WKÖ: Arbeitgeber Rainer und Imlauer sehen wirtschaftlichen Spielraum ausgeschöpft
Die Kollektivvertragsverhandlungen 2026 im Hotel- und Gastgewerbe enden ohne Abschluss. Die Arbeitgeberseite nennt konkrete Zahlen zu Lohnentwicklung und Letztangebot, die Gewerkschaft lehnte ab; eine online durchgeführte Mitgliederbefragung bestätigte die Ablehnung.
Die Kollektivvertragsverhandlungen (KV-Verhandlungen) 2026 für das Hotel- und Gastgewerbe sind ohne Einigung zu Ende gegangen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) berichtet, dass die Arbeitgeberseite trotz eines bis zuletzt vorgelegten Letztangebots keinen Abschluss erzielen konnte, weil die Gewerkschaft das Angebot ablehnte.
Die Arbeitgeberseite unter den Obleuten Rainer und Imlauer verweist auf einen mehrwöchigen, intensiven Verhandlungsprozess mit zahlreichen Gesprächsrunden und betont das Entgegenkommen der Arbeitgeber. Ein Letztangebot wurde laut Aussendung am 29. Mai 2026 vorgelegt; eine „basisdemokratische Mitgliederbefragung“ der Gewerkschaft, die bis 23. Juni 2026 lief, ergab jedoch eine Ablehnung dieses Angebots.
Nach Darstellung der Arbeitgeberseite prägten intensive Verhandlungen die vergangenen Wochen und Monate. Am 29. Mai 2026 legten die Arbeitgebervertreter ein als „faires Letztangebot“ bezeichnetes Angebot vor, das nach Aussage der WKÖ sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch soziale Aspekte berücksichtigt habe.
Die Gewerkschaft habe dieses Letztangebot zunächst abgelehnt, bevor sie eine Online-Mitgliederbefragung durchführte, die bis zum 23. Juni 2026 lief und die Ablehnung bestätigte. Die WKÖ weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Befragung öffentlich zugänglich war und laut Aussendung unabhängig von einer tatsächlichen Anstellung im Hotel- und Gastgewerbe oder einer Gewerkschaftsmitgliedschaft ausgefüllt werden konnte.
Die Obleute Rainer und Imlauer führen in der Aussendung aus, dass die Arbeitgeberseite in den vergangenen Jahren substanzielle Lohnanpassungen vorgenommen habe und darüber hinaus strukturelle Änderungen im Rahmen-Kollektivvertrag zugestimmt worden seien. Sie kritisieren darüber hinaus die formale Durchführung der Mitgliederbefragung und bezeichneten deren Seriosität als „mehr als fragwürdig“.
In ihrer Stellungnahme heben die Obleute hervor, dass mit der beanstandeten öffentlichen Online-Befragung technische Vorkehrungen zur Zutritts- und Teilnahmebeschränkung gefehlt hätten, sodass nach ihrer Darstellung eine mehrfache Teilnahme nicht ausgeschlossen war. Zugleich verweisen sie auf die wirtschaftlichen Einschränkungen, die aus ihrer Sicht den „ausgereizten wirtschaftlichen Spielraum“ erklären.
Die WKÖ nennt in der Aussendung konkrete Zahlen zur Entwicklung der Kollektivvertragslöhne in den letzten Jahren: Bei einer ausgewiesenen Inflation von 24,8 Prozent seien die KV-Löhne und Gehälter in den vergangenen vier Jahren um 27,1 Prozent erhöht worden. In der untersten Lohngruppe werde eine Erhöhung von 28,6 Prozent genannt.
Zum aktuellen Letztangebot nennen die Arbeitgebervertreter eine Erhöhung von 3,4 Prozent in der untersten Lohngruppe sowie eine durchschnittliche Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter um 3 Prozent. Den Obleuten zufolge komme man damit der Forderung der Gewerkschaft in der untersten Lohngruppe bis auf 0,1 Prozentpunkte nahe.
Die Aussendung verweist darauf, dass die Arbeitgeberseite in den vergangenen beiden Jahren Änderungen im Rahmen-Kollektivvertrag zugestimmt habe, die nach deren Darstellung über die reinen Lohnerhöhungen hinaus zusätzliche Lohn- und Gehaltseffekte bewirkten. Als namentlich genannte Beispiele werden Sonderzahlungen auf IST-Lohn-Basis und die Einführung eines flächendeckenden Nachtarbeitszuschlags genannt.
Die WKÖ stellt diese Punkte als Teil der Gesprächs- und Verhandlungsentwicklung dar und führt sie als Elemente auf, die aus Sicht der Arbeitgeber bereits einen zusätzlichen wirtschaftlichen Effekt für Beschäftigte erzeugt hätten.
Für Betriebe ändert sich nach der Mitteilung der WKÖ in rechtlicher Hinsicht zunächst nichts: Verbindlich bleiben die Lohn- und Gehaltstabellen des letzten KV-Abschlusses, die seit 1. Mai 2025 in Kraft sind. Arbeitgeber sind demnach an diese bestehenden Tabellen gebunden, bis ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen wird.
Gleichzeitig weist die WKÖ darauf hin, dass Betriebe das Letztangebot als Orientierung für freiwillige Lohn- und Gehaltserhöhungen nutzen können. Die Serviceseite der Fachverbände wird in der Aussendung ausdrücklich als zentrale Informationsquelle genannt, auf der Betriebe das Letztangebot einsehen und sich informieren können.
Kollektivvertrag: In Österreich regelt ein Kollektivvertrag branchenweit Arbeitsbedingungen wie Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaub und weitere arbeitsrechtliche Standards zwischen den Sozialpartnern. Die vorliegende Aussendung bezieht sich auf den Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe.
Letztangebot: Ein Letztangebot ist im Verhandlungsprozess das finale Angebot einer Seite, das nach Auslaufen der Verhandlungen vorgelegt wird. In der WKÖ-Aussendung wird das am 29. Mai 2026 vorgelegte Angebot als Letztangebot bezeichnet und als fair beschrieben.
Rahmen-Kollektivvertrag: Ein Rahmen-Kollektivvertrag enthält strukturelle Regelungen, die über individuelle Lohnhöhen hinausgehen können. Die Arbeitgeberseite verweist darauf, dass sie in den vergangenen beiden Jahren grundlegenden Änderungen in einem solchen Rahmenvertrag zugestimmt hat, die nach deren Darstellung zusätzliche Effekte auf Löhne und Gehälter haben sollen.
Nachtarbeitszuschlag: Ein Nachtarbeitszuschlag ist ein zusätzliches Entgelt für Arbeit zu Nachtzeiten. Die Einführung eines flächendeckenden Nachtarbeitszuschlags zählt laut Aussendung zu den jüngeren Vereinbarungen, die im Rahmen-Kollektivvertrag getroffen wurden.
Sonderzahlungen auf IST-Lohn-Basis: Die Arbeitgeberseite nennt außerdem Sonderzahlungen auf IST-Lohn-Basis als eine getroffene Vereinbarung. Diese werden nach Darstellung der WKÖ auf Basis des tatsächlich gezahlten Lohns berechnet, wie in der Mitteilung ausgeführt wird.
Die WKÖ betont in der Aussendung die Höhe der in den vergangenen Jahren erfolgten Lohnerhöhungen im Verhältnis zur Inflation und verweist auf die jüngst getroffenen Änderungen im Rahmen-Kollektivvertrag als zusätzliche Faktoren. Damit stellt die Arbeitgeberseite die wirtschaftliche Argumentation für ihr Letztangebot dar und führt diese Zahlen als Grundlage ihrer Verhandlungsposition an.
Gleichzeitig kritisieren die Obleute die Art der Mitgliederbefragung der Gewerkschaft und stellen deren Ablauf in Frage. Nach Darstellung der WKÖ war die Abstimmung öffentlich zugänglich, unabhängig von tatsächlicher Anstellung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft und offenbar ohne technische Beschränkungen gegen mehrfache Teilnahme.
Nach Angaben der Arbeitgeberseite führte die Ablehnung des vorgelegten Letztangebots durch die Gewerkschaft dazu, dass kein Abschluss erzielt werden konnte. Eine nachfolgende basisdemokratische Mitgliederbefragung der Gewerkschaft bestätigte das ablehnende Votum, so die WKÖ.
Laut Aussendung sah das Letztangebot eine Erhöhung von 3,4 Prozent in der untersten Lohngruppe sowie eine durchschnittliche Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter um 3 Prozent vor. Die Obleute kommentierten, damit komme man der Forderung der Gewerkschaft in der untersten Lohngruppe bis auf 0,1 Prozentpunkte nach.
Die WKÖ führt aus, dass in den vergangenen vier Jahren bei einer Inflation von 24,8 Prozent die KV-Löhne und Gehälter um 27,1 Prozent angehoben wurden. In der untersten Lohngruppe wird eine Steigerung von 28,6 Prozent genannt.
Die Aussendung stellt klar, dass das Letztangebot als Orientierung für freiwillige Lohn- und Gehaltserhöhungen genutzt werden kann. Verbindlich gelten laut WKÖ jedoch weiterhin die Lohn- und Gehaltstabellen des letzten KV-Abschlusses, die seit 1.5.2025 in Kraft sind.
Die Mitgliederbefragung wurde als online durchgeführte „basisdemokratische Mitgliederbefragung“ beschrieben, die bis 23. Juni 2026 lief. Die WKÖ kritisiert, dass die Befragung öffentlich zugänglich war, ohne Einschränkung hinsichtlich tatsächlicher Anstellung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft ausgefüllt werden konnte und offenbar keine technischen Beschränkungen gegen mehrfache Teilnahme bestanden hätten.
Die Serviceseite der Fachverbände wird in der WKÖ-Aussendung als zentrale Informationsquelle genannt, über die das Letztangebot einsehbar ist. Betriebe können dort nach Angaben der WKÖ das Letztangebot als Orientierung für mögliche freiwillige Maßnahmen nutzen; rechtlich verbindlich bleiben jedoch die bestehenden Tabellen des letzten KV-Abschlusses.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Aussendung zur Beendigung der KV-Verhandlungen im Hotel- und Gastgewerbe, 24. Juni 2026.
Serviceseite der Fachverbände zum Letztangebot: https://www.wko.at/tourismus-freizeitwirtschaft/serviceplattform-gastronomie-hotellerie/kollektivvertrag#lohn_und_gehaltsverhandlungen_2026
Kontakt WKÖ Digital Media & Communication, Pressestelle — Telefon: T 0590 900 – 4462; E-Mail: dmc_pr [at] wko.at