Sonnenschutz und Stadtbild: Wiens Leitfaden für Fassaden
Stadt Wien zeigt, wie außenliegender Sonnenschutz und Fassadengestaltung zusammenwirken
Die MA 19 präsentiert den Leitfaden „Sonnenschutz und Stadtbild“ mit Praxisbeispielen, Regelhinweisen für Schutzzonen und Ergebnissen einer Studie zur thermischen Wirksamkeit.
Wien reagiert auf steigende Temperaturen und zunehmende Hitzetage mit einer bündigen Publikation zur Fassadengestaltung und zum Hitzeschutz: Die Magistratsabteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) hat den Leitfaden „Sonnenschutz und Stadtbild“ zusammengestellt, der Lösungen für unterschiedliche Gebäudetypen und Hinweise zur Gestaltung von außenliegendem Sonnenschutz aufzeigt.
Die Aussendung der Stadt Wien betont, dass außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden, Außenjalousien oder Markisen den Eintrag von Wärmestrahlung in Innenräume reduziert und dadurch zu angenehmeren Raumtemperaturen beitragen kann. Gleichzeitig stehe das Erscheinungsbild der Fassaden in Wien im Fokus; der Leitfaden soll zeigen, wie beides miteinander verbunden werden kann.
Leitfaden "Sonnenschutz und Stadtbild" der MA 19
Die Magistratsabteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) hat den Leitfaden „Sonnenschutz und Stadtbild“ bereitgestellt. Er richtet sich an Eigentümer, Planer und Bewohner und bietet Orientierung bei der Auswahl und Gestaltung geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen.
Im Mittelpunkt des Leitfadens steht der außenliegende Sonnenschutz, den die MA 19 als besonders wirksam beschreibt, weil er die Sonneneinstrahlung bereits vor dem Eindringen in die Innenräume reduziert. Dadurch könnten sich Räume weniger stark aufheizen und der Bedarf an energieintensiver Kühlung sinken, heißt es in der Aussendung.
Sonnenschutz als Teil der Architektur
Die Stadt Wien hebt hervor, dass Sonnenschutzlösungen nicht nur technische Elemente, sondern auch Teil des Erscheinungsbildes eines Gebäudes sind. Namentlich genannt werden Rollläden, Außenjalousien, Raffstores, Markisen sowie Klapp- und Faltläden.
Bei der Auswahl des passenden Systems empfiehlt die MA 19, neben der Funktion auch Positionierung, Größe, Farbe und Gestaltung zu berücksichtigen. Faktoren wie Fenstertyp, Öffnungsrichtung, Fassadengestaltung, die Betrachtung einzelner Fenster versus ganzer Fassaden, Nutzung des Gebäudes sowie Anforderungen an Windstabilität, Bedienbarkeit, Wartung und Lebensdauer sollten mitbedacht werden.
Zur Vorgehensweise sagt Irene Lundström, Leiter des Fachbereichs Stadtbildbegutachtung in der MA 19: „Es gibt nicht die eine Lösung für alle Gebäude. Entscheidend ist, den Sonnenschutz auf die Architektur und die konkrete bauliche Situation abzustimmen. Gerade bei historischen Fassaden kann die Orientierung an bewährten, traditionellen Formen ein guter Ausgangspunkt sein.“
Besondere Sensibilität bei historischen Gebäuden und Schutzzonen
In Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre gelten laut Stadt Wien besondere Anforderungen. Dort sei besonders auf die Erhaltung der äußeren Erscheinung und der charakteristischen Merkmale der Gebäude Bedacht zu nehmen.
Für die Anbringung von Sonnenschutzvorrichtungen in diesen Bereichen sei eine Bauanzeige bei der zuständigen Behörde MA 37 Baupolizei erforderlich, so die Aussendung. Die Stadt stellt klar, dass es dabei nicht um ein Verhindern zeitgemäßen Hitzeschutzes gehe, sondern um Lösungen, die Klimaanpassung und architektonische sowie städtebauliche Qualität berücksichtigen.
Good Practice: Beispiele aus Wien
Die MA 19 nennt mehrere konkrete Beispiele in Wien, die zeigen sollen, wie Hitzeschutz und ein harmonisches Stadtbild verbunden werden können. Als Beispiel wird das Wohngebäude Mariahilfer Straße 182 genannt, wo Fallarmmarkisen eingesetzt wurden, deren Farbgebung auf die Fassade abgestimmt ist.
Die Aussendung beschreibt, dass diese Fallarmmarkisen durch ihre schräge Ausstellbewegung die charakteristische Gliederung der Gründerzeitfassade unterstützen. Weitere genannte Beispiele für textile Sonnenschutzlösungen in Schutzzonen finden sich laut Mitteilung in der Rathausstraße 9 und der Nordbahnstraße 48.
Als weiteres konkretes Beispiel führt die Stadt rote Fallarmmarkisen an einem dekorierten Gründerzeithaus in der Porzellangasse 2 an. Zudem werden Rollläden als mögliche Lösung auch in dekorierten Gründerzeithäusern genannt; ein Beispiel dafür befinde sich direkt nebenan in der Porzellangasse. Beim Amtshaus am Friedrich-Schmidt-Platz 5 seien Rollläden ursprünglich verbaut und erhalten worden.
Sonnenschutz, Dämmung und Nachtlüftung in der Studie
Die MA 19 verweist auf eine vertiefende Studie mit dem Titel „Sonnenschutz und Stadtbild: Sonnenschutzvarianten für historische Bauten.“, in der unterschiedliche Sonnenschutzvarianten für historische Gebäude untersucht und ihre thermische Wirksamkeit analysiert wurden.
Die thermischen Simulationen der Studie zeigen laut Aussendung, dass Sonnenschutz als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets betrachtet werden sollte. Besonders wirkungsvoll sei die Kombination aus hochwertigem Sonnenschutz, nächtlicher Lüftung und Dämmung; diese Maßnahmen blieben auch bei künftig weiter steigenden Temperaturen wichtige Instrumente, um den Kühlbedarf möglichst gering zu halten.
Welche Maßnahmen die Stadt Wien fördert und wer beteiligt ist
Die Stadt Wien fördert laut Mitteilung den nachträglichen Einbau von außenliegendem Sonnenschutz als Maßnahme zur Anpassung des Gebäudebestands an veränderte klimatische Bedingungen. Damit werde der Sonnenschutz zu einem Baustein für ein klimafittes Wien.
Die Aussendung betont, dass für eine erfolgreiche Umsetzung eine gemeinsame Vorgangsweise von Stadt Wien, Wohnungs- bzw. Hauseigentümer und Hausverwaltungen notwendig sei. Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass der Ausbau des Sonnenschutzes mit einer qualitätsvollen Weiterentwicklung des Wiener Stadtbildes einhergeht und Informationen zu geeigneten Systemen sowie zu besonderen Anforderungen in Schutzzonen bietet.
Begriffe erklärt
Außenliegender Sonnenschutz: In der Aussendung wird außenliegender Sonnenschutz als besonders wirksam beschrieben, weil er die Sonneneinstrahlung bereits vor dem Eindringen in die Innenräume reduziert. Beispiele sind Rollläden, Außenjalousien, Raffstores und Markisen.
Rollläden: Rollläden bestehen laut Mitteilung aus festen Lamellen. Sie werden in der Aussendung als besonders guter Hitzeschutz beschrieben, sofern sie ganz geschlossen sind; das Amtshaus am Friedrich-Schmidt-Platz 5 wird als historisches Beispiel genannt.
Textiler Sonnenschutz / Markisen: Textile Lösungen wie Fallarmmarkisen werden in der Aussendung als oft gute Wahl für Schutzzonen bezeichnet; als Merkmal wird in den Beispielen die auf die Fassade abgestimmte Farbgebung und die schräge Ausstellbewegung genannt.
Schutzzonen und MA 37 Baupolizei: In Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre gelten besondere Anforderungen für die Erhaltung der äußeren Erscheinung. Für die Anbringung von Sonnenschutzvorrichtungen sei dort eine Bauanzeige bei der MA 37 Baupolizei erforderlich.
Thermische Simulationen / Studie: Die vertiefende Studie „Sonnenschutzvarianten für historische Bauten“ analysierte laut Aussendung die thermische Wirksamkeit unterschiedlicher Sonnenschutzvarianten und entwickelte konkrete Lösungen für verschiedene bauliche Situationen.
Was die Publikation praktisch bietet
Der Leitfaden liefert laut MA 19 Orientierung bei der Auswahl und Gestaltung von Sonnenschutzsystemen, gibt Hinweise zur Gestaltung an unterschiedlichen Gebäudetypen und nennt die besonderen Anforderungen in Schutzzonen und sensiblen Bereichen. Er richtet sich an Eigentümer, Planer und Bewohner.
Die Stadt legt in der Aussendung Wert auf abgestimmte Gestaltung: Bei straßenseitigen Fassaden empfiehlt die MA 19 ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild und rät dazu, bereits vorhandene Lösungen bei nachträglichen Anbringungen zu berücksichtigen, um ein störfreies Gesamtbild zu erhalten.
FAQ zum Leitfaden und zu Sonnenschutzlösungen
Was ist der zentrale Inhalt des Leitfadens „Sonnenschutz und Stadtbild"?
Der Leitfaden bietet laut Aussendung Orientierung zur Auswahl und Gestaltung von außenliegendem Sonnenschutz für verschiedene Gebäudetypen und Fassaden. Er enthält Informationen zu geeigneten Sonnenschutzsystemen, zur Fassadengestaltung und zu besonderen Anforderungen in Schutzzonen.
Wer hat den Leitfaden erstellt und an wen richtet er sich?
Der Leitfaden wurde von der Magistratsabteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) der Stadt Wien zusammengestellt. Er richtet sich laut Mitteilung an Eigentümer, Planer und Bewohner.
Welche Sonnenschutzsysteme werden genannt?
In der Aussendung werden Rollläden, Außenjalousien, Raffstores, Markisen sowie Klapp- und Faltläden als Beispiele genannt. Die MA 19 betont zudem, dass die Auswahl des Systems von Faktoren wie Fenstertyp, Fassadengestaltung, Nutzung sowie Anforderungen an Windstabilität und Wartung abhängt.
Gibt es spezielle Regeln für historische Fassaden oder Schutzzonen?
Ja: In Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre gelten besondere Anforderungen an die Erhaltung der äußeren Erscheinung. Für die Anbringung von Sonnenschutzvorrichtungen ist dort eine Bauanzeige bei der MA 37 Baupolizei erforderlich, wie die Stadt mitteilt.
Welche Erkenntnisse nennt die Studie zur Wirksamkeit von Sonnenschutz?
Die vertiefende Studie „Sonnenschutzvarianten für historische Bauten“ analysierte laut Mitteilung die thermische Wirksamkeit unterschiedlicher Varianten. Die Simulationen in der Studie zeigen, dass Sonnenschutz in Kombination mit nächtlicher Lüftung und Dämmung als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets betrachtet werden sollte.
Gibt es konkrete Praxisbeispiele in Wien?
Ja. Die MA 19 nennt mehrere Beispiele, darunter das Wohngebäude Mariahilfer Straße 182 mit Fallarmmarkisen sowie Beispiele in der Rathausstraße 9, Nordbahnstraße 48, Porzellangasse 2 und am Friedrich-Schmidt-Platz 5. Diese Beispiele werden in der Aussendung als Good-Practice-Beispiele dargestellt.
Quellen und Kontakt
Leitfaden „Sonnenschutz und Stadtbild“: https://www.wien.gv.at/spezial/sonnenschutz-stadtbild/
Studie „Sonnenschutzvarianten für historische Bauten“ (Autorin Ursula Schneider; Studie im Auftrag der MA 19): https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrup/content/titleinfo/3489402
Fotos und Pressematerial: https://presse.wien.gv.at/
Kontakt laut Mitteilung: Mediensprecherin Stadträtin Ulli Sima, Elisabeth Auer, Telefon: 0676/8118 81359, E-Mail: elisabeth.auer.ea1[at]wien.gv.at
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