Grüne fordern Frist für Gleichbehandlungsausschuss und Gesetz zum Schutz vulnerabler Personen
Die Grünen forderten im Nationalrat eine Frist bis 3. Juli 2026 zur Berichterstattung über ihren Initiativantrag zum Verbot von Konversionsmaßnahmen.
In der Nationalratssitzung am heutigen Tag brachten die Grünen das Thema eines gesetzlichen Verbots sogenannter Konversionstherapien erneut zur Sprache. Vor einem Jahr haben die Grünen einen Initiativantrag eingebracht, mit dem ein Gesetz zum Schutz vor Pseudotherapien formuliert worden sei; die Koalition habe einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits in Aussicht gestellt, ein solcher liege jedoch bislang nicht vor.
Aus diesem Grund forderten die Abgeordneten der Grünen, dem Gleichbehandlungsausschuss eine Frist bis zum 3. Juli 2026 zur Berichterstattung über den Initiativantrag zu setzen. Die Grünen verlangten zudem eine kurze Debatte über den Fristsetzungsantrag; dieser Antrag blieb schließlich in der Minderheit.
Die Grünen haben laut Parlamentskorrespondenz vor einem Jahr einen Initiativantrag (verlinkt in der Parlamentsdokumentation) eingebracht, mit dem sie ein Gesetz „zum Schutz vor Pseudotherapien“ formulierten. Obwohl die Koalition einen Gesetzentwurf in Aussicht gestellt habe, liege bis dato kein konkreter Entwurf vor, heißt es in der Aussendung.
Vor diesem Hintergrund stellten die Grünen in der Nationalratssitzung den Antrag, dem Gleichbehandlungsausschuss eine Berichterstattungsfrist bis 3. Juli 2026 zu setzen. Zusätzlich verlangten sie eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag; das parlamentarische Votum stellte den Antrag in der Minderheit fest.
Gemäß der Darstellung der Grünen soll das sogenannte Konversionsmaßnahmen‑Schutz‑Gesetz (abgekürzt Konv‑Sch‑G) ein Verbot von Konversionsmaßnahmen und konversiv‑reparativen Praktiken enthalten, „die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben“. Diese Formulierung entstammt der Beschreibung des Gesetzentwurfs in der Parlamentskorrespondenz.
Als schutzbedürftige Gruppen nennen die Grünen in ihrem Antrag konkret: Minderjährige; junge Erwachsene unter 21 Jahren in einer Zwangslage oder mit einem Mangel an Urteilsvermögen; nicht‑entscheidungfähige oder wegen Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit bzw. Beeinträchtigung wehrlose Personen; sowie Personen in einem besonderen Autoritätsverhältnis. Der Antrag war bereits dreimal im Gleichbehandlungsausschuss behandelt und wurde anschließend stets vertagt.
In der Debatte meldeten mehrere Parlamentsparteien Unterstützung für ein Verbot von Konversionstherapien an, gleichzeitig blieben Differenzen in Bezug auf den Schutzumfang und Fragen der Beratung offen. David Stögmüller (Grüne) kritisierte, dass viele Versprechen der Bundesregierung zur Stärkung von LGBTIQ‑Rechten nach eineinhalb Jahren nicht umgesetzt seien und verwies auf weiterhin mögliche Praktiken durch religiöse Akteurinnen und Akteure und angebliche Heiler, die „grausliche Pseudo‑Therapien“ durchführen könnten.
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bestätigte laut Parlamentskorrespondenz einen breiten Konsens über das Verbot von Konversionstherapien, sah im vom Grünen‑Antrag vorgeschlagenen Gesetz jedoch einen deutlich weitergehenden Schutz, der über homosexuelle Jugendliche hinausgehe. Die FPÖ‑Abgeordnete äußerte Bedenken, das vorgeschlagene Verbot könne auch „jegliche psychologische Beratung von Jugendlichen“ betreffen, die ein Problem mit ihrer Geschlechtsidentität hätten.
Juliane Bogner‑Strauß (ÖVP) betonte, es gebe einen sehr breiten Konsens, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung unter Druck gesetzt werden dürfe, und verwies auf die Herausforderung, einzelne Formulierungen rechtlich zu fassen. Ihrer Darstellung zufolge müsse ein Verbot so ausgestaltet sein, dass „eine professionelle und ergebnisoffene Beratung und Begleitung zulässig bleibe“ und solche Angebote nicht unter Generalverdacht stünden.
Mario Lindner (SPÖ) berichtete in der Debatte von Menschen, die über vorgebliche Therapieangebote manipuliert und in demütigende Konversionstherapien gedrängt worden seien; diese angeblichen Therapien bezeichnete er als „nichts anderes als Folter“, die schwere Langzeitschäden verursachen könne. Lindner verwies außerdem auf einen seiner Aussage nach vorhandenen Konsens auf EU‑Ebene, dass ein Verbot notwendig sei, und äußerte Überzeugung, die Bundesregierung habe sich auf ein Verbot von „Konversionsfolter“ geeinigt und werde dieses umsetzen.
Henrike Brandstötter (NEOS) äußerte sich ebenfalls gegen sogenannte Konversionstherapien und sprach von der Notwendigkeit, beim Thema Geschlechtsidentität „sehr genau“ vorzugehen. Sie forderte in ihren Ausführungen, dass auf Jugendliche, deren Identität noch nicht gefestigt sei, kein Druck ausgeübt werden dürfe und eine ergebnisoffene therapeutische Begleitung weiterhin möglich bleiben müsse. Meri Disoski (Grüne) bezeichnete das Verbot sogenannter „Homoheilungen“ als Gegenstand des grünen Gesetzesvorschlags und appellierte an SPÖ, ÖVP und NEOS, ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen.
Der Parlamentsaussendung zufolge wurde der Antrag der Grünen bereits dreimal im Gleichbehandlungsausschuss behandelt und anschließend vertagt. Vor diesem Hintergrund stellten die Grünen den Antrag, dem Ausschuss eine Frist bis 3. Juli 2026 zur Berichterstattung zu setzen; dieser Fristsetzungsantrag blieb jedoch in der Minderheit.
Weitere konkrete Schritte oder ein Zeitpunkt für die Vorlage eines Koalitionsentwurfs werden in der Parlamentskorrespondenz nicht genannt. Damit bleiben aus der Aussendung offen, wann ein konkreter Regierungsentwurf vorgelegt werden wird und wie der Gleichbehandlungsausschuss abschließend berichten wird.
Konversionstherapien / Konversionsmaßnahmen: In der Aussendung werden darunter „konversiv‑reparative Praktiken“ verstanden, „die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben“. Diese Formulierung stammt direkt aus der Beschreibung des grünen Gesetzesvorschlags.
Konversionsmaßnahmen‑Schutz‑Gesetz (Konv‑Sch‑G): So nennen die Grünen ihren Vorschlag in der Parlamentskorrespondenz. Demnach soll das Konv‑Sch‑G ein Verbot von Konversionsmaßnahmen umfassen und bestimmte vulnerable Gruppen gesondert schützen.
Gleichbehandlungsausschuss: Das ist der parlamentarische Ausschuss, der den Initiativantrag der Grünen bereits mehrfach behandelt hat. Laut Aussendung wurde der Antrag dort dreimal behandelt und anschließend vertagt; die Grünen beantragten eine Berichterstattungsfrist bis 3. Juli 2026.
Pride Parade: In der Debatte verwies David Stögmüller (Grüne) auf die bevorstehende Pride Parade in Wien, die seiner Aussage nach viele Politikerinnen und Politiker nutzen würden, um ihre Unterstützung der queeren Community zu demonstrieren. Er stellte diese öffentliche Demonstration symbolisch der parlamentarischen Realität gegenüber.
Vulnerable Gruppen: Die Grünen nennen in ihrem Antrag ausdrücklich Minderjährige; junge Erwachsene unter 21 Jahren in Zwangslagen oder mit mangelndem Urteilsvermögen; nicht‑entscheidungsfähige oder aufgrund von Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit/Beeinträchtigung wehrlose Personen; sowie Personen in besonderen Autoritätsverhältnissen.
Aus der Parlamentskorrespondenz geht hervor, dass es inhaltliche Übereinstimmung über das grundsätzliche Verbot von Konversionstherapien gebe, gleichzeitig aber Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu Ausgestaltung und Reichweite des Verbots bestünden. Streitpunkten zufolge gehören unter anderem der genaue Schutzumfang (insbesondere die Frage, ob Trans‑ und nichtbinäre Personen ausdrücklich eingeschlossen werden sollen) sowie die Grenzen erlaubter, „professioneller und ergebnisoffener“ Beratung an Jugendliche.
Die Aussendung nennt keine abschließende rechtliche Wortwahl für das Verbot und weist darauf hin, dass Formulierungsfragen eine Herausforderung darstellen. Konkrete rechtliche Texte oder Paragraphen, die das Verhältnis von Verbot und zulässiger Beratung regeln, sind in der Parlamentskorrespondenz nicht enthalten.
Die Grünen haben laut Parlamentskorrespondenz vor einem Jahr einen Initiativantrag für ein Gesetz zum Schutz vor Pseudotherapien eingebracht. In der Nationalratssitzung verlangten sie, dem Gleichbehandlungsausschuss eine Frist bis zum 3. Juli 2026 zur Berichterstattung über diesen Antrag zu setzen; der Fristsetzungsantrag blieb in der Minderheit.
Der im Antrag genannte Titel lautet Konversionsmaßnahmen‑Schutz‑Gesetz (Konv‑Sch‑G). Laut Aussendung soll das Konv‑Sch‑G ein Verbot von Konversionsmaßnahmen und konversiv‑reparativen Praktiken enthalten, „die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben“.
Die Grünen nennen in ihrem Antrag Minderjährige; junge Erwachsene unter 21 Jahren in Zwangslagen oder mit mangelndem Urteilsvermögen; nicht‑entscheidungsfähige oder wegen Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit bzw. Beeinträchtigung wehrlose Personen; sowie Personen in einem besonderen Autoritätsverhältnis.
Juliane Bogner‑Strauß (ÖVP) betonte, dass niemand aufgrund der sexuellen Orientierung unter Druck gesetzt werden dürfe und dass man um eine Lösung bemüht sei. Sie wies zugleich darauf hin, dass Formulierungen eine Herausforderung darstellten und ein Verbot so ausgestaltet sein müsse, dass „professionelle und ergebnisoffene Beratung und Begleitung zulässig bleibe“.
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sieht in der Vorlage der Grünen einen deutlich über homosexuelle Jugendliche hinausgehenden Schutz und äußerte die Befürchtung, das vorgeschlagene Verbot könne auch „jegliche psychologische Beratung von Jugendlichen“ betreffen, die Fragen zur Geschlechtsidentität hätten. Die FPÖ lehne es ab, Geschlechtsumwandlungen von Jugendlichen zu unterstützen, deren Identität noch nicht gefestigt sei, so Belakowitsch.
Die Parlamentskorrespondenz weist darauf hin, dass Sitzungen des Nationalrats via Livestream mitverfolgt werden können und als Video‑on‑Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar sind. In der Mediathek sind zudem Fotos von Plenarsitzungen abrufbar; die Mediathek des Parlaments ist online verfügbar.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Weitere Informationen und die Mediathek des Parlaments sind online abrufbar: Mediathek des Parlaments
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