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Koalition einig: Glücksspielgesetz geht in Begutachtung

ÖVP, SPÖ und NEOS legen Entwurf mit Online‑Neuregulierung und umfangreichen Spielerschutzmaßnahmen vor

29. Juni 2026
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Der Begutachtungsentwurf für ein neues Glücksspielgesetz geht heute in Begutachtung. Schwerpunkte sind ein offenes Konzessionssystem für Online‑Glücksspiel und umfangreiche spielerbezogene Schutzmaßnahmen.

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Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich nach Angaben ihrer Parlamentsklubs auf eine umfassende Reform des Glücksspielgesetzes geeinigt. Der Entwurf geht heute, Montag, in Begutachtung.

Zwei zentrale Themen des Begutachtungsentwurfs sind demnach mehr Spielerschutz und eine grundlegende Neuregelung für die Online‑Lizenzen. Als Verhandlungsführer werden Andreas Ottenschläger (ÖVP), Jan Krainer (SPÖ) und Christoph Pramhofer (NEOS) genannt; sie sprechen von der größten Reform des Glücksspielgesetzes seit 26 Jahren.

Entwurf des neuen Glücksspielgesetzes im Überblick

Die Aussendung nennt zwei Hauptschwerpunkte: die Neuregulierung des Online‑Glücksspiels und die Modernisierung des Spielerschutzes mit Fokus auf spielerbezogene Maßnahmen. Der Begutachtungsentwurf enthält dabei sowohl Regelungen zur Vergabe von Konzessionen als auch technische und rechtliche Maßnahmen zur Absicherung des legalen Marktes.

Die Parteien beschreiben den Entwurf in Zitaten wie folgt: Andreas Ottenschläger spricht von einer Neuregelung, die "einen Schritt hin zu mehr Wettbewerb, Rechtssicherheit und fairen Marktbedingungen" setzen soll. Jan Krainer bezeichnet die Reform als überfällig, und Christoph Pramhofer betont, dass ein legales, reguliertes Glücksspielangebot "der beste Spielerschutz" sei. Diese Formulierungen stammen direkt aus den Stellungnahmen der Verhandlungsführer in der Mitteilung.

Neuregulierung Online‑Glücksspiel

Der Begutachtungsentwurf sieht die Einführung eines offenen Konzessionssystems für Online‑Glücksspiel vor. Grundsätzlich kann demnach jeder Anbieter eine Konzession erhalten, der die im Entwurf genannten strengen Anforderungen erfüllt. Als Beispiele für diese Anforderungen nennt der Entwurf unter anderem eine Kapitalgesellschaft mit Aufsichtsrat, funktionierende Compliance‑Systeme für Geldwäsche und Spielerschutz sowie ein Stammkapital von mindestens 10 Millionen Euro.

  • Ab 1.1.2027 müssen Anlagen, die eine Konzession beantragen, bis zur Vergabe ihr bisheriges illegales Online‑Angebot einstellen ("Cooling‑Off‑Phase"). Anbieter, die diese Phase einhalten, können nach Auslaufen der derzeitigen Superkonzession (30.9.2027) eine Online‑Konzession erhalten.
  • Wer nach dem 1.1.2027 weiterhin illegales Online‑Glücksspiel betreibt, unterliegt einer 18‑monatigen Sperrfrist für die Konzessionserteilung; ab 1.1.2030 verlängert sich diese Sperrfrist auf 24 Monate.
  • Konzessionswerber müssen darüber hinaus alle nichtverjährten Abgabenschulden und nicht bezahlten Spielerschutzklagen begleichen; diese Pflicht bezieht sich auf den gesamten Konzern und auch auf markenbezogene Verbindlichkeiten, sodass ein Auslagern einer "verschmutzten" Marke nicht möglich ist.
  • Nur Bewerber, bei denen sichergestellt ist, dass Entscheidungen österreichischer Gerichte im Sitzstaat vollstreckbar sind, sollen eine Konzession erhalten.

Blocking‑Bestimmungen: Payment‑Blocking und Netzsperren

Der Entwurf enthält zwei Kategorien von Blocking‑Mechanismen zur Absicherung des legalen Marktes: Payment‑Blocking und Netzsperren. Beim Payment‑Blocking sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, darunter nationale und internationale Erfassungen von Zahlungsströmen, eine Black‑List mit von der Finanz veröffentlichten IBANs, die Banken und Zahlungsdienstleister in Österreich verpflichtend blockieren müssen, sowie ein Payment‑Blocking‑Bescheidverfahren gegenüber internationalen Zahlungsanbietern.

Beim Netzsperren‑Verfahren geht es laut Entwurf darum, Homepages illegaler Anbieter in Österreich unzugänglich zu machen. Große internationale Cloudanbieter (namentlich Cloudflare, AmazonWebService) und Suchmaschinen (namentlich Google) werden in der Aussendung explizit genannt als Adressaten entsprechender Verpflichtungen.

Modernisierung Spielerschutz

Die Modernisierung des Spielerschutzes ist laut Entwurf ein zweiter Schwerpunkt. Der Fokus liege auf spielerbezogenen Maßnahmen, mit Ergänzungen des bestehenden Systems und Regeln, die nach Angaben der Aussendung "am Stand der Wissenschaft" angehoben werden sollen. Der Text nennt eine Reihe konkreter Instrumente.

  • Ein zentrales, betreiber‑ und spielartenübergreifendes Sperrregister soll eingeführt werden. Es wird technologieoffen und manipulationssicher ausgestaltet, erfasst Betreiber‑ und Selbstsperren und deckt alle Spielarten (Casino, Automaten, Online) außer Lotto ab.
  • Verbindliche Einzahlungslimits werden für Online‑Glücksspiel und Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten eingeführt: für 18–26‑Jährige EUR 250 pro Woche; ab 26 Jahren EUR 1.680 pro Monat.
  • Im Online‑Bereich ist ein Aufsichtssystem mit einem betreiberübergreifenden Limitregister vorgesehen. Für Erwachsene, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, kann das Einzahlungslimit im Einzelfall erhöht werden, wenn ausreichend Bonität vorliegt; eine solche Erhöhung soll jedoch mit einem engmaschigen Spieler‑Monitoring verbunden sein. Die Umsetzung des Aufsichtssystems ist als Verordnung (VO) des HBMF vorgesehen.
  • Spieler sollen verpflichtet werden, zeitliche und monetäre Limits selbst zu setzen; die Anhebung selbst gewählter Limits unterliegt einer Wartefrist von 72 Stunden.
  • Eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage von Spielsuchtpotentialanalysen und die Konkretisierung des "verantwortungsvollen Maßstabs für Glücksspielwerbung" nach wissenschaftlichem Standard durch Verordnung sind ebenfalls Teil des Entwurfs.

Regeln für Glücksspielautomaten und Online‑Slots

Der Entwurf nennt mehrere Verschärfungen für Glücksspielautomaten und Online‑Slots, die in der Aussendung als Angebote mit hoher Suchtprävalenz bezeichnet werden. Dabei werden bestehende Beschränkungen nachgeschärft und neue technische Regeln eingeführt.

  • Die Spielgeschwindigkeit bei Glücksspielautomaten und Online‑Slots wird auf zwei Sekunden pro Spin festgelegt.
  • Nach 90 Minuten Spieldauer soll eine verpflichtende Abkühlphase folgen, in der Spieler mit Videos über die Risiken des Glücksspiels informiert werden.
  • Das Einsatzlimit bei Glücksspielautomaten (auch Online‑Slots) wird auf EUR 5 halbiert; das bewährte Gewinnlimit von EUR 10.000 bleibt erhalten. Gleichzeitig wird das bisher bestehende Jackpot‑Verbot aufgehoben, wie im Entwurf formuliert.
  • Die genannten Beschränkungen für Einsatzhöhen, Höchstgewinne, Spielgeschwindigkeit und Abkühlphasen sollen auch auf virtuelle Glücksspielautomaten im Online‑Bereich ausgeweitet werden.

Sonstige Anpassungen: Konzessionen für Spielbanken

Der Entwurf legt die Anzahl der Spielbanken auf 13 Konzessionen fest. Eine sachlich begründete Gliederung der Konzessionen in Pakete ist demnach zulässig; bei Standortvorgaben sollen Kriterien wie Abdeckung der Bevölkerung, touristisches Potenzial, soziodemographische und sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Identifizierung von Einzugsgebieten berücksichtigt werden.

Bei der Paketgliederung nennt der Entwurf als Ziele unter anderem die Minimierung des Wettbewerbsdrucks zwischen Spielbanken zur Stärkung des Spielerschutzes, ein ausgewogenes Verhältnis der Wertigkeit der Pakete und die Prognose einer ausreichenden betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit.

Begriffserklärungen

Offenes Konzessionssystem: Damit ist im Entwurf gemeint, dass mehrere Anbieter grundsätzlich Konzessionen für Online‑Glücksspiel erhalten können, sofern sie die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllen, statt eines ausschließlichen staatlichen Monopols.

Cooling‑Off‑Phase: Der Begriff beschreibt im Entwurf die Übergangsphase ab 1.1.2027, in der Bewerber für eine Online‑Konzession ihr bisheriges illegales Online‑Angebot einstellen müssen, um nach Auslaufen der Superkonzession am 30.9.2027 eine Konzession beantragen zu können.

Payment‑Blocking: Im Entwurf umfasst Payment‑Blocking nationale und internationale Maßnahmen zur Unterbindung von Zahlungsströmen von und zu illegalen Zahlungsanbietern, eine Black‑List mit von der Finanz veröffentlichten IBANs und ein Bescheidverfahren gegenüber internationalen Zahlungsanbietern.

Zentrales Sperrregister: Das Register soll betreiber‑ und spielartenübergreifend arbeiten, Selbstsperren und betreiberseitige Sperren zentral erfassen und laut Aussendung technologieoffen sowie manipulationssicher ausgestaltet sein.

VO des HBMF: Im Entwurf ist die Umsetzung bestimmter Aufsichtsregelungen, etwa des Online‑Aufsichtssystems mit Limitregister, als Verordnung (VO) des HBMF vorgesehen.

FAQ zum Begutachtungsentwurf

  • Wann startet die Cooling‑Off‑Phase und wie lange gilt sie?

    Der Entwurf sieht vor, dass ab 1.1.2027 Bewerber für eine Online‑Konzession ihr bisheriges illegales Online‑Angebot einstellen müssen. Diese Phase gilt bis zum Auslaufen der aktuellen Superkonzession am 30.9.2027; Anbieter, die die Cooling‑Off‑Phase einhalten, können danach eine Konzession erhalten.

  • Welche Anforderungen gelten für eine Online‑Konzession?

    Grundsätzlich kann jeder Anbieter eine Konzession erhalten, der die im Entwurf formulierten strengen Anforderungen erfüllt. Der Text nennt Beispiele wie eine Kapitalgesellschaft mit Aufsichtsrat, funktionierende Compliance‑Systeme (Geldwäsche/Spielerschutz) und ein Stammkapital von mindestens EUR 10 Millionen.

  • Welche Sperrfristen drohen bei weiterer Illegalität?

    Wer nach dem 1.1.2027 weiterhin illegales Online‑Glücksspiel betreibt, unterliegt laut Entwurf einer 18‑monatigen Sperrfrist für die Konzessionserteilung; ab dem 1.1.2030 soll die Sperrfrist auf 24 Monate verlängert werden.

  • Wie sollen Zahlungsvorgänge und Internetseiten illegaler Anbieter eingeschränkt werden?

    Der Entwurf sieht Payment‑Blocking‑Maßnahmen vor, darunter eine verpflichtende Black‑List‑Sperre von IBANs sowie ein Bescheidverfahren gegenüber internationalen Zahlungsanbietern. Außerdem sind Netzsperren vorgesehen, bei denen Cloudprovider und Suchmaschinen zur Blockade von Homepages illegaler Anbieter in Österreich herangezogen werden sollen.

  • Welche Einzahlungs‑ und Einsatzlimits sind geplant?

    Der Entwurf nennt verbindliche Einzahlungslimits: für 18–26‑Jährige EUR 250 pro Woche und ab 26 Jahren EUR 1.680 pro Monat. Bei Glücksspielautomaten soll das Einsatzlimit auf EUR 5 halbiert werden, das Gewinnlimit von EUR 10.000 bleibt laut Entwurf erhalten.

  • Welche Regelungen gibt es speziell für Spielsucht‑Prävention?

    Im Entwurf ist die Einführung eines zentralen Sperrregisters, verpflichtende Spielsuchtpotentialanalysen sowie eine Abkühlphase nach 90 Minuten Spieldauer vorgesehen. Zudem sieht der Text Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung vor, etwa die verpflichtende Setzung von zeitlichen und monetären Limits durch Spieler selbst mit einer 72‑Stunden‑Wartefrist bei Limit‑Anhebungen.

Quellen und Kontakt

Quelle: Aussendung des SPÖ‑Parlamentsklubs (Begutachtungsentwurf, Stellungnahmen der Verhandlungsführer ÖVP, SPÖ und NEOS).

Kontakt laut Mitteilung:

  • Pressestelle des ÖVP‑Parlamentsklubs Telefon: +43 1 401 10‑4439, Website: http://www.oevpklub.at
  • SPÖ‑Parlamentsklub Telefon: 01/40110‑3570, E‑Mail: klubpresse [at] spoe.at, Website: https://klub.spoe.at
  • NEOS‑Parlamentsklub Presseabteilung Telefon: 0676/4194951 (nur Anrufe), E‑Mail: presse [at] neos.eu

Schlagworte

#Glücksspielgesetz#Online-Glücksspiel#Spielerschutz#Konzession#Begutachtung#SPÖ#ÖVP#NEOS#Innenpolitik

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