Der KV-Abschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie bringt höhere Mindestlöhne, einen Sockelbetrag bei Ist-Einkommen, bessere Schichtzulagen und neue Gesundheitstage. Entscheidend ist, wie diese Bausteine zusammenwirken.
Am 28. Mai wurden die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie fortgeführt. PRO-GE und GPA erreichten in der fünften Verhandlungsrunde ein Gesamtpaket mit Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie rahmenrechtlichen Verbesserungen.
Für den dritten KV-Abschluss in der heurigen industriellen Frühjahrslohnrunde waren insgesamt zwölf Verhandlungswochen, Betriebsversammlungen und Streikbeschlüsse notwendig. "Es stand Spitz auf Knopf. Bis zuletzt boten die Arbeitgeber nur eine Mini-Erhöhung von einem Prozent an und erst heute kam endlich Bewegung in die Verhandlung. Mit Betriebsversammlungen, Solidarität und Streikentschlossenheit mussten sich die Belegschaften den Respekt und die Wertschätzung erst erkämpfen", sagen Chefverhandler Reinhold Binder (Gewerkschaft PRO-GE) und Chefverhandlerin Eva Scherz (Gewerkschaft GPA).
Rückwirkend mit 1. Mai 2026 steigen die Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie Lehrlingseinkommen um 3 Prozent. Die kollektivvertraglichen Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ebenso um 3 Prozent erhöht. Die Zulagen für die zweite und dritte Schicht werden in Etappen deutlich angehoben. Die Ist-Einkommen erhöhen sich um 1,85 Prozent plus 22 Euro, wodurch Löhne und Gehälter um bis zu 2,7 Prozent steigen.
Zusätzlich wurde die Einführung von Gesundheitstagen für Arbeitnehmer:innen über 40 Jahren bzw. nach 20-jähriger Dienstzeit vereinbart. Auch eine zusätzliche Pflegefreistellung für Eltern von Kindern mit Behinderung konnte erreicht werden.
"Das Gesamtpaket mit nachhaltigen Erhöhungen bei Löhnen, Gehältern, Zulagen, Aufwandsentschädigungen, mit mehr Geld für belastende Schichtarbeitszeiten sowie mit mehr Freizeitanspruch für Beschäftigte ab dem 40. Lebensjahr sind der gemeinsame Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten", sagen Binder und Scherz.
Geltungstermin: 1. Mai 2026
Laufzeit: 12 Monate
Quelle: ÖGB / Originalmeldung:
Der Kollektivvertragsabschluss für die Elektro- und Elektronikindustrie betrifft laut Gewerkschaften und Fachverband rund 60.000 Beschäftigte. Die wichtigsten Eckpunkte sind schnell genannt: Die Mindestlöhne und Mindestgehälter steigen rückwirkend mit 1. Mai 2026 um 3 Prozent, ebenso die Lehrlingseinkommen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen. Bei den Ist-Einkommen wurde eine Erhöhung von 1,85 Prozent plus 22 Euro vereinbart. Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA sprechen dadurch von Steigerungen bis zu 2,7 Prozent.
Interessant ist weniger die einzelne Prozentzahl als die Struktur des Pakets. Eine reine lineare Erhöhung wirkt für höhere Einkommen stärker in Euro. Ein Sockelbetrag von 22 Euro erhöht dagegen niedrige und mittlere Einkommen relativ stärker. Genau deshalb ist die Kombination aus Prozentwert und fixer Komponente in vielen Lohnrunden politisch wichtig. Sie soll Einkommensgruppen, die Preissteigerungen stärker spüren, nicht nur rechnerisch, sondern praktisch entlasten.
Die Gewerkschaften heben außerdem hervor, dass der Abschluss nach zwölf Verhandlungswochen, Betriebsversammlungen und Streikbeschlüssen zustande kam. Das zeigt, dass die Einigung kein technischer Routinetermin war. Für Beschäftigte zählt am Ende zwar das Ergebnis am Lohnzettel, aber für die Einordnung ist der Verlauf relevant: Er macht sichtbar, wie umkämpft die Balance zwischen Kaufkraft, Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit in der Industrie derzeit ist.
Besonders auffällig sind die Schichtzulagen. Die Zulage für die zweite Schicht steigt in Etappen bis 2028 auf 1,50 Euro pro Stunde, jene für die dritte Schicht bis 2027 auf 4 Euro pro Stunde. Das ist mehr als eine Nebennotiz, weil Schichtarbeit nicht nur eine andere Arbeitszeit ist. Sie greift in Schlafrhythmus, Familienleben, Gesundheit und soziale Planung ein. Wer regelmäßig abends, nachts oder wechselnd arbeitet, trägt eine Belastung, die über die reine Arbeitsstunde hinausgeht.
Für Industriebetriebe sind Schichtmodelle zugleich oft unverzichtbar. Maschinen, Lieferketten und Produktionsplanung sind auf längere Laufzeiten ausgelegt. Höhere Zulagen erhöhen daher die Personalkosten, können aber auch helfen, belastende Arbeitszeiten fairer zu vergüten und die Attraktivität solcher Arbeitsplätze zu halten. In Zeiten von Fachkräftemangel ist das nicht nur ein Arbeitnehmerargument, sondern auch ein Standortthema.
Der Abschluss setzt hier auf gestaffelte Anhebungen. Dadurch entstehen nicht alle Kosten sofort, zugleich wird eine klare Zielgröße festgelegt. Für Beschäftigte ist das planbarer als eine vage Absichtserklärung. Für Unternehmen ist es kalkulierbarer als ein abruptes Plus in einem einzelnen Jahr.
Neben Geld enthält der Abschluss auch Änderungen im Rahmenrecht. Neu sind Gesundheitstage für langjährige Beschäftigte ab bestimmten Alters- und Dienstzeitgrenzen. Ab 40 Jahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist ein Gesundheitstag vorgesehen, mit 45 und 50 Jahren können weitere Tage hinzukommen. Außerdem wurde eine zusätzliche Pflegefreistellung für Eltern von Kindern mit Behinderung vereinbart.
Diese Punkte sind nicht so leicht in einer Schlagzeile darzustellen wie Prozentzahlen. Dennoch können sie im Arbeitsalltag erheblich sein. Gesundheitstage schaffen einen kleinen, aber sichtbaren Ausgleich für lange Erwerbsbiografien in einer Branche, in der körperliche, technische und organisatorische Belastungen zusammenkommen können. Die zusätzliche Pflegefreistellung adressiert eine sehr konkrete Lebenssituation: Eltern von Kindern mit Behinderung brauchen oft mehr Flexibilität als Standardregelungen abdecken.
Gewerkschaften werten solche Rahmenrechtsverbesserungen traditionell als nachhaltiger als Einmalzahlungen. Der Grund ist einfach: Sie bleiben im Kollektivvertrag verankert und gelten nicht nur für ein Jahr. Ob sie im Alltag stark wirken, hängt von betrieblicher Umsetzung, Information und tatsächlicher Nutzung ab.
Aus Sicht der Beschäftigten ist der Abschluss ein Paket gegen Kaufkraftverlust und Arbeitsbelastung. Aus Sicht der Betriebe bleibt relevant, dass die Elektro- und Elektronikindustrie exportorientiert ist und unter internationalem Wettbewerbsdruck steht. Genau an dieser Spannung hängen viele KV-Runden: Löhne müssen Lebenshaltungskosten und Leistung abbilden, dürfen aber aus Arbeitgebersicht die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu stark belasten.
Der Abschluss versucht, diese Spannung über mehrere Bausteine zu lösen. Mindestwerte werden stärker angehoben, Ist-Einkommen erhalten eine Mischung aus Prozent und Sockel, belastende Arbeitszeiten werden besser bewertet, und soziale Rahmenbedingungen werden erweitert. Das macht den Abschluss erklärungsbedürftiger, aber auch aussagekräftiger als eine einzelne Zahl.
Für Leserinnen und Leser ist wichtig: Der Artikel beschreibt die Arbeitnehmerperspektive der PRO-GE/GPA-Meldung. Die Arbeitgeberseite, vertreten durch den FEEI, bewertet denselben Abschluss stärker als Ergebnis unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen. Beide Lesarten gehören zur vollständigen Einordnung.
Wer ist vom Elektro-KV betroffen?
Der Abschluss betrifft laut den beteiligten Organisationen rund 60.000 Beschäftigte der Elektro- und Elektronikindustrie.
Was bedeutet Ist-Erhöhung?
Die Ist-Erhöhung betrifft tatsächlich bezahlte Löhne und Gehälter, nicht nur kollektivvertragliche Mindestwerte. Hier wurde 1,85 Prozent plus ein Sockelbetrag von 22 Euro vereinbart.
Warum sind Schichtzulagen wichtig?
Schichtarbeit belastet Gesundheit, Alltag und Familienleben stärker als reine Normalarbeitszeit. Höhere Zulagen sollen diese Belastung besser abgelten und Schichtarbeit attraktiver machen.
Was ist neu bei Gesundheitstagen?
Langjährige Beschäftigte ab 40 Jahren erhalten je nach Alter und Betriebszugehörigkeit zusätzliche Gesundheitstage. Die genaue Staffelung ist Teil des Rahmenrechts im Abschluss.