Wirtschaft

KommAustria beschließt Qualitäts-Journalismus-Förderung 2026

191 Bewilligungen für Qualitäts-Journalismus; 42 Bewilligungen in der Presseförderung 2026

22. Juli 2026

KommAustria veröffentlichte Entscheidungen zu QJF-G und Presseförderung: rund 20 Mio. Euro für Journalismus und gut 7,1 Mio. Euro für Presseförderung.

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) veröffentlichte am 22. Juli 2026 die Entscheidungen zur Vergabe von Fördermitteln nach dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G). Nach Prüfung der Förderansuchen und in Abstimmung mit dem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat wurden für 2026 zahlreiche Ansuchen bewilligt und die verfügbaren Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung ausgeschöpft.

Nach Angaben der KommAustria sind für 2026 191 Förderansuchen auf Unterstützung aus der Qualitäts-Journalismus-Förderung von 94 Förderwerbern mit einem Gesamtfördervolumen von gut 20 Millionen Euro bewilligt worden. Zudem wurden der Meldung zufolge für das Jahr 2026 42 Förderansuchen von 37 Verlegern im Rahmen der Presseförderung mit einem Gesamtfördervolumen von gut 7,1 Millionen Euro bewilligt.

KommAustria veröffentlicht Bewilligungen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung 2026

Die KommAustria führt in ihrer Aussendung aus, dass die eingegangenen Förderansuchen 2026 nach eingehender Prüfung sowie in Abstimmung mit dem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat beurteilt wurden. Ergebnis dieser Entscheidungen seien 191 bewilligte Ansuchen von 94 Förderwerbern mit einem Gesamtfördervolumen von gut 20 Millionen Euro.

Die Meldung betont, dass die beantragten Mittel auf Grundlage von Nachweisen aus dem jeweils vorangegangenen Jahr angesucht werden können. Konkrete Listen aller eingelangten Förderansuchen sowie deren Bewilligungen oder Ablehnungen inklusive Begründungen sind nach Angaben der KommAustria als Open Data veröffentlicht.

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Segmentaufteilung und Zahlen 2026

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung ist laut Aussendung in mehrere Segmente unterteilt. Das Segment „Journalismus-Förderung“ werde nach der Anzahl der hauptberuflich in den Redaktionen der Förderwerber beschäftigten Journalisten berechnet und umfasse rund drei Viertel des jährlichen Förder-Budgets.

Für 2026 nennt die KommAustria hierzu konkrete Zahlen: 74 bewilligte Einreichungen im Segment „Journalismus-Förderung“ mit einem Fördervolumen von gut 15 Millionen Euro. Weitere genannte Förderbereiche und Nennbeträge für 2026 sind:

  • Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung: 2,5 Millionen Euro
  • Förderung von Aus- und Fortbildungs-Maßnahmen: rund 1,1 Millionen Euro
  • Medienkompetenz-Förderung: 700.000 Euro
  • Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten: knapp 320.000 Euro

Presseförderung 2026: Anzahl der Bewilligungen und Budgetangaben

Die KommAustria informierte zudem über die Vergabe der bei ihr gemäß „Presseförderungsgesetz 2004“ eingerichteten Presseförderung. Für das Jahr 2026 wurden der Meldung zufolge 42 Förderansuchen von 37 Verlegern mit einem Gesamtfördervolumen von gut 7,1 Millionen Euro bewilligt.

In der Aussendung heißt es weiter, dass die Mittel der Presseförderung jährlich mit dem Bundesbudget festgelegt werden und auf die zwei Segmente "Vertriebsförderung" für Tages- und Wochenzeitungen sowie auf die "Besondere Förderung" zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen zu verteilen sind. Zur Verfügung gestandene Mittel für 2025 werden in der Mitteilung mit folgender Formulierung angegeben: "Hierzu standen im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.127.000 Millionen Euro zur Verfügung. Davon flossen knapp 3,9 Millionen Euro in die Vertriebsförderung und rund 3,2 Millionen Euro in die Besondere Förderung zum Erhalt der regionalen Angebotsvielfalt."

Veröffentlichung als Open Data und Zugänglichkeit der Entscheidungslisten

Die KommAustria teilt mit, dass alle eingelangten Förderansuchen sowie deren Bewilligungen oder Ablehnungen einschließlich der Begründungen auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) veröffentlicht sind. Die Daten stehen den Angaben zufolge als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Die Meldung verweist für die Qualitäts-Journalismus-Förderung auf die Open-Data-Seite der RTR und für die Presseförderung auf eine entsprechende Open-Data-Seite. Zudem bietet die RTR-Webseite nähere Informationen zu Förderrichtlinien und zur Qualitäts-Journalismus-Förderung.

https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-qjf

Begriffe erklärt: Qualitäts-Journalismus-Förderung, Presseförderung und Fördersegmente

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Laut KommAustria zielt diese Förderung darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reine Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen.

Journalismus-Förderung (Segment): Förderungen aus dem Segment „Journalismus-Förderung" werden nach der Anzahl der hauptberuflich in den Redaktionen der Förderwerber beschäftigten Journalisten berechnet. Nach Angaben der KommAustria entfallen auf dieses Segment rund drei Viertel des jährlichen Förder-Budgets.

Inhaltsvielfalts-Förderung: In der Aussendung wird dieses Segment als Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung benannt; für 2026 nennt die KommAustria dafür 2,5 Millionen Euro.

Ausschlussgründe: Das Gesetz sehe keine Qualitätsbeurteilung der Inhalte als Voraussetzung vor, formuliere aber Ausschlussgründe. Dazu zähle nach der Mitteilung unter anderem das Aufrufen zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe sowie rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.

Presseförderung und ihre Segmente: Die Presseförderung stützt sich auf das „Presseförderungsgesetz 2004" und sei dazu bestimmt, die Vielfalt der Presse in Österreich zu fördern. Die Mittel werden zwischen Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen und einer Besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Angebotsvielfalt verteilt.

Haushaltsstatus 2026: Budgetmittel ausgeschöpft

In der Aussendung heißt es, dass die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2026 ausgeschöpft wurden. Damit seien die verfügbaren Mittel für die genannten Segmente vollständig vergeben worden. Die KommAustria stellt gleichzeitig die ausführlichen Listen der Ansuchen und Entscheidungen als Open Data zur Verfügung.

Zitat der zuständigen KommAustria-Vertreterin

Wörtlich zitiert die Aussendung Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der KommAustria: „Die Qualitäts-Journalismus-Förderung leistet mit ihrem Fördervolumen und in der Schwerpunktsetzung einen wesentlichen Beitrag, um in diesen, für die Medien wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten Arbeitsplätze für hauptberuflich beschäftigte Journalistinnen und Journalisten abzusichern und damit ein meinungsvielfältiges, professionelles Informationsangebot zu gewährleisten“, erklärt Dr.in Martina Hohensinn. „Damit stellt die Qualitäts-Journalismus-Förderung im Ergebnis einen demokratiepolitischen Gewinn für die gesamte Gesellschaft dar“, so Hohensinn.

FAQ zur Qualitäts-Journalismus-Förderung und Presseförderung 2026

Wer hat die Förderentscheidungen getroffen?

Die Aussendung nennt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als Herausgeber und erklärt, dass die Bewilligungen nach eingehender Prüfung der Förderansuchen in Abstimmung mit dem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat getroffen wurden. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR).

Wie viele Förderansuchen wurden bewilligt?

Für die Qualitäts-Journalismus-Förderung nennt die KommAustria 191 bewilligte Förderansuchen von 94 Förderwerbern mit einem Gesamtfördervolumen von gut 20 Millionen Euro. Für die Presseförderung wurden 42 Ansuchen von 37 Verlegern mit einem Gesamtfördervolumen von gut 7,1 Millionen Euro bewilligt.

Wie ist die Qualitäts-Journalismus-Förderung strukturiert?

Die Fördersystematik ist laut Meldung in mehrere Segmente gegliedert, darunter das Segment „Journalismus-Förderung", die Inhaltsvielfalts-Förderung, Aus- und Fortbildungs-Maßnahmen, Medienkompetenz-Förderung sowie Förderungen für Selbstkontrolleinrichtungen, Presseclubs und Medienforschung. Das Segment „Journalismus-Förderung" mache rund drei Viertel des jährlichen Budgets aus.

Welche Ausschlussgründe nennt das Gesetz?

Die Aussendung erläutert, dass das Gesetz keine Qualitätsbeurteilung der Inhalte als Fördervoraussetzung vorsehe, aber Ausschlussgründe formuliere. Genannte Ausschlussgründe sind unter anderem Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe sowie rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.

Wo sind die detaillierten Entscheidungen und Begründungen veröffentlicht?

Die KommAustria gibt an, dass alle eingelangten Förderansuchen sowie deren Bewilligungen oder Ablehnungen einschließlich der Begründungen auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) als Open Data veröffentlicht sind. Die Open-Data-Seiten enthalten nach Angaben der Aussendung Datenformate, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Welche Informationen bietet die RTR-Webseite zusätzlich?

Die Meldung verweist auf weiterführende Informationen zu den Förderrichtlinien und zur Qualitäts-Journalismus-Förderung auf dem Web-Angebot der RTR. Dort seien nähere Hinweise zu Förderrichtlinien und zur Struktur der Fördersysteme abrufbar.

Quellen und Kontakt

Quelle: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH / Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), Aussendung vom 22. Juli 2026. Open-Data-Seiten mit Entscheidungslisten stehen zur Verfügung unter https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-presse und unter https://www.rtr.at/QJF für weiterführende Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung.

Kontakt (Quelle der Aussendung): Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Andreas Kunigk, Telefon: +43 1 58058 168, E-Mail: andreas.kunigk[at]rtr.at, Web: https://www.rtr.at/Medien.