Koalitionsantrag überträgt Betrieb an BUAK; Änderungen bei Schlechtwetterentschädigung und Datenverarbeitung
Der Sozialausschuss schickt einen Koalitionsantrag ins Plenum: Betrieb der BauID soll von der BUAK übernommen werden; Inkrafttreten, Ausstellungsfristen und Datenregelungen festgelegt.
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am heutigen Sitzungstag mit breiter Mehrheit einen von den Koalitionsparteien eingebrachten Antrag ins Plenum überwiesen. Kernpunkt der Initiative ist eine Neustrukturierung des BauID-Systems, das hinter der Identifikationskarte für Beschäftigte auf Baustellen steht. Künftig soll dieses System direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben werden.
Neben der BauID-Neuregelung lehnte der Ausschuss einen Entschließungsantrag der FPÖ gegen eine weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte ab. Weitere FPÖ-Initiativen zu flexibleren Arbeitszeiten für Lehrlinge sowie zu einer engen Fokussierung des AMS auf dessen Kernaufgaben wurden vertagt. Ein Entschließungsantrag der Grünen für ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte wurde ebenfalls vertagt.
Der von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen eingebrachte Antrag (Gegenstand 917/A) sieht eine Umstrukturierung des derzeitigen Betriebsmodells des BauID-Systems vor. Aktuell wird das System von der BauID-GmbH betrieben, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der BUAK. Mit dem Antrag soll die BUAK selbst Betreiberin des Systems werden, wobei sie die bisherige Tochtergesellschaft weiterhin als Dienstleisterin in Anspruch nehmen kann.
Im Rahmen dieser Neustrukturierung werden die Zwecke des BauID-Systems neu gefasst und die Regeln zur Datenverarbeitung konkretisiert. Außerdem sieht der Ausschussbeschluss vor, dass die BUAK künftig allen Arbeitnehmenden, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, eine BauID-Karte ausstellen muss. Auch entsandte oder überlassene Arbeitnehmende von Firmen mit Sitz im Ausland, die in Österreich arbeiten, sowie Personen mit Anwartschaften gegenüber der BUAK fallen unter den Anspruch auf Ausstellung einer BauID-Karte.
Die Koalitionsparteien brachten im Ausschuss noch einen Abänderungsantrag ein, der das Inkrafttreten und Übergangsfristen regelt. Das Inkrafttreten wurde auf den 1. August 2026 verschoben. Für Arbeitnehmende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in aufrechtem Arbeitsverhältnis befinden, gilt eine Frist: Die BUAK muss diesen Personen bis spätestens 30. Juni 2029 eine BauID-Karte ausstellen.
Weitere Anpassungen betreffen die Abgrenzung bestimmter Betriebe. So sollen künftig Metalltechnikbetriebe weitgehend vom BUAG ausgenommen werden; das Gesetz soll allerdings für die Montage von Fassadenelementen in bestimmten Fällen weiter Anwendung finden. Präzisierungen zur Verarbeitung von Daten im System wurden ebenfalls vorgenommen.
Der Initiativantrag enthält auch Änderungen zur Schlechtwetterentschädigung für Beschäftigte am Bau. Bislang ist der Anspruch in eine Winterperiode und eine Sommerperiode getrennt, und Stunden dürfen nicht vom Sommer in den Winter übertragen werden. Der Antrag sieht stattdessen künftig einen Anspruch von 320 Stunden für das gesamte Geschäftsjahr (1. November bis 31. Oktober) vor. Diese Änderung soll ab 1. November 2026 gelten.
Bei der Debatte meldeten sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen zu Wort. Josef Muchitsch (SPÖ) sagte, mit der Novelle schaffe man mehr Fairness und weniger Bürokratie auf Baustellen. Er erläuterte, die BauID-Karte solle kostenlos an alle Beschäftigten am Bau ausgegeben werden; mit der Plastikkarte seien in Echtzeit Abfragen bei der Sozialversicherung, beim AMS sowie zu Entsendebestätigungen und Aufenthaltsgenehmigungen möglich. Muchitsch erwähnte zudem, dass Beschäftigte mit der Karte etwa Urlaubsguthaben, ihren Stundenlohn und ihre Arbeitsverhältnisse einsehen könnten.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) betonte ebenfalls die Bedeutung von Fairness und weniger Bürokratie sowie die Entflechtung bei Spenglerbetrieben. Johannes Gasser (NEOS) verwies darauf, dass die NEOS die BauID-GmbH in der Vergangenheit wegen fehlender Transparenz kritisiert hätten und begrüßte die Überführung des Systems in die BUAK. Markus Koza (Grüne) hob die Abgrenzung zur Zugehörigkeit zum BUAG und die Umstellung der Schlechtwetterentschädigung auf ein Ganzjahresmodell hervor.
Vertreterinnen und Vertreter der FPÖ stellten Fragen zu Datenverarbeitung und Freiwilligkeit. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) zeigte sich irritiert über die Speicherung von GPS-Koordinaten bei Kontrollen und über Abfragen zu Leistungen aus Krankenversicherungen oder AMS-Bezügen. Arbeitsministerin Korinna Schumann erläuterte, die BauID-GmbH bleibe aus Gründen nötig, unter anderem um Personen bei nicht-BUAK-pflichtigen Betrieben Karten ausstellen zu können. Sie versicherte, mit den GPS-Daten lasse sich kein Bewegungsprofil erstellen und erklärte, dass Daten zu Auszahlungen aus der Krankenversicherung nicht zur Einsicht für Arbeitgeber oder beschäftigte Personen gedacht seien, sondern zur Abrechnung von Leistungen aus der BUAK.
Nach dem Beschluss müssen sich Arbeitnehmende registrieren, um das BauID-System nutzen zu können. Arbeitgeber können mit der BUAK einen Dienstleistungsvertrag zur Nutzung des Systems abschließen. Die Teilnahme am System soll grundsätzlich freiwillig erfolgen. Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des BauID-Systems sind laut Antrag kostenfrei, sofern die Arbeitnehmenden dem BUAG unterliegen; wenn Arbeitnehmende nicht dem BUAG unterstehen, müssen deren Arbeitgeber für die Nutzung des Systems bezahlen.
Josef Muchitsch wies im Ausschuss auch auf Änderungen beim Postversand von Ansprüchen hin: Derzeit werde quartalsweise ein Auszug der Ansprüche an rund 135.000 Beschäftigte am Bau per Post versandt. Künftig solle der Postversand nur noch einmal jährlich erfolgen; stattdessen hätten die Personen in Echtzeit Zugriff auf ihre Daten über die Karte. Muchitsch sagte, die Kosteneinsparung solle die Gratis-Ausstellung der Karte gegenfinanzieren.
BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse): Die BUAK ist die Institution, die nach dem Beschluss künftig Betreiberin des BauID-Systems sein soll. Sie stellt nach dem vorgeschlagenen Gesetz Arbeitnehmenden, die dem BUAG unterliegen, BauID-Karten aus.
BauID / BauID-Karte: Die BauID ist eine Identifikationskarte für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Mit ihr können Kontrollorgane und Verantwortliche auf Baustellen prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, und Berechtigte können in Echtzeit bestimmte Abfragen tätigen.
BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz): Das BUAG regelt, welche Arbeitnehmenden Anspruch auf Leistungen und auf eine BauID-Karte haben. Der Antrag sieht vor, die Zuordnung zum BUAG in bestimmten Bereichen, etwa bei Spenglerbetrieben, zu präzisieren.
BauID-GmbH: Die BauID-GmbH ist derzeit Betreiberin des Systems und eine 100%-ige Tochter der BUAK. Nach dem Antrag soll die BUAK die Betreiberfunktion übernehmen, die GmbH kann weiterhin als Dienstleisterin eingesetzt werden.
Schlechtwetterentschädigung: Bisher getrennt in Winter- und Sommerperiode, soll der Anspruch künftig als 320-Stunden-Anspruch für das gesamte Geschäftsjahr (1. November bis 31. Oktober) ausgestaltet werden; diese Regelung soll ab 1. November 2026 gelten.
Rot-Weiß-Rot-Karte: Ein formloser Verweis im Ausschuss auf das Instrument zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen; ein FPÖ-Entschließungsantrag gegen eine weitere Öffnung fand keine Mehrheit.
Nach dem Ausschussbeschluss soll die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) das System betreiben. Die bisherige Betreiberin, die BauID-GmbH, bleibt demnach als Dienstleisterin verfügbar, ist aber nicht mehr die primäre Betreiberin.
Arbeitnehmende, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, haben Anspruch auf eine BauID-Karte. Ebenso sind Arbeitnehmende von Firmen mit Sitz im Ausland, die nach Österreich entsendet oder überlassen werden bzw. in Österreich arbeiten, sowie Personen mit Anwartschaften gegenüber der BUAK erfasst.
Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des BauID-Systems sollen kostenfrei sein, sofern die Arbeitnehmenden dem BUAG unterliegen. Für Arbeitnehmende, die nicht dem BUAG unterliegen, müssen deren Arbeitgeber für die Nutzung des Systems bezahlen.
Der Antrag sieht vor, dass die Teilnahme am BauID-System freiwillig erfolgt. Josef Muchitsch betonte jedoch im Ausschuss, dass der Einsatz der Karte freiwillig sei, zugleich aber im praktischen Gebrauch vergleichbar mit einem erforderlichen Ticket in bestimmten Situationen.
Ministerin Korinna Schumann erklärte, dass Zugriff auf Daten durch Kontrollbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, durch Arbeitgeber sowie durch Arbeitnehmende vorgesehen ist. Josef Muchitsch ergänzte, dass der Zugriff für die verschiedenen Gruppen klar abgegrenzt werde, so dass etwa Arbeitgeber nicht dieselben Daten sehen könnten wie Beschäftigte oder Kontrollbehörden.
Der bisher in Sommer- und Winterperioden getrennte Anspruch soll in einen Jahresanspruch von 320 Stunden für das Geschäftsjahr (1. November bis 31. Oktober) umgewandelt werden. Diese Änderung ist laut Antrag ab 1. November 2026 vorgesehen.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz
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