Debatte über Leistungsbilanz auf Basis des Tätigkeitsberichts 2025 im Rechnungshofausschuss
Im Rechnungshofausschuss wurde der Tätigkeitsbericht 2025 einstimmig zur Kenntnis genommen. RH‑Präsidentin Margit Kraker nannte Prüfbereiche, Peer‑Review‑Ergebnis und Wünsche nach einem Empfehlungstracker.
Der Tätigkeitsbericht 2025 des Rechnungshofs stand am 30. Juni 2026 im Rechnungshofausschuss des Nationalrats im Mittelpunkt: Die Berichtslegung wurde laut Parlamentskorrespondenz in der Sitzung einstimmig zur Kenntnis genommen. RH‑Präsidentin Margit Kraker zog Bilanz über die Vielfalt der Aufgaben ihres Hauses und berichtete zugleich von einer externen Begutachtung durch ausländische Kolleginnen und Kollegen.
In der Debatte antwortete Kraker auf Fragen der Abgeordneten zu möglichen Kontrolllücken, nannte als Beispiel die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen und verlangte darüber hinaus eine Halbierung der Stellungnahmefrist sowie Klarstellungen zu digitalen Zugriffsrechten auf Daten. Mehrere Abgeordnete äußerten Lob für die Leistungsbilanz des Rechnungshofs, andere stellten Nachfragen zu Umsetzung und Umfang der Prüfungen.
Laut Tätigkeitsbericht hat der Rechnungshof im Berichtsjahr 63 Berichte veröffentlicht; darüber hinaus seien fünf Sonderprüfungen und sieben Follow‑up‑Prüfungen durchgeführt worden, führte Kraker im Ausschuss aus. Der Rechnungshof habe daneben Aufgaben wie Einkommenserhebungen, die Kontrolle von Spenden an politische Parteien und den Bundesrechnungsabschluss wahrgenommen.
Ende Dezember 2025 seien 90 Prüfungen im Laufen gewesen; 55 davon hätten sich auf den neuen Prüfungsschwerpunkt „Vertrauen in den Staat. Wie zukunftstauglich ist die Verwaltung in Österreich?“ bezogen, den der Rechnungshof für die Jahre 2025 bis 2027 gesetzt habe (vgl. III‑276 d.B.).
Der Rechnungshof ist nach eigenen Angaben zuständig für insgesamt 5.800 Rechtsträger. Dazu zählten öffentliche Stellen, Anstalten, Stiftungen und Fonds auf Bund-, Landes‑ und Gemeindeebene sowie Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 50 %, ferner Sozialversicherungsträger und Kammern.
Die Arbeit leiste ein Team von 307 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Tätigkeitsbericht wird der Wirkungsgrad der Empfehlungen angegeben: Sowohl bei Nachfrageverfahren als auch bei Follow‑up‑Überprüfungen betrage dieser rund 88,4 %. Kraker nannte zudem, dass derzeit 79 Berichte offen seien, die sehr viele Bereiche abdeckten.
Der Rechnungshof stand 2025 selbst im Rahmen eines internationalen Peer Reviews: Externe Prüfer vom deutschen Bundesrechnungshof und vom britischen National Audit Office hätten dem österreichischen Rechnungshof ein insgesamt sehr positives Zeugnis ausgestellt, betonte Kraker. Die Prüfer hätten bestätigt, dass der Rechnungshof sein breites Mandat mit Sorgfalt, Fachlichkeit und Transparenz erfülle.
Besonders hervorgehoben worden seien laut Kraker die Professionalität und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zugleich hätten die Peers Verbesserungspotenziale aufgezeigt, etwa mögliche Doppelgleisigkeiten bei Prüfungsstarts und aufwendige Qualitätssicherungsprozesse; empfohlen worden sei unter anderem, bestimmte Verfahren effizienter zu gestalten und eine mögliche Begrenzung von Sonderprüfungen zu prüfen.
Mehrere Abgeordnete lobten die Bandbreite der Aufgaben und die Leistungsbilanz des Rechnungshofs: Gertraud Auinger‑Oberzaucher (NEOS) sprach von einer „beeindruckenden Bandbreite“, Harald Servus (ÖVP) hob die umfassende Leistungsbilanz hervor, und Nina Tomaselli (Grüne) nannte den Bericht eine „wunderbare Leistungsschau“. Gleichzeitig wurden Nachfragen zu Kontrolllücken, Umsetzungskultur und Nebentätigkeiten gestellt.
Kraker verwies auf bestehende Einschränkungen bei der Wiederaufnahme ganzer Prüfungen und erläuterte, dass das Instrument der Nachfrageverfahren und ausgewählte Follow‑up‑Prüfungen genutzt werde, um zu klären, ob Empfehlungen umgesetzt worden seien. Sie erwähnte, dass in einem Pilotsystem geprüft werde, bei zentralen Empfehlungen in einem mehrjährigen Zeitraum nachzufragen.
Die Präsidentin äußerte sich zudem sehr positiv zum Vorschlag eines „öffentlichen Empfehlungstrackers“, stellte aber klar, dass dafür die notwendigen Ressourcen erforderlich wären. Zur Frage bestehender Kontrolllücken nannte Kraker explizit die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen, die öffentliche Fördermittel erhalten, und verwies darauf, dass auch den Landesrechnungshöfen dieses Prüfungsfeld ein Anliegen sei.
Rechnungshof
Der Rechnungshof ist laut Tätigkeitsbericht die unabhängige Kontrollbehörde, die Prüfungen der Gebarung öffentlicher Mittel und Organisationen vornimmt. Er veröffentlicht Berichte, Sonderprüfungen und Follow‑up‑Ergebnisse.
Peer Review
Ein Peer Review ist eine externe Begutachtung durch andere oberste Rechnungskontrollbehörden. Im vorliegenden Fall kamen die Prüfer vom deutschen Bundesrechnungshof und vom britischen National Audit Office.
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen sind Prüfungen, zu denen der Rechnungshof auf Beschluss, Verlangen oder Ersuchen bestimmter Rechtsträger tätig wird. In der Diskussion wurde erwähnt, dass die Peers eine mögliche Begrenzung solcher Prüfungen vorgeschlagen haben.
Follow‑up‑Überprüfungen
Follow‑up‑Überprüfungen dienen dazu, nachzuprüfen, ob Empfehlungen aus Prüfberichten umgesetzt wurden. Der Bericht nennt sieben Follow‑up‑Prüfungen im Jahr 2025.
INTOSAI
INTOSAI ist die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden. Kraker verwies darauf, dass der Rechnungshof das Generalsekretariat von INTOSAI geführt habe und daraus Erfahrungs‑ und Wissensaustausch resultiere.
Empfehlungstracker
Als „öffentlicher Empfehlungstracker“ wurde im Ausschuss ein Instrument genannt, mit dem zentrale Empfehlungen und deren Umsetzungsstand sichtbar gemacht werden könnten. Kraker befürwortete den Vorschlag, nannte aber Ressourcenbedarf als Voraussetzung.
Der Bericht dokumentiert nach Angaben Krakers sowohl das Kerngeschäft als auch zusätzliche Aufgaben des Rechnungshofs, darunter Einkommenserhebungen, Kontrolle von Parteispenden und den Bundesrechnungsabschluss. Zudem habe der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem Parteiengesetz 22 Berichte zu kontrollieren gehabt: zehn Rechenschaftsberichte, fünf Wahlwerbungsberichte zur Europawahl und sieben Wahlwerbungsberichte zur Nationalratswahl.
Kraker berichtete ferner, dass der Rechnungshof drei Jahre in Folge mit der jährlichen Abschlussprüfung der OSZE betraut gewesen sei; dieses Mandat werde im Berichtsjahr enden. Intern habe sich die Behörde 2025 mit der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes, einem neuen Verhaltenskodex, der Einführung eines Risikomanagements sowie Qualitätsstandards zum Einsatz von KI befasst.
Warum stand der Rechnungshof selbst auf dem Prüfstand?
Der Rechnungshof wurde im Rahmen einer Peer Review extern beurteilt; Prüfer waren der deutsche Bundesrechnungshof und das britische National Audit Office. Kraker berichtete, dass die Begutachtung ein insgesamt sehr positives Zeugnis ausgestellt habe.
Welche Kritikpunkte nannten die Peers?
Laut Kraker wurden in der Peer Review Verbesserungspotenziale identifiziert, insbesondere bei internen Abläufen wie möglichen Doppelgleisigkeiten bei Prüfungsstarts und aufwendigen Qualitätssicherungsprozessen. Die Peers regten an, bestimmte Verfahren effizienter zu gestalten und schlugen unter anderem eine mögliche Begrenzung von Sonderprüfungen vor.
Was fordert RH‑Präsidentin Margit Kraker konkret?
Kraker nannte als Beispiele für mögliche Kontrolllücken die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen und wies auf Wünsche nach einer Halbierung der Stellungnahmefrist auf sechs Wochen sowie einer Klarstellung digitaler Zugriffsrechte auf Daten hin. Außerdem sprach sie sich positiv für einen „öffentlichen Empfehlungstracker“ aus, sofern dafür Ressourcen bereitgestellt würden.
Welche parlamentarischen Initiativen wurden im Ausschuss genannt?
Die FPÖ brachte einen Entschließungsantrag zur Reform der alle zwei Jahre durchgeführten Einkommenserhebung der öffentlichen Wirtschaft des Bundes ein (713/A(E)). Der Antrag wurde von den Regierungsparteien vertagt; verschiedene Abgeordnete anderer Fraktionen signalisierten in der Debatte Unterstützungsabsichten bzw. die Notwendigkeit, das Thema parteiübergreifend anzugehen.
Wie hoch ist der Wirkungsgrad der Empfehlungen?
Im Tätigkeitsbericht gibt der Rechnungshof einen Wirkungsgrad von rund 88,4 % an – dies sowohl bei Nachfrageverfahren als auch bei Follow‑up‑Überprüfungen. Dieser Wert ist dem Bericht zu entnehmen und wurde in der Ausschusssitzung genannt.
Welche internen Projekte nannte der Rechnungshof für 2025?
Kraker verwies auf die Umsetzung der Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes, die Entwicklung eines neuen Verhaltenskodexes, die Einführung eines Risikomanagements sowie die Ausarbeitung von Qualitätsstandards zum Einsatz von KI.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Weitere Informationen und Dokumente zum Rechnungshofausschuss finden sich auf www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.
Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Telefon: +43 1 40110/2272, E‑Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at