Mehrheit für Fristhemmung bei UVP-Verfahren und Ausbau der E-Ladeinfrastruktur bis 2030
ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für Änderungen am BStG: Die Fünf-Jahres-Frist soll bei laufenden UVP-Verfahren gehemmt werden; Ziele für E-Ladepunkte bis 2030 wurden festgelegt.
Der Nationalrat hat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) beschlossen. Kernpunkte der Änderung sind eine Hemmung der derzeitigen fünfjährigen Rechtswirkungsfrist für Planungsgebietsverordnungen während anhängiger Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) sowie Regelungen zum flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Die Koalitionsfraktionen brachten im Verkehrsausschuss einen gesamtändernden Abänderungsantrag ein, der die Novelle um Bestimmungen zur Ladeinfrastruktur erweiterte. Entschließungsanträge der FPÖ zu einer Vollkonzentration der UVP-Verfahren beim Bund sowie zu schärferen Maßnahmen gegen Drogen am Steuer fanden im Plenum keine Mehrheit.
Nach den Erläuterungen zur Novelle des BStG soll künftig ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die gesetzliche Fünf-Jahres-Frist für die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnung hemmen. Hintergrund ist, dass Planungsgebietsverordnungen derzeit nach fünf Jahren außer Kraft treten, ohne Verlängerungsmöglichkeit; dauern UVP-Verfahren länger, könnte die Verordnung bereits vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens ihre Rechtswirkung verlieren.
Zusätzlich enthält die Novelle Vorgaben zum Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge: Bis Ende 2030 soll im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge. Bei neu errichteten Ladepunkten ist vorgesehen, nach Möglichkeit Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche zu schaffen.
Die Änderung sieht vor, dass die laufende Dauer eines UVP-Genehmigungsverfahrens die Fünf-Jahres-Frist hemmt. Damit soll die Rechts- und Planungssicherheit während des gesamten Genehmigungsverfahrens erhalten bleiben, wie es in den Erläuterungen zur Novelle heißt. Die ursprünglich im BStG vorgesehene automatische Außerkraftsetzung nach fünf Jahren soll demnach nicht mehr stattfinden, solange ein UVP-Verfahren anhängig ist.
Die FPÖ brachte einen Minderheitsantrag ein, der stattdessen forderte, UVP-Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken vollständig beim Bund zu konzentrieren (889/A(E)). Die Freiheitlichen bezeichnen dieses Modell als "One-Stop-Shop-Modell" und argumentierten, die derzeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Genehmigungsverfahren führten zu Komplexität, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen. Dieser Antrag erhielt jedoch keine Mehrheit.
Die Novelle enthält konkrete Zielwerte für die Dichte an Ladepunkten: im Durchschnitt alle 25 Kilometer für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge. Ergänzend sollen bei neu errichteten Ladepunkten möglichst ergänzende Serviceangebote wie Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten und Aufenthaltsbereiche geschaffen werden.
Um diese Ausbauziele zu erreichen, sieht die Novelle eine Neuregelung bestehender Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen vor. Soweit dies für die Erreichung der Ausbauziele erforderlich ist, sollen Eingriffe in solche Vertragsrechte zulässig sein, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern. Für Betreiber sind unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche vorgesehen.
Verkehrsminister Peter Hanke bewertete die Novelle als einen Schritt für mehr Rechts- und Planungssicherheit bei Bundesstraßenprojekten. Er sagte, langwierige UVP-Verfahren könnten derzeit dazu führen, dass Planungsgebietsverordnungen ihre Rechtswirkung verlören und neu erlassen werden müssten; mit den neuen Bestimmungen werde dieses Problem beseitigt. Hanke äußerte zudem, die Novelle schaffe die Voraussetzungen für einen rascheren Ausbau der Ladeinfrastruktur und setze europäische Vorgaben um.
Aus der SPÖ bezeichnete Roland Baumann die Novelle als "wichtigen Beitrag für die Mobilität der Zukunft und zur Erreichung der Klimaziele". Baumann sagte, die Fristhemmung schaffe mehr Rechtssicherheit, "ohne Beteiligungsrechte einzuschränken oder Umweltstandards abzusenken". Sein Parteikollege Wolfgang Moitzi verwies darauf, dass zwei Drittel aller neu zugelassenen Autos über alternative Antriebe verfügten und nannte das Fehlen von Schnellladeinfrastruktur an Rastplätzen einen "untragbaren Zustand".
Vertreter der ÖVP, darunter Harald Servus und Lukas Brandweiner, hoben die Bedeutung leistungsfähiger Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort hervor. Brandweiner nannte die Zahl von rund 290.000 vollelektrischen PKWs auf Österreichs Straßen und argumentierte, die Infrastruktur müsse hier "schritthalten".
Die FPÖ äußerte in Teilen Zustimmung zur ursprünglichen Idee der Fristhemmung, kritisierte jedoch den gesamtändernden Abänderungsantrag zur Aufweichung von Schutzzonen. Gerhard Deimek sprach von einem "Schnellschuss" und verwies auf mögliche Schadenersatzforderungen; Irene Eisenhut warnte vor Eingriffen in Eigentumsrechte und kritisierte aus ihrer Sicht unklare Entschädigungsregelungen.
Elisabeth Götze (Grüne) lehnte die Fristhemmung ab und argumentierte, lange UVP-Verfahren lägen nicht an der Rechtslage, sondern an Verzögerungen im Verwaltungsvollzug; allein die Prüfung der Vollständigkeit von Dokumenten dauere im Durchschnitt 21 Monate. Götze begrüßte zwar grundsätzlich den Ausbau der Ladeinfrastruktur, kritisierte aber, dass die umfangreichen Regelungen erst im Verkehrsausschuss per Abänderungsantrag eingebracht worden seien und daher eine ordentliche Begutachtung und parlamentarische Beratung unterblieben sei. Ihr Rückverweisungsantrag an den Verkehrsausschuss blieb in der Minderheit.
UVP-Verfahren: In der Aussendung werden Umweltverträglichkeitsprüfungen als Genehmigungsverfahren bezeichnet, die bei bestimmten Infrastrukturprojekten durchgeführt werden. Die Novelle verknüpft die Dauer eines solchen Verfahrens mit der Hemmung der fünfjährigen Frist für Planungsgebietsverordnungen.
Planungsgebietsverordnung: Nach dem aktuellen BStG treten gemäß Aussendung erlassene Planungsgebietsverordnungen nach fünf Jahren außer Kraft, ohne Verlängerungsmöglichkeit. Die Novelle sieht vor, dass diese Fünf-Jahres-Frist während eines anhängigen UVP-Verfahrens gehemmt wird.
Schutzzonen: Als bestehende Konkurrenzklauseln werden Schutzzonen bei Rastanlagen und Tankstellen bezeichnet. Die Novelle regelt diese Klauseln neu und erlaubt – soweit für die Erreichung der Ausbauziele erforderlich – Eingriffe in solche Vertragsrechte, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern.
Entschließungsantrag: Mehrere Fraktionen brachten Entschließungsanträge ein, darunter ein FPÖ-Antrag zur Vollkonzentration der UVP-Verfahren beim Bund (889/A(E)) und ein weiterer FPÖ-Entschließungsantrag zur Umsetzung eines Ministerialentwurfs aus 2019 zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes.
One-Stop-Shop-Modell: So bezeichnete die FPÖ ihr vorgeschlagenes Modell, UVP-Verfahren zentral beim Bund zu bündeln. In der Aussendung wird dieses Modell als Forderung der Freiheitlichen dargestellt, nicht als Beschluss.
Die Novelle benennt zwei messbare Ziele für die Ladeinfrastruktur bis Ende 2030: durchschnittlich alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie durchschnittlich alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge. Sie sieht auch vor, dass bei neu errichteten Ladepunkten nach Möglichkeit begleitende Serviceeinrichtungen angeboten werden sollen. Bei Konflikten mit bestehenden Vertragsrechten in Schutzzonen sind Eingriffe vorgesehen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche für Betreiber genannt werden.
Zur Hemmung der Fünf-Jahres-Frist gilt nach den Erläuterungen zur Novelle: Solange ein UVP-Genehmigungsverfahren anhängig ist, soll die Frist nicht weiterlaufen; dadurch tritt die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnung nicht vor Abschluss des Verfahrens außer Kraft.
Der Nationalrat stimmte mehrheitlich für eine Novelle des Bundesstraßengesetzes, die eine Hemmung der gesetzlich vorgesehenen Fünf-Jahres-Frist für Planungsgebietsverordnungen während anhängiger UVP-Verfahren vorsieht und zugleich Regelungen für den Ausbau der Lade-Infrastruktur bis Ende 2030 enthält. Die Stimmen kamen von ÖVP, SPÖ und NEOS.
Derzeit verlieren Planungsgebietsverordnungen nach fünf Jahren ihre Rechtswirkung ohne Verlängerungsmöglichkeit. Nach den Erläuterungen zur Novelle soll ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren diese Frist hemmen, sodass die Rechtswirkung der Verordnung bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens nicht automatisch entfällt.
Die Novelle legt fest, dass bis Ende 2030 im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge errichtet werden sollen. Bei neu errichteten Ladepunkten sollen nach Möglichkeit auch Sanitär- und Aufenthaltsbereiche sowie Getränke- und Snackautomaten geschaffen werden.
Bestehende Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen sollen neu geregelt werden. Soweit erforderlich für die Erreichung der Ausbauziele, sollen Eingriffe in solche Vertragsrechte zulässig sein, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern. Für Betreiber sind unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche vorgesehen.
Die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für die Novelle. Die SPÖ bezeichnete die Maßnahme als Beitrag zur Mobilität der Zukunft; die ÖVP betonte die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort. FPÖ-Anträge zur Vollkonzentration der UVP-Verfahren beim Bund und zu schärferen Maßnahmen gegen Drogen am Steuer fanden keine Mehrheit. Die Grünen kritisierten die Fristhemmung und beklagten fehlende Begutachtung der umfangreichen Regelungen.
Die FPÖ brachte einen Entschließungsantrag ein, der die Umsetzung eines 2019 ausgearbeiteten Ministerialentwurfs zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes fordert; dabei soll eine Entschließung des Nationalrats vom 3. Juli 2019 berücksichtigt werden. Diese Forderungen zu schärferen Maßnahmen gegen Drogen am Steuer wurden im Plenum debattiert, fanden jedoch keine Mehrheit.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden; Video-on-Demand und Fotos sind in der Mediathek des Parlaments verfügbar: Parlaments-Mediathek.
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