Industriellenvereinigung warnt vor Bürokratielawine und fordert ‚Stop-the-Clock‘ auf EU-Ebene
Die Industriellenvereinigung sieht den Begutachtungsentwurf zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie als überladenes ‚Gold Plating‘ und verlangt eine Überarbeitung.
Die Industriellenvereinigung (IV) hat den in die politische Koordinierung geschickten Begutachtungsentwurf zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie scharf kritisiert. In einer Aussendung bezeichnet IV-Generalsekretär Christoph Neumayer das Vorgehen als befremdlich, weil es über eine Lösung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite hinweggehe und damit nicht dem entspreche, „was eine praktikable und ausgewogene Umsetzung auszeichnet“. Die IV bemängelt, dass bisherige Entwürfe des Ministeriums in wesentlichen Punkten vom Richtlinientext abwichen und „massives Gold Plating" zeigten.
Die Aussendung macht deutlich, dass die IV erwartet hätte, bei einem Vorhaben mit weitreichenden Auswirkungen auf Unternehmen eine tragfähige Einigung der Sozialpartner. Aus Sicht der Industriellenvereinigung gehe der nun vorgelegte Entwurf über die gebotene Sachgerechtigkeit hinaus. Konkret kritisiert die IV, dass die im Entwurf enthaltene Definition gleichwertiger Arbeit über den Richtlinientext hinausgehe und dass Leistungs- und Marktkriterien für gleichwertige Arbeit weiterhin keine Berücksichtigung fänden.
Der Begutachtungsentwurf zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wurde laut IV in die politische Koordinierung geschickt. Die IV bewertet den Entwurf äußerst kritisch und hebt hervor, dass frühere Ministeriumsentwürfe in wesentlichen Punkten vom Richtlinientext abgewichen seien. In der Aussendung wird mehrfach darauf verwiesen, dass diese Abweichungen als „massives Gold Plating" zu lesen seien.
Weiterhin nennt die IV konkrete Elemente des Entwurfs, die sie problematisch sieht: eine erweiterte Definition gleichwertiger Arbeit sowie Regelungen, die nach Ansicht der IV über die gebotene Sachgerechtigkeit hinausgehen. Die Industriellenvereinigung sieht darin ein Risiko für Unternehmen und das bestehende System der Entgeltstruktur in Österreich.
Die IV verweist in ihrer Aussendung darauf, dass das bestehende österreichische Kollektivvertragssystem bereits transparente und nachvollziehbare Entgeltstrukturen gewährleiste. Laut IV drohe durch die Umsetzung der Richtlinie ein zusätzliches System geschaffen zu werden, das bewährte Strukturen stark unter Druck bringe.
Die IV nennt in der Aussendung mehrere konkrete Kritikpunkte an dem Entwurf: zusätzliche Berichtspflichten, umfassende Dokumentationsanforderungen, Rechtsunsicherheit sowie überschießende Sanktionen. Diese Punkte würden nach Einschätzung der IV den administrativen Aufwand für Unternehmen erhöhen. In diesem Zusammenhang verwendet die IV die Formulierung, dass statt einer praxistauglichen Umsetzung ein „weiteres Bürokratiemonster von der Leine gelassen" werden könne.
Die IV hebt hervor, dass bei einem Vorhaben mit potenziell weitreichenden Folgen für Unternehmen eine Einigung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – also eine Lösung im Rahmen der Sozialpartnerschaft – aus ihrer Sicht das geeignete Vorgehen gewesen wäre. Die Aussendung bezeichnet es als befremdlich, dass über eine solche Lösung hinweggegangen worden sei.
Auf europäischer Ebene fordert die IV laut Aussendung ein „Stop-the-Clock" und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsverträglichkeit. In der Aussendung heißt es weiter, „fast alle EU-Mitgliedsstaaten werden die Richtlinie nicht fristgerecht umsetzen", was nach Auffassung der IV auf erhebliche praktische Probleme der Vorgaben hinweise. Die IV spricht sich in diesem Kontext gegen nationale Verschärfungen (Gold Plating) und für eine Überarbeitung der europäischen Vorgaben aus.
In der Aussendung steht die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Mittelpunkt. Eine Richtlinie der Europäischen Union legt Mindestanforderungen fest, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen; in der IV-Aussendung wird der nationale Umsetzungsentwurf kritisiert, weil er nach Auffassung der IV über diese Mindestanforderungen hinausgehe.
Der Begriff „Gold Plating" wird in der IV-Aussendung verwendet, um nationale Regelungen zu beschreiben, die über die Anforderungen einer EU-Richtlinie hinausgehen. Die IV kritisiert, dass frühere Entwürfe des Ministeriums und der aktuelle Begutachtungsentwurf in wesentlichen Punkten über den Richtlinientext hinausgingen und dadurch „massives Gold Plating" entstanden sei.
Die Industriellenvereinigung verweist auf das bestehende österreichische Kollektivvertragssystem und bezeichnet es in der Aussendung als Instrument, das bereits transparente und nachvollziehbare Entgeltstrukturen gewährleiste. Kollektivverträge sind nach dieser Darstellung zentral für die nationale Regelung von Arbeits- und Entgeltbedingungen.
Die IV kritisiert in der Aussendung, dass der Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie die Definition von „gleichwertiger Arbeit" erweitere und damit über den Richtlinientext hinausgehe. Gleichzeitig stellt die IV fest, dass Leistungs- und Marktkriterien für die Bestimmung gleichwertiger Arbeit nach dem Entwurf weiterhin keine Berücksichtigung finden.
In der Aussendung fordert die IV auf europäischer Ebene ein „Stop-the-Clock" und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie. Damit bringt die IV zum Ausdruck, dass sie eine Pause oder Verzögerung im Umsetzungsprozess auf EU-Ebene für notwendig hält, um die Vorgaben im Hinblick auf Wirtschaftsverträglichkeit zu überprüfen.
Die IV formuliert diese Punkte als Forderungen; die Aussendung enthält keine konkreten Gesetzestexte oder Ausformulierungen alternativer Regelungen. Nach Darstellung der IV solle auf diese Weise eine Überforderung von bewährten Strukturen und ein Anstieg administrativer Pflichten vermieden werden.
Die Aussendung listet mehrere Punkte auf, die nach Auffassung der IV zusätzlichen Aufwand verursachen könnten. Genannt werden unter anderem:
Die IV sieht diese Elemente als Treiber eines erhöhten administrativen Aufwands, ohne dass in der Aussendung ein entsprechender Mehrwert ausgewiesen wird. Deshalb fordert die IV eine Umsetzung der europäischen Mindestvorgaben ohne nationale Verschärfungen.
Laut Aussendung kritisiert die IV, dass der Begutachtungsentwurf in wesentlichen Punkten vom Richtlinientext abweiche und „massives Gold Plating" zeige. Die IV hält die Erweiterung der Definition gleichwertiger Arbeit und weitere Regelungen, die über die gebotene Sachgerechtigkeit hinausgehen, für problematisch.
In der Aussendung verweist die IV darauf, dass das bestehende österreichische Kollektivvertragssystem bereits transparente und nachvollziehbare Entgeltstrukturen gewährleiste. Die IV äußert die Sorge, dass durch die Richtlinie ein zusätzliches System entstehen könnte, das bewährte Strukturen stark unter Druck setzt.
Soweit aus der Aussendung hervorgeht, fordert die IV auf europäischer Ebene ein „Stop-the-Clock" und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie im Hinblick auf Wirtschaftsverträglichkeit. Die IV führt dies als Reaktion auf die Einschätzung an, dass „fast alle EU-Mitgliedsstaaten" die Richtlinie nicht fristgerecht umsetzen werden.
Die Aussendung führt mehrere Belastungspunkte an, darunter zusätzliche Berichtspflichten, umfassende Dokumentationsanforderungen, Rechtsunsicherheit und überschießende Sanktionen. Diese Punkte werden von der IV als Faktoren genannt, die den administrativen Aufwand für Unternehmen erhöhen könnten.
Die in der Aussendung wiedergegebenen Zitate und Bewertungen stammen von IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. In der Mitteilung wird seine Kritik an der Umsetzung und die Forderung nach einer Überarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene dargestellt.
In der Aussendung fordert die IV eine Umsetzung der europäischen Mindestvorgaben „ohne Gold Plating, ohne nationale Alleingänge" und spricht sich für eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene aus. Eine detaillierte alternative Gesetzesformulierung enthält die Aussendung nicht.
Quelle: Industriellenvereinigung (Aussendung). Kontakt laut Mitteilung: Industriellenvereinigung, Marlena Mayer, BA; Telefon: +43 (1) 711 35-2315; E-Mail: marlena.mayer [at] iv.at; Website: https://www.iv.at