Int. Tag zur Unterstützung der Folteropfer – Achitz betont Bedeutung vieler Kontrollen in Einrichtungen
Die Volksanwaltschaft veröffentlichte die englische Fassung des Jahresberichts 2025 und übermittelte ihn an UN-Gremien; 423 Kontrollen, meist unangekündigt.
Der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) Österreichs hat die englische Fassung seines Jahresberichts 2025 veröffentlicht und diesen anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung der Folteropfer an zuständige internationale Organisationen übermittelt. In der Aussendung der Volksanwaltschaft nennt Bernhard Achitz, zuständiger Volksanwalt für Internationales, den Bericht als Übersicht über die Menschenrechtslage in einer Reihe von Einrichtungen: „Der Bericht bietet einen guten Überblick über die Menschenrechtslage in Österreichs Pflegeheimen und Psychiatrien, aber auch in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Kinder- und Jugend-WGs und natürlich auch in Gefängnissen und Polizeianhaltezentren“.
Laut der Mitteilung ist der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) Träger des Berichts über die Präventive Menschenrechtskontrolle 2025. Die englische Fassung des Jahresberichts wurde den internationalen Gremien übermittelt; die Volksanwaltschaft nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT).
In der Aussendung verweist Achitz zudem auf den Austausch mit internationalen Stellen: „Um die Aufgaben gut zu erfüllen, ist ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene besonders wichtig. Die Volksanwaltschaft hat daher dem UN-Unterausschuss und dem CPT-Komitee ihren Bericht über die Präventive Menschenrechtskontrolle 2025 übermittelt.“ Der Bericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor und ist laut Mitteilung öffentlich zugänglich.
Die Aussendung beschreibt die zentrale Aufgabe des NPM als die frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen. Dafür hätten die Kommissionen, die gemeinsam mit der Volksanwaltschaft den NPM bilden, zahlreiche Besuche in Einrichtungen durchgeführt, in denen es potenziell zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann.
Die Meldung betont, dass die Kommissionen dabei Einrichtungen regelmäßig besuchen, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu dokumentieren. Konkrete Verfahren oder Empfehlungen aus dem Bericht werden in der Aussendung nicht weiter ausgeführt; genannt werden die Bereiche und Einrichtungstypen, in denen Kontrollen stattfanden.
Für das Jahr 2025 nennt die Volksanwaltschaft die Zahl von 423 durchgeführten Kontrollen. Davon fanden laut Mitteilung 97 % der Besuche in Einrichtungen statt, 3 % betrafen die Beobachtung von Polizeieinsätzen. Im Regelfall erfolgten die Überprüfungen unangekündigt; lediglich 5 % der Kontrollen seien angekündigt worden.
Die Meldung differenziert zudem zwischen den insgesamt genannten Kontrollen: „Der Großteil der 413 Kontrollen von Einrichtungen fand in sogenannten ‚less traditional places of detention‟ statt.“ Zu diesen zählen nach Angaben der Volksanwaltschaft mehr als 5.300 verschiedene Orte, etwa Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. In diesen Einrichtungstypen führten die Kommissionen 292 Besuche durch, davon 100 Kontrollen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Zur hohen Visitendichte bemerkt Volksanwalt Achitz: „Die hohe Anzahl an Besuchen ist wichtig, um Einrichtungen regelmäßig und umfassend zu untersuchen“.
Die Aussendung stellt klar, dass der NPM bei seinen Aufgaben an internationale Vorgaben gebunden ist. Genannt werden dabei menschenrechtliche Garantien aus der UN-Konvention sowie internationale Standards, die vom UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) entwickelt wurden.
Konkrete Auslegungen dieser Vorgaben oder inhaltliche Prüfungen des Berichts gegenüber einzelnen Normen werden in der Mitteilung nicht ausgeführt; die Volksanwaltschaft betont jedoch die Relevanz des internationalen Erfahrungsaustausches und die Übermittlung des Berichts an die genannten Gremien.
Im Folgenden werden zentrale Begriffe und Institutionen, die in der Aussendung genannt sind, kurz erläutert, jeweils in Anlehnung an die im Text gemachten Angaben.
Die Volksanwaltschaft weist in der Mitteilung darauf hin, dass der Bericht sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache vorliegt. Beide Fassungen sind laut Aussendung öffentlich verfügbar; die Mitteilung enthält Links zu den jeweiligen PDF-Dateien des Berichts in Deutsch und Englisch.
Die Meldung selbst bleibt in Bezug auf detaillierte inhaltliche Ergebnisse des Berichts knapp und nennt primär die thematischen Schwerpunkte, die Zahl und die Verteilung der Kontrollen sowie die Adressaten auf internationaler Ebene.
Wer hat den Bericht übermittelt?
Der Jahresbericht 2025 über die Präventive Menschenrechtskontrolle wurde vom Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) Österreichs erstellt und – wie in der Mitteilung angegeben – an internationale Stellen übermittelt. Die Volksanwaltschaft nennt in diesem Zusammenhang den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT).
Welche Einrichtungen wurden kontrolliert?
Die Aussendung nennt als Kontrollorte Pflegeheime, Psychiatrien, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder- und Jugend-WGs sowie Gefängnisse und Polizeianhaltezentren. Außerdem spricht die Meldung von mehr als 5.300 „less traditional places of detention“, zu denen Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zählen.
Wie viele Kontrollen wurden 2025 durchgeführt?
Für 2025 nennt die Volksanwaltschaft insgesamt 423 Kontrollen. Davon seien 97 % in Einrichtungen erfolgt und 3 % hätten die Beobachtung von Polizeieinsätzen betroffen. Die Meldung differenziert weiter, dass der Großteil der 413 Kontrollen von Einrichtungen in den genannten weniger traditionellen Orten stattfand.
Wurden die Kontrollen angekündigt?
Die Mitteilung macht deutlich, dass die Überprüfungen im Regelfall unangekündigt durchgeführt wurden; nur 5 % der Kontrollen seien angekündigt worden. Zu den genauen Kriterien für die Ankündigung oder Nicht-Ankündigung gibt die Aussendung keine weiteren Angaben.
Welche internationalen Gremien haben den Bericht erhalten?
Die Volksanwaltschaft übermittelte den Bericht laut Mitteilung an den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) sowie an das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT). In der Aussendung betont Volksanwalt Achitz die Bedeutung des regelmäßigen internationalen Erfahrungsaustausches.
Wo kann der Bericht eingesehen werden?
Die Mitteilung verweist auf die deutsche und die englische Fassung des Jahresberichts 2025 und stellt hierzu konkrete Download-Links zur Verfügung. Beide Fassungen sind laut Aussendung öffentlich zugänglich.
Quelle: Volksanwaltschaft, Aussendung zum Jahresbericht 2025 des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM).
Bericht (Deutsch): https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/PB-49-Pr%C3%A4ventiv_2025_bf.pdf
Bericht (Englisch): https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/IntBe/49_Annual_Report_-_Protection_Promotion_of_Human_Rights_2025.pdf
Kontakt: Florian Kräftner, Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz, Telefon: +43 664 301 60 96, E-Mail: florian.kraeftner [at] volksanwaltschaft.gv.at
Organisation: https://www.volksanwaltschaft.at