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Wien reagiert: Neues Prozedere nach Asbest-Vorfällen

Umfassende Material-Kontrollen bei Straßenbauprojekten – MA 28 verstärkt Prüfungen und steht mit Greenpeace in engem Austausch

1. Juli 2026
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Die Stadt Wien hat nach Hinweisen zu Asbestbelastungen ein Prüf-Prozedere für Straßenaufbrüche eingeführt; Laboruntersuchungen durch akkreditierte Prüfanstalt laufen.

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Die Stadt Wien hat nach Bekanntwerden von Asbest-Fällen im Burgenland ein neues Prüf-Prozedere für Straßenbauprojekte eingeführt. Laut Aussendung der Stadt stehen Gesundheitsschutz und sichere Nutzung der Straßeninfrastruktur im Mittelpunkt der Maßnahmen; Hinweise von Greenpeace würden "selbstverständlich ernst genommen und sorgfältig geprüft", zitiert die Stadt den stellvertretenden Leiter der MA 28, Wolfgang Ablinger.

Das neue Vorgehen betrifft demnach insbesondere Projekte mit Straßenaufbruch: Bereits bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen soll der bestehende Straßenkörper auf das Vorhandensein von Asbest untersucht werden. Zusätzlich hat die MA 28 einen runden Tisch mit Produzenten von Asphaltmischgut einberufen und steht mit der MA 22 sowie Greenpeace in engem Austausch, um die anstehenden Prüfungen und Kontrollen abzustimmen.

Stadt Wien (MA 28): Neues Prozedere bei Straßenaufbrüchen

Die Stadt Wien – Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) hat demnach bereits vor einigen Wochen reagiert, nachdem Fälle im Burgenland bekannt geworden waren. Bei aktuellen Bauvorhaben der MA 28 komme kein asbestbelastetes Gesteinsmaterial zum Einsatz; der Einbau derartiger Materialien könne ausgeschlossen werden, heißt es in der Mitteilung. Dennoch seien Kontrollmaßnahmen im Zuge der Materialprüfung und Bauüberwachung umgehend verstärkt worden.

Die Mitteilung nennt ferner, dass die MA 28 mit jenen Dienststellen der Stadt Wien im Austausch steht, die ebenfalls Asphalt aufbrechen oder einbauen, "um eine einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen". Produzenten von Asphaltmischgut wurden in einem runden Tisch über das Prozedere informiert; außerdem wurden bei gemeldeten Verdachtsflächen Laboruntersuchungen veranlasst, um Belastungen fachlich beurteilen zu können.

Wie Asbest in Straßenbelägen auftreten kann

Die Aussendung erläutert, dass für die Herstellung von Asphalt unter anderem Gestein benötigt wird und Asbest natürlicherweise in Gesteinen vorkommen kann. So sei es bei Steinbrüchen im Burgenland gewesen, und Asbest könne auf diesem Wege in den Straßenbelag gelangen. Die Stadt verweist außerdem darauf, dass aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen und einschlägiger technischer Regelwerke der Einbau asbesthaltiger Materialien im Straßenbau unzulässig sei.

Weiter betont die Stadt, dass Asbest insbesondere dann ein Gesundheitsrisiko darstelle, "wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können". Bei fest gebundenen Materialien wie intakten Asphaltbelägen müsse während des Betriebes nicht automatisch von einer unmittelbaren Gefahr ausgegangen werden. Die konkreten Gefährdungseinschätzungen sollen jedoch auf Grundlage der durch die MA 28 veranlassten Laboranalysen erfolgen.

Welche Maßnahmen die MA 28 nennt

Aus der Aussendung lassen sich die von der Stadt Wien genannten Schritte und Maßnahmen zusammenfassen:

  • Bei Straßenaufbrüchen: Untersuchung des bestehenden Straßenkörpers auf Asbest im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
  • Verstärkte Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Materialprüfung und der Bauüberwachung.
  • Runder Tisch mit allen relevanten Produzenten von Asphaltmischgut, um das Prozedere zu erläutern.
  • Umgehende Laboruntersuchungen durch eine akkreditierte Prüfanstalt bei den gemeldeten Verdachtsflächen auf Wiener Gemeindegebiet.
  • Austausch mit weiteren Dienststellen der Stadt Wien, die ebenfalls Asphalt aufbrechen oder einbauen, zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgangsweise.

In der Mitteilung heißt es weiter, dass auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse – sofern erforderlich – umgehend weitere geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gesetzt werden. Die Stadt nennt zudem den Umfang des Wiener Straßennetzes (rund 2.800 km) und verweist darauf, dass aufgrund der großen Transportdistanzen zu den mittlerweile geschlossenen Steinbrüchen im Burgenland nach derzeitigem Kenntnisstand ein Einsatz belasteten Materials im Stadtgebiet nur in einem untergeordneten und kleinräumigen Ausmaß erfolgt sein könnte.

Asbest, MA 28, MA 22, Asphaltmischgut und akkreditierte Prüfanstalt erklärt

Asbest: Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlicher Silikatminerale, die in bestimmten Gesteinen vorkommen können. In der Aussendung wird hervorgehoben, dass Asbest dann ein Gesundheitsrisiko darstellt, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können; die Beurteilung einzelner Verdachtsflächen soll durch Laboruntersuchungen erfolgen.

MA 28 – Straßenverwaltung und Straßenbau: Die MA 28 ist die städtische Verwaltungseinheit, die in der Mitteilung als zuständig für Straßenbauprojekte in Wien genannt wird. Nach Angaben der Stadt hat die MA 28 das neue Prüf-Prozedere eingeführt, koordiniert die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und überwacht Materialprüfungen sowie Bauüberwachung.

MA 22 – Umweltschutzabteilung: Die MA 22 wird in der Aussendung als die Umweltschutzabteilung der Stadt Wien genannt. Die MA 22 steht laut Mitteilung in engem Austausch mit der MA 28 im Zusammenhang mit den veranlassten Laboruntersuchungen und fachlichen Bewertungen.

Asphaltmischgut: Asphaltmischgut ist das für Straßenbeläge verwendete Material, das unter anderem aus Gesteinskörnung, Bindemitteln und gegebenenfalls Zuschlagstoffen besteht. Die Aussendung weist darauf hin, dass Produzenten von Asphaltmischgut über das neue Prüf-Prozedere informiert wurden, um einheitliche Prüfungen und Abläufe zu ermöglichen.

Akkreditierte Prüfanstalt: Eine akkreditierte Prüfanstalt ist eine nach geltenden Standards formell anerkannte Prüfinstitution, die Laboruntersuchungen durchführt. Die Stadt Wien hat solche Laboranalysen veranlasst, um das Gefährdungspotenzial sowie mögliche Belastungen auf Wiener Gemeindeflächen fachlich beurteilen zu können.

Straßenaufbruch: Als Straßenaufbruch bezeichnet die Aussendung das Öffnen beziehungsweise Aufbrechen bestehender Straßenbefestigungen im Rahmen von Bauvorhaben. Die MA 28 nennt die Prüfung des vorhandenen Straßenkörpers im Zuge der Ausschreibungsunterlagen als verbindlichen Schritt, wenn Straßenaufbruch vorgesehen ist.

Was sich durch die Untersuchungen konkret klären lässt

Die veranlassten Laboruntersuchungen durch eine akkreditierte Prüfanstalt dienen laut Mitteilung dazu, das Vorhandensein von Asbest sowie das Gefährdungspotenzial fachlich zu beurteilen. Konkret sollen Messergebnisse Aussagen darüber ermöglichen, ob und in welchem Umfang Asbestfasern in den untersuchten Proben nachgewiesen werden können.

Auf Basis dieser Ergebnisse will die Stadt – sofern erforderlich – weitere Maßnahmen festlegen. Die MA 28 betont in der Aussendung, dass bereits koordinierend mit anderen Dienststellen sowie mit Produzenten von Asphaltmischgut gearbeitet wird, um eine einheitliche und abgestimmte Vorgehensweise bei Prüfungen, Freistellungen oder gegebenenfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu gewährleisten.

FAQ zur Asbest-Prüfung und den Maßnahmen der Stadt Wien

Im Folgenden beantwortet die Redaktion Fragen, die sich direkt aus der Aussendung ergeben, auf Basis der dort genannten Informationen und neutraler Begriffsklärungen.

Wird Asbest derzeit in Wiener Straßenbauprojekten eingebaut?

Die Aussendung stellt klar, dass bei aktuellen Bauvorhaben der MA 28 kein asbestbelastetes Gesteinsmaterial zum Einsatz komme und der Einbau derartiger Materialien ausgeschlossen werden könne. Parallel dazu seien Kontrollen und Bauüberwachung verstärkt worden, um dies zu prüfen und zu dokumentieren.

Warum kann Asbest in Straßenbelägen vorkommen?

Die Mitteilung erläutert, dass Asbest natürlicherweise in Gesteinen vorkommen kann und Gestein ein Bestandteil von Asphaltmischgut ist. Wenn Gesteinskörnung aus Vorkommen mit natürlicher Asbestfracht verwendet wird, kann Asbest auf diesem Weg in den Straßenbelag gelangen, wie es bei Steinbrüchen im Burgenland der Fall gewesen sei.

Wer führt die Untersuchungen durch?

Laut Aussendung stehen die MA 28 und die MA 22 in engem Austausch; bei gemeldeten Verdachtsflächen wurden Laboruntersuchungen durch eine akkreditierte Prüfanstalt veranlasst. Die MA 28 informiert zudem Produzenten von Asphaltmischgut und koordiniert den Austausch mit weiteren Dienststellen, die Asphalt aufbrechen oder einbauen.

Welche Rolle spielt Greenpeace?

Die Stadt Wien gibt an, Hinweise von Greenpeace ernst zu nehmen und nachzugehen. Die MA 28 steht laut Mitteilung in engem Austausch mit Greenpeace, was Teil der Abstimmung und der veranlassten Untersuchungen ist.

Besteht derzeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung?

In der Aussendung heißt es, dass Asbest insbesondere dann ein Gesundheitsrisiko darstellt, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden können. Bei fest gebundenen Materialien wie intakten Asphaltbelägen müsse während des Betriebes nicht automatisch von einer unmittelbaren Gefahr ausgegangen werden; detaillierte Bewertungen einzelner Flächen erfolgen durch die Laboruntersuchungen.

Wie groß ist das mögliche Ausmaß belasteter Materialien in Wien?

Die Stadt verweist darauf, dass aufgrund der großen Transportdistanzen zu den mittlerweile geschlossenen Steinbrüchen im Burgenland nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen sei, dass der Einsatz derart belasteten Materials im Wiener Stadtgebiet – dessen Straßennetz rund 2.800 km umfasst – lediglich in einem untergeordneten und kleinräumigen Ausmaß erfolgt sein könnte.

Quellen und Kontakt

Quelle: Stadt Wien - Kommunikation und Medien (KOM), Presseaussendung zur MA 28 (Stand laut Mitteilung).

Kontakt: Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau, Erwin Forster. Telefon: +43 1 4000-49811, weitere Telefonnummer: +43 676 8118 49811. E-Mail: erwin.forster [at] wien.gv.at

Schlagworte

#Asbest#MA 28#MA 22#Straßenbau#Greenpeace

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