Ab 1. Juli gelten im Wiener Veranstaltungsgesetz Vorgaben zu Awarenesskonzepten und -beauftragten ab 300 Besucher*innen
Ab 1. Juli müssen Veranstalter*innen bei bestimmten Anlässen ab 300 Besucher*innen ein Awarenesskonzept erstellen und Awarenessbeauftragte benennen.
Am 1. Juli treten im Wiener Veranstaltungsgesetz neue Vorgaben in Kraft: Veranstalter*innen müssen künftig in bestimmten Situationen ab 300 Besucher*innen ein Awarenesskonzept erstellen und Awarenessbeauftragte benennen. Die Regelung wurde von der Stadt Wien angekündigt und betrifft Veranstaltungen im Wiener Nachtleben.
Stadtrat Jürgen Czernohorszky, der für die Wiener Veranstaltungsbehörde verantwortlich ist, sagt dazu: "Ziel ist, dass sich alle Menschen im Nachtleben möglichst sicher und respektiert fühlen und bei Bedarf Unterstützung bekommen."
Die Änderungen des Veranstaltungsgesetzes sehen vor, dass in festgelegten Fällen ab einer Besucher*innenzahl von 300 ein schriftliches Awarenesskonzept erforderlich ist und eine oder mehrere Awarenessbeauftragte zu benennen sind. Die Regelung wird mit 1. Juli wirksam, wie die Stadt Wien in ihrer Aussendung mitteilt.
Das Bewusstsein für Grenzüberschreitungen, Diskriminierung und (sexualisierte) Gewalt sowie für das Wohlbefinden von Personen steht dabei im Mittelpunkt der neuen Bestimmungen. Laut Aussendung beschreibt ein Awarenesskonzept Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Maßnahmen während Veranstaltungen und eine klar definierte Awareness-Rettungskette.
Die neuen Bestimmungen sind in enger Zusammenarbeit mit der Vienna Club Commission (VCC) entstanden, die als Anlaufstelle für Anliegen im Wiener Club- und Veranstaltungsbereich genannt wird. Als Ausgangspunkt wird in der Aussendung eine Umfrage aus 2023 genannt, nach der 65 % der Befragten zumindest einmal persönlich eine Diskriminierung, Belästigung oder einen Übergriff erlebt haben.
VCC-Geschäftsführerin Martina Brunner wird in der Meldung mit den Worten zitiert: "Der Club- und Veranstaltungsbereich hat aktiv Veränderungsprozesse angestoßen und konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt."
MA 36, MA 57 und die Vienna Club Commission haben in enger Abstimmung Materialien entwickelt, um Veranstalter*innen bei der Umsetzung der neuen Awareness-Bestimmungen zu unterstützen. Auf der Website der MA 36 wird ab Mitte Juni ein Muster-Awarenesskonzept zum Download bereitgestellt.
Die VCC stellt ebenfalls ab Mitte Juni eine Awareness-Mappe auf ihrer Website zur Verfügung. Diese Mappe enthält laut Aussendung umfangreiche Informationen, Definitionen sowie optionale Anhänge zu den verpflichtenden Awarenesskonzepten.
In der Aussendung verweist die Stadt Wien auf bereits gesetzte Schritte: Zwischen 2024 und 2026 wurden insgesamt 180 Personen aus dem Club- und Veranstaltungsbereich im Rahmen der Safer Feiern Workshopreihe geschult. Die Workshops behandelten den Umgang mit unterschiedlichen Diskriminierungsformen, so die Mitteilung.
Darüber hinaus hat die VCC gemeinsam mit der Nightlife Foundation, VibeLab und SafeNow das Projekt „Neighbourhoods for All“ am Wiener Gürtel gestartet. Die Frauenabteilung unterstützt dieses Projekt mit einem Sensibilisierungstraining zum Thema Awareness für Clubarbeiter*innen, heißt es in der Aussendung.
Ein Awarenesskonzept wird in der Meldung als Leitfaden beschrieben, der festhält, wie mit Grenzüberschreitungen, Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt sowie mit dem Wohlbefinden von Personen umgegangen wird. Konkret nennt die Aussendung Beispiele wie Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Maßnahmen während Veranstaltungen.
Außerdem soll ein solches Konzept eine klare Awareness-Rettungskette enthalten. In der Meldung ist von einer "klar definierten Awareness-Rettungskette" die Rede, ohne weitere Details zur konkreten Ausgestaltung in jedem Einzelfall zu nennen.
Awareness: In der Aussendung wird Awareness als das Bewusstsein für Grenzüberschreitungen, Diskriminierung und (sexualisierte) Gewalt sowie für das Wohlbefinden von Personen definiert. Awareness umfasst demnach sowohl Wahrnehmung als auch Handlungsorientierung.
Awarenesskonzept: Ein Awarenesskonzept ist laut Text ein Leitfaden, der dokumentiert, wie mit problematischen Situationen während Veranstaltungen umgegangen wird. Es soll Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Maßnahmen und eine Awareness-Rettungskette festlegen.
Awarenessbeauftragte: Nach den neuen Vorgaben müssen Veranstalter*innen Awarenessbeauftragte benennen. Die Aussendung nennt diese Rolle als verpflichtend in bestimmten Situationen ab 300 Besucher*innen, ohne weitere formale Qualifikationsanforderungen auszuführen.
Vienna Club Commission (VCC): Die VCC wird in der Aussendung als Anlaufstelle für Anliegen im Wiener Club- und Veranstaltungsbereich beschrieben und ist einer der Partner bei der Entwicklung der neuen Bestimmungen und Materialien.
MA 36 und MA 57: Diese Magistratischen Abteilungen der Stadt Wien haben gemeinsam mit der VCC Materialien zur Unterstützung der Umsetzung erstellt. Auf der Website der MA 36 wird ein Muster-Awarenesskonzept angeboten, die MA 57 ist als Mitentwicklerin der Materialien genannt.
Die Aussendung nennt diese Punkte als zentrale Inhalte der neuen Regelung und der begleitenden Unterstützungsangebote.
Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch wird in der Mitteilung wie folgt zitiert: "Wien ist die Stadt der Frauen. Dazu gehört es, eigene Wege zu gehen, nach Lust und Laune feiern zu können und bei Veranstaltungen keine Sorgen haben zu müssen. Dieses Bewusstsein muss uneingeschränkt vorhanden sein. Mit den neuen Awarenessbestimmungen schafft Wien jetzt einen einheitlichen Standard. Das Frauenservice der Stadt Wien hat hier die Sicht der Frauen unserer Stadt stark eingebracht. Denn in Wien herrscht Null-Toleranz bei sexueller Belästigung und Übergriffen! Schließlich ist ein respektvolles Miteinander die Grundvoraussetzung für einen gelungenen Konzertbesuch oder eine lange Partynacht!"
Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete Marina Hanke äußert sich in der Aussendung ebenfalls: "Wien geht mit den neuen Awarenessbestimmungen einen weiteren großen Schritt voran, um ein sichereres Nachtleben und ein ausgelassenes Feiern für alle Menschen zu ermöglichen. Das ist möglich aufgrund der Vielen, die sich in der Vergangenheit für mehr Awareness eingesetzt und ihre Expertise zur Verfügung gestellt haben. Besonders aber auch all jenen, die mutig ihre Geschichten erzählt haben, und denen an dieser Stelle noch einmal besonderer Dank ausgesprochen werden soll."
Stadtrat Czernohorszky betont zugleich die Rolle der Clubs: "Die Clubs haben bereits selbst viele Maßnahmen in Richtung Awareness gesetzt – sie sind also den neuen Bestimmungen schon einen Schritt voraus. Wichtig ist für uns: Die Clubkultur gehört zu Wien und ist ein wesentlicher Teil des Kulturlebens. Orte, wo Menschen zusammenkommen und in sicherem Rahmen feiern. Das soll auch in Zukunft möglich sein!"
Wann treten die neuen Vorgaben in Kraft?
Die neuen Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes treten am 1. Juli in Kraft, heißt es in der Aussendung der Stadt Wien. Begleitende Materialien sollen bereits ab Mitte Juni zur Verfügung stehen.
Ab welcher Besucher*innenzahl gelten die Pflichten?
Laut Aussendung ist in bestimmten Situationen ab 300 Besucher*innen ein Awarenesskonzept verpflichtend; Veranstalter*innen müssen zudem Awarenessbeauftragte benennen. Die Meldung nennt keine weiteren Schwellenwerte.
Was ist ein Awarenesskonzept?
Ein Awarenesskonzept wird in der Mitteilung als schriftlicher Leitfaden beschrieben, der festhält, wie mit Grenzüberschreitungen, Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt sowie mit dem Wohlbefinden von Personen umgegangen wird. Es enthält demnach Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Maßnahmen während Veranstaltungen und eine Awareness-Rettungskette.
Wer hat die Bestimmungen und Materialien entwickelt?
Die Aussendung nennt MA 36, MA 57 und die Vienna Club Commission als die Hauptakteure, die in enger Abstimmung Materialien entwickelt haben. Die VCC hat zudem in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern Projekte und Schulungen organisiert.
Wo finden Veranstalter*innen Vorlagen und Informationen?
Auf der Website der MA 36 wird ab Mitte Juni ein Muster-Awarenesskonzept zum Download bereitgestellt. Ebenfalls ab Mitte Juni stellt die VCC auf ihrer Website eine Awareness-Mappe mit Informationen, Definitionen und optionalen Anhängen zur Verfügung.
Welche vorbereitenden Maßnahmen gab es bereits?
In der Ausschusssendung heißt es, dass zwischen 2024 und 2026 insgesamt 180 Personen aus dem Club- und Veranstaltungsbereich im Rahmen der Safer Feiern Workshopreihe geschult wurden. Außerdem wurde 2023 eine Umfrage zum Thema Sicherheit im Wiener Nachtleben durchgeführt, nach der 65 % der Befragten zumindest einmal persönlich Diskriminierung, Belästigung oder einen Übergriff erlebt hatten.
Quelle: Stadt Wien - Kommunikation und Medien (KOM). Pressebilder werden laut Aussendung in Kürze unter https://presse.wien.gv.at/bilder abrufbar sein.
Kontakt der Aussendung: Michaela Zlamal, Mediensprecherin StR Jürgen Czernohorszky; Telefon: +43 1 4000 81446; E-Mail: michaela.zlamal [at] wien.gv.at.