Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz: Spielplatz-Wegwerfverbot und Änderungen im Lebensmittelsicherheitsrecht
Der Nationalrat beschloss eine Novelle, die Einweg‑E‑Zigaretten verbietet, Wegwerfverbote auf Spielplätzen einführt und Änderungen im Lebensmittelsicherheitsgesetz vorsieht.
Der Nationalrat hat eine Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, die das Verbot elektronischer Einweg‑Zigaretten (Vapes) mit und ohne Nikotin per Ende des Jahres vorsieht. Die Regierungsminderheit lieferten die Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen; ein Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen brachte während der Sitzung noch Klarstellungen zur Praxistauglichkeit der Bestimmungen.
Mit der Novelle sollen neben nikotinhaltigen Produkten auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse in das strengere Regelungsregime einbezogen werden; darüber hinaus wurde das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und ähnlichen Abfällen auf öffentlichen Spielplätzen künftig untersagt und mit Verwaltungsstrafen belegt. Weitere Änderungen betreffen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie Regelungen zum Versandhandel und zur Kontrolle von Tabakerzeugnissen.
Laut der Beschreibung in der Regierungsvorlage sieht die Novelle vor, elektronische Einweg‑Zigaretten mit und ohne Nikotin per Ende des Jahres zu verbieten. Darüber hinaus sollen künftig sowohl nikotinhaltige Produkte (zum Beispiel Nikotinpouches, Nikotinzahnstocher) als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die häufig aufputschende Substanzen wie Koffein oder Guarana enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt werden.
Die Novelle sieht ein umfassendes Schutzniveau vor, das unter anderem Abgabe‑ und Werbeverbote umfasst. Zusätzliche gesundheitsbezogene Warnhinweise sowie eine Mindestfüllmenge von 15 Einheiten für Packungen tabakfreier Nikotinerzeugnisse sind laut Regierungsvorlage vorgesehen, um den Kauf solcher Packungen zu erschweren.
Um Kleinkinder besser zu schützen, wird das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Abfällen verwandter Erzeugnisse auf öffentlichen Spielplätzen ab dem 20. August 2026 untersagt. Bei Missachtung drohen Verwaltungsstrafen von 500 Euro, in Wiederholungsfällen bis zu 2.000 Euro. Das Wegwerfverbot soll zudem durch einen deutlich wahrnehmbaren Hinweis gekennzeichnet werden.
Die Erläuterungen zum Gesetzentwurf führen als weiteren Umsetzungsgrund Entsorgungsprobleme an: In den E‑Zigaretten enthaltene Lithiumbatterien würden nicht nur die Entsorgung erschweren, sondern auch vermehrt Spontanbrände in der Abfallwirtschaft verursachen, heißt es dort. Außerdem wird die Möglichkeit eines anonymen Erwerbs für Kontrollorgane ("Mystery Shopping") eingeräumt, weil es bei der Umsetzung des Versandhandelsverbots in der Praxis zu Problemen gekommen sei.
Die Parlamentsmehrheit stimmte auch einer Regierungsvorlage zu, die zahlreiche Anpassungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz vorsieht. Zu den genannten Punkten zählen Erleichterungen für kleinere Tierarztpraxen, eine Erweiterung des Kreises amtlicher Tierärztinnen und Tierärzte zur Verhinderung von Personalengpässen bei Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie ein Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln.
Weiters soll die Durchführung amtlicher Kontrollen erleichtert, Wettbewerbsverzerrung vermieden und die Kontrollmöglichkeiten im Internethandel angepasst werden. Die Regierungsvorlage nennt als Beispiel das Verbot psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln, deren Verwendung nicht als herkömmlich bezeichnet werden könne.
Während der Debatte traten unterschiedliche Positionen hervor. Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürworteten die Novelle mit Verweis auf Kinder‑ und Jugendschutz sowie verändertes Konsumverhalten. Petra Tanzler (SPÖ) betonte, Tabak- und Nikotinkonsum zähle weltweit zu den größten Gesundheitsrisiken und verwies auf die Zunahme neuartiger Produkte und verändertes Konsumverhalten bei Kindern und Jugendlichen.
Staatssekretärin Ulrike Königsberger‑Ludwig charakterisierte die Novelle als einen Schritt zugunsten des Jugendschutzes und verwies auf die Attraktivität bunter, geschmacksintensiver Einweg‑E‑Zigaretten für junge Menschen. In den Erläuterungen zur Novelle ist außerdem angeführt, dass E‑Zigaretten von 25 % der 15‑ bis 24‑Jährigen zumindest einmal probiert worden seien.
Die FPÖ äußerte Kritik an einzelnen Regelungen und betonte zugleich einen grundsätzlichen Wunsch nach praktikablen Regeln. Christoph Steiner (FPÖ) warnte vor zunehmendem illegalem Handel, falls der legale Handel zu stark eingeschränkt werde, und bemängelte, dass bei den Kontrollmaßnahmen in bestimmten Bereichen kaum Alterskontrollen stattfänden.
Im Zusammenhang mit einer separaten FPÖ‑Initiative kam es zu einer hitzigen Debatte zur Beschaffung von COVID‑19‑Impfstoffen. Harald Schuh (FPÖ) verwies auf die Beschaffung von 60 Millionen Impfdosen seit Beginn der Pandemie und behauptete, nur rund ein Drittel sei verimpft worden, zehn Millionen Dosen seien verschenkt worden und der Löwenanteil im Müll gelandet; dabei sprach er von einer halben Milliarde Euro an Steuergeld. Der entsprechende Antrag der FPÖ, die bestehenden Abnahme‑ und Zahlungsverpflichtungen zu beenden, blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.
Dem standen parlamentarische Erwiderungen gegenüber: Mario Lindner (SPÖ) hob die Bedeutung von Impfungen hervor, Laurenz Pöttinger (ÖVP) verwies auf die in Österreich geschätzte Zahl von rund 25.000 durch Impfungen geretteter Menschen, und Ralph Schallmeiner (Grüne) nannte als Vergleichszahl mehr als 20 Millionen COVID‑Impfungen in Österreich sowie 2.655 Anträge nach dem Impfschadengesetz seit Beginn der Pandemie. Staatssekretärin Ulrike Königsberger‑Ludwig informierte, die Abrufverpflichtungen aus der COVID‑19‑Impfstoffbeschaffung seien im Juni 2026 ausgelaufen und es habe Verhandlungsrunden zur Anpassung der Liefermengen gegeben; weitere Änderungen oder Umwandlungen hätten die Hersteller jedoch nicht zugestimmt.
Einweg‑E‑Zigaretten (Vapes): In der Novelle explizit genannten Produkte, die mit und ohne Nikotin angeboten werden und per Ende des Jahres verboten werden sollen. In der Debatte wurde ihre attraktive Aufmachung und die Vielfalt an Geschmacksrichtungen als eine Erklärung für ihre Verbreitung bei Jugendlichen genannt.
Nikotinpouches/Nikotinersatzprodukte: Unter den neu eingereichten Regelungen sollen sowohl nikotinhaltige Erzeugnisse wie Nikotinpouches als auch tabakfreie Nikotinersatzprodukte künftig strenger reguliert werden. Dazu zählen laut Regierungsvorlage auch Werbeverbote und Einschränkungen beim Verkaufsort (zum Beispiel Trafiken).
Mystery Shopping: Kontrollmethode, die den anonymen Erwerb von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen erlaubt, um die Einhaltung von Regelungen im Versandhandel und beim Verkauf zu überprüfen. Die Novelle räumt Kontrollorganen diese Möglichkeit ein, weil es bei der Umsetzung des Versandhandelsverbots zu praktischen Problemen gekommen sei.
Verwaltungsstrafen: Geldstrafen, die bei Verstößen gegen das Wegwerfverbot auf Spielplätzen verhängt werden können. Die Novelle nennt 500 Euro bei Erstverstößen und bis zu 2.000 Euro bei wiederholten Vergehen.
Diese Punkte basieren auf den in der Novelle und den erläuternden Stellungnahmen genannten Maßnahmen und Fristen.
Laut Beschluss wird das Verbot elektronische Einweg‑Zigaretten (Vapes) mit und ohne Nikotin umfassen. Zudem sollen sowohl nikotinhaltige Produkte als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse künftig wie klassische Tabakprodukte behandelt werden.
Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Abfällen verwandter Erzeugnisse auf öffentlichen Spielplätzen ist ab dem 20. August 2026 untersagt. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von 500 Euro, in Wiederholungsfällen bis zu 2.000 Euro.
Die Novelle wird wiederholt mit dem Ziel begründet, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. In den Erläuterungen wird etwa angeführt, dass E‑Zigaretten von 25 % der 15‑ bis 24‑Jährigen zumindest einmal probiert worden seien und besonders durch ihre Aufmachung für junge Menschen anziehend seien.
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten der Novelle zu und brachten zur Praxistauglichkeit noch Klarstellungen ein. Die FPÖ äußerte Bedenken hinsichtlich Bürokratie, illegalem Handel, fehlender Alterskontrollen und vagen Formulierungen in Teilen der Vorlage.
Die Regierungsvorlage sieht Erweiterungen des Kreises amtlicher Tierärztinnen und Tierärzte zur Entlastung bei Schlachttier‑ und Fleischuntersuchungen, ein Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln sowie Anpassungen für den Internethandel vor, um Kontrollen zu erleichtern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Sitzungen des Nationalrats können via Livestream mitverfolgt und als Video‑on‑Demand in der Mediathek des Parlaments angesehen werden: Parlaments‑Mediathek
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