Budgetrede, Budgetmaßnahmengesetz, Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und weitere Punkte auf der Tagesordnung
Am 10. Juni steht im Nationalrat die Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer im Mittelpunkt; zudem werden mehrere Gesetzentwürfe und Entschließungen beraten.
Im Mittelpunkt der Nationalratssitzung am 10. Juni 2026 steht die Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer. Zusätzlich beraten die Abgeordneten laut Parlamentskorrespondenz über eine Reihe weiterer Vorhaben, darunter ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, eine Sozialversicherungsnovelle zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu PVA-Begutachtungen, eine Vereinfachung der Zulassung neuer Fachhochschulstudiengänge sowie einen Entschließungsantrag zum Vorgehen gegen nicht-einvernehmliche Deepfakes.
Die Sitzung beginnt um 10 Uhr; eine Aktuelle Stunde findet aufgrund der Budgetrede nicht statt. Sollte der Budgetausschuss seine Beratungen rechtzeitig abschließen, könnte der Nationalrat bereits erste budgetbegleitende Maßnahmen beschließen.
Mit seiner zweiten Budgetrede wird Finanzminister Markus Marterbauer dem Nationalrat das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 vorstellen und die Eckpunkte des neuen Bundesfinanzrahmens erläutern. Unmittelbar vor der Rede werden laut Parlamentskorrespondenz die beiden Haushaltentwürfe samt Erläuterungen und budgetbegleitender Maßnahmen an die Abgeordneten verteilt.
Die Aussendung hebt hervor, dass eine erste Diskussion über das Zahlenwerk traditionell erst am folgenden Tag in Form einer Ersten Lesung erfolgt. Dass die Regierung mitten in der Legislaturperiode ein Doppelbudget vorlegt, wird in der Mitteilung als ungewöhnlich bezeichnet. Üblicherweise finden Budgetverhandlungen im Herbst statt und betreffen nur das Bundesfinanzgesetz des folgenden Jahres.
Als Begründung für die Abweichung von der Routine nennt die Meldung das laufende Defizitverfahren der EU gegen Österreich; Finanzminister Marterbauer berufe sich demnach auch auf eine gesetzliche Ausnahmebestimmung.
Das vorgesehene Budgetmaßnahmengesetz 2026 fasst laut der Parlamentskorrespondenz mehrere Maßnahmen zusammen, mit denen die Bundesregierung weitere Schritte zur Budgetkonsolidierung setzen möchte. Gleichzeitig soll es auch heuer möglich sein, eine steuerfreie Mitarbeiterprämie zu gewähren; für 2026 ist eine Prämie von bis zu 500 Ꞓ vorgesehen (Maximalbetrag gegenüber 1.000 Ꞓ im Jahr 2025 wird gesenkt).
Das Gesetzespaket enthält zudem diverse bürokratische Erleichterungen, etwa für Beherbergungsbetriebe. Kumuliert rechnet die Regierung bis zum Jahr 2030 mit Einsparungen in der Höhe von rund 100 Mio. Ꞓ, davon 85 Mio. Ꞓ durch steuerliche Maßnahmen. Die Aussendung nennt ferner, dass das Paket eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat benötigt, weil es auch Änderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz enthält.
Aufzählungen im Text nennen als Maßnahmen unter anderem erweiterte Kontoauskunftspflichten zur Bekämpfung von Scheinfirmen, Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung, Senkungen von Zuschüssen für Reisekosten im öffentlichen Dienst und eine Absenkung des Jahresdeckels auf die Kosten des Klimatickets. Für die Verlängerung oder Neuausstellung von Aufenthaltstiteln sollen – gemeinsam mit dem Inkrafttreten des europäischen Asyl- und Migrationspakts – fixe Pauschalgebühren eingeführt werden. Zudem wird die zuletzt erfolgte „überproportionale" Erhöhung der Vergütung für arbeitende Häftlinge wieder zurückgenommen.
Die Regierung schlägt laut der Mitteilung die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende vor. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Alleinerziehende, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten, künftig eine monatliche Zuwendung von rund 240 Ꞓ pro Kind bekommen. Gleiches gilt für Alleinerziehende, deren Kindern wegen fehlender Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht.
Die Aussendung nennt weiters, dass in besonderen Härtefällen von Gewalt betroffenen Frauen eine ergänzende Starthilfe in Form einer Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ gewährt werden kann. Voraussetzung für Zuwendungen ist laut Gesetzentwurf, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird; für heuer nennt die Mitteilung 2.768 Ꞓ netto. Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag seien dabei nicht anzurechnen.
Weiterhin sollen die Zuwendungen grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes geleistet werden; ein Bezug darüber hinaus sei nur in Ausnahmefällen möglich. Die Unterstützungsleistung ist dem Entwurf zufolge jedes Jahr neu zu beantragen, und Umstände, die die Zuerkennung beeinflussen, müssten innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden; auch längere Aufhalte im Ausland sind meldepflichtig.
Im Sozialausschuss hat der Gesetzentwurf breite Zustimmung erhalten; mit einem Abänderungsantrag wurden laut Mitteilung Präzisierungen vorgenommen, etwa die Klarstellung, dass gewährte Einmalzahlungen in Härtefällen nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen sind. Die FPÖ steht dem Vorhaben ablehnend gegenüber und äußerte Bedenken hinsichtlich möglichen Missbrauchs.
Einstimmig hat eine von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachte Sozialversicherungsnovelle den Sozialausschuss passiert. Die Novelle sieht vor, die Mitnahme einer Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des Sozialministeriumservice zu erleichtern.
Bisher sei eine Begleitung nur bei Untersuchungen für Pflegegeldeinstufungen gesetzlich verankert gewesen; laut Mitteilung wird nun ein grundsätzlicher Rechtsanspruch geschaffen. Damit könne künftig auch bei medizinischen Untersuchungen infolge eines Antrags auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension eine Vertrauensperson beigezogen werden. Gleiches gelte bei Einschätzungen des Grades der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie bei Anträgen auf Hilfeleistungen nach dem Impfschadengesetz, dem Verbrechensopfergesetz oder einem anderen Sozialentschädigungsgesetz.
Im Sozialausschuss habe es Übereinstimmung gegeben, dass weitere Schritte zur Verbesserung der Situation bei PVA-Begutachtungen notwendig seien; weitergehende Entschließungsanträge der FPÖ und der Grünen fanden allerdings keine Mehrheit.
Der Sozialausschuss hat einstimmig eine Novelle zum Notarversorgungsgesetz ins Plenum geschickt. Die Novelle sieht laut Mitteilung eine Staffelung der im Gesetz verankerten Mindestpensionshöhe für Notarinnen und Notare im Ruhestand je nach Höhe der erworbenen Versicherungsmonate vor (70 % bei unter 240 Monaten, 80 % bei 240–299 Monaten, 90 % bei 300–359 Monaten). In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird die unterste Pensionshöhe aktuell mit 3.807,51 Ꞓ angegeben; für diese Berufsgruppe gelte grundsätzlich ein Regelpensionsalter von 70 Jahren.
Die Koalitionsparteien brachten zudem einen Entschließungsantrag zum Vorgehen gegen nicht-einvernehmliche Deepfakes ein. In dem Antrag, so heißt es in der Mitteilung, fordern sie die Justizministerin und die Frauenministerin auf, entsprechende strafrechtliche Konsequenzen für sexualisierte Deepfakes zu schaffen; dabei wird auf eine EU-Richtlinie verwiesen.
Im Wissenschaftsausschuss wurde ein Gesetzesantrag zur Vereinfachung der Zulassung neuer Fachhochschul-Studiengänge einstimmig angenommen. Vorgesehen ist etwa die Möglichkeit eines vom Standardverfahren abweichenden Akkreditierungsverfahrens bei der Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsstelle AQ Austria; ferner soll der Begriff „Studienplan" einheitlich durch „Curriculum" ersetzt werden, wobei künftig auch die Prüfungsordnung verpflichtender Bestandteil von Curricula ist.
Offen bleibt, ob Oppositionsanträge aus dem Bereich der Verteidigungspolitik auf die Tagesordnung kommen; der Landesverteidigungsausschuss werde darüber erst am Dienstag beraten, schreibt die Parlamentskorrespondenz. Die FPÖ fordert darin unter anderem eine Verlängerung des Grundwehrdienstes nach dem Modell „Österreich PLUS" sowie eine Ausweitung des Zivildienstes.
Die FPÖ hat außerdem zwei Entschließungsanträge zum Schutz des Frauensports eingebracht, in denen sie sich gegen die Teilnahme von Transfrauen an Frauenwettkämpfen ausspricht. Diese Anträge blieben in den betroffenen Ausschüssen jeweils in der Minderheit; die ÖVP verwies darauf, dass die Zuständigkeit bei den Sportverbänden liege.
Die Pensionsversicherungsanstalt ist in der Mitteilung als Auftraggeber von medizinischen Begutachtungen genannt. Diese Begutachtungen betreffen unter anderem Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie Pflegegeldeinstufungen.
Der Budgetausschuss ist das Gremium, dessen rechtzeitiger Abschluss der Beratungen laut Meldung Voraussetzung dafür ist, dass der Nationalrat erste budgetbegleitende Maßnahmen auf die Tagesordnung nehmen kann. Für Dienstagfrüh war eine Sitzung anberaumt.
AQ Austria ist im Text als Stelle genannt, bei der künftig die Möglichkeit eines vom Standardverfahren abweichenden Akkreditierungsverfahrens geschaffen werden soll, um die Zulassung neuer Fachhochschul-Studiengänge zu vereinfachen.
In der Parlamentsmitteilung werden sexualisierte Deepfakes als mithilfe künstlicher Intelligenz manipulierte oder erstellte Bilder und Videos bezeichnet; die Koalitionsparteien fordern im Entschließungsantrag strafrechtliche Konsequenzen gegen nicht-einvernehmliche Deepfakes.
Der Gesetzentwurf sieht einen Fonds vor, der monatliche Zuwendungen von rund 240 Ꞓ pro Kind sowie in besonderen Härtefällen einmalige Starthilfen von bis zu 4.000 Ꞓ ermöglichen soll. Anspruchsvoraussetzungen und Meldefristen sind im Entwurf geregelt.
Die Sitzung beginnt laut Mitteilung um 10 Uhr. Eine Aktuelle Stunde findet aufgrund der Budgetrede nicht statt.
Marterbauer wird dem Nationalrat das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget für 2027 und 2028 vorstellen und die Eckpunkte des neuen Bundesfinanzrahmens erläutern. Die Haushaltentwürfe samt Erläuterungen werden unmittelbar vor der Rede an die Abgeordneten verteilt.
Vorausgesetzt, der Budgetausschuss schließt seine Beratungen zeitgerecht ab, könnte der Nationalrat erste Maßnahmen wie erweiterte Kontoauskunftspflichten gegen Scheinfirmen, die Einführung fixer Pauschalgebühren für Aufenthaltstitel oder Senkungen bei Reisekostenzuschüssen beschließen.
Der Entwurf sieht monatliche Zuwendungen von rund 240 Ꞓ pro Kind für Alleinerziehende ohne Unterhaltszahlungen vor, sowie in besonderen Härtefällen einmalige Starthilfen bis zu 4.000 Ꞓ. Es gelten Einkommensgrenzen und jährliche Antragsfristen.
Die Sozialversicherungsnovelle schafft laut Mitteilung einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen im Auftrag der PVA und des Sozialministeriumservice; zuvor galt eine gesetzliche Begleitung nur für Pflegegeldeinstufungen.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats sind via Livestream und als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar: Parlaments-Mediathek.
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