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Pensionserhöhung 2027: ÖVP nennt Details und Bau-ID-Reform

Wöginger: Pensionen +2,95% (Deckel 204,44 €); Pöttinger: Bau-ID-System wird von BUAK betrieben

1. Juli 2026
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ÖVP-Sozialsprecher Wöginger erläutert Pensionsanpassung im Budgetbegleitgesetz; ÖVP-Abgeordneter Pöttinger beschreibt Neuerungen bei Bau-ID, BUAK und Spenglerregelung.

Die ÖVP hat im Sozialausschuss konkrete Details zur geplanten Pensionsanpassung und zur Neuregelung rund um die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) präsentiert. ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger bezeichnete die vorgeschlagene Pensionsanpassung als „sozial ausgewogene und gerechte Lösung“, die Teil des Budgetbegleitgesetzes ist. Parallel dazu erläuterte ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger vorgesehenen Änderungen am Bau-ID-System und spezielle Regelungen für Spenglerbetriebe.

Auf der Tagesordnung des Sozialausschusses stand laut Aussendung unter anderem die Einbeziehung der Landesbeamten als Verfassungsbestimmung. Die präsentierten Maßnahmen reichen demnach von einer prozentuellen Pensionsanhebung über verfassungsrechtliche Fragen bis hin zu organisatorischen Anpassungen beim BUAK und dem Bau-ID-Betrieb.

Pensionserhöhung im Überblick

Die Aussendung nennt eine reguläre Erhöhung der Pensionen um 2,95 Prozent für das kommende Jahr. Die Erhöhung ist demnach gedeckelt bei 204,44 Euro; diese Summe entspricht 2,95 Prozent der angegebenen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro. Wenn eine Person mehrere Pensionen bezieht, sind diese laut Mitteilung zusammenzurechnen, sodass Anhebung und Deckel auf die Summe angewendet werden.

Die ÖVP weist darauf hin, dass zur rechtssicheren Erfassung sämtlicher Sonderpensionen, „auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder“, eine Verfassungsbestimmung erforderlich sei. Laut Aussendung ist die konkrete Pensionsanpassung Bestandteil des Budgetbegleitgesetzes.

Pensionskonto, Teilpension und Aktivpension

Wöginger hob die Bedeutung des Pensionskontos hervor. In der Aussendung wird das Pensionskonto als „Errungenschaft“ bezeichnet, mit der „per Knopfdruck“ abrufbar sei, welche Pension jemand zu erwarten habe. Zudem dankte der Sozialsprecher denen, die im Bereich der Sozialversicherung tätig seien, und verwies darauf, dass Österreich über ein funktionierendes System verfüge.

Die Mitteilung nennt weiterhin, dass seit heuer eine Teilpension für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen soll, „um schrittweise in den Ruhestand zu wechseln“. Ab 2027 werde zudem die Aktivpension eingeführt. Wöginger bekräftigte die Aussage, die Bundesregierung stehe auf der Seite der Pensionistinnen und Pensionisten.

BUAK, Bau-ID und Neuregelungen für Spenglerbetriebe

Ein Schwerpunkt des Ausschusses lag laut Aussendung auf der Weiterentwicklung der Regelungen rund um die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Pöttinger erläuterte, dass eine Novelle die gesetzliche Weiterentwicklung der Bau-ID-Karte, effizientere Baustellenkontrollen und eine klarere Festlegung des Geltungsbereichs vorsehe. Als zentralen Bestandteil nennt die ÖVP die kostenlose Ausgabe einer Bau-ID-Karte für alle Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen.

Künftig soll das Bau-ID-System unmittelbar von der BUAK betrieben werden; die Aussendung verbindet dies mit einer stärkeren Digitalisierung der Kontrollabläufe. Weiterhin betont die ÖVP eine klare Trennung der Datenverarbeitung zwischen Betrieben und Beschäftigten, die dem BUAG unterliegen, und jenen, die nicht erfasst sind.

Für Spenglerbetriebe sieht die Mitteilung eine gezielte Lösung vor: Betriebe, die bereits in das BUAK-System einbezogen wurden, mittlerweile über eine eingeschränkte oder unbeschränkte Gewerbeberechtigung im Bereich Metalltechnik verfügen und ausschließlich vorgehängte hinterlüftete Fassaden montieren, erhalten die Möglichkeit, auf Antrag aus dem Geltungsbereich des BUAG auszuscheiden. Diese Option besteht demnach mit Ende Dezember 2026 oder Ende Dezember 2027, sofern der Antrag fristgerecht bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres eingebracht wird.

Wie die Maßnahmen im Sozialausschuss behandelt wurden

Beide Themen — die Pensionsanpassung und die BUAK-Novelle — wurden laut Aussendung im Sozialausschuss erörtert. Bei der Pensionsfrage spielte neben der Prozentanhebung und dem Deckel die verfassungsrechtliche Frage der Einbeziehung von Landesbeamten eine Rolle. Die ÖVP stellt die Anpassung als Teil des Budgetbegleitgesetzes dar.

Die Aussendung nennt als Gesprächsparteien ausdrücklich die ÖVP-Vertreter August Wöginger, der zum Thema Pensionen sprach, und Laurenz Pöttinger, der die Änderungen rund um die BUAK und die Bau-ID erläuterte. Konkrete Verfahrensschritte zur Umsetzung werden in der Mitteilung mit Bezug auf Gesetzesnovellen und verfassungsrechtliche Maßnahmen genannt.

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, Pensionskonto, BUAK, BUAG und Bau-ID erklärt

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage: In der Aussendung wird die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage mit 6.930 Euro angegeben. Der genannte Deckel von 204,44 Euro entspricht laut Mitteilung 2,95 Prozent dieser Grundlage; die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage dient in der Mitteilung als Referenzgröße für die Berechnung des Höchstbetrags der Erhöhung.

Pensionskonto: Die Mitteilung beschreibt das Pensionskonto als Instrument, mit dem „per Knopfdruck“ abrufbar sei, welche Pension jemand zu erwarten habe. Im Text wird das Pensionskonto als Auskunfts- und Informationsinstrument für individuelle Pensionsansprüche dargestellt.

BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse): Laut Aussendung soll die BUAK künftig das Bau-ID-System unmittelbar betreiben. Im Text wird die BUAK als Träger genannt, der für Ausgabe und Betrieb der Bau-ID-Karte für Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen, zuständig sein soll.

BUAG: In der Mitteilung fungiert der Begriff BUAG als Bezugspunkt dafür, welche Arbeitnehmer dem Regelungsbereich der Bau-ID unterliegen. Die Neuregelung unterscheide ausdrücklich zwischen Personen und Betrieben, die dem BUAG unterliegen, und solchen, die nicht erfasst sind.

Bau-ID-Karte: Die Aussendung nennt die Bau-ID-Karte als kostenloses Ausweisinstrument für Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen. Die Karte soll laut Mitteilung künftig durch die BUAK ausgegeben und das System von der BUAK betrieben werden, mit dem Ziel, Kontrollen auf Baustellen zu unterstützen und Abläufe zu digitalisieren.

Was sich durch die Pensionsanpassung und die BUAK-Novelle ändert

Nach Angaben der ÖVP führt die Pensionsanpassung zu einer pauschalen Prozentanhebung von 2,95 Prozent im kommenden Jahr, bei gleichzeitiger Deckelung der Erhöhung auf 204,44 Euro pro Monat bezogen auf die genannte ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Für Bezieherinnen und Bezieher mehrerer Pensionen bedeutet die Regelung demnach, dass die einzelnen Bezüge zusammengerechnet werden, um die Anwendung der Anhebung und des Deckels zu bestimmen.

Bei der BUAK-Novelle benennt die Aussendung mehrere organisatorische Änderungen: Die Ausgabe einer kostenlosen Bau-ID-Karte für BUAG-pflichtige Arbeitnehmer, der unmittelbare Betrieb des Bau-ID-Systems durch die BUAK, die betonte Trennung von Datenverarbeitungen sowie eine spezifische Austrittsoption für bestimmte Spenglerbetriebe mit festen Fristen. Die Mitteilung verweist auf gesetzliche Anpassungen und Fristen, nicht jedoch auf weitergehende administrative Details außerhalb der genannten Antrags- und Datentrennungsregeln.

FAQ zur Pensionsanpassung und BUAK-Novelle

Wie hoch ist die angekündigte Pensionserhöhung?

Die ÖVP nennt in der Aussendung eine reguläre Erhöhung von 2,95 Prozent für das kommende Jahr. Diese Zahl bildet die Grundlage für die Berechnung des Höchstbetrags; die Mitteilung nennt keine zusätzlichen Staffelungen oder unterschiedliche Prozentsätze für einzelne Pensionsarten.

Worin besteht der Deckel für die Erhöhung?

Der in der Aussendung genannte Höchstbetrag beträgt 204,44 Euro. Dieser Betrag wird in der Mitteilung als 2,95 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro ausgewiesen; der Text nennt keine abweichenden Bemessungsgrundlagen.

Gilt die Erhöhung auch bei mehreren Pensionen?

Ja. Laut Aussendung sind mehrere bezogene Pensionen zusammenzurechnen, sodass die Anhebung und der Deckel auf die Summe der Pensionen Anwendung finden. Die Mitteilung verweist darauf, dass die gesetzliche Umsetzung im Budgetbegleitgesetz geregelt werden soll.

Warum ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich?

Die Aussendung erklärt, dass eine Verfassungsbestimmung nötig sei, damit die Regelung auch sämtliche Sonderpensionen umfasse, „also auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder“. Die Verfassungsbestimmung wird in der Mitteilung als Voraussetzung genannt, um den Anwendungsbereich verbindlich und verfassungskonform zu gestalten.

Welche Änderungen sind beim Bau-ID-System geplant?

Nach Angaben der ÖVP wird die Bau-ID-Karte gesetzlich weiterentwickelt und künftig unmittelbar von der BUAK betrieben, wodurch die Baustellenkontrollen nach der Mitteilung effizienter gestaltet und die Kontrollabläufe stärker digitalisiert werden sollen. Außerdem wird in der Aussendung eine klare Trennung der Datenverarbeitung zwischen BUAG-pflichtigen und nicht BUAG-pflichtigen Betrieben betont.

Welche Fristen gelten für Spenglerbetriebe, die aus dem BUAG-Bereich ausscheiden wollen?

Die Aussendung nennt eine Option, mit der betroffene Spenglerbetriebe auf Antrag aus dem Geltungsbereich des BUAG ausscheiden können. Diese Möglichkeit besteht laut Mitteilung mit Ende Dezember 2026 oder Ende Dezember 2027, sofern der Antrag fristgerecht bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres eingebracht wird; weitere Verfahrensdetails werden in der Aussendung nicht ausgeführt.

Quellen und Kontakt

Quelle: ÖVP Parlamentsklub, Aussendung des ÖVP-Parlamentsklubs im Zusammenhang mit dem Sozialausschuss. Kontakthinweis in der Originalaussendung: Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs, Telefonnummern: +43 1 401 10-4439 bzw. +43 1 401 10-4432. Weitere Informationen finden sich auf http://www.oevpklub.at.

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Schlagworte

#Pensionserhöhung#Pensionskonto#BUAK#Bau-ID#Spenglerbetriebe#ÖVP#Parlament#Pöttinger#Wöginger#Soziales#Pensionen#Bau

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