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Temu muss sich an EU-Recht halten: Vergleich bringt Transparenz

Plattform verpflichtet sich zu Alterskontrollen und offenen Algorithmen

23. März 2026
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Nach VKI-Klage einigt sich Onlineplattform Temu auf strengere Regeln zum Jugendschutz und mehr Transparenz bei Empfehlungssystemen.

Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) hat sich die Plattform Temu (Whaleco Technology Ltd) in einem gerichtlichen Vergleich zur Anpassung der jeweiligen Beanstandungen auf ihrer Plattform verpflichtet. Der Vergleich wurde am 20. März 2026 abgeschlossen und ist rechtskräftig.

Klare Botschaft an internationale Plattformen

"Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich auch an europäische Regeln halten", betont Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. "Internationale Onlineplattformen können sich nicht die Rosinen herauspicken. Für diese Bundesregierung gilt ein einfacher Grundsatz: Wer trickst, verliert – und wer rechtschaffen arbeitet, kann auf einen starken Staat zählen."

"Der Vergleich mit Temu zeigt: Klare Spielregeln gelten auch im digitalen Raum. Gerade bei Plattformen mit Millionen Nutzer:innen braucht es Transparenz und am Ende auch Verantwortung für die Produkte, die dort verkauft werden," so Königsberger-Ludwig.

Mehr Minderjährigenschutz: Alterskontrollen werden verpflichtend

Ein zentraler Bestandteil des Vergleichs betrifft Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger. Die Plattform muss künftig sicherstellen, dass der Zugang zu nicht-kindgerechten Produktkategorien eingeschränkt wird. Um Erotikartikel anzusehen und zu erwerben bedarf es einer verpflichtenden Alterskontrolle. Eine solche ist auch für den Erwerb einer definierten Gruppe gefährlicher Produkte – darunter etwa Messer, Sägen, Armbrüste – vorgesehen. Ziel ist es, sowohl die Sichtbarkeit solcher Produkte als auch deren Erwerb für Minderjährige wirksam zu begrenzen.

Mehr Transparenz: Empfehlungen nachvollziehbar

Im Rahmen des Vergleichs verpflichtet sich Temu insbesondere dazu, die Funktionsweise seiner Empfehlungssysteme nachvollziehbar offenzulegen. Künftig muss transparent dargestellt werden, nach welchen Parametern Inhalte wie Produkte, Werbeaktionen oder Bewertungen gereiht und empfohlen werden. Dazu zählen unter anderem die wichtigsten Einflussfaktoren der Algorithmen, deren Gewichtung sowie die Rolle von Nutzerverhalten und Profildaten. Diese Informationen müssen in klarer und verständlicher Sprache bereitgestellt und über eine direkte Verlinkung von der Suchergebnisseite abrufbar sein.

Mehr Kontrolle: Personalisierung abschaltbar

Darüber hinaus ist Temu verpflichtet, Nutzer:innen konkrete Steuerungsmöglichkeiten der von der Plattform verwendeten Empfehlersysteme einzuräumen. Dazu gehört sowohl die Möglichkeit, einzelne Arten personalisierter Empfehlungen – etwa für Produkte oder Werbung – abzuschalten, als auch eine zentrale Option, sämtliche personalisierte Empfehlersysteme mit einem Schritt zu deaktivieren.

"Userinnen und User wird dadurch echte Kontrolle über Profiling ermöglicht", sagt Königsberger-Ludwig.

Schlagworte

#Temu#Verbraucherschutz#Jugendschutz#Onlineshopping#VKI#Königsberger-Ludwig#BMASGPK#Minderjährigenschutz#Verbraucher

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