Anlässlich des Internationalen Parents’ Day am 1. Juni 2026 fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, konsequente Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen in Österreich.
Anlässlich des Internationalen Parents’ Day am 1. Juni 2026 fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, konsequente Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Trotz klarer Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention fehlen flächendeckende Unterstützungsangebote zur begleiteten Elternschaft. Die bestehenden strukturellen Lücken führen dazu, dass Eltern mit Behinderungen ihre Rechte in der Praxis häufig nicht wahrnehmen können.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2008 ist Österreich völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Familie und Elternschaft für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Artikel 23 der UN-BRK hält ausdrücklich fest, dass Kinder nicht allein aufgrund der Behinderung eines Elternteils von ihren Eltern getrennt werden dürfen. Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Eltern mit Behinderungen angemessene Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bereitzustellen. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich zuletzt 2023 auf Defizite bei der Umsetzung dieses Rechts hingewiesen.
Begleitete Elternschaft umfasst professionelle Unterstützungsangebote, die Eltern mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Elternrolle begleiten, von der Bewältigung des Alltags bis zur Förderung von Erziehungskompetenzen. Ziel ist, das Zusammenleben von Eltern und Kindern selbstbestimmt zu gestalten und das Kindeswohl zu sichern. Elternassistenz als ergänzendes Angebot unterstützt Eltern mit Behinderungen konkret bei praktischen Aufgaben in der Kinderbetreuung und im Familienalltag.
In Österreich existieren solche Angebote nur punktuell und sind meist an einzelne Trägerorganisationen oder Bundesländer gebunden. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen verbindlich regelt, fehlt bislang. Ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, hängt vom Wohnort und vom Ermessen der zuständigen Behörden ab.
„Begleitete Elternschaft darf kein Zufallsprodukt sein, das nur manchen Familien zugänglich ist. Wir brauchen ein System, auf das sich Eltern mit Behinderungen österreichweit verlassen können,“ betont Steger.
Ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung begleiteter Elternschaft liegt in der Zuständigkeitsstruktur. Das Angebot bewegt sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die in Österreich Ländersache sind. Ungeklärte Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Trägern führen in der Praxis häufig zu Verzögerungen oder dazu, dass Eltern mit Behinderungen ohne die notwendige Unterstützung bleiben. Andere europäische Länder haben hier mit bundeseinheitlichen Regelungen bereits vorgebaut und zeigen, dass ein rechtlicher Anspruch auf Elternassistenz und begleitete Elternschaft umsetzbar ist.
Mag.a Christine Steger fordert Politik und Verwaltung auf, die Rechte von Eltern mit Behinderungen als gleichstellungspolitische Priorität zu verankern:
„Eltern mit Behinderungen brauchen keine Sonderbehandlung. Sie brauchen gleichberechtigten Zugang zu den Unterstützungsleistungen, auf die sie nach geltendem Menschenrecht Anspruch haben. Österreich ist aufgefordert, diesen Anspruch endlich mit Leben zu füllen“, so Steger abschließend.