Systemnutzungsentgelte: PV Austria fordert Nachbesserungen
Verband verlangt faire Netzanschlusskosten, diskriminierungsfreie Speicherregeln und praxistaugliche Vorgaben
PV Austria sieht im Entwurf zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung Fortschritte, fordert bis zur Finalisierung im Herbst Nachbesserungen in drei Bereichen.
Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria), die Interessenvertretung der heimischen PV- und Batteriespeicherbranche, bewertet den aktuellen Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) als Verbesserung gegenüber der ersten Marktkonsultation. Die von der E-Control geführte Begutachtung zu diesem Entwurf endet laut Aussendung morgen; die geplante Finalisierung der Verordnung ist für den Herbst vorgesehen.
PV Austria fordert bis zur Finalisierung weitere Nachbesserungen in drei zentralen Bereichen: bei den Netzanschlusskosten für Kleinanlagen, bei den Regeln für Batteriespeicher sowie bei den Vorgaben für flexible Netznutzung. "Der Begutachtungsentwurf geht bereits in die richtige Richtung. Damit die Verordnung jedoch die Praxis nicht ausbremst, müssen die verbleibenden Hürden für Speicher und Netznutzer noch beseitigt werden, um Planungssicherheit und Praxistauglichkeit zu gewährleisten", betont Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.
PV Austria zum Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V)
In der Aussendung beschreibt PV Austria, dass der vorliegende Begutachtungsentwurf gegenüber der ersten Marktkonsultation Fortschritte zeige. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass bis zur Finalisierung im Herbst konkrete Nacharbeiten notwendig seien, um die Verordnung in der Praxis handhabbar zu machen.
Als Indikator für die Dringlichkeit eines schnellen Ausbaus von Batteriespeichern verweist PV Austria auf eine eigene Analyse: Demnach wäre bereits heute eine Speicherkapazität von 16 Gigawattstunden (GWh) notwendig, um den Strompreis in den teuren Abendstunden zu senken – das Fünffache der derzeit installierten Kapazität. "Die PV- und Speicherbranche kann Projekte rasch umsetzen, braucht dafür aber Rahmenbedingungen, die diese Investitionsentscheidungen begünstigen", fasst Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria, zusammen.
Keine Zusatzbelastungen für Kleinanlagen
PV Austria kritisiert, dass der aktuelle Entwurf eine deutlich erweiterte und damit komplexere Berechnungsgrundlage für die Netzanschlusskosten vorsehe. Dem Verband zufolge bietet das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bereits eine politisch abgestimmte Grundlage, die eine nutzerfreundliche Preisgestaltung sowie gewisse Ausnahmen vorsieht.
PV Austria fordert, sich bei der Gestaltung der Netzanschlusskosten konsequent an den gesetzlichen Vorgaben des ElWG zu orientieren, um die Komplexität zu reduzieren und zusätzliche Belastungen für Kleinanlagen zu vermeiden.
Diskriminierungsfreie Speicherregeln und Co-Location-Batterien
In der Aussendung wird ausgeführt, dass in den vergangenen Wochen viel über systemdienliche Speicher diskutiert worden sei. PV Austria erklärt, dass es sich dabei im Wesentlichen um Speichersysteme handelt, die Strom aus dem Netz beziehen, zwischenlagern und dadurch das Netz entlasten, ohne dass dafür Netzgebühren anfallen.
Laut PV Austria sieht der Entwurf der E-Control jedoch vor, nur bestimmte Speicher, etwa Stand-Alone-Speicher, als systemdienlich zu definieren und auch diese nur, wenn sie an bereits stark ausgelasteten Netzknoten angeschlossen sind beziehungsweise errichtet werden. Co-Location-Speicher, die an PV- oder Windkraftanlagen gekoppelt sind, wären aktuell davon ausgenommen, obwohl auch sie Strom aus dem Netz beziehen und damit entlastend wirken.
PV Austria fordert daher, auch Co-Location-Batterien als systemdienlich einzustufen. Zusätzlich verlangt der Verband klare, handhabbare Kriterien zur tatsächlichen Auslastung der Netzknoten, um feststellen zu können, wo Speicher sinnvoll unterstützen und echte Systemdienlichkeit entstehen kann.
Planungssicherheit für flexible Entnahme
Der Entwurf sieht laut PV Austria ein Instrument vor, mit dem Stromkunden innerhalb selbst festgelegter Leistungsbereiche flexibel vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Dasselbe gelte auch für Batterien, die Strom aus dem Netz beziehen; ihnen sei in Aussicht gestellt, dafür eine Reduktion der Netzkosten zu erhalten.
PV Austria bewertet dieses Instrument grundsätzlich positiv, fordert jedoch wirksame Anreize, etwa eine spürbare Senkung des Arbeitspreises. Der Verband schlägt zudem eine Preisbindung über einen definierten Zeitraum vor, um die notwendige Planbarkeit für Investitionsentscheidungen zu schaffen. "Wir werden den weiteren Prozess bis zur Finalisierung im Herbst im konstruktiven Austausch mit der E-Control begleiten und uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Verbesserungen in die finale Verordnung einfließen. Nur mit praxistauglichen Rahmenbedingungen können Speicher ihren Beitrag zu einem stabilen und leistbaren Stromsystem leisten", so Paierl abschließend.
Begriffe: SNE-G-V, systemdienliche Speicher, Co-Location, Netzanschlusskosten, ElWG erklärt
Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V)
Die SNE-G-V ist der im Entwurf vorliegende Regelungsrahmen für Systemnutzungsentgelte. In der Aussendung wird sie als Gegenstand der aktuellen Begutachtung genannt, die von der E-Control geführt wird und morgen enden soll.
Systemdienliche Speicher
Als systemdienlich werden in der Mitteilung Speichersysteme beschrieben, die Strom aus dem Netz beziehen, zwischenspeichern und das Netz dadurch entlasten. Im Entwurf der E-Control sollen nur bestimmte Speichergruppen diese Einstufung erhalten, wenn sie an stark ausgelasteten Netzknoten angeschlossen sind.
Co-Location
Co-Location bezeichnet hier Batteriespeicher, die an PV- oder Windkraftanlagen gekoppelt sind. PV Austria weist darauf hin, dass solche Co-Location-Speicher aktuell im Entwurf von der Einstufung als systemdienlich ausgenommen wären, obwohl sie ebenfalls Strom aus dem Netz beziehen können.
Netzanschlusskosten
Netzanschlusskosten sind die Kosten für den Anschluss einer Erzeugungs- oder Speichereinrichtung an das Stromnetz. PV Austria kritisiert, dass der Entwurf eine deutlich erweiterte und komplexere Berechnungsgrundlage vorsieht und verweist auf die Vorgaben des ElWG.
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
Das ElWG wird in der Aussendung als bereits vorhandene, politisch abgestimmte Grundlage genannt. Laut PV Austria sieht das Gesetz eine nutzerfreundliche Preisgestaltung sowie gewisse Ausnahmen vor, an denen sich die Verordnung orientieren sollte.
Was PV Austria konkret fordert
Die Kernforderungen im Überblick
- Faire und weniger komplexe Netzanschlusskosten für Kleinanlagen, orientiert an den Vorgaben des ElWG
- Diskriminierungsfreie Einstufung von Batteriespeichern, inklusive Co-Location-Batterien, als systemdienlich
- Klare, handhabbare Kriterien zur Bewertung der Auslastung von Netzknoten
- Wirksame Anreize für flexible Netznutzung, insbesondere eine spürbare Senkung des Arbeitspreises
- Preisbindung über einen definierten Zeitraum zur Erhöhung der Planbarkeit für Investitionsentscheidungen
Diese Punkte nennt PV Austria in der Aussendung als zentrale Nachbesserungen, die bis zur geplanten Finalisierung im Herbst in die Verordnung einfließen sollten.
FAQ zur Systemnutzungsentgelte-Verordnung
F: Was ist Gegenstand der aktuellen Begutachtung?
Antwort: Gegenstand ist der Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V). Die Begutachtung wird laut Aussendung von der E-Control geführt und endet nach Angaben des Verbandes morgen.
F: Welche drei zentralen Bereiche nennt PV Austria für Nachbesserungen?
Antwort: PV Austria fordert Nachbesserungen bei den Netzanschlusskosten für Kleinanlagen, bei den Regeln für Batteriespeicher und bei den Vorgaben für flexible Netznutzung. Diese Punkte nennt der Verband ausdrücklich als Prioritäten bis zur Finalisierung im Herbst.
F: Welche Zahl zur Speicherkapazität nennt PV Austria?
Antwort: PV Austria verweist auf eine eigene Analyse und nennt eine notwendige Speicherkapazität von 16 Gigawattstunden (GWh), um den Strompreis in den teuren Abendstunden zu senken. Das entspreche dem Fünffachen der derzeit installierten Kapazität, so die Mitteilung.
F: Was bedeutet "systemdienlich" im Kontext der Aussendung?
Antwort: Systemdienlich wird in der Aussendung im Wesentlichen als Eigenschaft von Speichern beschrieben, die Strom aus dem Netz beziehen, zwischenlagern und dadurch das Netz entlasten. Im Entwurf der E-Control sollen laut PV Austria derzeit nur bestimmte Speicher unter engen Bedingungen diese Einstufung erhalten.
F: Welche Rolle spielen Co-Location-Batterien laut PV Austria?
Antwort: Co-Location-Batterien sind nach Auffassung von PV Austria Batteriespeicher, die an PV- oder Windkraftanlagen gekoppelt sind. Der Verband fordert, diese Co-Location-Batterien ebenfalls als systemdienlich einzustufen, da sie ebenfalls Strom aus dem Netz beziehen und entlastend wirken können.
F: Wie will PV Austria den weiteren Prozess begleiten?
Antwort: PV Austria kündigt an, den weiteren Prozess bis zur Finalisierung im Herbst im konstruktiven Austausch mit der E-Control zu begleiten. "Wir werden den weiteren Prozess bis zur Finalisierung im Herbst im konstruktiven Austausch mit der E-Control begleiten und uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Verbesserungen in die finale Verordnung einfließen. Nur mit praxistauglichen Rahmenbedingungen können Speicher ihren Beitrag zu einem stabilen und leistbaren Stromsystem leisten", so Herbert Paierl.
Quellen und Kontakt
Quelle: Bundesverband Photovoltaic Austria.
Weiterführende Informationen und die zitierte Analyse: pvaustria.at – Analyse zum Batteriespeicherausbau
Kontakt: Bundesverband Photovoltaic Austria, Telefon: +43 1 522 35 81-410, E-Mail: office[at]pvaustria.at, Website: https://pvaustria.at/
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