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Wienerberger nutzt eigene Aktien für Vorstandsvergütung

Österreichischer Baustoffkonzern verwendet 17.101 eigene Aktien

8. April 2026
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Die Wienerberger AG gibt eigene Aktien im Rahmen des Vergütungssystems an Vorstandsmitglieder aus. Die Auslieferung ist für Mitte bis Ende April 2026 geplant.

Die Wienerberger AG hat den Einsatz von 17.101 eigenen Aktien für die Vergütung von Vorstandsmitgliedern beschlossen. Der Vorstand fasste diesen Beschluss am 24. März 2026; die betroffenen Vorstandsmitglieder nahmen bei den jeweiligen Abstimmungen über die an sie zu liefernden Aktien nicht teil.

Rechtliche Grundlagen und Genehmigungsverfahren

Die Verwendung der eigenen Aktien erfolgt gemäß § 153 Abs. 4 und § 159 Abs. 2 Nr. 3 des österreichischen Aktiengesetzes (AktG). Das Unternehmen veröffentlichte am 25. März 2026 einen Bericht über das elektronische Publikations- und Informationssystem der Republik Österreich (EVI), der sich auf maximal 17.102 eigene Aktien bezog.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft erteilte seine Zustimmung zur Verwendung von 17.101 eigenen Aktien am 8. April 2026.

Details der Aktienübertragung

Die Auslieferung der eigenen Aktien an die Vorstandsmitglieder ist geplant im Zeitraum zwischen dem 14. April 2026 (einschließlich) und dem 30. April 2026 (einschließlich). Es handelt sich um Inhaberaktien mit der ISIN AT0000831706. Der Preis pro Aktie beträgt gemäß den Bedingungen des geltenden aktienbasierten Vergütungssystems EUR 29,77.

Die Aktien sollen aus dem bestehenden Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft geliefert werden. Die Lieferung erfolgt außerbörslich (direkte Übertragung an die jeweiligen Vorstandsmitglieder) gemäß den Bedingungen des Vergütungssystems.

Anteil am Grundkapital

Die geplante Menge von 17.101 eigenen Aktien entspricht etwa 0,016% des Grundkapitals der Wienerberger AG.

Zweck und Offenlegung

Als Zweck der Übertragung werden gesetzliche Zwecke und Zwecke gemäß § 65 Abs. 1b letzter Satz AktG angegeben. Details zur Verwendung eigener Aktien sowie die Angaben zur Erfüllung der Offenlegungspflichten nach §§ 6 und 7 der Offenlegungsverordnung 2018 sind auf der Unternehmenswebsite in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.

Unter "Any effects of the sale on the listing of the shares" gibt die Mitteilung an: "None."

Schlagworte

#Wienerberger#Eigene Aktien#Vorstandsvergütung#Börse Wien#Corporate Governance

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