Verbändeallianz aus 17 Verbänden legt sechs Kernforderungen für die AgNes‑Änderung vor
Die Verbändeallianz Energieintensive Ernährungsindustrie fordert bei der Netzentgelt‑Reform verlässliche Übergangsfristen, Schutz für Eigenversorgung und ein Zwei‑Säulen‑Modell für Flexibilität.
Die Verbändeallianz Energieintensive Ernährungsindustrie hat in einem gemeinsamen Positionspapier Forderungen zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt. Der Zusammenschluss aus 17 Wirtschaftsverbänden warnt in der Aussendung vor Fehlanreizen, die nach Ansicht der Allianz Investitionen in Elektrifizierung, Eigenversorgung und Flexibilität der Betriebe gefährden könnten.
In ihrer Pressemitteilung konkretisiert die Allianz, welche Elemente der AgNes‑Reform aus ihrer Sicht berücksichtigt werden müssen: Zugang zu Übergangsregelungen, Nachweisoptionen für Flexibilität, Schutz bestehender Eigenerzeugung, verlässliche Übergangsfristen, Erhalt industriellen Poolings sowie die Vorlage von Probe‑Preisblättern durch Netzbetreiber werden als zentrale Punkte genannt.
In ihrem Positionspapier fasst die Allianz sechs Kernforderungen zusammen. Diese Forderungen sind in der Aussendung wörtlich benannt und beziehen sich auf konkrete Elemente der AgNes‑Reform.
Die Allianz betont in der Aussendung, dass die Netzentgeltreform nicht allein energiepolitische Bedeutung habe, sondern auch industrie‑ und versorgungspolitische Folgen. In einem zitierfähigen Satz heißt es, dass Elektrifizierung politisch gefordert werde, Unternehmen aber nicht gleichzeitig durch Netzentgelte ausgebremst werden dürften; dies war Teil der Stellungnahme von Dr. Bernhard J. Simon, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie.
Als weitere Begründung verweist die Aussendung auf die Struktur und Bedeutung der deutschen Ernährungsindustrie: Mit knapp 6.100 Betrieben, einem Jahresumsatz von rund 241 Milliarden Euro und mehr als 670.000 Beschäftigten ist die Branche nach Umsatz der drittgrößte Industriezweig Deutschlands. Die Verbände machen hiermit geltend, dass Regelungen, die mittelständische Unternehmen benachteiligen, volkswirtschaftliche und versorgungspolitische Folgen haben könnten.
Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes): In der Aussendung wird AgNes als der Regelungsrahmen bezeichnet, dessen Reform aktuell diskutiert wird. Die Bezeichnung steht für die Systematik, mit der Netzentgelte allgemein ausgestaltet werden.
Zwei‑Säulen‑Modell für Flexibilität: Das von der Allianz geforderte Modell umfasst nach deren Darstellung zwei Nachweisoptionen: eine zertifizierte Variante für technisch weniger flexible Prozesse und eine direkte, unbürokratische Option für Betriebe, die kurzfristig auf Netzsignale reagieren können. In der Aussendung wird zusätzlich betont, dass verschiedene netzdienliche Leistungen gleichwertig anerkannt werden sollen.
Bandlast‑ und Atypik‑Regelungen: Die Aussendung nennt Bandlast‑ und Atypik‑Regelungen als Bestandteile der gegenwärtigen Systematik. Für Nutzer dieser Regelungen fordert die Allianz eine zehnjährige Übergangsfrist, ohne diskriminierende GWh‑Grenzen.
Eigenversorgung, PV und KWK: Unter Eigenversorgung versteht die Aussendung Eigenerzeugungsanlagen, namentlich Photovoltaik (PV) und Kraft‑Wärme‑Kopplung (KWK). Die Verbände sprechen sich für Bestandsschutz für bereits getätigte Investitionen in solche Anlagen und für Speicherlösungen aus.
Power‑to‑Heat und hybride Systeme: Power‑to‑Heat wird in der Aussendung als ein Weg genannt, elektrische Energie zur Erzeugung von Wärme zu nutzen; hybride Systeme kombinieren verschiedene Energiequellen oder Technologien. Die Allianz fordert, dass Strommengen, die über solche Systeme netzdienlich flexibilisiert werden, gezielt von Netzentgelten befreit werden.
Die Allianz verlangt, dass Netzbetreiber noch in 2026 verlässliche Probe‑Preisblätter vorlegen. In der Aussendung wird dies als Voraussetzung genannt, damit die finanziellen Folgen möglicher Änderungen transparent vor einer endgültigen Entscheidung offengelegt werden können.
Nach Darstellung der Verbände dienen solche Preisblätter als Datenbasis, damit die wirtschaftlichen Auswirkungen auf unterschiedliche Nutzergruppen beurteilt werden können. Die Allianz macht damit deutlich, dass sie eine evidenzbasierte Diskussion über die finanziellen Effekte der Reform für erforderlich hält.
Die Allianz verweist in der Aussendung auf industrielle Investitionszyklen, die nach ihrer Darstellung bis zu zwanzig Jahre umfassen können. Vor diesem Hintergrund wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren für Bestandsnutzer der Bandlast‑ und Atypik‑Regelungen gefordert, um Planungssicherheit für bereits getätigte und geplante Investitionen zu schaffen.
In der Aussendung wird argumentiert, dass ein solcher Zeithorizont für Unternehmen wichtig sei, die langfristig in Anlagen zur Eigenversorgung, in hybride Systeme oder in Speicherlösungen investieren. Die Forderung zielt demnach darauf ab, die Amortisations- und Nutzungszeiträume bestehender Investitionen nicht vorzeitig durch Regeländerungen zu beeinträchtigen.
Frage: Wer hat den Forderungskatalog vorgelegt?
Antwort: Den Katalog hat die Verbändeallianz Energieintensive Ernährungsindustrie vorgelegt, ein Zusammenschluss aus 17 Wirtschaftsverbänden, wie in der Aussendung genannt. Die Allianz hat ihr Positionspapier in einer Pressemitteilung des OVID‑Verbandes veröffentlicht.
Frage: Was bedeutet die Forderung "Keine starre Verbrauchsschwellen"?
Antwort: Konkret lehnt die Allianz Überlegungen ab, den Zugang zu Übergangsregelungen an eine Mindestabnahme von 10 GWh pro Jahr zu koppeln. In der Aussendung wird angeführt, dass eine solche Schwelle mittelständische Betriebe von essenziellen Entlastungen ausschließen würde.
Frage: Was umfasst das geforderte Zwei‑Säulen‑Modell für Flexibilität?
Antwort: Die Allianz verlangt zwei Nachweisoptionen: eine „Zertifizierte Flexibilität" für technisch weniger flexible Prozesse und einen unbürokratischen Zugang zu "Flexiblen Netzentgelten" für direkte Reaktionen auf Netzsignale. Zusätzlich fordert die Allianz, dass Lastverschiebung, Lastzuschaltung und Stromeinspeisung als gleichwertige netzdienliche Leistungen anerkannt werden.
Frage: Warum fordert die Allianz eine zehnjährige Übergangsfrist?
Antwort: In der Aussendung wird ausgeführt, dass industrielle Investitionszyklen Zeiträume von bis zu zwanzig Jahren umfassen können. Aus diesem Grund fordert die Allianz eine verlässliche Übergangsfrist von zehn Jahren für Bestandsnutzer der Bandlast‑ und Atypik‑Regelungen, um nach ihrer Darstellung Planungssicherheit zu schaffen.
Frage: Was ist mit "verpflichtenden Probe‑Preisblättern" gemeint?
Antwort: Die Allianz fordert, dass Netzbetreiber noch in 2026 verlässliche Probe‑Preisblätter vorlegen sollen. Diese Preisblätter sollen nach Angaben der Verbände eine belastbare Datenbasis liefern, damit die finanziellen Folgen möglicher Änderungen vor einer endgültigen Entscheidung transparent offengelegt werden können.
Frage: Wo ist das Positionspapier einsehbar?
Antwort: Das Positionspapier der Verbändeallianz ist auf der Webseite des OVID‑Verbandes abrufbar; dies wird in der Originalaussendung genannt. Die Aussendung führt den Zugang zum Papier als Referenzquelle an.
Positionspapier der Verbändeallianz: https://www.ovid-verband.de/artikel/positionen/anforderungen-an-eine-investitionsfreundliche-netzentgeltreform
Kontakt (laut Aussendung): Cornelia Schröpfer, OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V., Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin. Telefon: +49 30 72625932. E‑Mail: presse[at]ovid‑verband.de
Quelle: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (Presseaussendung).