Österreich streicht die Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel – Wettbewerbsbehörde soll Preiskontrolle übernehmen
Ab Jänner 2026 entfällt die zehnprozentige Umsatzsteuer auf Tampons, Binden, Kondome und die Pille. Die Bundeswettbewerbsbehörde kann prüfen, ob Händler die Ersparnis weitergeben.
Eine Forderung, die Frauenorganisationen und Gesundheitsexpertinnen seit Jahren erheben, wird nun Realität: Mit 1. Jänner 2026 streicht Österreich die Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel vollständig. Die bisher geltende Steuer von zehn Prozent entfällt damit ersatzlos – ein Schritt, der Millionen Frauen und Mädchen im Land finanziell entlasten soll.
Die Steuerbefreiung umfasst ein breites Spektrum an Produkten, die für die reproduktive Gesundheit und Hygiene unerlässlich sind. Konkret betroffen sind sämtliche Menstruationsartikel wie Tampons, Binden, Slipeinlagen und Menstruationstassen. Auch wiederverwendbare Periodenunterwäsche fällt unter die neue Regelung.
Im Bereich der Verhütungsmittel profitieren Konsumentinnen und Konsumenten ebenfalls: Kondome, die Antibabypille und andere hormonelle Verhütungsmittel werden ab dem Stichtag ohne Umsatzsteuer verkauft. Die Maßnahme betrifft damit Produkte, die Menschen während eines Großteils ihres Lebens regelmäßig benötigen und kaufen müssen.
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner begründet die Entscheidung mit dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit. „Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel sind kein Luxus, sondern eine tägliche Notwendigkeit