BUAK übernimmt Betrieb; Novelle regelt Ausstellung, Schlechtwetterentschädigung und Insolvenzanpassungen
Der Nationalrat beschloss einstimmig, die BauID vom Tochterunternehmen zur direkten Betreuung durch die BUAK zu überführen. Novelle tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Der Nationalrat hat einstimmig eine umfassende Umstrukturierung des BauID-Systems beschlossen: Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) wird künftig das System hinter der Identifikationskarte für Beschäftigte am Bau selbst betreiben. In der Plenarrede und in den parlamentarischen Stellungnahmen wurden neben der Verwaltungszuständigkeit auch Änderungen bei der Schlechtwetterentschädigung, Ausnahmen für Teile der Metalltechnikbranche sowie Anpassungen im Insolvenzrecht thematisiert.
Die beschlossene Novelle wurde im Plenum als Paket präsentiert und regelt sowohl den Betrieb des BauID-Systems als auch konkrete Verfahrensfragen zur Ausstellung der Karte, zur Kostenregelung und zu Ausnahmeregelungen. Mehrere Abgeordnete und Ministerinnen und Minister nahmen im Verlauf der Debatte Stellung.
Bisher war die BauID-GmbH, eine 100%-ige Tochter der BUAK, für das BauID-System zuständig. Mit dem heutigen Beschluss überführt der Nationalrat den Betrieb des Systems an die BUAK selbst; die Zwecke des Systems werden neu strukturiert und die Datenverarbeitung geregelt.
Die einstimmig beschlossene Novelle sieht vor, dass die BUAK künftig allen Arbeitnehmenden, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, eine BauID-Karte auszustellen hat. Die Teilnahme an dem System soll weiterhin freiwillig erfolgen. Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des BauID-Systems sind kostenfrei, mit der Ausnahme, dass Gebühren anfallen können, wenn Arbeitnehmende nicht dem BUAG unterliegen.
Die Novelle tritt mit 1. August 2026 in Kraft. Sie regelt darüber hinaus, dass Metalltechnikbetriebe künftig weitgehend vom BUAG ausgenommen sind; das Gesetz gilt jedoch in bestimmten Fällen weiterhin für die Montage von Fassadenelementen.
Ein weiterer in der Novelle geregelter Punkt betrifft die Schlechtwetterentschädigung für Beschäftigte am Bau. Derzeit ist der Anspruch in eine Winterperiode und eine Sommerperiode unterteilt. Neu soll es einen Anspruch von 320 Stunden für das gesamte Geschäftsjahr geben; als Geschäftsjahr wird die Periode vom 1. November bis 31. Oktober definiert.
Mit einem Abänderungsantrag der Koalitionsparteien wurde zudem eine Änderung im Zusammenhang mit Insolvenzen beschlossen: Künftig können entrichtete Zuschläge sowie Sicherheiten und Pfändungspfandrechte, die für Zuschläge bestellt oder erworben wurden, nicht nach der Insolvenzordnung angefochten werden, sofern die Schuldnerin oder der Schuldner über ausreichend Vermögen verfügt, um die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Arbeitsministerin Korinna Schumann beschrieb die BUAK in der Debatte als "eines der stabilsten Fundamente der österreichischen Sozialpartnerschaft". Sie erläuterte, dass die BUAK Sicherheit für Arbeitnehmende und für die Betriebe bringe: Beschäftigte seien hinsichtlich ihrer Urlaubs- und Abfertigungsansprüche abgesichert, und für die Unternehmen werde die finanzielle Last auf die gesamte Branche verteilt. Die Novelle bezeichnete Schumann als einen wichtigen Schritt für Digitalisierung und Entbürokratisierung; nach ihren Worten ermögliche sie die "papierlose Baustelle" und erleichtere Kontrollen durch die Finanzpolizei.
Josef Muchitsch (SPÖ) sagte, die Novelle leiste einen Beitrag zu weniger Bürokratie und mehr Fairness am Bau. Muchitsch kündigte an, die BauID-Karte werde in den nächsten drei Jahren kostenlos an alle rund 140.000 Beschäftigten am Bau ausgerollt. Er bezeichnete die Karte als "digitalen Führerschein für die Baustelle" und fügte das Bild "freie Fahrt" an. Laut Muchitsch könnten Beschäftigte mit der Karte Echtzeitabfragen über Urlaubsansprüche, ihren Stundenlohn oder Meldezeiten vornehmen; für die Unternehmen werde die papierlose Baustelle umgesetzt und Kontrollen könnten schneller abgewickelt werden. Damit sorge die Novelle auch für fairen Wettbewerb, so Muchitsch.
Tanja Graf (ÖVP) hob insbesondere die moderne Verwaltung durch "weniger Papierkram" hervor und betonte die Bedeutung der klaren Abgrenzung der Betriebe, die unter das BUAG fallen. Laurenz Pöttinger (ÖVP) verwies darauf, dass gewisse Spenglerbetriebe durch die Änderung per Antrag aus der BUAK ausscheiden können; ein solcher Antrag müsse bis 31. Oktober gestellt werden, damit ein Ausstieg mit Jahresende erfolgen könne.
Michael Bernhard (NEOS) bezeichnete den Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung als positiv. Er verwies auf vergangene Unsicherheiten und Ärger bei manchen Betrieben, weil für Handwerksbetriebe nicht immer klar gewesen sei, ob sie BUAK-pflichtig seien. Die Novelle löse einen großen Teil dieser Unsicherheit auf, sagte Bernhard mit Blick auf die Metalltechnikbetriebe.
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kündigte Zustimmung an, obwohl nach ihrer Einschätzung damit noch nicht das "Ende der Fahnenstange" erreicht sei. Positiv bewertete sie die Einführung der papierfreien Baustelle, die Entlastungen für Unternehmen bringen solle; zugleich forderte sie weitere Schritte, um Sozialdumping in den Griff zu bekommen, und bat darum, die Problematik der Sub-Unternehmen sowie der Scheinfirmen "endlich anzugehen".
Markus Koza (Grüne) bezeichnete die BUAK als wichtige Einrichtung für Beschäftigte einer Branche, die von nicht-durchgängiger Beschäftigung geprägt sei. Er verwies darauf, dass die BUAK bei Schlechtwetter einspringe und die Kosten übernehme; vor diesem Hintergrund fand er auch die Anpassung der Schlechtwetterentschädigung positiv. Koza sagte außerdem, klimawandelbedingt komme es zu immer mehr hitzebedingten Ausfallstunden; das zeige, dass die Auswirkungen des Klimawandels in der Arbeitswelt angekommen seien.
BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse): Die BUAK ist die Organisation, die künftig das Betriebssystem hinter der BauID-Karte betreiben wird. Arbeitsministerin Korinna Schumann bezeichnete die BUAK als eines der stabilsten Fundamente der Sozialpartnerschaft und verwies auf ihre Rolle bei Urlaubs- und Abfertigungsansprüchen.
BauID-Karte: Die BauID ist eine Identifikationskarte für Beschäftigte am Bau. Josef Muchitsch nannte sie einen "digitalen Führerschein für die Baustelle" und führte aus, dass Beschäftigte mit der Karte Echtzeitabfragen zu Urlaubsansprüchen, Stundenlohn oder Meldezeiten tätigen könnten.
BauID-GmbH: Bislang war die BauID-GmbH für das BauID-System zuständig; sie ist eine 100%-ige Tochter der BUAK. Mit der Novelle wird der Betrieb des Systems an die BUAK selbst überführt.
BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz): Das BUAG definiert, welche Arbeitnehmenden der Regelung unterliegen. Die Novelle schreibt vor, dass die BUAK allen Arbeitnehmenden, die dem BUAG unterliegen, eine BauID-Karte auszustellen hat; die Teilnahme bleibt freiwillig.
Schlechtwetterentschädigung: Bisher wurde der Anspruch in eine Winter- und eine Sommerperiode unterteilt. Neu vorgesehen ist ein Anspruch von 320 Stunden für das gesamte Geschäftsjahr, das vom 1. November bis zum 31. Oktober läuft.
Die BUAK wird das System künftig selbst betreiben. Zuvor lag die Zuständigkeit bei der BauID-GmbH, einer 100%-igen Tochter der BUAK.
Die Novelle legt fest, dass die BUAK allen Arbeitnehmenden, die dem BUAG unterliegen, eine BauID-Karte auszustellen hat. Die Teilnahme am System bleibt jedoch freiwillig.
Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des BauID-Systems sind kostenfrei, außer wenn Arbeitnehmende nicht dem BUAG unterliegen; in solchen Fällen können Kosten anfallen.
Die Novelle tritt mit 1. August 2026 in Kraft.
Statt einer Aufteilung in Winter- und Sommerperiode sieht die Novelle künftig einen Anspruch von 320 Stunden für das gesamte Geschäftsjahr vor. Das Geschäftsjahr ist in der Novelle als 1. November bis 31. Oktober definiert.
Mit dem Abänderungsantrag wurde festgelegt, dass entrichtete Zuschläge sowie Sicherheiten und Pfändungspfandrechte, die für Zuschläge bestellt oder erworben wurden, nicht nach der Insolvenzordnung angefochten werden können, sofern die Schuldnerin oder der Schuldner über genügend Vermögen verfügt, um die Anlaufkosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/
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