Österreichische Bankkunden können aufatmen: Nach jahrelangen Rechtsunsicherheiten haben sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Volksbanken-Verbund auf eine umfassende Rückzahlung ...
Österreichische Bankkunden können aufatmen: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Volksbanken-Verbund haben sich auf eine Rückzahlung von Bestandsprovisionen an deren Kund:innen geeinigt. Betroffene Konsument:innen, denen bis einschließlich 31.12.2017 ein Fondsprodukt über eine Volksbank vermittelt wurde, haben die Möglichkeit, sich bis zum 23.06.2026 unter www.vki.at/kick-back-2026 kostenfrei zur Sammelaktion anzumelden.
Bestandsprovisionen sind wiederkehrende Zahlungen, die Banken von Kapitalanlagegesellschaften für die Vermittlung und Betreuung von Fondsprodukten erhalten. Nach Rechtsauffassung des VKI sind Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds der Volksbanken jedenfalls bis zum 31.12.2017 nicht ausreichend offengelegt und daher an die Kund:innen herauszugeben. Die Volksbanken vertreten eine gegenteilige Rechtsauffassung.
Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996, 2007 und 2018) sieht strenge Regelungen für die Zulässigkeit von Provisionen und sonstigen Zuwendungen an Banken vor. Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds angeboten wurden.
Im Rahmen der Einigung zwischen dem VKI und dem Volksbanken-Verbund wird berechtigten Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion die Möglichkeit eingeräumt, eine Rückerstattung zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Anmeldung unter www.vki.at/kick-back-2026 – spätestens bis zum 23.06.2026.
„Wir freuen uns, dass wir mit dem Volksbanken-Verbund eine gute Lösung für betroffene Konsument:innen erzielen konnten. Kund:innen, die über mehrere Jahre in Fonds investiert haben, können – abhängig von der Investitionssumme – mit einer Rückerstattung von mehreren hundert Euro rechnen“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist im Bereich Intervention des VKI.
Der VKI hält die Offenlegung der Bestandsprovisionen für unzureichend und verlangt Herausgabe an die Kund:innen; die Volksbanken vertreten eine gegenteilige Rechtsauffassung. Im Frühjahr 2025 konnte der VKI bereits mit zwei Bankinstituten eine Lösung zur Rückzahlung einbehaltener Provisionen finden, und andere Institute wurden aufgefordert, ihren Kund:innen ein entsprechendes Angebot zu machen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf www.vki.at/kick-back-2026.