AGES warnt vor bestimmten runden und ovalen Modellen mit 122 cm Mindesthöhe, Hersteller stellen kostenlose Nachrüst‑Kits bereit
Die AGES informiert über betroffene Aufstellpools (Bestway, Intex, Polygroup) mit Mindesthöhe 122 cm; Verbraucherinnen und Verbraucher sollen betroffene Pools nicht verwenden und sich an die Hersteller wenden, die kostenlose Nachrüst‑Kits anbieten.
Die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) eine Produktwarnung zu bestimmten Aufstellpools der Marken Bestway, Intex und Polygroup veröffentlicht. Betroffen sind runde und ovale Modelle mit einer Mindesthöhe von 122 cm, die vor Juli 2025 in Verkehr gebracht wurden.
Die Hersteller stellen für ausgewählte Modelle kostenlose Nachrüst‑Kits zur Verfügung. Diese Kits dienen laut AGES dazu, den äußeren Gurt des Pools so anzupassen, damit mögliche Tritthilfen entfernt werden, die einen unbefugten Zugang, insbesondere für Kinder, erleichtern könnten. Die AGES ersucht Verbraucherinnen und Verbraucher, vorhandene betroffene Produkte keinesfalls zu verwenden und sich umgehend mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen.
Die Warnung wurde von der AGES im Auftrag des BMASGPK herausgegeben und bezieht sich auf bestimmte Ausführungen der drei genannten Hersteller. In der Mitteilung werden runde und ovale Aufstellpools mit einer Mindesthöhe von 122 cm genannt; als zeitlicher Bezugspunkt gilt die Formulierung „in Verkehr gebracht vor Juli 2025“.
Die Aussendung enthält keine Auflistung einzelner Modellnummern. Stattdessen benennt sie die betroffenen Hersteller, die Formen (rund, oval), die Mindesthöhe und den genannten Zeitpunkt der Inverkehrbringung als Kriterien zur Eingrenzung der Warnung.
Diese Aufzählung entspricht den Angaben der AGES in der Originalmeldung. Die Mitteilung nennt keine zusätzlichen Produkteigenschaften, Artikelnummern oder Länderbeschränkungen.
Nach Angaben der AGES haben die betroffenen Hersteller für ausgewählte Modelle kostenlose Nachrüst‑Kits angekündigt. Die Kits werden laut Mitteilung bereitgestellt, um den äußeren Gurt der Pools so anzupassen, dass mögliche Tritthilfen entfernt werden.
Die AGES nennt Kontaktmöglichkeiten zu den Herstellern, über die Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Informationen zu den Kits erhalten können. In der AGES‑Meldung werden die Herstellerseiten als Anlaufstelle genannt; konkrete technische Details zu Inhalt, Montage oder Lieferfristen der Kits sind in der Aussendung nicht aufgeführt.
Die AGES fungiert in der Meldung als fachliche Stelle für Risikokommunikation und hat die Warnung im Auftrag des BMASGPK verbreitet. Das Bundesministerium wird in der Mitteilung als die Instanz genannt, die gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen kann.
Die Rollen sind in der Aussendung klar verteilt: Die AGES informiert über das identifizierte Produktmerkmal und die verfügbaren Herstellerlösungen, während das Bundesministerium als Auftraggeber genannt wird und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen ankündigt. Herstellerseitig werden die angebotenen Nachrüst‑Kits als Reaktion auf die identifizierten Produktmerkmale beschrieben.
Die AGES ist in der Meldung die ausgebende Stelle für die Produktwarnung. In diesem Fall hat die AGES im Auftrag des BMASGPK informiert und fungiert dabei als Fachstelle für Risikokommunikation, indem sie über betroffene Produkte und Herstellerangebote berichtet.
Das Bundesministerium wird in der AGES‑Aussendung als Auftraggeber der Warnung genannt. In der Mitteilung heißt es, dass das BMASGPK erforderlichenfalls weitere Maßnahmen setzen wird; nähere Angaben zu möglichen Maßnahmen oder Fristen nennt die Aussendung nicht.
In der Mitteilung bezeichnet der Begriff Aufstellpools die genannten Produktkategorie. Konkret werden runde und ovale Modelle mit einer Mindesthöhe von 122 cm genannt. Die Formulierung dient dazu, die betroffenen Produkte in der Warnung zu definieren.
Als Nachrüst‑Kits beschreibt die AGES die kostenlosen Komponenten, die Hersteller laut Meldung bereitstellen. Ziel der Kits ist es, den äußeren Gurt des Pools so anzupassen, dass mögliche Tritthilfen entfernt werden; detailierte Beschreibungen zu Bestandteilen oder Montage sind in der Aussendung nicht enthalten.
Die Formulierung „in Verkehr gebracht vor Juli 2025“ legt den zeitlichen Geltungsbereich der Warnung fest. Sie bedeutet, dass die Warnung für Produkte gilt, die vor diesem Datum in den Handel oder Umlauf gelangt sein müssen; Produkte, die danach in Verkehr gebracht wurden, werden in der Meldung nicht genannt.
In der Aussendung ersucht die AGES dazu, vorhandene betroffene Produkte keinesfalls zu verwenden. Weiterhin sollen betroffene Personen sich umgehend mit dem jeweiligen Hersteller in Verbindung setzen, um Informationen zu den angebotenen kostenlosen Nachrüst‑Kits zu erhalten.
Die AGES macht in der Mitteilung deutlich, dass die Warnung nicht aussagt, das Risiko für die menschliche Gesundheit sei vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden. Die Behörde verweist stattdessen auf die Herstellerseiten und auf mögliche weitere Maßnahmen durch das Bundesministerium.
Die Aussendung enthält keine Angaben zu spezifischen Vorgehensweisen bei der Beantragung oder zu Lieferzeiten für die Kits; diese Details müssen bei den Herstellern erfragt werden.
In der Aussendung nennt die AGES die Marken Bestway, Intex und Polygroup als betroffen. Die Warnung bezieht sich auf ausgewählte Modelle dieser drei Hersteller, ohne einzelne Modellnummern aufzulisten.
Laut Meldung sind runde und ovale Aufstellpools mit einer Mindesthöhe von 122 cm betroffen. Die Angabe zur Höhe und zur Form ist Teil der von der AGES veröffentlichten Kriterien, die zur Eingrenzung der betroffenen Produkte dienen.
Die Mitteilung beschreibt den zeitlichen Geltungsbereich mit der Formulierung „in Verkehr gebracht vor Juli 2025“. Produkte, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, werden in der Aussendung nicht genannt.
Die AGES gibt an, dass die Nachrüst‑Kits dazu dienen, den äußeren Gurt des Pools so anzupassen, dass mögliche Tritthilfen entfernt werden, die einen unbefugten Zugang, insbesondere für Kinder, erleichtern könnten. Die Aussendung enthält keine weiteren technischen Details zu den Kits oder zur Montage, die bei den Herstellern zu erfragen sind.
Die AGES stellt ausdrücklich fest, dass die Warnung nicht besagt, das Risiko für die menschliche Gesundheit sei vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden. Diese Klarstellung ist Teil der Originalaussage der Mitteilung.
In der Aussendung heißt es, dass das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erforderlichenfalls weitere Maßnahmen setzen wird. Konkrete Maßnahmen oder Fristen werden in der Mitteilung nicht genannt; nähere Informationen dazu würden gegebenenfalls vom Ministerium bzw. von der AGES kommuniziert.
Quelle der Informationen ist die AGES‑Aussendung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Für weitergehende Fragen zur Warnung verweist die AGES auf die im Kontaktblock der Aussendung angegebenen Kontaktmöglichkeiten.