Am 21. April 2026 findet in der Wiener Stadthalle die 79. ordentliche Hauptversammlung der VERBUND AG statt.
Am 21. April 2026 findet in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, die 79. ordentliche Hauptversammlung der VERBUND AG statt. Die Veranstaltung beginnt um 10:30 Uhr Wiener Zeit.
Auf der Tagesordnung stehen die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 samt Lagebericht und weiterer Berichte, der Beschluss über die Verwendung des im Jahresabschluss 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025, die Wahl des Abschlussprüfers, die Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 sowie Wahlen in den Aufsichtsrat.
Entscheidend ist der Nachweisstichtag: das Ende des 11. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit). Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.
Für Inhaberaktien ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG als Nachweis des Anteilsbesitzes vorzulegen; diese muss der Gesellschaft spätestens am 16. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) zugehen. Die Depotbestätigung muss bestimmte Angaben enthalten, u. a. Name/Firma des Aktionärs, Anzahl der Aktien und die ISIN AT0000746409, sowie den Zeitpunkt, auf den sich die Bestätigung bezieht. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten Nachweises noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.
Die anfallenden Gebühren (Bankspesen) für die Ausstellung der Depotbestätigung werden nicht von der VERBUND AG übernommen; diese Kosten sind von den Aktionär:innen selbst zu tragen.
Berechtigte Aktionär:innen können eine natürliche oder juristische Person zum/zur Vertreter:in bestellen. Die Gesellschaft sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können nicht als Bevollmächtigte bestellt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Als Service bietet die Gesellschaft einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, [email protected] – an. Für den IVA wird Herr Michael Knap ([email protected]) bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der VERBUND AG getragen. Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt der Bevollmächtigte das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der erteilten Weisungen aus; werden keine Weisungen erteilt, wird für die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats gestimmt.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 20. April 2026, 16:00 Uhr (Wiener Zeit) ausschließlich an einer der in der Einberufung genannten Adressen zugehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben wird.
Aktionär:innen haben gemäß den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG verschiedene Rechte: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungen der Tagesordnung verlangen, Beschlussvorschläge einreichen sowie in der Hauptversammlung Auskunft verlangen und Anträge stellen. Für Ergänzungs- und Einreichungsfristen gelten die in der Einberufung genannten Termine (z. B. 31. März 2026 für Ergänzungsersuchen nach § 109 AktG, 14. April 2026 für Vorschläge nach § 110 AktG).
Gemäß Angaben der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und fünf vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen). Von den zehn Kapitalvertreter:innen sind sechs Männer und vier Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertreter:innen sind drei Männer und zwei Frauen. Auf die VERBUND AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar; es wurde mitgeteilt, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 21. April 2026 um 09:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Wer als Bevollmächtigte:r kommt, sollte zusätzlich zur Identifikation eine Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft bittet, übliche Sicherheitskontrollen wie Personen-, Taschen- bzw. Rucksackkontrollen einzuplanen. Personen, die gefährliche Gegenstände mit sich führen, können diese bei der Sicherheitskontrolle deponieren müssen.
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw. https://www.verbund.com/de/konzern/investor-relations/hauptversammlung/2026 sind spätestens ab 31. März 2026 die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG zugänglich, u. a. der integrierte Geschäftsbericht 2025, der Geschäftsbericht 2025, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 mit dem Vergütungsbericht sowie Formulare für Vollmachten und Widerruf.
Fragen, die einer längeren Vorbereitung bedürfen, können vorab in Textform an die Gesellschaft gerichtet werden; die Fragen können per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
Die VERBUND AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen zur Ermöglichung der Teilnahme an der Hauptversammlung auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Bei Teilnahme können die in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis aufgenommenen personenbezogenen Daten von Teilnehmer:innen eingesehen werden; dieses Verzeichnis ist Teil des notariellen Protokolls. Aktionär:innen haben die in der DSGVO genannten Rechte, z. B. Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte; Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragten: [email protected].
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital EUR 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme; gemäß § 15 Abs 2 der Satzung ist das Stimmrecht jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5% des Grundkapitals, also mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt (mit Ausnahme bestimmter Gebietskörperschaften und Unternehmungen).
Weitere Details, Formulare und die vollständigen Texte der Einberufung sind auf der genannten Internetseite der Gesellschaft verfügbar.