Mehrheit für Entschließungsantrag der Koalition; Regierung soll Maßnahmen gegen nicht einvernehmliche Deepfakes schaffen
Der Nationalrat verabschiedete eine Entschließung, die die Regierung auffordert, strafrechtliche Konsequenzen für nicht einvernehmliche Deepfakes zu prüfen und entsprechende Schritte zu setzen.
Der Nationalrat hat am heutigen Sitzungstag mit Stimmenmehrheit eine Entschließung beschlossen, mit der die Regierung zum Handeln gegen nicht einvernehmliche hergestellte Deepfakes aufgefordert wird. Im Mittelpunkt der Debatte standen sexualisierte Deepfakes, ihre Verbreitung und die Frage, wie strafrechtlich auf diese Formen digitaler Gewalt reagiert werden soll.
Die Entschließung wurde laut Parlamentskorrespondenz von der Koalition eingebracht; zwei Initiativen der Grünen zum selben Thema blieben in der Minderheit. In den Debattenbeiträgen betonten Abgeordnete verschiedener Fraktionen sowohl die Dringlichkeit von Maßnahmen als auch Vorbehalte gegenüber möglichen Nebenwirkungen der vorgesehenen Schritte.
Im Antrag der Koalitionsparteien wird ausgeführt, dass sexualisierte Deepfakes – also mittels künstlicher Intelligenz manipulierte oder erstellte Bilder und Videos mit sexuellen Inhalten ohne Einvernehmen der Betroffenen – zu einem Massenphänomen geworden seien. Die Entschließung nimmt Bezug auf eine EU‑Richtlinie, die vorgibt, diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt unter Strafe zu stellen, und richtet daher den Auftrag an die Justizministerin und die Frauenministerin, entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu schaffen.
Der Beschluss selbst ist ein parlamentarischer Appell an die Exekutive: Er verpflichtet die Regierung nicht unmittelbar, sondern fordert sie auf, die vorgesehenen Maßnahmen zu prüfen und gesetzgeberische Schritte vorzubereiten. Die Abgeordneten stimmten über den Entschließungsantrag ab; die Koalitionsmehrheit setzte sich durch, während die beiden grünen Initiativen in der Minderheit blieben.
Vertreterinnen der Koalition hoben in der Debatte die rasante negative Entwicklung digitaler Gewalt hervor. Frauenministerin Eva‑Maria Holzleitner erklärte, die Justizministerin sei bereits damit beschäftigt, alle relevanten Gesetzesmaterien zu durchleuchten, um bestehende Lücken zu identifizieren. Die Ministerin betonte in der Parlamentskorrespondenz zugleich die Erwartung, dass große Plattformen stärker in die Pflicht genommen und Opfer bestmöglich unterstützt werden sollen.
Weitere Koalitionsabgeordnete beschrieben sexualisierte Deepfakes als erniedrigend für Betroffene und forderten eine strafrechtliche Verfolgung der Urheberinnen und Urheber solcher Inhalte. In der Debatte wurde wiederholt darauf verwiesen, dass strafrechtliche Verbote nur einen Teil des Schutzes darstellen: Ergänzende Maßnahmen wie einfache Meldemöglichkeiten, rechtliche Beratung und psychosoziale Hilfe für Opfer wurden ebenfalls genannt.
Die Grünen brachten einen eigenen Entschließungsantrag ein, der neben Nachschärfungen im Strafrecht auch weitere Maßnahmen forderte: stärkere Verantwortung der Anbieter von KI‑Programmen, Ausbau der Opferhilfe und Schulungen für Polizei und Justizpersonal. Dieser Antrag wurde im Plenum und zuvor im Ausschuss abgelehnt; die Grünen kritisierten die Koalition wegen vermeintlichen Zögerns und Bruchteilen politischer Umsetzungsgeschwindigkeit.
Die FPÖ erklärte zwar, das Ziel des Koalitionsantrags grundsätzlich zu unterstützen, lehnte ihn jedoch mit dem Argument ab, er könnte als Instrument genutzt werden, um eine sogenannte Klarnamenpflicht «durch die Hintertür» einzuführen. FPÖ-Abgeordnete forderten stattdessen eine stärkere Fokussierung auf gezielte Maßnahmen gegen Täterinnen und Täter und warnten vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung.
Vertreterinnen der NEOS sprachen ebenfalls Bedenken aus, eine Klarnamenpflicht sei nicht beabsichtigt; zugleich betonten sie, dass der Antrag vorerst den Status quo abbildet. Die NEOS plädierten für effiziente Regeln, um rechtlich behandelbare Grauzonen zu schließen, und bezeichneten KI‑unterstützten Rufmord nicht länger als Randphänomen.
Sexualisierte Deepfakes: Im parlamentarischen Kontext wurden damit mittels künstlicher Intelligenz manipulierte oder erzeugte Bilder und Videos bezeichnet, die sexuelle Inhalte vorgeben und ohne Einvernehmen der Betroffenen verbreitet werden. In der Debatte wurde hervorgehoben, dass diese Inhalte häufig gezielt gegen Frauen eingesetzt werden.
Entschließungsantrag: Ein Entschließungsantrag ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem der Nationalrat die Regierung zu bestimmten Maßnahmen auffordert. Er hat keine unmittelbare Gesetzeskraft, kann aber politischen Handlungsspielraum markieren und die Prioritätensetzung in Ministerien beeinflussen.
Klarnamenpflicht: Gemeint ist die Verpflichtung, im Internet mit dem echten Namen aufzutreten oder eine stärkere Identifikation von Nutzerinnen und Nutzern zu verlangen. In der Debatte wurde diese Möglichkeit kritisch gesehen; mehrere Abgeordnete äußerten Bedenken, dass eine solche Pflicht zu verstärkter Überwachung führen könnte und deshalb nicht gewollt sei.
EU‑Richtlinie: In der Aussendung wurde auf eine EU‑Richtlinie verwiesen, die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Formen geschlechtsspezifischer Gewalt strafrechtlich zu behandeln. Richtlinien geben Umsetzungsziele vor, die in nationales Recht zu überführen sind; dies erfordert konkrete gesetzgeberische Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten.
Ausschuss: Ein Ausschuss ist ein parlamentarisches Gremium, das Gesetzesentwürfe und Anträge inhaltlich prüft und Empfehlungen für das Plenum erarbeitet. In der Parlamentskorrespondenz wurde berichtet, dass der grüne Antrag bereits im Ausschuss behandelt und dort nicht angenommen worden sei.
Die Entschließung benennt damit zentrale Handlungsfelder, lässt die konkrete Ausgestaltung aber offen und überträgt die weitere Ausarbeitung an die zuständigen Ministerien. Konkrete Gesetzestexte, Zeitpläne oder Abstimmungsdetails wurden im Beschluss nicht festgelegt.
Der Nationalrat verabschiedete mit Stimmenmehrheit einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, der die Regierung auffordert, strafrechtliche Konsequenzen für nicht einvernehmliche Deepfakes zu schaffen. Die Entschließung bezieht sich insbesondere auf sexualisierte Deepfakes und nimmt auf eine EU‑Richtlinie Bezug. Zwei Entschließungsanträge der Grünen zum selben Thema blieben in der Minderheit.
In der Entschließung werden konkret die Justizministerin und die Frauenministerin genannt; ihnen obliegt demnach die Prüfung relevanter Gesetzesmaterien und die Vorbereitung strafrechtlicher Maßnahmen. Der Beschluss selbst ist ein politischer Auftrag und erfordert weitere parlamentarische und ministerielle Schritte zur Umsetzung.
Die Grünen forderten neben einer Verschärfung des Strafrechts auch stärkere Verantwortung von Anbietern von KI‑Programmen, den Ausbau der Opferhilfe sowie Schulungen für Polizei und Gerichtspersonal. Diese Forderungen wurden im eigenen Entschließungsantrag zusammengefasst, der jedoch im Plenum nicht angenommen wurde.
Die FPÖ erklärte zwar, das Ziel des Antrags zu begrüßen, lehnte ihn aber ab mit der Begründung, dass die angestrebten Maßnahmen zu einer „Klarnamenpflicht durch die Hintertür“ führen könnten. Vertreterinnen und Vertreter der FPÖ forderten stattdessen eine Fokussierung auf gezielte Maßnahmen gegen Täterinnen und Täter und warnten vor einer Ausweitung von Überwachungsinstrumenten.
In der Debatte wurden Maßnahmen wie einfache Meldemöglichkeiten, rechtliche Beratung und psychosoziale Hilfe für Opfer genannt. Außerdem forderten Abgeordnete, dass Social‑Media‑Konzerne in die Pflicht genommen werden sollten, um Inhalte rasch zu entfernen. Diese Punkte wurden als ergänzende Maßnahmen neben strafrechtlichen Schritten diskutiert.
Sitzungen des Nationalrats können laut Parlamentskorrespondenz via Livestream mitverfolgt werden; zudem stehen Video‑on‑Demand‑Aufzeichnungen in der Mediathek des Parlaments zur Verfügung. Dort sind auch Fotos von Plenarsitzungen abrufbar, die die relevanten Debatten und Beschlüsse dokumentieren.
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