Die Industriellenvereinigung (IV) bekräftigt am 28. Mai 2026 den Grundsatz 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' und fordert eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie ohne zusätz...
Die Industriellenvereinigung (IV) bekräftigt am 28. Mai 2026 den Grundsatz 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' und fordert eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie ohne zusätzliche Bürokratie und Rechtsunsicherheit.
IV-Generalsekretär Christoph Neumayer betont: 'Faire und nachvollziehbare Entlohnung ist in der Industrie selbstverständlich. Gleichzeitig dürfen Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie, komplexen Bewertungssystemen und wachsender Rechtsunsicherheit belastet werden – all das droht bei der Umsetzung der geplanten Richtlinie'. Er verweist zudem darauf, dass 'eine Überarbeitung der Richtlinie, wie von NEOS vorgeschlagen, ist auch im Sinne der aktuellen Entbürokratisierungsvorhaben, notwendig.'
Österreich verfüge bereits über ein international anerkanntes System transparenter Entgeltstrukturen: eine Kollektivvertragsabdeckung von rund 98 Prozent, so die IV. Dieses sozialpartnerschaftliche Modell dürfe durch zusätzliche Parallelstrukturen und neue Berichtspflichten nicht untergraben werden. Die IV warnt ausdrücklich vor 'Gold Plating' bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie.
Die IV macht deutlich, dass solche Maßnahmen den administrativen Aufwand für Unternehmen massiv erhöhen könnten, ohne automatisch mehr Fairness zu schaffen.
Abschließend heißt es: 'Entgelttransparenz darf nicht zu einer Lohnbürokratierichtlinie werden. Es braucht eine schlanke, praktikable und standortfreundliche Umsetzung, die bestehende kollektivvertragliche Regelungen anerkennt und Unternehmen nicht weiter belastet', so Neumayer.
Quelle: Industriellenvereinigung. Originalmeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260528_OTS0089/iv-stop-the-clock-ansatz-fuer-eu-lohntransparenzrichtlinie
Kontakt: Marlena Mayer, Telefon: +436648412915, E-Mail: [email protected], Website: https://www.iv.at/