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STRABAG SE: Wichtige Änderungen bei Großaktionären

Raiffeisen-Holding reduziert Anteil - Syndikat hält weiterhin Mehrheit

25. Februar 2026 um 14:22
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Die STRABAG SE meldet bedeutende Verschiebungen in der Aktionärsstruktur. Das Syndikat um Haselsteiner hält weiterhin die Kontrolle.

Der österreichische Baukonzern STRABAG SE hat bedeutende Änderungen in seiner Aktionärsstruktur gemeldet. Laut einer Pflichtmitteilung nach dem Börsegesetz hat sich die Zusammensetzung der Großaktionäre verschoben, wobei das bestehende Aktionärssyndikat weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen behält.

Aktuelle Beteiligungsstruktur

Das Syndikat rund um Hans Peter Haselsteiner und weitere Großaktionäre hält derzeit 55,59 Prozent der direkten Stimmrechte an der STRABAG SE. Zusammen mit Finanzinstrumenten, insbesondere Vorkaufsrechten, beläuft sich der Gesamtanteil auf 79,69 Prozent der Stimmrechte. Dies entspricht einer leichten Reduzierung gegenüber der vorherigen Meldung, als noch 83,57 Prozent gehalten wurden.

Die Gesamtzahl der Stimmrechte der STRABAG SE beträgt 118.221.982. Das Syndikat kontrolliert damit weiterhin klar die Mehrheit des österreichischen Bauriesen, der zu den größten Bauunternehmen Europas zählt.

Zusammensetzung des Aktionärssyndikat

Das Syndikat besteht aus mehreren österreichischen Unternehmen und Institutionen:

  • Haselsteiner Familien-Privatstiftung mit 26,87 Prozent
  • UNIQA Österreich Versicherungen AG mit 13,59 Prozent
  • BLR-Baubeteiligungs GmbH mit 7,70 Prozent
  • RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN mit 5,89 Prozent
  • Weitere kleinere Beteiligungen über UNIQA-Gesellschaften

Hans Peter Haselsteiner selbst hält direkt 0,06 Prozent der Aktien. Der Großteil seiner Beteiligung läuft über die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, die als einer der Hauptaktionäre fungiert.

Bedeutende Transaktion der Raiffeisen-Holding

Ein wesentlicher Grund für die aktuelle Meldung ist eine Transaktion der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN. Diese hat am 23. Februar 2026 insgesamt 2.083.855 Aktien übertragen, die nicht Teil des Syndikats sind.

Durch diese Übertragung unterschritt die Raiffeisen-Holding mehrere wichtige Schwellenwerte:

  • Den 15-Prozent-Schwellenwert bei direkten Beteiligungen
  • Den 50-Prozent-Schwellenwert einschließlich zugerechneter Stimmrechte
  • Den 75-Prozent-Schwellenwert zusammen mit Finanzinstrumenten

Diese Schwellenwertunterschreitungen lösten die Meldepflicht nach dem österreichischen Börsegesetz aus.

Syndikatstruktur und Vorkaufsrechte

Ein komplexer Aspekt der STRABAG-Beteiligungsstruktur sind die bestehenden Vorkaufsrechte. Von den insgesamt gehaltenen 65.716.054 Aktien sind nur 57.000.002 Stück (48,21 Prozent) tatsächlich syndiziert. Die übrigen 8.716.052 Aktien (7,37 Prozent) sind nicht Teil des Syndikats.

Das ursprüngliche Core Shareholders Syndikat, das seit April 2007 bestand, endete mit Ablauf des Jahres 2022. Die verbliebenen Aktionäre bildeten jedoch ein neues Syndikat ohne die russische MKAO Rasperia Trading Limited, die aufgrund von EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt nicht mehr teilnehmen kann.

Vorkaufsrechte bleiben bestehen

Trotz der Neustrukturierung bleiben die Vorkaufsrechte zwischen den Syndikatspartnern bestehen, solange diese jeweils mindestens 8,5 Prozent des Grundkapitals halten. Diese Vorkaufsrechte umfassen 28.500.001 Aktien und entsprechen 24,11 Prozent der Stimmrechte.

Die Vorkaufsrechte gegenüber MKAO Rasperia Trading Limited unterliegen den Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnung. Eine im Oktober 2024 eingereichte Schiedsklage bezüglich eines angeblichen Vorkaufsfalls wurde inzwischen unter Anspruchsverzicht zurückgenommen.

Auswirkungen auf das Unternehmen

Die Änderungen in der Aktionärsstruktur dürften keinen unmittelbaren Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit der STRABAG SE haben. Das Syndikat behält weiterhin die klare Kontrolle über das Unternehmen, auch wenn sich die prozentuale Verteilung leicht verschoben hat.

STRABAG ist einer der führenden Baukonzerne in Europa und Österreich mit Aktivitäten in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Tunnelbau sowie Infrastrukturprojekte. Das Unternehmen ist in zahlreichen europäischen Ländern tätig und beschäftigt zehntausende Mitarbeiter.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Meldung erfolgte gemäß den Bestimmungen des österreichischen Börsegesetzes (BörseG), insbesondere den Artikeln 130 bis 134, die Meldepflichten für bedeutende Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen regeln. Diese Transparenzvorschriften sollen Anleger über wichtige Änderungen in der Aktionärsstruktur informieren.

Syndikatsvereinbarungen wie die der STRABAG-Großaktionäre müssen ebenfalls gemeldet werden, da sie die faktische Kontrolle über ein Unternehmen beeinflussen können, auch wenn die einzelnen Beteiligungen unter bestimmten Schwellenwerten liegen.

Ausblick

Die aktuelle Meldung zeigt, dass sich die Aktionärsstruktur der STRABAG SE weiter stabilisiert hat, nachdem die komplexen Auswirkungen der EU-Sanktionen auf den ehemaligen russischen Syndikatspartner abgewickelt wurden. Das neue Syndikat aus österreichischen Partnern scheint eine langfristig stabile Grundlage für die Unternehmensführung zu bieten.

Für Investoren bedeutet dies Planungssicherheit, da die Kontrollverhältnisse klar definiert sind. Die Reduzierung des Gesamtanteils von über 83 auf knapp 80 Prozent könnte theoretisch Raum für neue Investoren schaffen, ändert jedoch nichts an der dominierenden Position des Syndikats.

Die STRABAG SE mit Hauptsitz in Wien bleibt damit fest in österreichischer Hand, was angesichts der strategischen Bedeutung des Baugewerbs für die heimische Wirtschaft von politischer und wirtschaftlicher Relevanz ist.

Schlagworte

#STRABAG#Aktionäre#Börse#Haselsteiner#Raiffeisen

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