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KFG-Novelle: Warum längere Pickerl-Intervalle so umstritten sind

29. Mai 2026
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Die geplante 42. KFG-Novelle verlängert die Intervalle der §57a-Begutachtung. Die Fahrzeugtechnik-Branche warnt vor Sicherheitsrisiken und fordert stattdessen ein digitales Pickerl. Der Streit zeigt, wie schwierig Entbürokratisierung wird, wenn Verkehrssicherheit, Kosten und Dateninfrastruktur gleichzeitig betroffen sind.

Der aktuelle Entwurf der 42. KFG-Novelle sorgt für heftige Kritik: Geplant ist die Ausdehnung der §57a-Prüfintervalle vom bewährten „3-2-1“-Modell auf ein „4-2-2-2“-Modell. Die Begründung des Gesetzgebers, dass reguläre Herstellerservices oder Reifenwechsel für die Überprüfung der Betriebssicherheit ausreichen würden, halten Fachleute für realitätsfremd. Weder beim Reifenwechsel noch beim normalen Kundendienst werden die über 200 relevanten Prüfpositionen kontrolliert.

Alarmierende Zahlen aus der Mängelstatistik

Die aktuelle §57a-Statistik untermauert die Kritik: Bereits nach drei Jahren weisen PKW in der Fahrzeugklasse M1 35 % leichte Mängel und 18 % schwere Mängel auf (parlamentarische Anfragebeantwortung 3780/AB v 16.2.2026 zu 4266/J). Bei den Zweirädern (Fahrzeugklasse L) sind die Zahlen noch höher: 40 % schwere Mängel und 34 % leichte Mängel.

„Wer in dieser Situation die Intervalle verlängert, nimmt wissentlich einen massiven Anstieg fahruntüchtiger Fahrzeuge auf unseren Straßen in Kauf“, warnt Bundesinnungsmeister-Stellvertreter Mst. Thomas Marichhofer eindringlich.

Unser Konzept: Digitale Revolution

Die Bundesinnung schlägt eine digitale Lösung vor: Digitalisierung schafft gesamt 133 Millionen Ꞓ Einsparungen pro Jahr durch Entbürokratisierung, Abschaffung unnötiger Strukturen und einen Datensatz pro Fahrzeug. Vorgesehen ist die Fusion der bestehenden Datenbanken in einer zentralen Fahrzeugdatenbank und die komplette Abschaffung der physischen Plakette. Das Konzept „Ein Datensatz für jedes Fahrzeug“ soll Bürokratieabbau bringen.

Für Werkstätten bedeutet das nach Angaben der Bundesinnung eine Erleichterung: Jährlich würden in Zulassungsstellen, Werkstätten und Behörden rund 115.000 Arbeitstage (bzw. 541 Vollzeitäquivalente) für das Bestellen, Vorfinanzieren, Verwalten, Abschaben und Aufkleben von Plaketten aufgewendet. Diese Arbeitszeit ließe sich durch digitale Dokumentation einsparen; auch der kostenpflichtige Plakettentausch nach Scheibenbruch entfiele.

Fahrzeugbesitzer sollen ebenfalls profitieren: Für Fahrzeughalter ergäben sich Einsparungen von knapp Ꞓ 17,5 Millionen pro Jahr durch Wegfall der Begutachtungsplaketten. Das Gutachten würde kostenfrei auf eAusweise (ID Austria) dargestellt, inklusive automatischer Erinnerungsfunktion. Eine kostenfreie Online-Abfrage der Fahrzeughistorie soll vor Betrug beim Gebrauchtwagenkauf schützen.

„Unser fertiges, durchgerechnetes Reformkonzept liegt auf dem Tisch“, betont Bundesinnungsmeister MMst. Roman Keglovits-Ackerer, BA. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, diese moderne Infrastruktur zu nutzen, anstatt die Verkehrssicherheit für ein populistisches Versprechen zu opfern.“

Quelle: Bundesinnungsgruppe Metalltechniker - Mechatroniker - Fahrzeugtechnik. Originalmeldung:

Warum die Intervallfrage so sensibel ist

Die wiederkehrende §57a-Begutachtung ist in Österreich ein Sicherheitsinstrument. Fahrzeuge werden dabei auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie relevante Umweltaspekte überprüft. Die geplante Änderung vom bisherigen 3-2-1-System auf ein längeres Intervallmodell soll Entlastung bringen. Genau hier beginnt der Konflikt: Weniger Prüftermine können Zeit und Geld sparen, können aber auch bedeuten, dass Mängel später entdeckt werden.

Die Bundesregierung beschreibt die 42. KFG-Novelle als Teil eines Deregulierungs- und Entbürokratisierungspakets. Auf oesterreich.gv.at wird der Wechsel auf ein 4-2-2-2-1-Modell als zentrale Maßnahme genannt. Für Neuwagen würde die erste Begutachtung später stattfinden, danach folgen zunächst längere Abstände. Die Bundesinnung Fahrzeugtechnik hält das für riskant und verweist auf Mängelstatistiken sowie auf die Unterscheidung zwischen Service und unabhängiger Begutachtung.

Service ist nicht dasselbe wie Pickerl

Ein normaler Werkstattservice und eine §57a-Begutachtung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Beim Service geht es oft um Wartungspläne, Öl, Filter, Software, Verschleißteile und Herstellervorgaben. Die wiederkehrende Begutachtung ist dagegen ein gesetzlich geregelter Check, ob das Fahrzeug den Anforderungen an Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Das RIS zum Kraftfahrgesetz zeigt, dass §57a genau diese staatliche Kontrollfunktion abbildet.

Deshalb ist die Frage der Intervalle nicht nur wirtschaftlich. Wenn ein Fahrzeug in alpinen Regionen stärker durch Salz, Schnee und Kälte belastet wird oder wenn ein Auto sehr viele Kilometer fährt, können Mängel schneller entstehen als bei einem wenig genutzten Fahrzeug im Flachland. Ein starres längeres Intervall wirkt dadurch nicht überall gleich. Die ÖAMTC-Einordnung weist ebenfalls auf regionale Unterschiede und höhere Mängelraten in alpinen Regionen hin.

Digitalisierung als Gegenmodell

Die Bundesinnung bringt ein digitales Reformkonzept ins Spiel: weniger physische Plaketten, weniger getrennte Datensilos und ein Datensatz pro Fahrzeug. Dieser Vorschlag zielt auf Bürokratieabbau ohne längere Sicherheitslücken. Auch der ÖAMTC argumentiert, dass ein digitales Pickerl für Konsumentinnen und Konsumenten die spürbarere Entlastung wäre. Gemeint ist: Wenn Daten zentral und digital verfügbar sind, könnten Plakettentausch, Fälligkeitserinnerung, Fahrzeughistorie und Verwaltung einfacher werden.

ORF.at fasst die politische Debatte ähnlich zusammen: Die geplante Reform soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, gleichzeitig verlangen Kritiker bessere Information und eine sauberere Umsetzung. Für Leserinnen und Leser ist wichtig, dass zwei verschiedene Ziele miteinander konkurrieren. Das eine Ziel heißt weniger Termine. Das andere Ziel heißt weniger Papier, weniger Wege und bessere Daten, ohne die Prüfdichte zu stark zu senken.

Entbürokratisierung ist nicht automatisch weniger Kontrolle

Der interessante Punkt an der Bundesinnungs-Kritik ist, dass sie Entbürokratisierung nicht grundsätzlich ablehnt. Sie verschiebt aber den Fokus. Statt die Prüfintervalle zu verlängern, soll der Verwaltungsaufwand rund um Gutachten, Plaketten und Datenhaltung sinken. Das ist ein anderer Ansatz: Die Kontrolle bleibt näher am Fahrzeugzustand, während Papierwege, Plakettenlogistik und doppelte Datenpflege reduziert werden.

Politisch ist dieser Unterschied wichtig. Eine längere Frist ist schnell kommunizierbar, weil sie weniger Termine verspricht. Eine digitale Datenreform ist komplizierter, kann aber strukturell mehr bringen, wenn sie gut umgesetzt wird. Sie müsste Datenbanken verbinden, Datenschutz klären, Zugriffsrechte regeln und sicherstellen, dass Behörden, Werkstätten und Fahrzeughalter verlässliche Informationen sehen. Genau diese Vorarbeit ist anspruchsvoll, aber sie kann dauerhafte Entlastung schaffen.

Wo die größten offenen Fragen liegen

Offen bleibt, wie die Reform nach Inkrafttreten praktisch kontrolliert und evaluiert wird. Wenn längere Intervalle kommen, braucht es Daten darüber, ob schwere Mängel später erkannt werden, ob Unfallrisiken steigen, ob Reparaturkosten zunehmen und ob regionale Unterschiede stärker werden. Ohne solche Daten bleibt die Debatte leicht ideologisch: Die eine Seite spricht von Entlastung, die andere von Sicherheitsrisiko.

Ein gutes Monitoring wäre daher entscheidend. Es müsste nicht nur Unfallzahlen betrachten, weil technische Defekte dort oft schwer zuzuordnen sind. Sinnvoll wären auch Mängelstatistiken nach Fahrzeugalter, Region, Laufleistung und Bauteilgruppe. Erst solche Daten zeigen, ob längere Intervalle vertretbar sind oder ob bestimmte Fahrzeuggruppen wieder enger geprüft werden müssten.

Für die Leserschaft ist die Kernbotschaft: Die KFG-Novelle ist kein Detailthema für Werkstätten. Sie betrifft Millionen Fahrzeughalter, die Sicherheit auf Österreichs Straßen und die Frage, ob Digitalisierung wirklich genutzt wird, um Verwaltung intelligenter zu machen.

FAQ

Was ist die §57a-Begutachtung?

Sie ist die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Begutachtung von Fahrzeugen, um Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie relevante Umweltanforderungen zu prüfen.

Was soll sich durch die KFG-Novelle ändern?

Für Fahrzeuge, die bisher dem 3-2-1-Modell unterlagen, ist laut Begutachtungsentwurf ein Wechsel auf längere Intervalle nach dem Muster 4-2-2-2-1 vorgesehen.

Warum kritisiert die Fahrzeugtechnik-Branche das?

Sie befürchtet, dass sicherheitsrelevante Mängel später erkannt werden. Außerdem verweist sie darauf, dass ein Service oder Reifenwechsel keine vollständige §57a-Prüfung ersetzt.

Was wäre ein digitales Pickerl?

Damit ist eine digitale Dokumentation von Begutachtung, Fälligkeit und Fahrzeugdaten gemeint. Ziel wäre weniger physische Plakettenverwaltung und bessere digitale Nachvollziehbarkeit.

Quellen und weiterführende Informationen

  • oesterreich.gv.at: 42. KFG-Novelle
  • oesterreich.gv.at: Begutachtung (Pickerl)
  • RIS: Kraftfahrgesetz 1967
  • ÖAMTC: Längere Pickerl-Intervalle und digitales Pickerl
  • ORF.at: Kfz-Pickerl, Begutachtungsfrist für Reform endet

Schlagworte

#Verkehrssicherheit#§57 a Überprüfung#Pickerl#Verkehr#Mobilität#Bild#Auto#Kfz-Industrie#Sicherheit#Wi

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