Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) geht scharf mit Finanzminister Magnus Brunner ins Gericht. Der Grund: erneute Andeutungen zur möglichen Einführung einer Erbschaftssteuer. WKÖ-Präsidentin Mar...
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) geht scharf mit Finanzminister Magnus Brunner ins Gericht. Der Grund: erneute Andeutungen zur möglichen Einführung einer Erbschaftssteuer. WKÖ-Präsidentin Martha Schultz und Generalsekretär Jochen Danninger werfen dem Minister vor, mit seinen Aussagen Verunsicherung in der ohnehin angespannten Wirtschaftslage zu schaffen. Die Kritik erfolgt nach einem Interview Brunners im "Kurier", in dem er sich erneut zu dem brisanten Steuer-Thema äußerte.
"Wir weisen die immer wieder getätigten Andeutungen des Finanzministers in Richtung Einführung einer Erbschaftssteuer auf das Schärfste zurück", erklärt Martha Schultz, Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich. Sie wirft Minister Magnus Brunner ein "Verwirrspiel der bizarrsten Art" vor. Der Finanzminister bewege sich seit Monaten in einem Widerspruch: Einerseits betone er, dass Erbschaftssteuern im aktuellen Koalitionsprogramm nicht vorgesehen seien, andererseits "fantasiere" er immer wieder über neue Steuern und Belastungen.
Diese widersprüchlichen Signale kämen zur denkbar ungünstigsten Zeit. Österreichs Wirtschaft befindet sich in einer schwierigen Phase: Die Inflation belastet Konsumenten und Unternehmen gleichermaßen, die Energiekosten bleiben hoch, und internationale Unsicherheiten durch geopolitische Spannungen verschärfen die Lage zusätzlich. In diesem Umfeld sorgen unklare steuerpolitische Signale für zusätzliche Verunsicherung bei den Unternehmen.
Österreich schaffte die Erbschafts- und Schenkungssteuer bereits 2008 unter der schwarz-blauen Koalition von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ab. Die Begründung damals: Der Verwaltungsaufwand war hoch, während die Einnahmen relativ gering ausfielen. Nur etwa 500 Millionen Euro pro Jahr spülte diese Steuer in die Staatskasse - bei einem Gesamtsteueraufkommen von über 80 Milliarden Euro ein verschwindend geringer Anteil. Zudem führte die Steuer zu aufwendigen Bewertungsverfahren und bot zahlreiche Schlupflöcher für Vermögende.
Die Abschaffung war damals parteiübergreifend umstritten. Während Wirtschaftsvertreter und die ÖVP die Entlastung für Unternehmen und Familien begrüßten, kritisierten SPÖ und Grüne den Verzicht auf eine wichtige Umverteilungssteuer. Seither flammt die Diskussion immer wieder auf - besonders in Zeiten knapper Staatsfinanzen oder wenn internationale Vergleiche angestellt werden.
WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger warnt vor den drastischen Folgen einer Wiedereinführung der Erbschaftssteuer. "Jegliche Eigentumssteuer ist völlig kontraproduktiv und ein Schuss ins Knie für alle Unternehmen, Leistungsträger und den gesamten Standort", erklärt er. Besonders gefährdet sieht er Familienunternehmen, die das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden.
Tatsächlich sind etwa 90 Prozent aller österreichischen Unternehmen Familienbetriebe. Sie beschäftigen rund 1,8 Millionen Menschen und erwirtschaften etwa 60 Prozent der Wirtschaftsleistung. Diese Unternehmen stehen bei einer Unternehmensübergabe oft vor existenziellen Herausforderungen: Der Firmenwert muss bewertet werden, liquide Mittel für die Steuer müssen aufgebracht werden, ohne die operative Geschäftstätigkeit zu gefährden.
Ein mittelständisches Produktionsunternehmen mit 50 Mitarbeitern und einem Unternehmenswert von 5 Millionen Euro würde bei einer hypothetischen Erbschaftssteuer von 25 Prozent mit 1,25 Millionen Euro belastet. Da dieser Betrag selten als liquide Mittel verfügbar ist, müssten oft Betriebsteile verkauft, Kredite aufgenommen oder im Extremfall das gesamte Unternehmen veräußert werden. Dies gefährdet nicht nur Arbeitsplätze, sondern kann auch zum Verlust von Know-how und Innovationskraft führen.
Danninger sieht in solchen Szenarien eine direkte Bedrohung für den Wirtschaftsstandort: "Das kostet Jobs, Investitionen und führt im Extremfall zum kompletten Abzug oder Ruin des Unternehmens." Seine Kritik richtet sich auch gegen die mangelnde Praxiserfahrung des Finanzministers: "Das kann nur von jemandem kommen, der noch keinen Tag unternehmerisch tätig war."
Ein Blick über die Grenzen zeigt unterschiedliche Ansätze beim Thema Erbschaftssteuer. Deutschland beispielsweise kennt weiterhin eine Erbschafts- und Schenkungssteuer, hat jedoch umfangreiche Ausnahmeregelungen für Betriebsvermögen geschaffen. Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen vollständig von der Steuer befreit werden, wenn sie Arbeitsplätze erhalten und die Lohnsumme nicht drastisch reduzieren.
Die Schweiz überlässt die Entscheidung über Erbschaftssteuern weitgehend den Kantonen. Während einige Kantone moderate Steuersätze erheben, haben andere die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft, um im Standortwettbewerb zu punkten. Diese föderale Lösung führt zu einem Wettbewerb zwischen den Regionen und ermöglicht es vermögenden Personen, ihren Wohnsitz entsprechend zu wählen.
Frankreich hingegen kennt hohe Erbschaftssteuersätze von bis zu 45 Prozent, gewährt aber gleichzeitig hohe Freibeträge und Sonderregelungen für Familienunternehmen. Kritiker bemängeln jedoch die Komplexität des Systems und die Abwanderung vermögender Franzosen in steuerlich günstigere Länder.
Die WKÖ warnt vor negativen Auswirkungen auf den Standortwettbewerb. In einem integrierten europäischen Markt können Unternehmen und vermögende Privatpersonen relativ einfach ihren Sitz verlagern. Nachbarländer wie die Schweiz oder auch osteuropäische EU-Mitgliedstaaten mit geringerer Steuerbelastung könnten von einer österreichischen Erbschaftssteuer profitieren.
Besonders problematisch wäre dies für innovative Unternehmen und Start-ups. Gründer, die ihr Unternehmen über Jahre aufgebaut haben, könnten sich veranlasst sehen, vor einer geplanten Unternehmensübertragung ins Ausland zu wechseln. Dies würde nicht nur Steuereinnahmen kosten, sondern auch wichtiges Know-how und Arbeitsplätze.
Die Kritik der WKÖ richtet sich auch gegen die Prioritätensetzung der Regierung. "Finanzminister Brunner hat eine lange Liste an offenen Punkten aus dem Regierungsprogramm", moniert Danninger. Statt über neue Steuern zu spekulieren, sollte sich der Minister auf die Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen konzentrieren.
Zu diesen offenen Punkten zählen unter anderem die versprochene Entlastung der kalten Progression, Investitionen in die digitale Infrastruktur und Maßnahmen zur Stärkung der Innovationskraft österreichischer Unternehmen. Auch die Verwaltungsreform und die Reduktion bürokratischer Hürden stehen noch auf der Agenda.
Österreichs Staatsfinanzen stehen unter Druck: Die Corona-Pandemie hat die Staatsverschuldung auf über 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ansteigen lassen. Gleichzeitig belasten hohe Inflationsraten und steigende Zinsen den Staatshaushalt. In dieser Situation sind neue Einnahmequellen durchaus verlockend - doch die WKÖ warnt vor kurzfristigen Lösungen zu Lasten der langfristigen Standortattraktivität.
Die jährlichen Steuereinnahmen Österreichs belaufen sich auf etwa 95 Milliarden Euro. Eine Erbschaftssteuer könnte, je nach Ausgestaltung, zwischen 200 und 800 Millionen Euro jährlich einbringen. Angesichts der Gesamteinnahmen wäre dies zwar ein spürbarer, aber nicht entscheidender Beitrag zur Budgetkonsolidierung.
Die WKÖ fordert von der Regierung eine klare und verlässliche Steuerpolitik. Unternehmen benötigen Planungssicherheit für ihre langfristigen Investitionsentscheidungen. Widersprüchliche Signale aus der Politik erschweren diese Planung und können dazu führen, dass Investitionen aufgeschoben oder ins Ausland verlagert werden.
Stattdessen sollte sich die Regierung auf strukturelle Reformen konzentrieren, die Österreichs Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken. Dazu zählen Investitionen in Bildung und Forschung, die Digitalisierung der Verwaltung und die Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen. Auch eine Reform des Steuersystems in Richtung mehr Wachstumsorientierung wäre aus Sicht der Wirtschaft zielführender als die Einführung neuer Substanzsteuern.
Erfolgreiche Wirtschaftsstandorte setzen zunehmend auf niedrige Unternehmenssteuern und einfache Verwaltungsverfahren. Länder wie Irland, die Niederlande oder auch osteuropäische EU-Staaten haben durch steuerliche Anreize internationale Unternehmen angezogen und dadurch ihre Wirtschaft gestärkt. Eine Erbschaftssteuer würde Österreich in die entgegengesetzte Richtung bewegen und den Standort im internationalen Vergleich schwächen.
Die Diskussion um die Erbschaftssteuer zeigt exemplarisch die Herausforderungen moderner Steuerpolitik: Zwischen fiskalischen Notwendigkeiten, sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit muss ein ausgewogenes Verhältnis gefunden werden. Die österreichische Regierung steht vor der Aufgabe, diesen Spagat zu meistern, ohne die Grundlagen des Wohlstands zu gefährden.
Die Wirtschaftskammer macht deutlich: Eine konstruktive Problemlösung sieht anders aus als die aktuelle Diskussionsführung des Finanzministers. Österreich brauche jetzt Maßnahmen, die den Standort stärken, nicht schwächen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung dieser Forderung nachkommt oder weiterhin mit unklaren Signalen für Verunsicherung sorgt.