Industrial Accelerator Act soll Produktion und Wertschöpfung in Europa fördern
Der IAA will den Anteil der Fertigungsindustrie am EU-BIP von 14,3% auf 20% bis 2035 steigern. Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat den Verordnungsvorschlag erörtert.
Die Pläne der Europäischen Kommission zur Stärkung von „Made in Europe“ standen im Mittelpunkt einer Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats. Hintergrund ist der im März vorgelegte Verordnungsvorschlag zum sogenannten Industrial Accelerator Act (IAA), mit dem die Kommission den Anteil der Fertigungsindustrie am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Europäischen Union von derzeit 14,3 Prozent bis 2035 auf 20 Prozent erhöhen will.
Im Ausschuss diskutierten Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien, der Wirtschaftskammer und verschiedener Parteien die zentralen Elemente des IAA, die sich unter anderem auf energieintensive Industrien, bestimmte Net‑Zero‑Technologien sowie die Automotive‑Industrie konzentrieren. Kernthemen waren Beschleunigungen bei Genehmigungsverfahren, Vorgaben zur Unionsherkunft in der öffentlichen Beschaffung und die Rolle ausländischer Direktinvestitionen.
Der von der Kommission vorgeschlagene Industrial Accelerator Act setzt mehrere Schwerpunkte, die im Ausschuss erläutert wurden. Der Vorschlag zielt laut Vorlage darauf ab, die Fertigungsindustrie in der EU gestärkt darzustellen und die Produktion in Europa zu erhöhen; als Ziel wurde konkret genannt, den Anteil der Fertigungsindustrie am EU‑BIP von 14,3 Prozent (derzeitiger Stand) bis 2035 auf 20 Prozent zu bringen.
Zu den genannten Maßnahmen gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für industrielle Fertigungsprojekte sowie die Schaffung von Leitmärkten für strategische Produkte durch Vorgaben zur Unionsherkunft bei der öffentlichen Beschaffung. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass Mitgliedstaaten sogenannte Industrie‑Beschleunigungsgebiete festlegen sollen; außerdem sollen ausländische Direktinvestitionen in aufstrebenden strategischen Sektoren einen „europäischen Mehrwert“ schaffen.
Details zum Verordnungsvorschlag waren im Ausschuss Gegenstand der Erörterung; die Vorlage wurde im März vorgelegt und ist auf der Website des Parlaments dokumentiert.
Im Bundesratsausschuss wurde der IAA aus unterschiedlichen Perspektiven kommentiert. Ein Experte des Wirtschaftsministeriums betonte, die Kommission wolle mit dem IAA auf die Herausforderungen der sich wandelnden globalen Weltordnung reagieren. Ein Vertreter der Wirtschaftskammer (WKO) bezeichnete den IAA als die „Antwort der EU auf die Krise der europäischen Industrie“ und sprach sich für eine selbstbewusstere Handelspolitik gegenüber China aus; er verwies auf bestehenden Zeitdruck und forderte, die Umsetzung so schnell wie möglich vorzunehmen.
Politische Vertreterinnen und Vertreter brachten verschiedene Standpunkte ein: Günther Ruprecht (ÖVP/St) begrüßte den Ansatz „Made in Europe“ und Maßnahmen zur Reduktion von Abhängigkeiten und betonte, dass Wertschöpfung sowie Forschung und Entwicklung in Europa gestärkt werden müssten. Claudia Arpa (SPÖ/K) befürwortete ein selbstbewussteres Auftreten Europas und fragte, warum die im IAA vorgesehenen Schlüsselbereiche nicht weiter gefasst worden seien.
Auf Nachfrage erklärte der Experte des Wirtschaftsministeriums, Österreich setze sich in den Verhandlungen für eine Sektorenerweiterung ein; namentlich nannte er dabei unter anderem die Bereiche Künstliche Intelligenz (KI), Quanten und Life Science als Beispiele für eine solche Erweiterung.
Im Ausschuss wurden auch rechtliche Fragestellungen angesprochen. Eine Expertin des Justizministeriums verwies auf die derzeit umfangreichen und komplexen Rechtsvorgaben der Europäischen Union im Bereich des Vergaberechts und sagte, es seien einfach anwendbare Bestimmungen sowohl für Unternehmen als auch für Auftraggeberinnen und Auftraggeber nötig. Elisabeth Kerschler (SPÖ/St) und Elisabeth Kittl (Grüne/W) pochten auf die Einhaltung von Sozial‑ und Umweltstandards.
Kittl sprach sich zudem gegen eine Reduktion der vergaberechtlichen Bestimmungen aus und sagte, diese Regeln seien nicht grundlos geschaffen worden. Sie plädierte stattdessen für eine Harmonisierung der bestehenden Bestimmungen, damit diese sich nicht widersprächen; eine Expertin des Justizministeriums ergänzte, eine übersichtliche Darstellung sei wichtig, um die Anwendbarkeit der Bestimmungen zu erleichtern.
Auf die vorgesehenen „Beschleunigungsregionen“ angesprochen, erklärte eine Expertin des Wirtschaftsministeriums, es handle sich dabei um kein neues Konzept, sondern um ein „Branding“ von geografischen Regionen, in denen Projekte von schnelleren Genehmigungsverfahren profitieren sollen. In den derzeitigen Verhandlungen zeichne sich laut Expertin eine Mehrheit dafür ab, dass die Festlegung solcher Regionen weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen solle und es keine Verpflichtung, wie im Verordnungsvorschlag vorgesehen, geben solle.
Nicht alle Stellungnahmen zeigten sich überzeugt. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) meinte, die Ziele des IAA würden zwar „schön klingen“, lösten das eigentliche Problem aber nicht; aus seiner Sicht betribe die Kommission damit nur „Symptombekämpfung“ und blende das „große Ganze“ aus. Er nannte als Gründe unter anderem den Green Deal der EU und die Entscheidung, kein Öl aus Russland mehr zu kaufen, und sagte, das werde dazu führen, dass Europa „in moralischer Schönheit sterben werde“.
Dem entgegnete Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger (ÖVP/N), dass es sich um eine aktive Entscheidung gehandelt habe, von „einem Kriegsaggressor nichts mehr zu kaufen“, um kein Land zu unterstützen, welches ein anderes angreift. Diese Gegenaussage wurde im Ausschuss ebenfalls dokumentiert.
Bruttoinlandsprodukt (BIP): Das BIP ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die den Gesamtwert aller in einem Jahr produzierten Waren und Dienstleistungen innerhalb einer Wirtschaftsregion misst. Im Zusammenhang mit dem IAA wird der Anteil der Fertigungsindustrie am BIP genannt: aktuell 14,3 Prozent, mit dem Ziel 20 Prozent bis 2035.
Net‑Zero‑Technologien: Als Net‑Zero‑Technologien werden im Kontext der Debatte Technologien bezeichnet, die darauf ausgerichtet sind, Netto‑Null‑Emissionen zu erreichen oder zu unterstützen. Der IAA konzentriert sich laut Vorlage auf bestimmte Net‑Zero‑Technologien neben energieintensiven Industrien und der Automotive‑Branche.
Leitmärkte und Unionsherkunft: Der Verordnungsvorschlag sieht Vorgaben zur Unionsherkunft in der öffentlichen Beschaffung vor, um so sogenannte Leitmärkte für strategische Produkte zu schaffen. „Unionsherkunft“ bezieht sich dabei auf die Herkunftsregelungen innerhalb der Europäischen Union, die bei Vergaben eine Rolle spielen können.
Beschleunigungsgebiete / Beschleunigungsregionen: Diese Begriffe beschreiben geografische Zonen, in denen Projekte von schnelleren Genehmigungsverfahren profitieren sollen. Im Ausschuss wurde erklärt, dass es sich dabei um ein „Branding“ von Regionen handelt; die Festlegung solcher Regionen soll nach derzeitiger Verhandlungslage freiwillig erfolgen.
Vergaberecht: Das Vergaberecht regelt die öffentliche Auftragsvergabe. Im Ausschuss wurde hervorgehoben, dass die geltenden Rechtsvorgaben umfangreich und komplex seien und dass klare, anwendbare und widerspruchsfreie Bestimmungen wichtig seien, um die Umsetzung zu erleichtern.
Im Ausschussblieb offen, in welchem Umfang die im IAA genannten Schlüsselbereiche ausgeweitet werden. Österreich setze sich laut Aussage eines Experten des Wirtschaftsministeriums in den Verhandlungen für eine Sektorenerweiterung ein, die unter anderem KI, Quanten und Life Science umfassen solle. Ebenfalls offen ist laut Diskussion, ob die Festlegung von Beschleunigungsregionen verpflichtend oder freiwillig sein wird; derzeit zeichne sich eine Mehrheit für Freiwilligkeit ab.
Weitere Detailfragen betreffen die konkrete Ausgestaltung von Herkunftsregelungen in der öffentlichen Beschaffung, die genaue Definition der einschlägigen Net‑Zero‑Technologien sowie die Modalitäten, mit denen ausländische Direktinvestitionen einen „europäischen Mehrwert“ schaffen sollen. Im Ausschuss wurden diese Punkte angesprochen, ohne dass abschließende Entscheidungen dokumentiert wurden.
Die Europäische Kommission nennt als Ziel, den Anteil der Fertigungsindustrie am EU‑BIP von 14,3 Prozent auf 20 Prozent bis 2035 zu steigern. Der Vorschlag wurde im März vorgelegt und im EU‑Ausschuss des Bundesrats erörtert.
Der IAA konzentriert sich laut Vorlage auf energieintensive Industrien, bestimmte Net‑Zero‑Technologien und die Automotive‑Industrie. Zudem spricht die Vorlage von Leitmärkten für strategische Produkte und von der Rolle ausländischer Direktinvestitionen.
Als Beschleunigungsregionen oder -gebiete werden geografische Regionen beschrieben, in denen Projekte von schnelleren Genehmigungsverfahren profitieren sollen. Im Ausschuss wurde erklärt, es handle sich eher um ein „Branding“ solcher Regionen; die Festlegung soll nach aktuellem Stand freiwillig erfolgen.
Der Vorschlag sieht Vorgaben zur Unionsherkunft bei der öffentlichen Beschaffung vor, um Leitmärkte zu schaffen. Eine Expertin des Justizministeriums betonte im Ausschuss, dass die bestehenden vergaberechtlichen Vorgaben umfangreich und komplex seien und dass verständliche, anwendbare Bestimmungen nötig seien.
Vertreter von Wirtschaft und Politik äußerten unterschiedliche Bewertungen: Ein WKO‑Vertreter bezeichnete den IAA als Antwort auf eine Industriekrise und forderte eine selbstbewusstere Handelspolitik gegenüber China; die FPÖ kritisierte den Vorschlag als „Symptombekämpfung“. ÖVP‑Vertreter befürworteten Maßnahmen zur Reduktion von Abhängigkeiten, und Grüne sowie SPÖ betonten die Bedeutung von Sozial‑ und Umweltstandards.
Bericht und Verordnungsvorschlag sind in der Dokumentation des Parlaments vermerkt. Weiterführende Informationen zur Parlamentskorrespondenz sind über die Parlamentsseite verfügbar: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
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