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Markenstreit um 'Tertianum' in Europa beigelegt

14. Jänner 2026
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Am 14. Januar 2026 verkündete die DPF Group eine entscheidende Wende im Markenstreit um die Bezeichnung 'Tertianum'. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat mit einem Beschluss vom 18. Dezember 2025 die alleinige Markeninhaberschaft der DPF GmbH bestätigt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konse

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Am 14. Januar 2026 verkündete die DPF Group eine entscheidende Wende im Markenstreit um die Bezeichnung 'Tertianum'. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat mit einem Beschluss vom 18. Dezember 2025 die alleinige Markeninhaberschaft der DPF GmbH bestätigt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Markenstrategie des Unternehmens in Deutschland und der Europäischen Union, mit Ausnahme Italiens, wo noch Klärungsbedarf besteht.

Markenrechtliche Klärung in Deutschland

Der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht für Zivil- und Strafrecht in Deutschland, hat die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurückgewiesen. Damit ist die DPF GmbH nun offiziell die alleinige Inhaberin der Marke 'Tertianum' in Deutschland. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Meilenstein, da sie die rechtliche Grundlage für die zukünftige Markenstrategie der DPF Group in Deutschland bildet.

Historische Entwicklung des Markenstreits

Der Markenstreit um 'Tertianum' begann vor mehreren Jahren, als eine konkurrierende Schweizer Gesellschaft die Markenrechte in Frage stellte. Die DPF Group, ursprünglich eine Immobilien-Holding, hat sich seitdem zu einem führenden Betreiber von Premium-Seniorenresidenzen entwickelt. Die Marke 'Tertianum' steht für exklusive Seniorenwohnkonzepte mit einem Fokus auf Servicequalität und lifestyleorientierte Zusatzleistungen.

Im Laufe des Verfahrens hat die DPF Group mehrere rechtliche Hürden überwunden, darunter ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 4. September 2024, das die internationale Markenregistrierung der DPF bestätigte. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurde vom Europäischen Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen.

Vergleich mit anderen Ländern

Während die DPF Group in Deutschland und der EU (mit Ausnahme Italiens) ihre Markenrechte sichern konnte, unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in anderen Ländern wie der Schweiz oder Österreich. In der Schweiz etwa sind die Anforderungen an den Nachweis der Markenbenutzung strenger, was oft zu komplexeren Rechtsstreitigkeiten führt. In Österreich hingegen sind die Prozesse ähnlich wie in Deutschland strukturiert, was Unternehmen wie der DPF Group eine gewisse Planungssicherheit bietet.

Auswirkungen auf die Bürger

Für die Bürger in Deutschland und der EU bedeutet die Klärung der Markenrechte vor allem Stabilität und Verlässlichkeit. Die DPF Group kann nun ihre Dienstleistungen unter der Marke 'Tertianum' weiter ausbauen und verbessern. Dies umfasst nicht nur die bestehenden Seniorenresidenzen in Berlin, München und Konstanz, sondern auch die geplante Expansion in weitere europäische Städte.

Durch die Kooperation mit renommierten Partnern, wie dem Sternekoch Tim Raue, bietet die DPF Group ihren Bewohnern ein einzigartiges Wohnerlebnis. Die rechtliche Klarheit ermöglicht es dem Unternehmen, diese Angebote weiter zu innovieren und auf die Bedürfnisse der Senioren abzustimmen.

Zahlen und Fakten

Die DPF Group betreibt derzeit über 110 Immobilien mit einem umfassenden Serviceportfolio, das Concierge-Dienstleistungen und exklusive kulinarische Erlebnisse umfasst. Die Übernahme der RAS Services GmbH im Jahr 2019 hat das Angebot zusätzlich erweitert. Laut internen Berichten plant die DPF Group, ihre Präsenz in Europa in den nächsten fünf Jahren um 30% zu steigern.

Zukunftsperspektive

Die DPF Group sieht in der nun gewonnenen Markenhoheit eine Chance, ihre Wachstumsstrategie im europäischen Raum konsequent umzusetzen. Italien bleibt der letzte offene Punkt in der EU, doch die DPF Group ist zuversichtlich, auch dort eine positive Lösung zu finden. Die rechtliche Klarheit in den meisten europäischen Ländern erlaubt es dem Unternehmen, seine Innovationskraft voll auszuschöpfen und neue Maßstäbe im Premium-Seniorenwohnen zu setzen.

Fazit

Die endgültige Klärung der Markenrechte um 'Tertianum' stellt einen bedeutenden Erfolg für die DPF Group dar. Mit der rechtlichen Sicherheit kann das Unternehmen seine Marktposition in Europa weiter festigen und seine Dienstleistungen für Senioren kontinuierlich verbessern. Interessierte Leser können weitere Informationen auf der offiziellen Pressemitteilung der DPF Group finden.

Schlagworte

#Deutschland#DPF Group#EU#Markenrecht#Markenstreit#Seniorenresidenzen#Tertianum

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