Drei Tage Plenarberatungen zu Doppelbudget, Budgetbegleitgesetz, Paketsteuer, Pensionen und Bahnausbau
Am 8. Juli beginnt im Nationalrat die Schlussdebatte über das Doppelbudget 2027/28. Auf der Agenda stehen rund 70 Gesetzesänderungen, eine Paketsteuer und Vorbelastungen für den Bahnausbau.
Am 8. Juli beginnt der Nationalrat mit den abschließenden Plenarberatungen über das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028. Die Beratungen sind auf drei Tage angesetzt; die Abgeordneten werden die einzelnen Budgetuntergliederungen behandeln, beginnend mit dem Parlamentsbudget, den Budgets der Obersten Organe und dem Budget des Bundeskanzleramts.
Das erste Tagesordnungspaket umfasst außerdem das Budgetkapitel Äußeres, Justiz, Inneres, Wirtschaft, Kunst und Kultur sowie Wohnen, Sport und Medien. Zuvor findet in einer eigenen Nationalratssitzung die Diskussion und Abstimmung über das Budgetbegleitgesetz und weitere budgetbegleitende Gesetze statt.
Die abschließenden Plenarberatungen beginnen am Mittwoch und erstrecken sich über drei Tage, in denen die einzelnen Kapitel des Doppelbudgets beraten werden. Nach den Beratungen im Budgetausschuss folgen am Nachmittag Detailberatungen über das Doppelbudget 2027/28 und den neuen Bundesfinanzrahmen bis 2031.
Mit den beiden Haushaltsentwürfen verfolgt die Regierung laut Vorlage den im vergangenen Jahr eingeschlagenen Konsolidierungskurs. Im Bundesfinanzgesetz 2027 sind für 2027 Einnahmen von 112,7 Mrd. Ꞓ und Ausgaben von 128,2 Mrd. Ꞓ veranschlagt, was einem Bundesdefizit von 15,5 Mrd. Ꞓ bzw. 2,7 % des BIP nach Maastricht-Kriterien entspricht. Für 2028 sind Einnahmen von 115,8 Mrd. Ꞓ und Ausgaben von 129 Mrd. Ꞓ vorgesehen; das Bundesdefizit würde damit 13,2 Mrd. Ꞓ bzw. 2,3 % betragen.
Begleitend zum Doppelbudget wurde von der Regierung das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 vorgelegt. Insgesamt sollen damit rund 70 Gesetze geändert oder neu geschaffen werden. Die Maßnahmen umfassen laut Vorlage sowohl Einnahmen- als auch Ausgabesteuerungen in verschiedenen Bereichen des Staatshaushalts.
Der parlamentarische Budgetdienst rechnet mit Einnahmen durch das Maßnahmenpaket in der Höhe von 1,9 Mrd. Ꞓ im Jahr 2027 und jeweils 2,2 Mrd. Ꞓ in den beiden darauffolgenden Jahren. Insgesamt beläuft sich das Konsolidierungsvolumen für 2026 bis 2030 demnach auf 8,4 Mrd. Ꞓ, wobei ein Teil dieser Summe auf Länder, Gemeinden und Krankenkassen entfällt. Nicht berücksichtigt sind Ergänzungen, die im Budgetausschuss vorgenommen wurden.
Das Budgetbegleitgesetz sieht für 2027 eine Pensionsanpassung von 2,95 % vor, wobei zugleich ein Deckel von 204,44 Ꞓ genannt wird. Diese Erhöhung liegt laut Vorlage geringfügig unter der erwarteten Inflationsrate. Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension sollen ein Plus von 3,3 % erhalten.
Weitere im Pensionsbereich vorgesehene Punkte sind höhere Pensionsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte, eine außertourliche Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, geringere Pensionsbeiträge des AMS für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe nach einjährigem Bezug sowie höhere Pensionssicherungsbeiträge für hohe Beamtenpensionen. Auch bisherige Kompensationszahlungen an bäuerliche Betriebe sollen entfallen.
Das geplante Paketsteuergesetz sieht vor, ab Oktober 2026 pro Paket 2 Ꞓ zu erheben. Betroffen sind dem Text nach nur Versandhändler, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Mio. Ꞓ überschritten haben; alternativ können Händler die Steuer pro Bestellung entrichten. Die Steuer soll mit der Annahme der Zahlung fällig werden, unabhängig vom tatsächlichen Zustellzeitpunkt; auch bei Retouren wäre sie zu zahlen.
Weitere steuerliche Elemente im Budgetbegleitgesetz umfassen unter anderem eine Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,7 % auf 2,7 % ab 2028, gekoppelt mit einer Ausweitung der Beitragsleistung für ältere Beschäftigte. Für Einkommensteile über 1 Mio. Ꞓ soll ab 2028 wieder ein Körperschaftsteuersatz von 24 % gelten (statt 23 %). Banken sollen über drei Jahre einen weiteren Sonderbeitrag zur Budgetkonsolidierung leisten. Im Energiebereich sind temporäre Einschränkungen bei Abschreibungen und Beschränkungen beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag vorgesehen.
Die Koalitionsparteien wollen den Verkehrsminister ermächtigen, das Budget vorzubelasten, um den Bahnausbau gemäß ÖBB-Rahmenplan abzusichern. Konkret ermöglicht das vorgesehene Bundesgesetz Vorbelastungen in der Höhe von bis zu 72,57 Mrd. Ꞓ bezogen auf die Finanzjahre 2027 bis 2032.
Davon sind dem Entwurf zufolge 62,94 Mrd. Ꞓ für Annuitäten vorgesehen; hierin enthalten sind auch Vorsorgen für steigende Annuitätenzinsen und für Naturkatastrophen. Zusätzlich sind Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung der Schieneninfrastruktur in der Höhe von bis zu 9,64 Mrd. Ꞓ eingeplant. Verkehrsminister Peter Hanke wird im Text mit der Aussage zitiert, dass in den kommenden fünf Jahren 19,5 Mrd. Ꞓ in den Bahnausbau investiert werden; zugleich werden aus Budgetgründen Verzögerungen bei Projekten wie der Flughafenspange östlich von Wien Schwechat genannt.
Das Bundeskanzleramt ist im Doppelbudget mit 652,6 Mio. Ꞓ für 2027 und 660,5 Mio. Ꞓ für 2028 vorgesehen; gegenüber 2026 steigt das Budget damit um 103,5 Mio. Ꞓ bzw. 19 % an. Als Begründung werden im Text steigende Kosten und Investitionen in Digitalisierung, IT und Integration genannt. Im Integrationsbereich steigen die Ausgaben von 79 Mio. Ꞓ (2026) auf 99 Mio. Ꞓ (2027) und sollen 2028 auf 101 Mio. Ꞓ anwachsen; ein Teil bisher nur als Ermächtigung vorgesehener Mittel, vor allem für Deutschkurse, wird in das reguläre Budget übernommen.
Das Justizbudget bleibt laut Vorlage mit jeweils rund 2,4 Mrd. Ꞓ annähernd konstant; für 2027 ist ein Plus von 5,8 Mio. Ꞓ gegenüber 2026 veranschlagt, für 2028 ein weiteres Plus von 4,9 Mio. Ꞓ. Geplante Planstellen in der Justiz bleiben mit 12.516 unverändert.
Für das Innenressort sind Auszahlungen von 4,10 Mrd. Ꞓ (2027) und 4,11 Mrd. Ꞓ (2028) vorgesehen; während Personalausgaben sinken, steigen Ausgaben für betrieblichen Sachaufwand, etwa für das Bundesamt für Cybersicherheit, Fahrzeuge, Hubschrauber und Schutzausrüstung. Im Bereich Fremdenwesen sinken die Auszahlungen von 540 Mio. Ꞓ (2027) auf 420 Mio. Ꞓ (2028), was im Text auf rückläufige Asylzahlen und erwartete Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zurückgeführt wird.
Für Kunst und Kultur ist mit dem Bundesvoranschlag 2027 erstmals seit Jahren ein Rückgang auf 608,7 Mio. Ꞓ vorgesehen (2026: rund 629,8 Mio. Ꞓ); die Kunst- und Kulturförderungen sollen 2027 um 13,6 Mio. Ꞓ auf 253,3 Mio. Ꞓ sinken.
Budgetbegleitgesetz
Das Budgetbegleitgesetz ist in der Vorlage das Gesetzespaket, das parallel zum Doppelbudget zahlreiche Einzelmaßnahmen regelt. Im vorliegenden Fall umfasst es laut Text rund 70 Änderungen oder Neuregelungen in verschiedenen Rechtsbereichen.
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet eine Einkommensschwelle für geringfügig Beschäftigte. Im Entwurf soll die Grenze von 551,1 Ꞓ ein weiteres Jahr bis Ende 2027 eingefroren werden.
Annuitäten
Annuitäten sind regelmäßige Rückzahlungsleistungen für langfristige Verträge und Investitionen. Im Zusammenhang mit dem Bahnausbau sind in der Vorlage für Annuitäten 62,94 Mrd. Ꞓ veranschlagt.
ÖBAG und Verbund AG
ÖBAG und Verbund AG werden in den Budgetkapiteln als Quellen für Dividendeneinnahmen genannt. Die Einnahmen des Wirtschaftsressorts sollen teilweise aus Dividenden dieser Unternehmen bestehen.
Bundesfinanzrahmen
Der Bundesfinanzrahmen umfasst die mittelfristige Finanzplanung bis 2031. Die Doppelbudget-Beratungen schließen eine Neufassung dieses Rahmens ein, wie in der Vorlage erläutert.
Wann startet die Plenardebatte über das Doppelbudget?
Die Plenarberatungen beginnen am 8. Juli und sind auf drei Tage angesetzt. Zunächst wird in einer eigenen Nationalratssitzung über das Budgetbegleitgesetz und weitere begleitende Gesetze beraten und abgestimmt.
Welche Gesetze sind Teil des Budgetbegleitgesetzes?
Laut Vorlage umfasst das Paket rund 70 Gesetzesänderungen und -neuerungen. Genannt werden unter anderem die Einführung einer Paketsteuer, Änderungen bei Familien- und Sozialleistungen sowie Steuer- und Beitragsregelungen.
Wie hoch sind die erwarteten Effekte des Maßnahmenpakets?
Der parlamentarische Budgetdienst veranschlagt für das Maßnahmenpaket 1,9 Mrd. Ꞓ im Jahr 2027 und jeweils 2,2 Mrd. Ꞓ in den beiden darauffolgenden Jahren. Insgesamt wird das Konsolidierungsvolumen für 2026 bis 2030 mit 8,4 Mrd. Ꞓ angegeben.
Wie werden die Sitzungen des Nationalrats übertragen?
Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek werden laut Hinweis auch Fotos von Plenarsitzungen bereitgestellt.
Wer hat im Budgetausschuss dem Budgetbegleitgesetz zugestimmt?
Im Budgetausschuss haben das Budgetbegleitgesetz und die Änderung des Dienstgeberabgabegesetzes jeweils die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Die Grünen behielten sich laut Text vor, im Plenum eine getrennte Abstimmung zu verlangen.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz.
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