Wirtschaftsbund NÖ begrüßt Details zur Aktivpension – Regelung soll rund 150.000 Menschen betreffen
Ab 1. Jänner 2027 sollen Einkommen aus Arbeit nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters bis zu 15.000 Euro steuerfrei sein; Wirtschaftsbund NÖ fordert rasche parlamentarische Behandlung.
Der Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) hat die bekannt gegebenen Details zur Ausgestaltung der sogenannten Aktivpension begrüßt. Laut Aussendung sollen ab 2027 Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters bis zu 15.000 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Zusätzlich ist vorgesehen, dass für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung entfällt; eine entsprechende Entlastung soll auch für Selbstständige kommen. Insgesamt sollen rund 150.000 Menschen von der Aktivpension profitieren.
Die angekündigten Eckpunkte sehen vor, dass Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte soll der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung entfallen. Eine "entsprechende Entlastung" ist auch für Selbstständige vorgesehen. Als Starttermin der Regelung ist der 1. Jänner 2027 genannt.
In der Aussendung betont der Wirtschaftsbund Niederösterreich, dass insgesamt rund 150.000 Menschen von der Aktivpension profitieren sollen. Die Organisation fordert zugleich, dass die parlamentarische Behandlung bereits im Herbst erfolgen und das Gesetz zügig beschlossen wird, damit Betriebe rechtzeitig Rechtssicherheit erhalten und insbesondere die Vorbereitungen in der Lohnverrechnung verlässlich getroffen werden können.
WKNÖ Präsident und WBNÖ Landesgruppenobmann Wolfgang Ecker wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: „Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind auf das Wissen und die Erfahrung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Mit der Aktivpension wird freiwilliges Weiterarbeiten finanziell attraktiver und vorhandenes Arbeitskräftepotenzial besser genutzt. Davon profitieren die Menschen, die länger beruflich aktiv bleiben möchten, ebenso wie unsere Betriebe und der gesamte Wirtschaftsstandort“.
Abgeordneter zum Nationalrat und WBNÖ Direktor Harald Servus heißt es in der Aussendung: „Wer freiwillig länger arbeitet und weiterhin Leistung erbringt, muss am Ende auch spürbar mehr davon haben. Der jährliche Steuerfreibetrag und der Entfall des eigenen Pensionsversicherungsbeitrags setzen dafür einen klaren Anreiz. Gleichzeitig können erfahrene Fachkräfte länger in den Betrieben bleiben und ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben.“
Die Aussendung nennt mehrere Zielgruppen, für die die Aktivpension gelten soll: Erstens Menschen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinausschieben. Zweitens Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Pension weiterarbeiten. Drittens Personen, die ab dem Regelpensionsalter in Teilpension erwerbstätig bleiben. Entscheidend für den Wirtschaftsbund Niederösterreich ist, dass die Regelung unabhängig von der Beschäftigungsform greift und sowohl unselbstständig Beschäftigte als auch Selbstständige umfasst.
Die Nennung dieser Gruppen in der Mitteilung zeigt, dass die angekündigte Regelung nicht nur auf eine einzelne Beschäftigungsform beschränkt sein soll, sondern sowohl Angestellte und Arbeiter als auch Selbstständige erfassen will. Konkretere Details zum genauen Anwendungsumfang oder zu möglichen Ausnahmen nennt die Aussendung nicht.
Aktivpension: Im Wortlaut der Aussendung wird die Aktivpension als die vorgesehenen Regelungen bezeichnet, die Erwerbseinkünfte nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters betreffen. Die Mitteilung beschreibt die Aktivpension über die konkret genannten Elemente wie Steuerfreibetrag und Wegfall des eigenen Pensionsversicherungsbeitrags.
Steuerfreibetrag: In der Mitteilung ist von einem jährlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro die Rede. Dieser Betrag bezieht sich auf Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters und soll nach der Ankündigung steuerfrei bleiben.
Pensionsversicherung: Die Aussendung nennt den Wegfall des eigenen Beitrags zur Pensionsversicherung für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte als Teil der geplanten Entlastung. Für Selbstständige sei eine entsprechende Entlastung vorgesehen. Konkrete Details zur Ausgestaltung oder zu Beitragsberechnungen werden in der Mitteilung nicht geliefert.
Gesetzliches Regelpensionsalter: Die Mitteilung bezieht sich wiederholt auf das "gesetzliche Regelpensionsalter" als Zeitpunkt, ab dem die Aktivpension relevant wird, etwa für Personen, die ihren Pensionsantritt hinausschieben oder ab dem Regelpensionsalter weiterarbeiten.
Unselbstständig vs. Selbstständig: Die Aussendung stellt klar, dass die geplante Regelung sowohl unselbstständig Beschäftigte (Arbeiterinnen, Arbeiter, Angestellte) als auch Selbstständige umfassen soll, ohne in der Mitteilung weiter ins Detail zu gehen.
Diese Punkte geben den Kern der in der Aussendung genannten Eckdaten wieder; die Mitteilung enthält keine weiteren Ausführungen zu technischen Details, Übergangsregeln oder möglichen Ausnahmefällen.
In der Aussendung macht der Wirtschaftsbund Niederösterreich deutlich, dass er eine rasche parlamentarische Behandlung erwartet: "Für den Wirtschaftsbund Niederösterreich ist deshalb wichtig, dass die parlamentarische Behandlung direkt im Herbst erfolgt und das Gesetz zügig beschlossen wird." Konkret bezieht sich diese Forderung auf das Ziel, den Betrieben rechtzeitig Rechtssicherheit zu geben, sodass notwendige Vorbereitungen, vor allem in der Lohnverrechnung, verlässlich getroffen werden können.
Die Mitteilung betont außerdem die Bedeutung des Wissens und der Erfahrung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zitiert Wolfgang Ecker mit der Aussage, dass die Aktivpension freiwilliges Weiterarbeiten "finanziell attraktiver" machen und vorhandenes Arbeitskräftepotenzial "besser genutzt" werden könne. Diese Passagen geben die Position des Wirtschaftsbunds wieder, ohne in der Aussendung darüber hinausgehende konkrete Maßnahmen zu nennen.
Laut der Aussendung ist der Start der Aktivpension mit 1. Jänner 2027 vorgesehen. Der Wirtschaftsbund Niederösterreich fordert, dass die parlamentarische Behandlung direkt im Herbst erfolgt und das Gesetz zügig beschlossen wird, damit Betriebe rechtzeitig Planungs- und Abrechnungsprozesse anpassen können.
Die Mitteilung nennt einen jährlichen Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Euro für Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Diese Beträge sollen laut Aussendung steuerfrei bleiben.
In der Aussendung heißt es, dass für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung entfallen soll. Für Selbstständige ist eine entsprechende Entlastung vorgesehen. Konkrete Detailregelungen werden in der Mitteilung nicht ausgeführt.
Die Mitteilung nennt drei Gruppen: Personen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinausschieben; Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Pension weiterarbeiten; und Personen, die ab dem Regelpensionsalter in Teilpension erwerbstätig bleiben. Zudem betont der WBNÖ, dass die Regelung unabhängig von der Beschäftigungsform sowohl unselbstständig Beschäftigte als auch Selbstständige umfassen soll.
Die Aussendung spricht von rund 150.000 Menschen, die von der Aktivpension profitieren sollen. Weitere Aufschlüsselungen oder Verteilung nach Berufsgruppen nennt die Mitteilung nicht.
Der Wirtschaftsbund Niederösterreich fordert, dass die parlamentarische Behandlung "direkt im Herbst" erfolgt und das Gesetz zügig beschlossen wird, damit Betriebe frühzeitig Rechtssicherheit erhalten und insbesondere die Lohnverrechnung vorbereitet werden kann.
Diese Darstellung basiert auf der Aussendung des Wirtschaftsbunds Niederösterreich vom Herausgeber Wirtschaftsbund Niederösterreich. Kontaktangaben aus der Mitteilung:
Wirtschaftsbund Niederösterreich
Telefon: 02742/90203610
E-Mail: kommunikation [at] wbnoe.at
Website: https://www.wbnoe.at
Hinweis: Detaillierte gesetzliche Vorgaben, Ausgestaltungsvorschriften und mögliche Durchführungsverordnungen zur Aktivpension werden in der Mitteilung nicht erläutert. Für weitere Informationen verweist die Aussendung auf die parlamentarische Behandlung und den Gesetzgebungsprozess.