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Semperit AG Holding lädt zur 137. Hauptversammlung

Österreichischer Industriekonzern plant wichtige Beschlüsse für April 2026

25. März 2026
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Die Semperit AG Holding ruft ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. April 2026 in Wien auf.

Die Semperit Aktiengesellschaft Holding hat ihre Aktionäre zur 137. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am Montag, dem 27. April 2026, um 11:00 Uhr im Novotel Wien Hauptbahnhof stattfinden wird.

Tagesordnung

Die Tagesordnung umfasst die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht inklusive konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung zum 31.12.2025 sowie den Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025.

Weiter vorgesehen sind Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025, die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026, Wahlen in den Aufsichtsrat, die Beschlussfassung über den Vergütungsbericht sowie die Wahl des Abschlussprüfers für das Jahres- und Konzernabschluss sowie des Prüfers für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.

Unter den Punkten 8a und 8b sind Beschlussvorschläge vorgesehen, mit denen der Vorstand ermächtigt werden soll, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben (gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien) sowie gemäß § 65 Abs 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu entscheiden, jeweils unter Widerruf der entsprechenden Ermächtigungen aus dem Hauptversammlungsbeschluss vom 23. April 2024.

Unterlagen und Fristen

Auf der Internetseite der Gesellschaft www.semperitgroup.com werden spätestens am 6. April 2026 insbesondere der Jahresfinanzbericht 2025 (inkl. Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung), der Corporate Governance Bericht 2025, der Bericht des Aufsichtsrats, die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2–8b, der Vergütungsbericht zu Punkt 6, Erklärungen und Lebensläufe der Kandidaten für die Aufsichtsratwahlen sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten zugänglich gemacht.

Aktionärsrechte und Teilnahmevoraussetzungen

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind, können bis spätestens 6. April 2026 die Ergänzung der Tagesordnung nach § 109 AktG verlangen. Aktionäre, deren Anteile 1% des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 110 AktG bis spätestens 16. April 2026 Beschlussvorschläge zur Tagesordnung einreichen. Die jeweiligen Form- und Nachweisvorschriften (Textform, Depotbestätigung nach § 10a AktG) sind in der Einberufung genannt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist der Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag: 17. April 2026, 24:00 Uhr MESZ) maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgt bei depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG; diese muss spätestens am 22. April 2026 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Vollmachten und Stimmrechtsvertretung

Jeder berechtigte Aktionär kann eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter bestellen; die Vollmacht kann in Textform erteilt werden. Die Vollmachten müssen spätestens am 24. April 2026 um 12:00 Uhr (MESZ) an die angegebenen Adressen übermittelt sein. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Dr. Michael Knap (Interessenverband für Anleger, IVA) genannt; hierfür sind besondere Vollmachts- und Widerrufsformulare auf der Website verfügbar. Kontaktangaben und Einreichungsmöglichkeiten sind in der Einberufung aufgeführt.

Geschlechterverhältnis im Aufsichtsrat

Gemäß § 86 Abs 7 AktG muss der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern bestehen. Bei insgesamt 9 Aufsichtsratsmitgliedern beträgt der Mindestanteil für Frauen und Männer jeweils 3 Personen. Es wurde kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben.

Angaben zum Kapital und Börse

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital EUR 21.358.996,53 und ist zerlegt in 20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. ISIN: AT0000785555. Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel).

Datenschutz

Personenbezogene Daten der Aktionäre werden für die Organisation und Abhaltung der Hauptversammlung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) und dem österreichischen Datenschutzgesetz verarbeitet. Aktionäre haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Widerspruch, Löschung und Datenübertragbarkeit; Anfragen können an [email protected] gerichtet werden.

Kontakt

Weitere Informationen, Fristen, Einreichungsadressen und Kontaktmöglichkeiten sind in der Einberufung auf der Website www.semperitgroup.com beziehungsweise in der vollständigen Bekanntmachung angegeben.

Schlagworte

#Semperit#Hauptversammlung#Aktionäre#Industrie#Wien#EQS

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