Die österreichische Justiz steht vor einem alarmierenden Problem: Psychisch erkrankte Menschen landen immer häufiger in Gefängnissen, wo sie oft nicht die nötige medizinische Betreuung erhalten. Am...
Die österreichische Justiz steht vor einem alarmierenden Problem: Psychisch erkrankte Menschen landen immer häufiger in Gefängnissen, wo sie oft nicht die nötige medizinische Betreuung erhalten. Am morgigen Donnerstag wird Volksanwältin Gaby Schwarz gemeinsam mit Kommissionsleiter Reinhard Klaushofer einen brisanten Schwerpunktbericht vorstellen, der die Versorgung psychisch erkrankter Gefangener kritisch unter die Lupe nimmt. Die Erkenntnisse könnten weitreichende Reformen im österreichischen Strafvollzug zur Folge haben.
Der Schwerpunktbericht "Psychisch erkrankte Menschen: Versorgung im Strafvollzug auf dem Prüfstand" verspricht tiefe Einblicke in ein bislang wenig beachtetes Problemfeld. Die Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer hat monatelang die Situation in österreichischen Justizanstalten untersucht. Der Strafvollzug bezeichnet dabei das System der Durchführung von Freiheitsstrafen, während der Maßnahmenvollzug die Unterbringung von Personen umfasst, die aufgrund ihrer psychischen Verfassung als vermindert zurechnungsfähig oder unzurechnungsfähig eingestuft wurden.
Die Volksanwaltschaft fungiert als unabhängige Kontrollinstanz und prüft als Nationale Präventionsstelle regelmäßig die Einhaltung der Menschenrechte in geschlossenen Einrichtungen. Diese Rolle ist besonders wichtig, da Gefangene in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind und besonderen Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung benötigen.
Die Problematik psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug ist nicht neu, hat sich aber in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschärft. Während in den 1960er und 1970er Jahren große psychiatrische Anstalten geschlossen und durch gemeindenahe Betreuung ersetzt wurden - ein Prozess, der als Deinstitutionalisierung bekannt ist - entstanden gleichzeitig Lücken im Versorgungssystem. Diese Entwicklung führte paradoxerweise dazu, dass Gefängnisse zunehmend die Rolle von Ersatz-Psychiatrien übernehmen mussten.
In Österreich wurden bereits in den 1980er Jahren erste Reformversuche unternommen. Das Strafvollzugsgesetz von 1969 wurde mehrfach novelliert, um den besonderen Bedürfnissen psychisch erkrankter Häftlinge gerecht zu werden. Dennoch blieben strukturelle Probleme bestehen: zu wenig speziell ausgebildetes Personal, unzureichende medizinische Ausstattung und mangelnde Koordination zwischen Justiz- und Gesundheitssystem.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Österreich nicht alleine mit diesem Problem kämpft. In Deutschland haben verschiedene Bundesländer unterschiedliche Ansätze entwickelt. Nordrhein-Westfalen etwa hat spezielle forensische Ambulanzen eingerichtet, die eine bessere Verzahnung zwischen Haft und ambulanter Behandlung ermöglichen. Baden-Württemberg setzt auf Modellprojekte mit therapeutischen Wohngruppen innerhalb der Justizvollzugsanstalten.
Die Schweiz gilt als Vorreiter in der Betreuung psychisch erkrankter Straftäter. Dort wurde das System der forensischen Psychiatrie konsequent ausgebaut. Spezielle Maßnahmenvollzugsinstitutionen wie die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich bieten eine enge Verzahnung von Therapie und Sicherheitsaspekten. Die durchschnittliche Verweildauer ist dort zwar länger, aber die Rückfallquoten sind signifikant niedriger als in Österreich.
In den skandinavischen Ländern, insbesondere Norwegen, wurde das Prinzip der "Normalität" im Strafvollzug konsequent umgesetzt. Gefängnisse ähneln dort eher therapeutischen Gemeinschaften als klassischen Verwahranstalten. Psychisch erkrankte Häftlinge erhalten dort von Beginn an intensive therapeutische Betreuung.
Die unzureichende Versorgung psychisch erkrankter Häftlinge hat weitreichende Folgen. Für die Betroffenen bedeutet dies oft eine Verschlechterung ihrer ohnehin labilen psychischen Verfassung. Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen werden in der Haft häufig verstärkt statt behandelt. Dies führt zu einem Teufelskreis: Ohne angemessene Therapie steigt die Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten nach der Entlassung erheblich.
Maria K., eine Angehörige eines psychisch erkrankten Häftlings, berichtet: "Mein Bruder ist mit einer bipolaren Störung in Haft gekommen. Statt Hilfe zu bekommen, wurde sein Zustand immer schlechter. Die Medikamente wurden unregelmäßig ausgegeben, Therapiegespräche fanden praktisch nicht statt." Solche Einzelschicksale stehen exemplarisch für ein systemisches Problem.
Auch für das Gefängnispersonal entstehen zusätzliche Belastungen. Justizwachebeamte sind oft nicht für den Umgang mit psychischen Krisen ausgebildet. Selbstverletzungen, Suizidversuche und aggressive Ausbrüche belasten das Arbeitsklima und führen zu Überforderung bei den Bediensteten. Dies wiederum kann zu vorzeitigen Pensionierungen und Personalfluktuation führen.
Aktuelle Studien zeigen, dass in österreichischen Gefängnissen etwa 60 Prozent der Insassen an einer Form psychischer Erkrankung leiden - ein Anteil, der deutlich über dem der Allgemeinbevölkerung liegt. Besonders häufig sind Suchterkrankungen (etwa 70 Prozent), Depressionen (40 Prozent) und Persönlichkeitsstörungen (35 Prozent). Diese Zahlen verdeutlichen den enormen Behandlungsbedarf, dem das derzeitige System nicht gerecht wird.
Die Kosten für die Gesellschaft sind beträchtlich: Ein Hafttag kostet den österreichischen Steuerzahler durchschnittlich 150 Euro. Bei einer Belegung von etwa 8.800 Personen entstehen jährliche Kosten von rund 480 Millionen Euro. Hinzu kommen die gesellschaftlichen Folgekosten durch Rückfälle und erneute Straftaten, die bei psychisch erkrankten Häftlingen ohne angemessene Behandlung bei bis zu 80 Prozent liegen können.
Besonders alarmierend sind die Suizidraten in österreichischen Gefängnissen. Mit etwa 100 Selbsttötungen pro 100.000 Häftlinge liegt Österreich deutlich über dem europäischen Durchschnitt von etwa 60 pro 100.000. Studien zeigen einen direkten Zusammenhang zwischen unbehandelten psychischen Erkrankungen und Suizidgefahr in der Haft.
Das österreichische Strafvollzugsgesetz verpflichtet die Justizanstalten zwar zur medizinischen Versorgung ihrer Insassen, lässt aber wichtige Details offen. Der Begriff "angemessene medizinische Versorgung" wird nicht näher definiert, was zu unterschiedlichen Auslegungen in verschiedenen Anstalten führt. Die Europäische Antifolterkonvention und die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen fordern hingegen eine Gesundheitsversorgung auf dem Niveau der Allgemeinbevölkerung.
Experten fordern seit Jahren eine Reform des Strafvollzugsgesetzes, die klare Standards für die psychiatrische Versorgung festlegt. Dazu gehören verbindliche Screening-Verfahren bei der Einlieferung, regelmäßige psychiatrische Untersuchungen und der Ausbau therapeutischer Angebote. Auch die Ausbildung des Gefängnispersonals im Umgang mit psychischen Erkrankungen müsse intensiviert werden.
Trotz der strukturellen Probleme gibt es in Österreich bereits erfolgreiche Ansätze. Die Justizanstalt Wien-Josefstadt hat ein Pilotprojekt für die Betreuung psychisch erkrankter Häftlinge gestartet. Dort arbeiten Psychiater, Psychologen und Sozialarbeiter eng zusammen, um individuelle Behandlungspläne zu erstellen. Die ersten Ergebnisse sind vielversprechend: Die Rückfallquote konnte um etwa 30 Prozent gesenkt werden.
In der Justizanstalt Graz-Karlau wurde ein spezieller Bereich für Häftlinge mit psychischen Erkrankungen eingerichtet. Kleinere Gruppen, intensivere Betreuung und spezielle Therapieangebote führten zu einer deutlichen Verbesserung der Situation. Auch die Belastung für das Personal konnte durch gezielte Schulungen reduziert werden.
Der morgen vorgestellte Bericht der Volksanwaltschaft könnte der Auslöser für umfassende Reformen sein. Experten erwarten konkrete Empfehlungen für die Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Häftlinge. Dazu gehören möglicherweise Mindeststandards für die psychiatrische Versorgung, verpflichtende Fortbildungen für das Personal und der Ausbau therapeutischer Angebote.
Langfristig könnte sich das österreichische Strafvollzugssystem grundlegend wandeln. Statt reine Verwahrung zu betreiben, würde der Fokus stärker auf Rehabilitation und Therapie gelegt. Dies entspricht auch internationalen Trends und könnte zu einer Reduzierung der Rückfallquoten führen. Die Investition in bessere psychiatrische Versorgung würde sich mittelfristig durch geringere Kriminalitätsraten und niedrigere Folgekosten amortisieren.
Auch die Digitalisierung könnte neue Möglichkeiten eröffnen. Telemedizinische Angebote könnten die Versorgung in kleineren Anstalten verbessern, wo nicht permanent psychiatrische Fachkräfte vor Ort sind. Virtual-Reality-Therapien und computergestützte Diagnostik könnten die Qualität der Behandlung weiter steigern.
Die Behandlung psychisch erkrankter Häftlinge ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische Verpflichtung. Eine zivilisierte Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit ihren schwächsten und verletzlichsten Mitgliedern umgeht. Die derzeitige Situation in österreichischen Gefängnissen wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Dabei geht es nicht nur um Humanität, sondern auch um Sicherheit. Unbehandelte psychische Erkrankungen erhöhen das Risiko für erneute Straftaten erheblich. Eine bessere psychiatrische Versorgung in Haft ist daher auch ein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Präventive Investitionen in die Gesundheit von Häftlingen zahlen sich langfristig für die gesamte Gesellschaft aus.
Die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, die in der Gesellschaft langsam voranschreitet, muss auch vor den Gefängnismauern nicht halt machen. Häftlinge mit psychischen Problemen sind in erster Linie kranke Menschen, die Hilfe benötigen - nicht nur Kriminelle, die bestraft werden müssen.
Die morgige Pressekonferenz der Volksanwaltschaft wird voraussichtlich große mediale Aufmerksamkeit erregen. Dies ist wichtig, denn nur durch öffentlichen Druck können die notwendigen Reformen angestoßen werden. Die Medien haben die Verantwortung, über dieses komplexe Thema differenziert zu berichten und Vereinfachungen zu vermeiden.
Gleichzeitig müssen datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Die Privatsphäre der betroffenen Häftlinge muss gewahrt bleiben, auch wenn ihre Situation öffentlich thematisiert wird. Dies erfordert einen sensiblen Umgang mit persönlichen Schicksalen und die Fokussierung auf systemische Probleme statt auf Einzelfälle.
Unabhängig von den konkreten Inhalten des morgigen Berichts sind bestimmte Reformschritte unumgänglich. Dazu gehört zunächst eine ehrliche Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation in allen österreichischen Justizanstalten. Ein standardisiertes Erfassungssystem für psychische Erkrankungen könnte dabei helfen, das wahre Ausmaß des Problems zu ermitteln.
Die Ausbildung des Gefängnispersonals muss erweitert werden. Justizwachebeamte sollten Grundkenntnisse im Umgang mit psychischen Krisen erhalten. Gleichzeitig müssen mehr psychiatrische Fachkräfte für die Arbeit in Justizanstalten gewonnen werden. Dies erfordert attraktive Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung.
Strukturelle Veränderungen sind ebenfalls notwendig. Die strikte Trennung zwischen Justiz- und Gesundheitssystem muss überwunden werden. Integrierte Versorgungsmodelle, die beide Bereiche verknüpfen, könnten zu besseren Ergebnissen führen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Justizministerium und Gesundheitsministerium.
Der morgige Bericht der Volksanwaltschaft wird zeigen, ob Österreich bereit ist, diese Herausforderung anzugehen. Die Situation psychisch erkrankter Häftlinge ist ein Gradmesser für die Humanität unseres Rechtssystems. Es ist höchste Zeit, dass sich daran etwas ändert. Die Erkenntnisse von Volksanwältin Gaby Schwarz und ihrem Team könnten der Startschuss für eine längst überfällige Reform sein, die nicht nur den Betroffenen hilft, sondern der gesamten Gesellschaft zugute kommt.