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Gesundheit

ÖGF fordert Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

Stellungnahme der ÖGF vor dem Menschenrechtsrat nennt Streichung aus dem StGB und Integration in das Gesundheitssystem

30. Juni 2026
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Die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) hat am 30.06.2026 eine Stellungnahme beim UN‑Menschenrechtsrat eingereicht und fordert die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch sowie die Integration in das öffentliche Gesundheitssystem.

Die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) hat am 30.06.2026 eine schriftliche Stellungnahme beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingereicht. In der Eingabe begrüßt die ÖGF die Unterstützung bestimmter UPR‑Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit, macht jedoch zugleich deutlich, dass aus Sicht der Organisation in Österreich noch dringender Handlungsbedarf bei Rechtslage und Versorgung bestehe.

In ihrer Stellungnahme fordert die ÖGF die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch sowie die Anerkennung des Schwangerschaftsabbruchs als Teil der reproduktiven Gesundheitsversorgung. Die Organisation nennt weiter, dass der Zugang über das öffentliche Gesundheitssystem rechtmäßig, kostenlos, niederschwellig und flächendeckend erfolgen müsse.

ÖGF‑Stellungnahme vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Die ÖGF hat die vollständige Stellungnahme am 30. Juni 2026 beim Menschenrechtsrat eingebracht. Die Einreichung steht im Kontext der Universal Periodic Review (UPR), des Prüfverfahrens des Menschenrechtsrats, in dessen Rahmen Staaten Rückmeldungen und Empfehlungen zu ihrer Menschenrechtssituation erhalten und Drittakteure Stellungnahmen einbringen können.

In der schriftlichen Eingabe verbindet die ÖGF ihre Forderungen mit der Einordnung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte als Menschenrechte, wie sie in Darstellungen der Vereinten Nationen dargestellt werden. Die Stellungnahme selbst enthält die genannten Forderungen, benennt Qualitätsmerkmale für den Zugang und verweist auf die Notwendigkeit, dass Österreich internationale Standards in diesem Bereich erfülle.

Kernaussage der ÖGF: Forderungen zur Entkriminalisierung und Versorgung

Die zentralen Forderungen der ÖGF sind klar umrissen: die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und die Anerkennung des Schwangerschaftsabbruchs als Bestandteil der reproduktiven Gesundheitsversorgung. Die Organisation fordert außerdem, dass der Zugang über das öffentliche Gesundheitssystem erfolgen soll und dabei rechtmäßig, kostenlos, niederschwellig und flächendeckend ausgestaltet werden muss.

In der Aussendung wird Mirijam Hall, die als Präsidentin der ÖGF genannt wird, mit der Forderung zitiert, Österreich solle den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch streichen und den Zugang über das öffentliche Gesundheitssystem sicherstellen. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen, Zeitpläne oder gesetzgeberische Schritte sind in der Stellungnahme nicht beschrieben.

Begriffe und Verfahren erklärt: UPR, Menschenrechtsrat, sexuelle und reproduktive Rechte, StGB, öffentliches Gesundheitssystem

Universal Periodic Review (UPR): Die ÖGF nennt das UPR als Kontext ihrer Einreichung. Der UPR ist ein regelmäßiges Prüfverfahren des Menschenrechtsrats, das Staaten Rückmeldungen und Empfehlungen zur menschenrechtlichen Lage gibt und an dem auch Eingaben Dritter berücksichtigt werden können. Die Stellungnahme der ÖGF ist Teil dieses Verfahrens.

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen: Die Stellungnahme wurde vor dem Menschenrechtsrat eingebracht. Der Menschenrechtsrat ist das UN‑Gremium, in dem menschenrechtliche Themen behandelt und Prüfungen der Menschenrechtslage von Staaten vorgenommen werden. Das UPR ist eine der Arbeitsformen dieses Gremiums.

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte: Die ÖGF verweist in ihrer Eingabe auf die Auffassung der Vereinten Nationen, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte Menschenrechte seien. Diese Einordnung nutzt die Organisation als Bezugsrahmen für ihre Forderungen nach rechtlicher und versorgungsbezogener Änderung in Österreich.

Strafgesetzbuch (StGB): Mit der Forderung nach Streichung aus dem Strafgesetzbuch richtet sich die ÖGF gegen die strafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Das Strafgesetzbuch wird in der Mitteilung als der rechtliche Rahmen benannt, aus dem die entsprechnde Norm entfernt werden soll.

Öffentliches Gesundheitssystem: Die ÖGF spricht von einem Zugang „über das öffentliche Gesundheitssystem“. Unter diesem Begriff versteht die Organisation die Einbindung der Leistung in das nationale, staatlich organisierte Gesundheitsangebot. In der Stellungnahme fordert die ÖGF, dass der Zugang über diese Struktur erfolgen soll und dabei bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt werden.

Was die Forderung der ÖGF konkret bedeutet

Die von der ÖGF geforderte Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch beschreibt eine rechtliche Änderung, nämlich die Entfernung strafrechtlicher Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem StGB. Parallel dazu verlangt die ÖGF, Schwangerschaftsabbrüche als Bestandteil der reproduktiven Gesundheitsversorgung anzuerkennen und in das nationale Gesundheitssystem zu integrieren.

Die Organisation benennt vier Qualitätsmerkmale für den Zugang: rechtmäßig, kostenlos, niederschwellig und flächendeckend. Diese Begriffe werden in der Aussendung als Anforderungen an die Organisation und Finanzierung des Zugangs formuliert. Die Stellungnahme enthält keine Ausführungen zu konkreten Umsetzungsschritten, Finanzierungsmodellen oder Zeitplänen.

Einordnung der Eingabe: Rolle der ÖGF und Funktion des UPR‑Verfahrens

Als zivilgesellschaftliche Organisation hat die ÖGF ihre Stellungnahme im Rahmen eines internationalen Prüfverfahrens eingebracht. Die Aussendung nennt die Einreichung als Mittel, um die eigene Bewertung der Rechtslage und der Versorgungsrealität in Österreich gegenüber dem Menschenrechtsrat darzulegen.

Das UPR bietet nach Angaben in der Aussendung einen formalen Rahmen, in dem Staaten Empfehlungen erhalten und in dem auch Stellungnahmen Dritter wie die der ÖGF berücksichtigt werden. Die Mitteilung beschreibt nicht, welche konkreten Schritte seitens des Menschenrechtsrats, der österreichischen Behörden oder anderer Akteure aus der Stellungnahme folgen könnten.

Was bei weiteren Beratungen relevant bleibt

Die Stellungnahme formuliert rechtliche und versorgungsbezogene Forderungen, ohne operative Details zu nennen. Für Debatten oder Verfahren, die sich aus dem UPR‑Prozess ergeben könnten, bleiben daher Aspekte wie gesetzgeberische Verfahren, Finanzierungsfragen, konkrete Zuständigkeiten innerhalb des Gesundheitssystems und mögliche Umsetzungszeiträume offen.

Die ÖGF verknüpft ihre Forderungen ausdrücklich mit internationalen Darstellungen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten. Insofern ist eine weitere Auseinandersetzung im Rahmen nationaler Beratungen oder in internationalen Gremien zumeist mit der Frage verbunden, wie nationale Rechtsordnungen und Gesundheitssysteme an internationale Standards anzuschließen sind — konkrete Schritte hierzu werden in der Stellungnahme jedoch nicht beschrieben.

FAQ zur Stellungnahme der ÖGF

Wann wurde die Stellungnahme eingebracht?

Die ÖGF gibt an, die vollständige Stellungnahme am 30.06.2026 vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingebracht zu haben. Dieses Datum wird in der Aussendung explizit genannt; die Organisation verweist darauf, dass die Stellungnahme auf ihrer Website abrufbar sei.

Wer hat die Forderungen formuliert?

Die Forderungen werden in der Mitteilung von der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) erhoben. Mirijam Hall wird in der Aussendung namentlich zitiert und als Präsidentin der ÖGF genannt; die Forderungen sind Teil der schriftlichen Stellungnahme, die die Organisation im Rahmen des UPR‑Verfahrens eingereicht hat.

Welche rechtlichen Änderungen fordert die ÖGF?

Die zentrale rechtliche Forderung der ÖGF ist die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch. Die Aussendung stellt diese Streichung als maßgebliche rechtliche Maßnahme heraus; konkrete gesetzgeberische Schritte oder Zeitpläne werden nicht genannt.

Welche organisatorischen Anforderungen nennt die ÖGF?

Neben der rechtlichen Streichung fordert die ÖGF die Anerkennung des Schwangerschaftsabbruchs als Teil der reproduktiven Gesundheitsversorgung und dessen Integration in das nationale Gesundheitssystem. Die Organisation benennt dabei die Anforderungen an den Zugang: rechtmäßig, kostenlos, niederschwellig und flächendeckend, ohne jedoch in der Mitteilung operative Details zu definieren.

Auf welche internationalen Grundlagen verweist die ÖGF?

Die ÖGF verweist auf Darstellungen der Vereinten Nationen, wonach sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte als Menschenrechte gelten. Diese Bezugnahme dient in der Aussendung als Rahmen für die geäußerten Forderungen und die Einordnung der Situation in Österreich.

Wo ist die vollständige Stellungnahme verfügbar?

Die ÖGF weist darauf hin, dass die vollständige Stellungnahme auf ihrer Website abrufbar ist. In der Aussendung nennt die Organisation eine PDF‑Datei der Stellungnahme, die auf der Website der ÖGF bereitgestellt wird.

Quellen und Kontakt

Quelle: Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF). Die vollständige Stellungnahme ist als PDF auf der Website der ÖGF verfügbar: https://oegf.at/wp-content/uploads/2026/06/ADOPTION-STATEMENT_Austria.pdf

Weitere Informationen auf der Website der ÖGF: https://oegf.at

Kontakt laut Aussendung: Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF), Ansprechpartnerin Alexandra Bieber, Telefon: +43 677 62 54 58 61, E‑Mail: international [at] oegf.at

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Schlagworte

#Schwangerschaftsabbruch#Entkriminalisierung#ÖGF#Menschenrechtsrat#UPR#Vereinte Nationen#Frauen#UN#Gesellschaft#Int. Beziehungen#Menschenrechte#Familie#Recht

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