Der ÖAMTC sieht in längeren §57a-Intervallen keine echte Entlastung, solange das digitale Pickerl fehlt. Die Kritik betrifft nicht nur Verwaltungskosten, sondern auch regionale Mängelunterschiede, Übergangsprobleme und die Frage, wie Verkehrssicherheit künftig beobachtet wird.
Noch vor der Sommerpause soll im Nationalrat das Prüfintervall für die §57a-Überprüfung vom bisherigen 3-2-1-System auf 4-2-2-2-1 umgestellt werden. Laut Regierung soll das Pickerl entbürokratisiert und Kfz-Halter:innen finanziell entlastet werden. Der ÖAMTC hält die Umsetzung für unausgereift: "Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass zwei Millionen Fahrzeughalter:innen extra eine Begutachtungsstelle aufsuchen müssen, um sich eine Plakette abzuholen und einen neuen Fälligkeitstermin in der zentralen Prüfdatenbank eintragen zu lassen. Das ist nicht nur mühsam für die Konsument:innen, sondern wird auch Verwaltungskosten in Höhe von etwa 23 Millionen Euro verursachen. Dieser Mehraufwand müsste nicht sein, wenn man mit neuen Intervallen gleichzeitig auch das angekündigte 'digitale Pickerl' einführen würde. Das wäre echte Entlastung – auch wenn die Umsetzungsphase dann etwas länger dauern würde."
Der ÖAMTC weist auf deutliche regionale Unterschiede hin: Eine Analyse der in der Pickerldatenbank erfassten Zahlen zeigt, dass in alpinen Regionen deutlich häufiger schwere Mängel auftreten als im Flachland. Der Unterschied wächst mit dem Alter des Fahrzeugs. Bei korrosionsanfälligen Bauteilen wie Bremsen, Auspuff und Achsen sind große regionale Unterschiede bereits nach fünf Jahren feststellbar. Konkret wird im Flachland nach fünf Jahren bei rund 25% der Pkw mindestens ein schwerer Mangel festgestellt, im größten alpinen Bezirk Liezen sind es rund 38%. Nach zehn Jahren liegt das Verhältnis bei 35% (Flachland) zu 56% (Bezirk Liezen).
Als Grund nennt der Club intensivere Winter und verstärkte Nutzung von Streusalz. Bernhard Wiesinger warnt: "Längere Prüfintervalle werden dazu führen, dass in Zukunft solche Schäden später erkannt werden, was wiederum die Reparaturkosten massiv erhöhen kann. Eine finanzielle Entlastung für die Fahrzeughalter:innen ist in den Alpinregionen – im Gegensatz zum Flachland – daher vielfach nicht zu erwarten. Wenn man will, dass alle profitieren, sollte man über ein 2-Jahres-Prüfintervall etwa ab einem Fahrzeugalter von sieben Jahren noch einmal nachdenken."
Zum Thema Verkehrssicherheit verweist der ÖAMTC darauf, dass die offizielle Unfallstatistik technische Defekte als untergeordnete Unfallursache führt, internationale Studien aber zeigen, dass eine deutliche Reduktion der Begutachtungsdichte korrelierende Effekte auf das Unfallgeschehen haben kann. Wiesinger: "Obwohl es in Österreich keine verlässlichen Untersuchungen gibt, wird behauptet, die Reform habe keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Wir sehen hier den Gesetzgeber in der Pflicht, genau zu beobachten und valide Daten zu erheben, um notfalls rasch gegensteuern zu können."
Quelle: ÖAMTC (OTS)
Der ÖAMTC begrüßt grundsätzlich den Gedanken, Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter zu entlasten. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die konkrete Umsetzung. Laut Club müssten Millionen Halterinnen und Halter wegen der Umstellung zusätzlich eine Zulassungsstelle oder zuständige Stelle aufsuchen, um eine neue Plakette beziehungsweise einen neuen Fälligkeitstermin abbilden zu lassen. Dadurch entstünde ein Übergangsaufwand, der dem Entlastungsziel widerspricht.
Die offizielle Seite zur 42. KFG-Novelle nennt das längere Intervallmodell als Teil der geplanten Reform. Auf oesterreich.gv.at wird außerdem erklärt, wie die Begutachtungsplakette derzeit funktioniert und welche Fristen für Fahrzeughalter relevant sind. Genau dort setzt die ÖAMTC-Forderung an: Wenn Fälligkeiten ohnehin zentral dokumentiert werden, sollte der Wechsel nicht über zusätzliche Wege und physische Plakettenlogik laufen, sondern digital gelöst werden.
Ein digitales Pickerl würde die §57a-Begutachtung nicht abschaffen. Es würde die Dokumentation verändern. Fälligkeiten, Gutachten und Status könnten digital verfügbar sein, Erinnerungen könnten automatisiert werden und die physische Plakette müsste langfristig weniger Verwaltungsaufwand verursachen. Für Konsumentinnen und Konsumenten wäre das besonders dann spürbar, wenn kein zusätzlicher Plakettentausch nötig ist und Informationen über eAusweise oder andere digitale Kanäle sichtbar werden.
Der zweite Nutzen liegt in der Fahrzeughistorie. Wenn Begutachtungsdaten nachvollziehbarer verfügbar sind, kann das beim Gebrauchtwagenkauf helfen. Käuferinnen und Käufer könnten besser erkennen, ob ein Fahrzeug regelmäßig begutachtet wurde und welche Historie dokumentiert ist. Das ersetzt keine technische Prüfung vor dem Kauf, kann aber Transparenz schaffen und Betrugsrisiken senken.
Der ÖAMTC verweist auf regionale Unterschiede bei schweren Mängeln, insbesondere bei korrosionsanfälligen Bauteilen wie Bremsen, Auspuff und Achsen. In alpinen Regionen können Winter, Streusalz und Witterung Fahrzeuge stärker belasten. Dadurch kann ein längeres Prüfintervall dort andere Folgen haben als in flacheren oder milderen Regionen. Diese Einordnung ist wichtig, weil eine bundesweite Regel auf sehr unterschiedliche Nutzungsmuster trifft.
ORF.at berichtet ebenfalls über die geplante Umstellung und nennt den Wechsel vom 3-2-1- zum 4-2-2-2-1-System. Die entscheidende Frage lautet: Bringt die Reform tatsächliche Entlastung für alle oder vor allem für jene, deren Fahrzeuge ohnehin geringe Mängelrisiken haben? Wenn ältere oder stärker belastete Fahrzeuge später geprüft werden, können Reparaturen teurer werden und Sicherheitsrisiken länger unentdeckt bleiben.
Für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter ist die Übergangsphase besonders heikel. Wenn sich Fristen ändern, aber die physische Plakette noch einen alten Termin zeigt, entsteht Unsicherheit: Muss ich sofort handeln? Darf ich länger fahren? Wo bekomme ich eine neue Plakette? Welche Daten gelten bei einer Kontrolle? Solche praktischen Fragen entscheiden darüber, ob eine Reform als Entlastung oder als zusätzlicher Behördengang erlebt wird.
Der ÖAMTC rät deshalb, Informationen laufend zu verfolgen und bei älteren oder stark belasteten Fahrzeugen auch in Zwischenjahren sicherheitsrelevante Baugruppen prüfen zu lassen. Das betrifft besonders Bremsen, Achsen, Fahrwerk, Auspuff und korrosionsanfällige Teile. Ein digitales Pickerl könnte hier zusätzlich helfen, weil Fälligkeit und Erinnerungen nicht mehr allein an einer gelochten Plakette hängen würden.
Der ÖAMTC fordert, längere §57a-Intervalle mit einem digitalen Pickerl zu verbinden. Nur so könne die Reform aus Verbrauchersicht echte Entlastung statt zusätzlicher Wege bringen.
Die geplante Reform sieht für bisherige 3-2-1-Fahrzeuge ein längeres Modell 4-2-2-2-1 vor. Die erste Begutachtung würde damit später stattfinden.
In Regionen mit starkem Winter, Salz und höherer Belastung können korrosionsanfällige Bauteile schneller betroffen sein. Längere Prüfintervalle könnten dort weniger entlastend wirken.
Nein. Es würde vor allem Dokumentation, Fälligkeit, Erinnerungen und Verwaltung digitalisieren. Die technische Begutachtung selbst bleibt ein Sicherheitscheck.