Sonstiges
Neue Awarenessbestimmungen für das Wiener Nachtleben
Ab 1. Juli gelten im Wiener Veranstaltungsgesetz Vorgaben zu Awarenesskonzepten und -beauftragten ab 300 Besucher*innen
Ab 1. Juli müssen Veranstalter*innen bei bestimmten Anlässen ab 300 Besucher*innen ein Awarenesskonzept erstellen und Awarenessbeauftragte benennen.
9. Juni 2026
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