ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne beschlossen Fonds; FPÖ lehnt ab
Der Nationalrat beschloss die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende mit bis zu 35 Mio. Euro jährlich; die FPÖ stimmte dagegen.
Mit Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen passierte die Regierungsvorlage zur Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende heute den Nationalrat. Damit sollen künftig bis zu 35 Mio. Ꞓ jährlich für die finanzielle Entlastung von Alleinerziehenden zur Verfügung stehen, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen.
Die Debatte im Parlament war breit gefächert: Während die Regierungsfraktionen das Schließen einer Versorgungslücke betonten, kritisierte die FPÖ die Regelung als mögliche „Umverteilung“ zugunsten von Familien mit ausländischer Staatsbürgerschaft und stimmte gegen die Vorlage. Ergänzend wurde per Abänderungsantrag eine Präzisierung zur Datenerhebung bei alleinerziehenden Personen ergänzt.
Die Gesetzesvorlage, die heute im Nationalrat beschlossen wurde, sieht vor, dass Alleinerziehende, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten, künftig durch den Fonds eine monatliche Zuwendung von rund 240 Ꞓ pro Kind bekommen können. Gleiches gilt für Fälle, in denen Kindern wegen fehlender Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht.
Der Fonds soll zudem in Situationen einspringen können, in denen die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa wenn ein Betretungsverbot gegenüber einem gewalttätigen Partner ausgesprochen wurde oder eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus flüchten musste. In besonderen Härtefällen sind ergänzende Starthilfen in Form einer Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ vorgesehen.
Die Regierung nennt in ihrem Entwurf mehrere Konstellationen, in denen Leistungen aus dem Fonds möglich sind: fehlender Unterhalt oder Unterhaltsersatzleistungen, fehlende Halbwaisenrente sowie unzumutbare Möglichkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Zuwendungen sind grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes vorgesehen; ein Bezug darüber hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die Zuwendungen sollen jedes Jahr neu beantragt werden. Laut Gesetzentwurf dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden; für das laufende Jahr ist die genannte Grenze 2.768 Ꞓ netto. Bestimmte Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Die Abstimmung spaltete das Parlament: ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten der Regierungsvorlage zu, die FPÖ lehnte ab. Sozialministerin Korinna Schumann hob in der Debatte das Schließen einer Versorgungslücke hervor und sagte laut Plenarprotokoll: „Jedes Kind ist gleich viel wert.“
Aus den Reihen der FPÖ äußerte Dagmar Belakowitsch, nicht alles, was gut klinge, sei es auch, und kritisierte, der Fonds würde in der Regel Familien betreffen, „wo sich der Vater ins Ausland abgesetzt habe“; sie sprach von einem zusätzlichen „Pullfaktor“. Manuel Pfeifer bezeichnete das Gesetz als „schlecht gemacht“ und wies darauf hin, dass statt Zahlungen an „Ausländer und Asylanten“ ein Systemwechsel nötig sei. Peter Wurm forderte eine bessere personelle Ausstattung der Jugendämter, und Andrea Michaela Schartel plädierte für eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Vertreterinnen und Vertreter der anderen Fraktionen reagierten mit Kritik an der FPÖ-Position. August Wöginger (ÖVP) sprach von „Sündenbockpolitik“ und mahnte einen „Schulterschluss“ der Fraktionen an. Heike Eder (ÖVP) wies darauf hin, dass 80 % der Unterstützungsleistungen im Unterhaltsvorschuss an österreichische Kinder gingen und warnte, mit einer Ablehnung würden tausende Kinder im Stich gelassen. Die SPÖ nannte den Fonds ein Schließen einer Systemlücke für über 12.000 betroffene Kinder und Jugendliche.
Im Gesetzentwurf sind mehrere konkrete Zahlen und Vorgaben genannt: Bis zu 35 Mio. Ꞓ sollen jährlich für den Fonds bereitstehen. Die monatliche Zuwendung beträgt rund 240 Ꞓ pro Kind, ergänzende Einmalhilfen können bis zu 4.000 Ꞓ betragen. Als Einkommensgrenze gilt aktuell 2.768 Ꞓ netto; bestimmte Familienleistungen bleiben außer Ansatz.
Die Zuwendung ist grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes vorgesehen und muss jährlich neu beantragt werden. Umstände, die sich auf die Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, müssen innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden; auch längere Aufenthalte im Ausland sind meldepflichtig.
Unterhaltsvorschuss: Der Begriff beschreibt im parlamentarischen Kontext eine Ersatzleistung, die gewährt wird, wenn Unterhalt nicht geleistet wird. Im Entwurf ist der Fonds eine ergänzende Leistung für Fälle, in denen weder Unterhalt noch Unterhaltsersatzleistungen verfügbar sind.
Halbwaisenrente: Diese Leistung betrifft Kinder, deren Elternteil verstorben ist und die Anspruchsvoraussetzungen wegen Versicherungszeiten prüfen lässt. Der Fonds greift laut Entwurf auch dann, wenn wegen fehlender Versicherungszeiten keine Halbwaisenrente zusteht.
Qualifizierter rechtmäßiger Aufenthalt: Als Voraussetzung für den Bezug von Leistungen nennt der Entwurf einen qualifizierten rechtmäßigen Aufenthalt sowie einen Hauptwohnsitz in Österreich. Personen ohne sicheren Aufenthaltstitel sowie Asylwerbende sind von Leistungen ausgeschlossen.
Einkommensgrenze: Der Gesetzentwurf benennt eine Netto-Einkommensgrenze, deren Überschreitung den Ausschluss von Zuwendungen bewirken kann; für das laufende Jahr ist die Grenze mit 2.768 Ꞓ netto angegeben.
Meldepflichten: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Veränderungen, die die Zuerkennung betreffen, binnen 21 Tagen zu melden sind; auch längere Auslandsaufenthalte sind meldepflichtig. Die Leistungen sind jährlich neu zu beantragen.
Der Fonds richtet sich an Alleinerziehende, die für ihre Kinder keinen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhalten oder bei denen wegen der Situation des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht. Er enthält sowohl wiederkehrende monatliche Zuwendungen als auch Möglichkeiten für einmalige Starthilfen in besonderen Härtefällen.
Die Bundesregierung benennt zusätzlich Fälle, in denen die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist – als Beispiel wird häusliche Gewalt genannt. Sozialministerin Korinna Schumann betonte in der Debatte, hier werde eingegriffen, „wo weder Unterhalt noch Unterhaltsersatzleistungen ausbezahlt würden“.
Anspruchsberechtigt sind laut Gesetzentwurf Alleinerziehende, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten. Zudem gelten Fälle, in denen Kindern wegen fehlender Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht, als förderfähig.
Der Gesetzentwurf nennt eine monatliche Zuwendung von rund 240 Ꞓ pro Kind. In besonderen Härtefällen können von Gewalt betroffene Frauen eine ergänzende Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ erhalten.
Die parlamentarische Vorlage wurde heute im Nationalrat beschlossen; in der Debatte nannten Abgeordnete konkrete Umsetzungszeiträume für den Fonds und es wurde darauf hingewiesen, dass ab 1. Juli tausende Alleinerziehende und deren Kinder vom Unterstützungsfonds profitieren würden, so ein zitierter Beitrag in der Debatte.
Personen ohne sicheren Aufenthaltstitel sowie Asylwerbende würden laut Entwurf keine Leistungen erhalten. Voraussetzung für den Bezug ist ein qualifizierter rechtmäßiger Aufenthalt sowie ein Hauptwohnsitz in Österreich.
Grundsätzlich sind die Zuwendungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes vorgesehen; ein Bezug darüber hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Leistungen müssen jährlich neu beantragt werden.
Laut Gesetzentwurf müssen Umstände, die sich auf die Zuerkennung auswirken, binnen 21 Tagen gemeldet werden; auch längere Aufenthalte im Ausland sind meldepflichtig. Die gesetzlich vorgesehenen Meldefristen sollen die fortlaufende Prüfung der Anspruchsberechtigung regeln.
Bericht und Plenarrede: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Weitere Informationen und Mediathek des Parlaments mit Livestreams und Video-on-Demand finden sich in der Mediathek des Parlaments: Parlaments-Mediathek.
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