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Steuerbefreiung für Pensionisten: 15.000 Euro Freibetrag kommt

15. April 2026 um 13:17
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Die österreichische Bundesregierung hat eine weitreichende Steuerreform für erwerbstätige Pensionisten beschlossen, die ab 2025 in Kraft treten soll. Mit einem Freibetrag von 15.000 Euro jährlich u...

Die österreichische Bundesregierung hat eine weitreichende Steuerreform für erwerbstätige Pensionisten beschlossen, die ab 2025 in Kraft treten soll. Mit einem Freibetrag von 15.000 Euro jährlich und dem kompletten Entfall der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung will die Regierung dem akuten Fachkräftemangel entgegenwirken und ältere Arbeitnehmer zum längeren Verbleib im Berufsleben motivieren. Die Junge Wirtschaft Österreich, die Vertretung der jungen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Wirtschaftskammer, begrüßt diese Maßnahmen als "überfällig" und sieht darin ein wichtiges Signal für mehr Generationengerechtigkeit.

Was bedeutet die neue Steuerregelung konkret?

Der beschlossene Freibetrag von 15.000 Euro bedeutet, dass Pensionisten, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten, ihre ersten 15.000 Euro Jahreseinkommen vollständig steuerfrei beziehen können. Zusätzlich entfallen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vollständig, was einer weiteren Ersparnis von etwa 18,12 Prozent entspricht. Bei einem monatlichen Zusatzeinkommen von 1.250 Euro würde dies eine Ersparnis von rund 2.700 Euro pro Jahr bedeuten.

Diese Regelung gilt sowohl für angestellte Pensionisten als auch für Selbstständige, die über das Regelpensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben möchten. Das Regelpensionsalter liegt in Österreich derzeit bei 65 Jahren für Männer und wird für Frauen schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben, wobei die Angleichung bis 2033 abgeschlossen sein wird.

Vergleich mit anderen europäischen Ländern

Österreich folgt damit einem Trend, der bereits in mehreren europäischen Ländern zu beobachten ist. In Deutschland gibt es seit 2017 die sogenannte "Flexi-Rente", die es ermöglicht, ab dem 63. Lebensjahr eine Teilrente zu beziehen und gleichzeitig zu arbeiten, wobei die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben wurden. In der Schweiz können Erwerbstätige bereits seit längerem ihre Pensionierung flexibel zwischen dem 62. und 70. Lebensjahr planen und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Die Niederlande haben 2015 ein ähnliches Modell eingeführt, bei dem ältere Arbeitnehmer steuerliche Vergünstigungen erhalten, wenn sie über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Frankreich experimentiert mit verschiedenen Modellen zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Alter, allerdings sind die steuerlichen Anreize dort weniger großzügig als in Österreich geplant.

Hintergründe des österreichischen Pensionssystems

Das österreichische Pensionssystem steht vor enormen demografischen Herausforderungen. Nach Daten der Statistik Austria wird der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von derzeit 19,3 Prozent bis 2050 auf etwa 28 Prozent ansteigen. Gleichzeitig sinkt das Erwerbspersonenpotenzial, was das Verhältnis von Beitragszahlern zu Pensionsbeziehern dramatisch verschlechtert.

Aktuell kommen in Österreich auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter etwa 31 Personen über 65 Jahre. Bis 2050 wird diese Zahl auf 51 steigen, was bedeutet, dass dann nur noch zwei Erwerbspersonen einen Pensionisten finanzieren müssen – heute sind es noch mehr als drei. Die Pensionsausgaben belaufen sich bereits jetzt auf etwa 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und werden ohne Gegenmaßnahmen weiter steigen.

Entwicklung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer

Die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen ist in Österreich in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen – von 28,8 Prozent im Jahr 2003 auf 56,7 Prozent im Jahr 2023. Dennoch liegt Österreich im EU-Vergleich nur im Mittelfeld. Spitzenreiter ist Schweden mit einer Erwerbsquote von über 70 Prozent in dieser Altersgruppe, gefolgt von Deutschland mit etwa 72 Prozent.

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Unternehmen

Der akute Fachkräftemangel in Österreich macht sich in nahezu allen Branchen bemerkbar. Nach Angaben des Arbeitsmarktservice (AMS) waren Ende 2023 über 200.000 offene Stellen gemeldet – ein Rekordwert. Besonders betroffen sind technische Berufe, das Gesundheitswesen, die Gastronomie und das Handwerk. Die neue Steuerregelung könnte dazu beitragen, diesen Mangel zumindest teilweise zu lindern.

"Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels braucht es Rahmenbedingungen, die Weiterarbeit und Leistung ermöglichen statt bremsen", erklärt Verena Eugster, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft. Für junge Unternehmen sei es besonders wertvoll, auf das Know-how und die Praxiserfahrung älterer Mitarbeiter zurückgreifen zu können. Diese verfügen oft über jahrzehntelange Berufserfahrung, ein ausgeprägtes Netzwerk und können als Mentoren für jüngere Kollegen fungieren.

Generationengerechtigkeit als zentrales Thema

Die Junge Wirtschaft sieht in der neuen Regelung auch einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. "Das entspricht genau unserem Ansatz: Wer über das Regelpensionsalter hinaus tätig sein möchte, soll das ohne zusätzliche Abgabenbelastung tun können", betont Eugster. Die Maßnahme könnte dazu beitragen, die Belastung der jüngeren Generation zu reduzieren, die sonst die steigenden Pensionskosten alleine tragen müsste.

Kritische Stimmen und potenzielle Herausforderungen

Während die Wirtschaftsvertreter die neuen Regelungen begrüßen, gibt es auch kritische Stimmen. Gewerkschaftsvertreter warnen davor, dass die Maßnahmen zu einem faktischen Zwang zur Weiterarbeit führen könnten, wenn die regulären Pensionen nicht zum Leben ausreichen. Außerdem befürchten sie, dass ältere Arbeitnehmer möglicherweise jüngere vom Arbeitsmarkt verdrängen könnten.

Arbeitsmarktexperten weisen darauf hin, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen wird. Wichtig sei es, dass die Weiterarbeit wirklich freiwillig geschieht und nicht aus finanzieller Not heraus. Zudem müssten Unternehmen bereit sein, ältere Arbeitnehmer auch tatsächlich zu beschäftigen und deren Bedürfnisse nach flexibleren Arbeitszeiten und ergonomischen Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen auf den Staatshaushalt

Die steuerlichen Vergünstigungen werden den Staatshaushalt zunächst belasten. Das Finanzministerium schätzt die Ausfälle bei der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen auf etwa 50 bis 80 Millionen Euro jährlich, sollten rund 50.000 Pensionisten von der Regelung Gebrauch machen. Dem stehen jedoch Einsparungen bei den Pensionsausgaben und zusätzliche Beiträge der Arbeitgeber gegenüber, die das Defizit teilweise kompensieren könnten.

Internationale Erfahrungen und Best Practices

Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen gemischte Ergebnisse. In Deutschland führte die Flexi-Rente zu einem moderaten Anstieg der Erwerbstätigkeit im Alter, allerdings blieben die Effekte hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Ein Grund dafür waren die komplexen Regelungen, die viele potenzielle Nutzer abschreckten. In Schweden hingegen, wo die Regelungen einfacher und großzügiger sind, arbeiten deutlich mehr Menschen über das Rentenalter hinaus.

Die Schweiz hat mit ihrem flexiblen Pensionsmodell gute Erfahrungen gemacht. Dort können Erwerbstätige ihre Rente zwischen dem 62. und 70. Lebensjahr beziehen und dabei von attraktiven steuerlichen Regelungen profitieren. Wichtig war dabei, dass die Regelungen einfach verständlich und die finanziellen Anreize ausreichend hoch waren.

Langfristige Perspektiven für Österreich

Lukas Sprenger, Bundesgeschäftsführer der Jungen Wirtschaft, sieht die neuen Steuerregeln als ersten Schritt einer umfassenderen Reform: "Der steuerliche Anreiz für Arbeiten im Alter ist ein positives Signal für Leistung und gute Nachrichten für das Pensionssystem. Jetzt gilt es, diesen Weg konsequent weiterzugehen." Weitere Reformschritte könnten eine flexiblere Gestaltung des Pensionsantritts, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ältere Arbeitnehmer und eine stärkere Förderung der beruflichen Weiterbildung umfassen.

Praktische Umsetzung und nächste Schritte

Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich mit 1. Januar 2025 in Kraft treten. Bis dahin müssen noch die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungstexte ausgearbeitet und im Nationalrat beschlossen werden. Wichtig wird auch eine umfassende Informationskampagne sein, um sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über die neuen Möglichkeiten zu informieren.

Die Wirtschaftskammer Österreich plant bereits entsprechende Informationsveranstaltungen und will ihre Mitgliedsunternehmen dabei unterstützen, ältere Arbeitnehmer zu halten oder neu einzustellen. Auch das Arbeitsmarktservice wird seine Beratungsleistungen entsprechend anpassen müssen, um der steigenden Nachfrage nach Informationen zu den neuen Regelungen gerecht zu werden.

Die neue Steuerregelung für erwerbstätige Pensionisten markiert einen wichtigen Wendepunkt in der österreichischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Ob die Maßnahmen die erhofften Effekte erzielen werden, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Entscheidend wird sein, dass die Regelungen nicht nur auf dem Papier attraktiv sind, sondern auch in der Praxis funktionieren und von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern gleichermaßen angenommen werden. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Reformen Zeit brauchen, um ihre volle Wirkung zu entfalten – aber sie können einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen leisten.

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