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Bio bleibt Garant: EU-Beschluss zu Neuer Gentechnik

BIO AUSTRIA-Obfrau Barbara Riegler kritisiert Wegfall verpflichtender Kennzeichnung und Patentausschluss

17. Juni 2026
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Das Europäische Parlament beschloss eine Deregulierung zur Neuen Gentechnik; verpflichtende Kennzeichnung und ein Verbot von Pflanzenpatenten fanden keine Mehrheit.

Das Europäische Parlament hat am heutigen Tag eine Gesetzesinitiative zur Deregulierung der sogenannten Neuen Gentechnik (NGT) beschlossen. Laut Aussendung von BIO AUSTRIA bedeutet dies, dass ein Großteil der mit NGT veränderten Pflanzen künftig keiner verpflichtenden Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit oder Kennzeichnung mehr unterliegen soll. Änderungsanträge, die eine Kennzeichnungspflicht und ein Verbot von NGT-Pflanzenpatenten forderten, erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit.

In Reaktion auf den Beschluss betont BIO AUSTRIA, dass der Verband weiterhin auf die biologische Landwirtschaft als verlässlich kennzeichnete Alternative verweist: Die Organisation stellt klar, dass in der biologischen Landwirtschaft der Einsatz neuer wie alter Gentechnik ausnahmslos verboten und kontrolliert bleibe. BIO AUSTRIA zieht daraus die Schlussfolgerung, dass nur Bio die Transparenz biete, die das EU-Recht künftig nicht mehr gewährleisten werde.

Der EU-Beschluss zur Neuen Gentechnik im Überblick

Die abgestimmte Initiative wurde 2023 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und war Gegenstand der heutigen Plenarabstimmung im Europäischen Parlament. Nach Darstellung von BIO AUSTRIA sieht die Initiative vor, dass ein großer Teil der Pflanzen, die mit neuer Gentechnik verändert wurden, künftig von bestimmten Prüf- und Kennzeichnungsanforderungen ausgenommen wird.

Im Verlauf des parlamentarischen Prozesses hatten Abgeordnete 2024 bereits Verbesserungsanträge eingereicht, die sowohl eine verpflichtende Kennzeichnung als auch einen Ausschluss von Pflanzenpatenten forderten. Diese Änderungsanträge fanden laut BIO AUSTRIA bei der heutigen Abstimmung jedoch keine Mehrheit; das verabschiedete Gesetz soll demnach zwei Jahre nach dem Beschluss zur Anwendung kommen.

Reaktionen von BIO AUSTRIA und Barbara Riegler

Barbara Riegler, Obfrau von BIO AUSTRIA, äußerte in der Aussendung deutliche Kritik am Abstimmungsergebnis. Sie sagte, die Forderungen aus Wirtschaft und Gesellschaft nach Transparenz sowie Schutz der Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Lebensmittelproduktion seien ungehört geblieben.

Riegler hob in mehreren wörtlichen Zitaten hervor, dass mit dem Beschluss ein zentrales Versprechen des europäischen Gentechnikrechts aufgegeben werde: Transparenz für Konsument:innen. Sie verwies darauf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die sicher Lebensmittel ohne Einsatz von Gentechnik kaufen möchten, sich weiterhin auf Bio verlassen könnten, weil die biologische Landwirtschaft Gentechnik ausnahmslos verbietet und kontrolliert.

Hintergrund: Rolle von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und BIO AUSTRIA

Nach Angaben der Aussendung stammt der nunmehr zur Abstimmung gestellte Vorschlag der Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2023 und wurde von der Europäischen Kommission vorgelegt. Im parlamentarischen Verfahren des Europäischen Parlaments wurden daraufhin Änderungsanträge eingebracht, darunter Anträge zur Kennzeichnungspflicht und zum Ausschluss von Pflanzenpatenten.

Die Aussendung dokumentiert, dass diese Verbesserungsanträge 2024 bereits gefordert wurden, bei der heutigen Plenarabstimmung jedoch keine Mehrheit fanden. BIO AUSTRIA hat in ihrer Stellungnahme die Entscheidung kritisiert und die vorgesehenen freiwilligen Maßnahmen als unzureichend bezeichnet, um Bäuerinnen, Bauern und Züchter:innen vor Patentstreitigkeiten zu schützen und den freien Zugang zu Pflanzenmaterial sicherzustellen.

Neue Gentechnik, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Pflanzenpatente, BIO AUSTRIA erklärt

Neue Gentechnik (NGT): In der Aussendung wird der Begriff NGT verwendet, ohne eine rechtliche oder technische Definition abzudrucken. Neutral lässt sich sagen, dass der Begriff in der Debatte als Sammelbegriff für moderne molekularbiologische Methoden genutzt wird, mit denen Pflanzen gezielt verändert werden können; die Meldung konzentriert sich auf die regulatorischen Folgen solcher Veränderungen.

Kennzeichnung: Als Kennzeichnung versteht die Aussendung das sichtbare Erkennbar-Machen der Verwendung von Gentechnik in Lebensmitteln. BIO AUSTRIA macht geltend, dass mit dem Beschluss eine verpflichtende Kennzeichnung künftig nicht mehr gesichert sei, wodurch Konsument:innen nach Auffassung des Verbands „bald nicht mehr erkennen können“ sollen, ob NGT-veränderte Pflanzen enthalten sind.

Rückverfolgbarkeit: Rückverfolgbarkeit bezeichnet die dokumentierte Nachverfolgung von Produkten entlang der Wertschöpfungskette. Die Mitteilung nennt Rückverfolgbarkeit zusammen mit Risikoprüfung und Kennzeichnung als Elemente, von denen ein Großteil der NGT-Pflanzen künftig nicht mehr betroffen sein soll.

Pflanzenpatente: Pflanzenpatente sind rechtliche Schutzrechte an züchterisch veränderten Pflanzen. BIO AUSTRIA weist in der Aussendung darauf hin, dass die Möglichkeit, Pflanzenpatente auf NGT-Pflanzen zu vergeben, als Risiko für die Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gesehen wird und dass ein Ausschluss von Pflanzenpatenten von Teilen des Parlaments gefordert wurde, bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit fand.

BIO AUSTRIA: In der Aussendung stellt sich der Verband als Netzwerk der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern dar. Der Text nennt BIO AUSTRIA als größten Bio-Verband in Europa, der die österreichische Bio-Landwirtschaft repräsentiere und knapp 500 Partnerunternehmen in der Wirtschaft habe.

Was sich durch den Beschluss für die biologische Landwirtschaft ändert

BIO AUSTRIA betont, dass die biologische Landwirtschaft weiterhin ohne den Einsatz neuer und alter Gentechnik wirtschaftet und dass dies geprüft und kontrolliert bleibe. Auf dieser Grundlage fordert der Verband, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf gentechnikfreie Lebensmittel Wert legen, sich an den Bio-Standards orientieren können.

Gleichzeitig bringt BIO AUSTRIA in der Aussendung Bedenken zum Ausdruck, dass die vorgesehenen freiwilligen Maßnahmen auf EU-Ebene nicht ausreichen, um Bäuerinnen, Bauern und Züchter:innen vor den Folgen von Patentregelungen zu schützen. Die Organisation macht darauf aufmerksam, dass Fragen zur praktischen Umsetzung der neuen Regeln, etwa bezüglich Haftungs- oder Zugangsfragen zu Pflanzenmaterial, in ihrer Mitteilung als offen bezeichnet werden.

FAQ zur Abstimmung und zu BIO AUSTRIAs Position

  • Wird die Kennzeichnung von NGT-Lebensmitteln eingeführt? – Laut der BIO AUSTRIA-Aussendung fanden Änderungsanträge, die eine Kennzeichnungspflicht forderten, bei der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament keine Mehrheit. Die Mitteilung stellt die Auffassung dar, dass dies dazu führt, dass Konsument:innen künftig weniger transparent über den Einsatz von Gentechnik informiert sein könnten. Konkrete Pflichttexte oder Übergangsregelungen sind in der Aussendung nicht zitiert.
  • Wann tritt das neue Gesetz in Kraft? – Die Aussendung nennt ausdrücklich, dass das Gesetz zwei Jahre nach dem heutigen Beschluss zur Anwendung kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben bestehende Regelungen bestehen; welche konkreten Vorgaben in der praktischen Umsetzung gelten, geht aus der Mitteilung nicht im Wortlaut hervor.
  • Kommen Pflanzenpatente für NGT-Pflanzen? – Die Mitteilung berichtet, dass ein Ausschluss von Pflanzenpatenten 2024 von Teilen des Parlaments gefordert wurde, doch bei der heutigen Abstimmung erhielt keiner der diesbezüglichen Verbesserungsanträge die notwendige Mehrheit. BIO AUSTRIA warnt in der Aussendung vor den möglichen Folgen von Pflanzenpatenten für die Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft.
  • Schützen die vorgesehenen Maßnahmen Bäuerinnen, Bauern und Züchter:innen vor Patentstreitigkeiten? – Nach Aussage von BIO AUSTRIA sind die vorgesehenen freiwilligen Maßnahmen nach der Aussendung "nicht geeignet, um Bäuerinnen, Bauern und Züchter:innen vor Patentstreitigkeiten zu schützen und den freien Zugang zu Pflanzenmaterial zu sichern." Die Mitteilung nennt diese Einschätzung als zentrale Kritik, ohne in die Details möglicher rechtlicher Mechanismen einzugehen.
  • Bleibt Gentechnik in der biologischen Landwirtschaft verboten? – Die Aussendung legt dar, dass in der biologischen Landwirtschaft der Einsatz neuer sowie alter Gentechnik "ausnahmslos verboten und kontrolliert" bleibt. BIO AUSTRIA betont in der Meldung, dass der Verband diesen Weg weiterhin konsequent gehen werde.
  • Auf welche Informationsquellen verweist BIO AUSTRIA? – In der Aussendung verweist BIO AUSTRIA auf den eigenen Verband und dessen Selbstdarstellung als Netzwerk der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern. Für vertiefende Informationen nennt die Organisation eigene Kommunikationskanäle und Kontaktpersonen, wie im Quellen- und Kontaktblock angegeben.

Quellen und Kontakt

Diese Meldung basiert auf der Aussendung von BIO AUSTRIA zum Beschluss des Europäischen Parlaments zur Neuen Gentechnik.

WEB: https://www.bio-austria.at

Kontakt laut Aussendung: BIO AUSTRIA, Mag. Birgit Ebermann, Telefonnummer: 0676 / 842 214 214, E-Mail: birgit.ebermann [at] bio-austria.at.

Schlagworte

#Neue Gentechnik#BIO AUSTRIA#Kennzeichnung#Pflanzenpatente#Biolandwirtschaft#Lebensart#Agrar#Parlament#Biotechnologie

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