen Personen nur dann kein Arbeitslosengeld erhalten können, wenn sie das Regelpensionsalter von 65 Jahren vollendet haben und ein Pensionsanspruch besteht, heißt es in der Begründung des Antrags. Ergänzend soll das AMS verpflichtet werden, Menschen über 60 Jahren besonders intensiv zu betreuen und unter bestimmten Rahmenbedingungen eine subventionierte Beschäftigung in einem sozialökonomischen Betrieb anzubieten.
Markus Koza verwies im Ausschuss auf ein OGH‑Urteil, nach dem ein erzwungener Pensionsantritt vor dem gesetzlichen Pensionsalter eine Altersdiskriminierung darstellen könne und bezeichnete die Maßnahme als "sinnvolle" Vorschlag. Bettina Zopf (ÖVP) wandte sich gegen den Vorstoß angesichts "drohender" zusätzlicher Kosten für AMS und Betriebe. Barbara Teiber (SPÖ) zeigte sich zwar für Motivationsanreize für Arbeitgeber, äußerte aber Kritik an der Idee subventionierter Beschäftigung in sozialökonomischen Betrieben wegen der damit verbundenen Kosten von etwa einer halben Mrd. Ꞓ.
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen wurden drei weitere wieder aufgenommene Forderungen der Grünen vertagt. Dazu zählt ein Antrag (575/A(E)) für ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig viele Überstunden beziehungsweise Mehrstunden leisten. Barbara Teiber (SPÖ) unterstützte diese Initiative grundsätzlich. Johannes Gasser (NEOS) verwies auf die Fachkräftestrategie als Instrument, das vorhandene Potenzial an Arbeitskräften zu heben.
Ein weiterer vertagter Punkt betrifft die Wiedereinführung eines geringfügigen Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld (678/A). Markus Koza argumentierte, dies sei für Berufsgruppen wie Kulturschaffende wichtig. August Wöginger (ÖVP) verteidigte hingegen die bislang getroffene Maßnahme als Frage der "sozialen Gerechtigkeit", insbesondere gegenüber arbeitenden Menschen mit niedrigem Einkommen.
Die Grünen äußerten außerdem Sorge um die finanzielle Situation des Ausgleichstaxfonds (ATF), aus dem Maßnahmen und Projekte zur Inklusion beziehungsweise Integration von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt finanziert werden. Im Antrag (216/A(E)) fordern sie Maßnahmen, um die Liquidität des ATF sicherzustellen. Auch diese Forderung wurde vertagt.
Was wurde im Sozialausschuss beschlossen? Mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS wurden die diskutierten Initiativen der FPÖ und der Grünen durchgehend vertagt. Konkrete Gesetzesänderungen oder Maßnahmen wurden im Ausschuss nicht beschlossen, sondern zur weiteren Behandlung vertagt.
Welche Kritik äußerte die FPÖ zum AMS? Die FPÖ bemängelte die Verwendung von AMS‑Mitteln für Integrationsmaßnahmen und verwies auf unterschiedliche Mittelvolumen: jeweils 75 Mio. Ꞓ für das Intensivprogramm Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte (2024 und 2025) gegenüber 37 bzw. 30 Mio. Ꞓ für das Pflegestudium. FPÖ‑Vertreterinnen und ‑Vertreter nannten die Vermittlungsergebnisse bei Asylberechtigten "äußerst bescheiden" und forderten eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen AMS und ÖIF.
Was fordern die Grünen zur Beschäftigung älterer Menschen? Die Grünen schlugen ein Bonus‑Malus‑System vor (872/A) mit Zu‑ oder Abschlägen auf den dienstgeberseitigen Krankenversicherungsbeitrag, um Unternehmen zu motivieren, ältere Personen über 60 Jahren zu beschäftigen. In einem weiteren Antrag (873/A) fordern sie Änderungen, um Zwangspensionierungen zu verhindern und das AMS zu verpflichten, Menschen über 60 Jahren intensiv zu betreuen und subventionierte Beschäftigung in sozialökonomischen Betrieben anzubieten.
Welche weiteren Grünen‑Forderungen wurden diskutiert? Vertagt wurden auch Anträge zu einem Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte (575/A(E)), zur Ermöglichung eines geringfügigen Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld (678/A) und zur Sicherstellung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds (216/A(E)).
Welche finanziellen Zahlen wurden in der Debatte genannt? In der Debatte wurden unter anderem folgende Zahlen genannt: jeweils 75 Mio. Ꞓ für das Intensivprogramm Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte in 2024 und 2025, 37 bzw. 30 Mio. Ꞓ für das Pflegestudium in den genannten Jahren, und von SPÖ‑Seite wurde ein Kostenpunkt für subventionierte Beschäftigung in sozialökonomischen Betrieben mit etwa einer halben Mrd. Ꞓ genannt.
Diese Berichterstattung basiert auf der Sitzungsniederschrift und der Presseinformation des Sozialausschusses des Nationalrats. Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E‑Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at. Weitere Informationen sind auf der Parlamentsseite verfügbar: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.